Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

staaken.info am 19.03.2019: Info & Diskussion vom 12. März im Stadtteilzentrum

Enteignung vs Wohnungsbau!?

Dieser Gegensatz wurde heute vor einer Woche im Stadtteilzentrum Obstallee konstruiert, bei der Info- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Initiative und Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung von Grund, Boden und den Wohnungsbeständen privater Großvermieter.

Trotz unterschiedlicher Positionen, ausgesprochen sachlich jedoch die Statements auf dem Podium, von Michael Prütz von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und von Marcel Eupen vom Spandauer Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV.

Prütz führte auf, dass nicht nur die beiden für ihre Mietenpolitik berüchtigten Unternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen sich „auszeichnen“, sondern auch die ADO Properties, deren Tochtergesellschaft ADO Immobilien die ehemaligen GSW-Bestände bei uns im Stadtteil hält, in ihren Unterlagen für Anleger feine Potenzial angibt für eine kurz- bis mittelfristige 50%ige Mietpreissteigerung bei ihren Beständen.

Daher, so Michael Prütz, von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen will man – u.a. auch um dem im Artikel 14 des GG aufgestellten Grundsatz der sozialen Verpflichtung von Eigentum gerecht werden zu können – über das Instrument der Vergesellschaftung von Grund und Boden auch einen „Rückkauf“ eine „Rekommunalisierung“ der privaten großen Wohnungsbestände erreichen, die danach in die Verwaltung einer noch zu schaffenden Anstalt des öffentlichen Rechts übergehen sollen. Die dafür gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung soll laut Michael Prütz gehörig unter dem Markt- bzw. Verkehrsweg liegen können.

Marcel Eupen vom AMV dagegen befürchtet endlos lange und Unsummen verschlingende Rechtstreitigkeiten und stellt dem vor allem das drängende Defizit von gut 146.00 Wohnungen heraus, für deren schnellstmögliche Realisierung die Milliarden Euro für Entschädigungen besser eingesetzt wären, zumal dann ja auch entsprechend eine Entlastung des Wohnungsmarktes die Folge wäre. Eupen meint sogar, dass die im Artikel 15 aufgeführte Vergesellschaftung stets eine Verhältnismäßigkeit verlangt und im Vorfeld sämtliche Möglichkeiten genutzt werden müssen um die soziale Verantwortung auch zu erreichen.

So ein Instrument, meint Eupen, seien konkrete Kooperationsvereinbarungen mit den privaten Wohnungsgesellschaften, wie sie vor kurzem vom Bezirk Lichtenberg mit der Deutschen Wohnen getroffen wurde. Der Vertrag sieht vor, dass für künftige Modernisierungsvorhaben der Deutschen Wohnen in Lichtenberg der spätere Mietpreis nicht über max. 30% des Haushaltseinkommens steigen darf und dass Empfänger*innen von Transfereinkommen bis zu drei Jahren nach der Modernisierung von Mieterhöhungen ausgeschlossen sein sollen.

https://www.staaken.info/2019/03/enteignung-vs-wohnungsbau/