Archiv für den Monat: Dezember 2014

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion ohne Grund vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 90/14, Urteil vom 10.12.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Abs. 1, 3, § 283 Satz 1 BGB in Höhe von 8.500 € zusteht. Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 € zustande gekommen.”

Pressemitteilung 05/2014

Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV:
Der AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. hat einen Mieter- und Verbraucherstammtisch ins Leben gerufen, der jeweils am 3. Mittwoch eines Monats mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember tagen wird, und zwar im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13583 Berlin-Spandau. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Reiseveranstalter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rücktrittspauschalen vereinbaren, die sich auf 40 % des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn belaufen und die sich stufenweise auf bis zu 90 % erhöhen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen sind unwirksam, da die beklagten Reiseveranstalter nicht ausreichend dargelegt haben, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe anfallen.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Neues Mess- und Eichgesetz tritt 2015 in Kraft!

Die für Mieter und Verbraucher wichtigste Neuerung enthält § 33 MessEG (Verbrauchswerte): Verbrauchswerte von nicht geeichten Messgeräten dürfen weder bei Erstellung der Abrechnung berücksichtigt noch in die Abrechnung eingedruckt werden. Verbrauchswerte für einen Zeitraum, der durch nicht geeichte Messgeräte erfasst wurde, müssen geschätzt werden.”

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Technologie/Rahmenbedingungen/messwesen-und-messverfahren.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Wann wird bei einer Urlaubspauschalreise der Gesamtpreis fällig?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn ist angemessen!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Was die Fälligkeit des Gesamtpreises betrifft, hat der Bundesgerichtshof eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen erachtet. Die Reiseveranstalter haben nicht dargetan, dass dieser Zeitraum in einer praktisch relevanten Anzahl von Fällen nicht ausreicht, um bei einer ausbleibenden Zahlung die Reise anderweitig verwerten zu können.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Reiseveranstalter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises verlangen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Im Prinzip schon, aber …

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Für eine Anzahlung, die 20 % des Reisepreises nicht übersteigt, hat der Bundesgerichtshof genügen lassen, dass es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Vorleistung des Reisenden handelt, der durch den zwingend zu übergebenden Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in AGB ist nicht ausgeschlossen, setzt aber zumindest voraus, dass der Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die er die höhere Anzahlung verlangt, typischerweise die geforderte Quote erreichen.”