Erlischt die von einem Arbeitnehmer erteilte Einwilligung für die Veröffentlichung von Videoaufnahmen automatisch mit dem Ende seines Arbeitsverhältnisses?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 1011/13, Urteil vom 19.02.2015) lautet: Nein!