Aus der Rubrik “Stadtplanungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 12.12.2018: Mitte verschärft Mieterschutz beim Vorkaufsrecht

Mitte hat für zwei Häuser in Wedding Abwendungsvereinbarungen mit Mietpreisbremse geschlossen. Ein Signal an die Immobilienbranche.

Der Bezirk Mitte hat mit dem Käufer zweier Wohnhäuser im Wedding Abwendungsvereinbarungen geschlossen. Zuvor hatte das Bezirksamt beschlossen, für die Gebäude auf dem Grundstück Antonstraße 26/Maxstraße26 und an der Triftstraße 56 das Vorkaufsrecht auszuüben, nachdem das Immobilienunternehmen Akelius diese erworben hatte.

Die Abschlüsse bedeuten ein Novum für Berlin: Erstmals hat eine Immobilienfirma in der Abwendungsvereinbarung vertraglich zugesagt, in Zukunft die Regelungen der Mietpreisbremse bei der Neuvermietung einzuhalten. Danach darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bisher war diese Regelung in den Abwendungsvereinbarungen in Berlin nicht vorgesehen. Besitzer konnten dann nach einem Mieterwechsel die Miete beliebig hoch ansetzen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article215999485/Mitte-wendet-beim-Mieterschutz-schaerfere-Regeln-an.html

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