Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”

Pressekonferenz BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. am 20.03.2019: Enteignungsphantasien ohne Fundament
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Helge Sodan verneint in seinem Gutachten mit dem Titel „Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin“ die Vergesellschaftungsfähigkeit von Wohnimmobilien ebenso wie Erforderlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit des Vorhabens, das deshalb einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit nach Art. 14 GG darstelle.