Archiv für den Monat: April 2019

AMV im Lichte der Presse:

 

stern.de am 12.04.2019: Berliner Landgericht – Brisantes Mieterhöhungsurteil: Deutsche Wohnen darf Mietspiegel ignorieren

Neuer Zündstoff beim Thema überhöhte Mieten: Das Landgericht Berlin hält Mieterhöhungen, die über den Berliner Mietspiegel hinausgehen, für rechtens. Geklagt hatte ausgerechnet eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen. Was bedeutet das Urteil?

Die Mietspiegel sollen Mietwucher in den Städten verhindern. Neun von zehn Großstädten über 100.000 Einwohnern verfügen über das Instrument, die darin erhobenen ortsüblichen Vergleichsmieten sind wesentlicher Maßstab für Mieterhöhungen. Doch ausgerechnet in Berlin gibt es nun große Unsicherheit, was der Mietspiegel noch wert ist. Denn das Landgericht Berlin hat den örtlichen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 in einem Urteil de facto für ungültig erklärt (AZ: 63 S 230/16).

Geklagt hatte mit der Gehag eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen, die in der Hauptstadt ohnehin zum Feindbild Nummer 1 in Sachen überhöhte Mieten aufgestiegen ist und im Zentrum der Debatte um Enteignungen von Wohnungskonzernen steht. Die Gehag hatte einen Mieter aus Berlin-Zehlendorf vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen. Das Landgericht Berlin erklärte nicht nur die konkrete Erhöhung für rechtens, sondern auch, dass der “Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt”, wie der Tagesspiegel aus dem Urteil zitiert. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte zuvor ausgeführt, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Für die Deutsche Wohnen ist das ein Erfolg, der über den Einzelfall hinausgeht. Der umstrittene Konzern hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass er den Berliner Mietspiegel für angreifbar und nicht rechtssicher hält. Deshalb hat er für einige Mieterhöhungen statt dem Mietspiegel eigene Vergleichswohnungen als Bezugsgröße herangezogen – auch wenn im konkreten Fall die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel begründet worden sei, wie die Deutsche Wohnen dem Tagesspiegel erklärte.

Mietervertreter kritisieren Rechtsunsicherheit

Mietervertreter kritisierten das Urteil. “Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter”, sagt Marcel Eupen, Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds. “Denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter.”

Ob der Berliner Mietspiegel vor Gericht Bestand hat, kann derzeit offenbar davon abhängen, an welchen Richter man gerät. Außerdem ist unklar, wie Richter und Gutachter den derzeit aktuellen Mietspiegel 2017 beurteilen, der laut Tagesspiegel anders erhoben wurde, als der im aktuellen Urteil maßgebliche von 2015.

https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/mieterhoehung–deutsche-wohnen-darf-mietspiegel-ignorieren-8664770.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

DER TAGESSPIEGEL am 11.04.2019 – Watschen von Papa: Bei der Mieterberatung ist Steglitz-Zehlendorf Berliner Schlusslicht
Die Antwort von Wohn-Staatssekretär Sebastian Scheel (Linke) auf die Frage seiner Parteikollegin und Abgeordneten Gabriele Gottwald, wie weit die Bezirke damit seien, die vom Senat beschlossene kostenlose Mieterberatung einzuführen, ist keine Streicheleinheit für die Verwaltung im Südwesten. Zehn Bezirke haben eigene Mieterberatungsangebote auf die Beine gestellt – zwei nicht. Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf hinken hinterher. Während der Staatssekretär die Verzögerung im Nachbarbezirk nüchtern mit einem „länger andauernden Vergabeverfahren“ erklärte, gab es für die Steglitz-Zehlendorfer Performance Watschen. Erst heißt es amtlich-ironisch, dass das Bezirksamt „nach Überwindung seiner rechtlichen Zulässigkeitsproblematik“ eine Mieterberatung „im ersten Halbjahr 2019“ installieren werde. Doch dann zieht Papa dem zu Nachsitzen verdonnerten Kind an den Ohren: „Ein weitergehendes Einwirken erscheint daher aktuell entbehrlich“ – es hat also schon disziplinarische Maßnahmen gegeben, weitere könnten noch nötig werden.

Während alle anderen Bezirke – egal welche Farbe das Parteibuch der zuständigen Stadträtinnen und Stadträte jeweils hat – sich größtenteils sehr erfolgreich an die Umsetzung der vom Senat beschlossenen Mieterberatungen machten (in Spandau werden beispielsweise Beratungen an zehn Standorten angeboten, in Charlottenburg-Wilmersdorf an fünf), wurde von Ordnungsamtsstadtrat Michael Karnetzki (SPD) zuerst Grundsätzliches in Frage gestellt: Darf ein Bezirksamt überhaupt eine Mieterberatung einführen? Über diese juristisch-diffizile Frage zogen Monate in den Bezirk – nach einem entscheidenden Stups der Senatsverwaltung beschloss das Bezirksamt, na gut, machen wir (meinen etwas hilflosen Bericht können Sie hier online nachlesen). Im Januar sagte Wohn-Stadtrat Karnetzki, dass der Beratungsservice komme, „am besten noch in diesem Quartal, aber das ist sehr ambitioniert“. Wie man jetzt im April weiß, zu ambitioniert für das Bezirksamt.

AMV im Lichte der Presse:

 

DER TAGESSPIEGEL am 11.04.2019: Sieg für Deutsche Wohnen – Landgericht kippt Berliner Mietspiegel

Höhere Mieten mithilfe von Gutachtern: Das Landgericht erlaubt diese Praxis jetzt. Für die Deutsche Wohnen gilt in Berlin die ortsübliche Miete nicht mehr.

Die Deutsche Wohnen hat ihr Ziel erreicht: Ihre Tochterfirma Gehag hatte einen ihrer Mieter vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen und dazu dem Berliner Mietspiegel 2015 die Gültigkeit abgesprochen – und hat sich vor dem Landgericht durchgesetzt (AZ: 63 S 230/16).

Als “Schlag ins Gesicht der Mieter” bewerten Mietervertreter das Urteil – die Verbindlichkeit und Rechtskräftigkeit des Mietspiegels würden damit geschwächt und Mieter massiv verunsichert, so der Alternative Mieterverein.

Bisher hatte die Deutsche Wohnen mit ihren Attacken auf den Mietspiegel keinen Erfolg. Zunächst auch in diesem Fall. Aber das Landgericht korrigierte das Urteil der ersten Instanz. Damit darf die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Argentinischen Allee 193 die Miete um 42,83 Euro erhöhen auf 575,35 Euro.

Zulässig sei das, urteilte das Landgericht, weil ein “Sachverständiger nachvollziehbar geschildert hat, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem Datenbestand gelangt ist”, heißt es in dem Urteil.

Die Deutsche Wohnen sagte auf Anfrage: “Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015 eingeholt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass der Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Daher ist das Gericht zu der Feststellung gelangt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt.”

Rechtsprechung am Landgericht nicht einheitlich

Mit dem Urteil scheint sich ein Riss durch die mit dem Mietrecht befassten Kammern des Landgericht zu ziehen: Anders als die anderen Kammern des Landgerichts hatte die 63. schon einmal vor vier Jahren die Gültigkeit des Mietspiegels infrage gestellt – und damals ebenfalls die gutachterliche Feststellung einer höheren zulässigen Miete als der Mietspiegel erlaubt für recht erklärt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sieg-fuer-deutsche-wohnen-landgericht-kippt-berliner-mietspiegel/24205248.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 09.04.2019: Diskussion um Volksbegehren – Dregger hält Enteignungen für verfassungswidrig

Die Berliner CDU will das am Samstag gestartete Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Das sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Sollte das Begehren nach der derzeit laufenden ersten Stufe vom Senat zugelassen werden, gebiete es der respektvolle Umgang mit den Wählern, dies nicht zu ignorieren, sich damit zu befassen und verantwortungsvoll damit umzugehen. “Dazu gehört, dass es zu einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung kommen muss.” Er gehe davon aus, dass Enteignungen von Wohnungsunternehmen verfassungswidrig seien, fügte Dregger hinzu.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/cdu-berlin-enteignung-volksbegehren-verfassungsmaessigkeit.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 09.04.2019: Wie steht die CDU zu Enteignungen? Eine Geschichte in drei Akten

Kanzlerin Merkel hält Enteignungen “nicht für ein geeignetes Mittel zur Linderung der Wohnungsnot”. Doch in der Berliner CDU ist man sich nicht ganz so sicher.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist sich sicher: Sie hält Enteignung „nicht für ein geeignetes Mittel zur Linderung der Wohnungsnot“. Das sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) findet die Debatte „überflüssig wie ein Kropf“.

In der Berliner CDU ist man sich nicht ganz so sicher. Würde die Partei ein entsprechendes Gesetz erlassen, wenn das Volksbegehrenerfolgreich ist? Eine Geschichte in drei Akten:

I: Montag, 15:05 Uhr / Fraktionschef Burkard Dregger (MdA) sagt im rbb-Inforadio: „Wenn es ein entsprechendes Votum gibt, dann wird eine Landesregierung, an der wir beteiligt sind, das nicht ignorieren können, sondern muss diesen Willen ausführen.“

II: Montag, 20:28 Uhr / Jan-Marco Luczak (MdB) twittert:„Enteignungen lösen keine Probleme, sondern schaffen neue: Kosten stürzen Berlin in noch mehr Schulden (…). Begehren ist #verfassungswidrig u. nicht zu akzeptieren!“

III: Montag, 22:18 Uhr / Burkard Dregger erklärt via Pressemitteilung der CDU: „Die heutige Meldung eines Radiosenders, die Berliner CDU würde das Volksbegehren für Enteignungen respektieren und eine Landesregierung mit CDU-Beteiligung würde einen Volksentscheid als bindend erachten, weise ich zurück. Das habe ich weder gesagt, noch gemeint. Wir halten das Volksbegehren für verfassungswidrig.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wie-steht-die-cdu-zu-enteignungen-eine-geschichte-in-drei-akten/24197380.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Pressemitteilung MdB Kai Wegner am 08.04.2019: Enteignungen bauen keine Wohnungen

Wegner kritisiert den populistischen Protest der Linkspartei gegen sich selbst

Zur aktuellen Enteignungsdebatte und der Mietenwahnsinn-Demonstration am vergangenen Wochenende erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner CDU, Kai Wegner:

„Nicht erst seit dem letzten Wochenende wissen wir um die dramatische Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten. Ich habe Verständnis dafür, dass die Menschen ihre Sorge auf die Straße tragen. Kein Verständnis habe ich für Nicht-Bausenatorin Lompscher, die gegen ihre eigene Politik demonstriert. Frau Lompscher ist es, die durch ihre Arbeitsverweigerung den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Berlin verschärft und damit die Mieten in die Höhe treibt.

Steigende Mieten und Verdrängungen sind ein ernstes Problem. Darauf müssen wir deshalb auch ernste Antworten geben. Bund und Länder sind gemeinsam in der Verantwortung. Wir müssen noch entschiedener die Schaffung von Wohnraum vorantreiben. Wir brauchen mehr Bauland, mehr Baugenehmigungen und mehr Wohnungsbau ohne langwierige Bebauungsplanverfahren. Zudem könnten allein auf Berlins Dächern 140.000 zusätzliche Wohnungen errichtet werden. Für all das braucht es aber auch den politischen Willen. Diesen lässt Rot-Rot-Grün schmerzlich vermissen.

Gerade in Zeiten des Wohnungsmangels brauchen wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir haben hier als Bund bereits die Mietpreisbremse nachgeschärft und den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor teuren Modernisierungen erhöht. Als nächstes wollen wir die Mietspiegel stärken. Diese müssen rechtssicher, transparent und fair sein.“

https://www.kai-wegner.de/2019/04/enteignungen-bauen-keine-wohnungen/

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 08.04.2019: Entschädigungen für Immobilienunternehmen Wer rechnet richtig: Enteignungs-Volksbegehren oder Senat?

In Berlin ist ein Volksbegehren für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen gestartet. Für die Entschädigung setzen die Initiatoren zwischen 8 und 13 Milliarden Euro an. Der Senat rechnet mit 28 Milliarden.

Kann sich Berlin die Enteignung großer Immobilienunternehmen leisten? “Ja”, sagen die Initiatoren des Volksbegehrens. Sie schätzen, dass die Entschädigung zwischen 8 und 13 Milliarden Euro kosten würde.

Denn sie wollen, dass die Eigentümer der Wohnungen nicht nach dem Marktwert entschädigt werden, erklärt der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri. Diese Summe komme heraus, wenn man die Logik des Marktes umdrehe: “Wir sagen nicht, was sind die Spekulationspreise gerade auf dem Markt, wer bezahlt am meisten, sondern fragen: Was können die Mieterinnen und Mieter eigentlich bezahlen, damit die nicht arm werden?”

Dafür gehen sie von 30 Prozent des Haushaltseinkommens aus und errechnen eine fiktive Miete. Auf Grundlage dieser Mieten kommen sie auf eine Entschädigungssumme, die weit unter dem Verkehrswert der Immobilien liegt.

Genau mit diesem Verkehrswert aber rechnet der Berliner Senat bei seiner Kostenschätzung. Dann wären 36 Milliarden Euro für die Entschädigung fällig.

Laut Artikel 15 Grundgesetz ist die Vergesellschaftung von Grund und Boden zum Wohle der Allgemeinheit möglich. Doch bisher ist dieser Artikel in Deutschland noch nicht angewendet worden. Außerdem müssen bei einer Entschädigung die Interessen der Allgemeinheit und der Eigentümer gerecht abgewogen werden.

Das sei bei dem Modell der Enteignungsinitiative nicht der Fall, meint Rechtsanwalt Peter Durinke, der Experte für Entschädigungsverfahren ist: “Das Modell knüpft ja ausschließlich daran an: Was können sich die eher sozial schwachen Mieter künftig leisten? Die Interessen des Eigentümers kommen für mich darin überhaupt nicht vor; das, was er an Wert investiert hat.” Es müsste auch der Wert der Immobilien als Grundlage herangezogen werden, fordert er. “Dann kann man natürlich auch Abschläge vornehmen.”

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/04/enteignung-vergesellschaftung-differenz-kosten-volksbegehren-senat.html

Pressemitteilung 13/2019

Zivilkammer 63 setzt auf Sachverständigengutachten statt auf den Berliner Mietspiegel

Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 63 S 230/16 mit Endurteil vom 01.03.2019 einer Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen/Gehag in voller Höhe stattgegeben und dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 angewandt, sondern auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden. Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel extrem geschwächt und die Mieterinnen und Mieter massiv verunsichert.

Der Hintergrund: Die Gehag, die bis 2001 eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft war und im Jahr 2009 von der Deutsche Wohnen AG übernommen wurde, forderte von Mietern in der Waldsiedlung Zehlendorf in der Argentinischen Allee für ihre ca. 63 m² große Wohnung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von monatlich 532,52 € um 42,83 € auf 575,35 €. Dies sind 9,11 € pro m². Da die Mieter ihre Zustimmung verweigerten, erhob die Gehag vor dem Amtsgericht Schöneberg Zustimmungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg – 107 C 479/15 – wies die Klage mit Urteil vom 04.08.2016 ab. Das Landgericht Berlin gab der Berufung der Gehag statt und verurteilte die Mieter zur Zustimmung in voller Höhe. und wandte dabei nicht den Berliner Mietspiegel 2015 an, sondern entschied auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens, da der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage im Sinne des § 287 ZPO sei.

„Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter“, sagte Marcel Eupen, der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., „denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter. Der Mietspiegel ist das einzige Instrument für Mieter, Mieterhöhungen überprüfen zu können. Bei einer Nichtanwendung des Berliner Mietspiegels haben Mieter dagegen keine Möglichkeit, ihre Mieterhöhung zu überprüfen.“

Berlin, den 10.04.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 08.04.2019: Volksbegehren – Enteignungen: Schon 15.000 Unterschriften

Am Rande der Demonstration gegen steigende Mieten in Berlin sammelten die Aktivisten bereits zahlreiche Unterschriften.

Mit großem Erfolg startete am Sonnabend die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren der Kampagne „Deutsche Wohnen enteignen“. Nach eigenen Angaben sammelten die Aktivisten am Rande der Demonstration bereits über 15.000 Unterschriften.

Die Unterschriftensammlung geht in den nächsten Wochen weiter, auch wenn die erste Hürde von 20.000 Unterschriften bald geschafft sein wird. „Wir wollen ein starkes politisches Zeichen setzen und werden uns nicht mit den 20.000 Unterschriften zufrieden geben. Außerdem sollen alle, die wollen, die Möglichkeit bekommen, sich zu beteiligen“, sagte Pressesprecher Rouzbeh Taheri.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216860105/Enteignungen-Unterschriftensammlung-ein-voller-Erfolg.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 08.04.2019: Die Macht der Mieter – Stimmen nach härterem Vorgehen gegen Vermieter mehren sich

Unter dem Druck wachsender Proteste gegen steigende Mieten mehren sich Stimmen in der Politik, die ein härteres Vorgehen gegen Vermieter ins Gespräch bringen — darunter Forderungen nach Enteignungen, wie sie in Berlin durch ein Volksbegehren formuliert werden.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/die-macht-der-mieter-stimmen-nach-haerterem-vorgehen-gegen-vermieter-mehren-sich-32340852