Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 
 
Berliner Morgenpost am 18.03.2019: Musterklage in Berlin
Verfassungswidrig? Mieter klagt gegen Modernisierungsumlage

Der Berliner Mieterverein unterstützt die Musterklage eines Berliner Mieters, die am Montag beim Amtsgericht eingereicht wurde.

Das Unwort des Jahres steht für viele Berliner Mieter bereits fest: „Herausmodernisieren“. So wird der Prozess genannt, wenn Mieten nach einer aufwendigen Modernisierung des Hauses so stark steigen, dass der Mieter anschließend ausziehen muss, weil er die neue Miete nicht mehr zahlen kann.

An der Gontermannstraße in Tempelhof wollen Mieter dieses Verfahren nicht mehr hinnehmen. Einer von ihnen, der seinen Namen aus Sorge vor Repressalien nicht in der Zeitung lesen will, hat deshalb am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Klage eingereicht, weil er sich gegen dieses „Herausmodernisieren“ zur Wehr setzen möchte. Seine Klage hat prominente Unterstützer gefunden. Der Berliner Mieterverein und die Mieterplattformwenigermiete.de stehen ebenfalls hinter dem Musterprozess, der weitreichende Folgen haben könnte. Denn beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter sogar gänzlich verfassungswidrig sein könnte.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216688797/Mieterhoehung-nach-Modernisierung-verfassungswidrig.html