Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 617/14, Beschluss vom 10.10.2017
Berliner Zeitung am 14.11.2017: Hartz IV – Der Staat muss nicht jede Miete komplett übernehmen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.10.2017 einen Grundsatzstreit entschieden, der seit Einführung von Hartz IV geführt wird: Die Jobcenter müssen nicht die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern in unbegrenzter Höhe übernehmen.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/hartz-iv-der-staat-muss-nicht-jede-miete-komplett-uebernehmen-28847414