Archiv für den Monat: Juli 2019

Pressemitteilung 21/2019

Erhaltungsverordnungen „Altstadt/Neustadt” und
„Wilhelmstadt” beschlossen

Spandau bekommt seine ersten beiden vorläufigen Milieuschutzgebiete

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat auf Vorlage von Bezirksstadtrat Frank Bewig
(CDU) in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung sozialer Erhaltungsverordnungen
gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen
Gründen mit der Bezeichnung „Altstadt/Neustadt” sowie mit der Bezeichnung
„Wilhelmstadt” beschlossen.
Für ca. 3.200 Wohngebäude mit rund 30.000 Wohnungen und etwa 44.000 Bewohnerinnen
und Bewohnern in den Ortsteilen Altstadt, Neustadt und Wilhelmstadt können
nun geplante Bauvorhaben, die den Erhaltungszielen entgegenstehen, für bis zu
12 Monate zurückgestellt werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele
durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert
werden.

Im Einzelnen:

I. Erhaltungsverordnung „Altstadt/Neustadt”

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung
einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
des Baugesetzbuchs zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
aus besonderen städtebaulichen Gründen mit der Bezeichnung „Altstadt/Neustadt”
für das Gebiet zwischen Neue Bergstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Havel,
Obermeierweg, Schürstraße, Freiheit, Stresowstraße, Grenadierstraße, Grunewaldstraße,
Ruhlebener Streaße, Havel, S-Bahntrasse, Nauener Straße, Zeppelinstraße,
Spekteweg, Hohenzollernring, Borchertweg, Askanierring und Schönwalder Straße
sowie für die Grundstücke Schönwalder Straße 38-56 A, Schülerbergstraße 2-4,
12 und 12 A und Neue Bergstraße 12-14 im Bezirk Spandau, Ortsteil Spandau, beschlossen.
Der Beschluss ist im Amtsblatt für Berlin vom 05.07.2019, Ausgabe Nr. 28, Seiten
4156 – 4157, veröffentlicht.

II. Erhaltungsverordnung „Wilhelmstadt”

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 die Aufstellung
einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
des Baugesetzbuchs zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
aus besonderen städtebaulichen Gründen mit der Bezeichnung „Wilhelmstadt” für
das Gebiet zwischen Ruhlebener Straße, Havel, Götelstraße, Tharsanderweg,
Plathweg, Südpark, Am Südpark, Weverstraße, Seeburger Straße, Krumme Gärten,
Seeckstraße, Seeburger Straße, Johannastraße, Lazarusstraße, Päwesiner Weg,
Bullengraben, Kleingartenanlage Am Grünhofer Weg, Grünhofer Weg, Altonaer
Straße, Elsflether Weg und Brunsbütteler Damm sowie für die Grundstücke Seeburger
Straße 87-91, Wilhelmstraße 1, 3-4, Seeburger Straße 65-65 K, SchmidtKnobelsdorf-
Straße 32-35 B und Elsflether Weg 2/12 A und Brunsbütteler Damm 31
und 33 im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Wilhelmstadt, beschlossen.
Der Beschluss ist im Amtsblatt für Berlin vom 05.07.2019, Ausgabe Nr. 28, Seiten
4158 – 4159, veröffentlicht.

III. Sinn und Zweck

Die am 18.06.2019 vom Bezirksamt Spandau von Berlin beschlossenen sozialen Erhaltungsverordnungen
sollen verhindern, dass sich die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung aufgrund von Verdrängung durch Luxusmodernisierungsmaßnahmen,
Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen
in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verändert.

IV. Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es ausdrücklich,
dass nunmehr durch das Bezirksamt Spandau sichergestellt wird, dass die
Bewohnerinnen und Bewohner in der Altstadt, in der Neustadt und in der
Wilhelmstadt zunächst vor Luxusmodernisierungsmaßnahmen geschützt sind”, sagte
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.
„Der AMV dankt ausdrücklich und insbesondere Herrn Bezirksstadtrat Bewig, dass
es vor der Veröffentlichung der Beschlüsse über die Aufstellung der Erhaltungsverordnungen
einen „Stillschweigepakt” im Bezirksamt und in der Bezirksverordnetenversammlung
in Spandau gab und es so gelungen ist, mögliche Spekulationen von
Wohnungseigentümern zu verhindern”, teilte Eupen mit.
„Um nicht falsche Hoffnungen zu erzeugen, weist der AMV ausdrücklich darauf hin,
dass soziale Erhaltungsverordnungen allerdings kein Instrument des aktiven Mieterschutzes
sind. Sie haben zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in
einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen
Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Sie können nicht in das Mietverhältnis
zwischen Mieter und Vermieter eingreifen und haben u. a. keinen Einfluss
auf die Grundmietenerhöhung nach § 558 BGB und die Miethöhe bei Neuvermietung”,
so Eupen.

Berlin, den 05.07.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Beschluss Altstadt und Neustadt

Beschluss Wilhelmstadt

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 05.07.2019: Bezirk erhält zwei soziale Erhaltungsgebiete

Milieuschutz für die Altstadt

Spandau bekommt mit der „Altstadt/Neustadt“ und der „Wilhelmstadt“ seine ersten zwei Milieuschutzgebiete. Bevor sie formell festgesetzt werden, sollen tiefergehende Analysen folgen.

Das Bezirksamt hat auf Vorlage von Baustadtrat Frank Bewig (CDU) die Aufstellung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutzgebiete) für die „Altstadt/Neustadt“ und die „Wilhelmstadt“ beschlossen und am 5. Juli im Amtsblatt veröffentlicht. Die Milieuschutzgebiete umfassen rund 3200 Häuser mit 30.000 Wohnungen und 44.000 Mietern. In der „Altstadt/Neustadt“ gehören Stresow und der Kiez um die Schönwalder Straße dazu, in der Wilhelmstadt der Kiez rund um die Pichelsdorfer Straße.

Milieuschutz schon länger gefordert

Die Milieuschutzgebiete sind erstmal aber nur vorläufig. Bevor sie offiziell festgesetzt werden, sollen weitere Analysen folgen. Das Bezirksamt will damit ab dem Spätsommer Gutachter beauftragen. Dazu gehört auch eine Haushaltsbefragung. Sollte sich der Bedarf bestätigen und die Schutzgebiete festgelegt werden, könnten aufwendige Modernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt werden. „Soziale Verhaltungsverordnungen sind geeignet, teure Luxusmodernisierungen zu verhindern“, erklärt Frank Bewig, „sie sind jedoch kein wirksamer Schutz, um Mieter vor Mieterhöhungen und damit langfristig auch vor Verdrängung zu bewahren“. Im Zusammenspiel mit den zahlreichen Wohnungsbauvorhaben sei Spandau aber auf einem guten Weg, den angespannten Wohnungsmarkt in allen Mietsegmenten zu entlasten. Vorausgegangen ist dem Bezirksamtsbeschluss ein „Grobscreening“. Das hatte untersucht, ob es in Spandau Kieze gibt, in denen Mieter wegen Sanierung oder Umbau verdrängt werden könnten. „Für die beiden Gebiete lagen ausreichend Verdachtsmomente vor“, so Bewig. Politisch gewollt sind Milieuschutzgebiete in Spandau schon länger, vor allem von SPD, Grünen und Linken. Anfang 2018 hatte sich auf Vorschlag der Grünen wie berichtet ein Runder Tisch zum Milieuschutz gegründet, organisiert vom AMV. Auch der Stadtentwicklungsausschuss hat über Milieuschutzgebiete intern lange beraten.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/milieuschutz-fuer-die-altstadt_a222547

Pressemitteilung 20/2019

Run auf Beratungsstellen

Mieterhöhungswelle in Spandau

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der als einer von drei
Trägern im Auftrag des Bezirksamtes Spandau von Berlin die offene und kostenlose
bezirkliche Mieterberatung in Spandau durchführt, verzeichnet seit Mitte Juni eine starke
Zunahme von Mieterhöhungen in Spandau.
Alleine bei der bezirklichen Mieterberastung im Beratungsstandort Siemensstadt im
Stadtteilbüro in der Wattstraße 13 sind am 24.06.2019 11 Spandauer Mieterinnen und Mieter
mit Mieterhöhungen erschienen und haben sich beraten lassen. In den anderen
Beratungsstellen sieht es nicht anders aus.
Ursache für die Mieterhöhungswelle ist die Diskussion über den Berliner Mietendeckel sowie
der Senatsbeschluss zum Mietendeckel vom 18.06.2019.

Berliner Mietendeckel

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner
Mietengesetz/Mietendeckel beschlossen.
Die Eckpunkte beinhalten u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der
Wiedervermietungsmiete auf die Höhe, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat. Zudem werden
Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden
können.

Mietpreiserhöhungen unbedingt prüfen lassen – kostenfreie Beratung für
Spandauer Mieterinnen & Mieter nutzen

Marcel Eupen, 1. Vositzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund
e.V. rät allen Spandauerinnen und Spandauern, die in den letzten Tagen Mieterhöhungen
erhalten haben, diese vor Zustimmung prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Nach Zugang eines Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.
Für die Überprüfung und Beratung bieten sich die 10 Beratungsstellen der offenen und
kostenlosen Mieterberatung des Bezirksamts Spandau an.
Das Bezirksamt Spandau bietet im Rahmen des Berliner Bündnisses für Wohnungsneubau
und Mieterberatung wöchentlich gut 40 kostenfreie Beratungsstunden an 10 Standorten im
Bezirk an.

Übersicht der kostenfreien bezirklichen Mieterberatung Spandau:

Falkenhagener Feld

Standort „KieztreFF“ (Einkaufszentrum Posthausweg), Falkenseer Chaussee 199,
13589 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 18-20 Uhr

Standort „Mehrgenerationenhaus“, Im Spektefeld 26, 13589 Berlin
Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V.
Kontakt: 030/81852720; 0176/39110137; 0176/97452145; info@spandauer-mieterverein.de
Montag und Mittwoch 9-15 Uhr; Dienstag und Donnerstag 9-12 Uhr und 15-18 Uhr

Hakenfelde

Standort „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 11-13 Uhr

Haselhorst

Standort „Gemeinwesenverein Haselhorst“, Burscheider Weg 21, 13599 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 10-12 Uhr

Neustadt

Standort „Paul-Schneider-Haus“, Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Dienstag 15-17 Uhr

Siemensstadt

Standort: „Stadtteilbüro Siemensstadt“, Wattstraße 13, 13629 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 13-15 Uhr

Standort „Familienzentrum Rohrdamm“, Voltastraße 2, 13629 Berlin
Beratung: Berliner Mieterverein e.V.
Kontakt: 22 62 60
Mittwoch 15-17 Uhr

Spandau Mitte / Altstadt:

Standort Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin
Beratung: Berliner Mieterverein e.V.
Jeden 2.+4. Montag 16-18 Uhr, Donnerstag 13-15 Uhr (Anmeldung Tel. 115)

Staaken

Standort Stadtteilzentrum Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V., Obstallee 22 d/e,
13592 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Montag 16-18 Uhr

Wilhelmstadt

Standort „Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin
Beratung: Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Kontakt: 68 83 74 92 oder 0170 / 237 17 90
Donnerstag 8-10 Uhr

Berlin, den 01.07.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV