Archiv für den Monat: Oktober 2022

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Verzicht auf Mieterhöhungen bei den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Pressemitteilung vom 20.10.2022
Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel sagte dazu: „Ich habe der Regierenden Bürgermeisterin vorgeschlagen, das Kündigungsmoratorium bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen auf das ganze Jahr 2023 zu erstrecken und zusätzlich als Teil des Berliner Entlastungspakets bis Ende 2023 auf Mieterhöhungen zu verzichten. Die Regierende Bürgermeisterin hat dem zugestimmt.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

BVV Spandau – Einstimmig am 19.10.2022 beschlossen:

Drucksache – 0452/XXI – Menschenwürdige Hygiene in der Maulbeerallee gewährleisten!

Das Bezirksamt wird ersucht auf eine Verbesserung der hygienischen Situation vor Ort in der Maulbeerallee hinzuwirken, indem es:
  • sich bei den zuständigen Stellen für eine Priorisierung der Wiederherstellung der Wasserversorgung im Wohngebäude Maulbeerallee 31 einsetzt,
  • sicherstellt, dass in der Zwischenzeit in den provisorisch aufgestellten Dusch- und Toilettencontainern in der Maulbeerallee 31 hygienische Standards gewährleistet sind.
Begründung:
Wie aus Presseberichten (https://prod.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/duschen-und-toiletten-gibts-fuer-einige-mieter-nur-im-hof-li.270634) hervorgeht, sind die Mieterinnen und Mieter in der Maulbeerallee 31 seit dem Brand vom 24. August dazu angehalten, auf Dusch- und Toilettencontainer auszuweichen, da eine Wasserversorgung der Wohnungen nicht gewährleistet werden kann. Es ist anzuzweifeln, ob in der aktuellen Situation hygienische Mindeststandards gewährleistet werden können und die Menge an den zur Verfügung gestellten Duschen und Toiletten der Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern gerecht wird. Dieser Missstand belastet die Mieterinnen und Mieter vor Ort immens und muss so schnell wie möglich beseitigt werden.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 12.10.2022 – Energiepreise: „Die Menschen treibt die Angst zu uns, ihre Wohnung zu verlieren“
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund hat derzeit eine Menge Arbeit. Denn Vermieter verlangen höhere Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser.
Der Schock kam mit der Post. „Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung am Gasmarkt passen wir die Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser in zwei Stufen ab dem 1. November 2022 an“, schreibt eine Hausverwaltung an ihre Mieter in Oberschöneweide. Die Heizkostenvorauszahlung steige danach zum 1. November dieses Jahres von bisher 130 Euro auf 370 Euro monatlich.
Vom 1. Januar 2023 an seien dann sogar 470 Euro als Heizkostenvorauszahlung zu leisten. Das sind 340 Euro monatlich mehr, als die Mieter bisher bezahlen. Die Bewohner sind verzweifelt. „Wir bekommen Grundsicherung im Alter, haben keine Ersparnisse“, berichtet ein Betroffener. Die Mehrkosten könnte er nicht bezahlen. Er hätte sich bereits ans Sozialamt gewandt – aber noch keine Antwort erhalten.
So wie in Oberschöneweide werden in diesen Tagen viele Mieter aufgefordert, höhere Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten. „Wir werden gerade von Ratsuchenden mit Erhöhungsverlangen nahezu überrannt“, sagt Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Der Beratungsbedarf der Mieter sei riesengroß. „Die Menschen treibt die Angst zu uns, aufgrund der steigenden Energiekosten ihre Wohnung zu verlieren“, berichtet Eupen.

Mieter können unrechtmäßigen Erhöhungen widersprechen

Nicht alle Erhöhungsverlangen seien vom Gesetz gedeckt, sagt Eupen. Voraussetzung sei nämlich, dass die Erhöhung im Zusammenhang mit einer Jahresabrechnung der Nebenkosten erfolge. „Das heißt zeitgleich oder unmittelbar nach einer Abrechnung“, so der Mieterberater. Ansonsten sei eine solche Erhöhung „rechtswidrig“. „Mieterinnen und Mietern, die gerne selber entscheiden möchten, ob sie jetzt höhere Vorauszahlungen leisten oder gegebenenfalls später eine höhere Nachzahlung, können der unrechtmäßigen Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen widersprechen“, sagt Eupen.
Nicht nur private Vermieter verlangen höhere Vorauszahlungen, ohne dass sie zuvor eine Abrechnung über die Betriebskosten vorgelegt haben. Die landeseigene Berlinovo, die unter anderem die Immobilien aus den früheren Skandalfonds der Bankgesellschaft verwaltet, hat jetzt ebenfalls solche Erhöhungen eingeräumt. Und zwar in den Wohnungen, die die Berlinovo von der Deutsche Wohnen erworben hat, die aber in diesem Jahr noch von der Deutsche Wohnen verwaltet werden. Dabei handelt es sich um 3860 Wohnungen.
„Im zugekauften Bestand“ sei „mit dem Verwalter abgestimmt“ worden, „dass Anpassungen im Zuge der Nebenkosten-Abrechnung, wenn möglich auch zuvor, erfolgen, um aufgrund der momentanen Vorauszahlungslage im Bestand die Mieterinnen und Mieter vor hohen Nachzahlungen zu schützen“, erklärt Berlinovo-Sprecher Ulrich Kaliner. Der Berliner Zeitung liegen zwei solche Erhöhungen vor. AMV-Chef Eupen kritisiert dieses Vorgehen. Dass mit der Berlinovo eine landeseigene Gesellschaft die Nebenkosten noch vor der Abrechnung erhöhen lasse, sei „inakzeptabel“.

Die Berlinovo erhöht auch die kalten Betriebskosten

In ihren anderen Wohnungen passe die Berlinovo die Nebenkostenvorauszahlungen „im Zuge des aktuell laufenden Nebenkosten-Abrechnungsprozesses“ an, sagt Unternehmenssprecher Kaliner. Eine Anpassung außerhalb des Abrechnungsprozesses erfolge nicht. Sofern Mieter von sich aus mit einem entsprechenden Wunsch auf die Berlinovo zukämen, gehe das Unternehmen „darauf entsprechend ein“. Dass die von der Deutsche Wohnen erworbenen Wohnungen anders behandelt werden, erklärt Kaliner damit, dass es in diesen Beständen zuletzt durch die Deutsche Wohnen keine Anpassungen der Vorauszahlungen gegeben habe. Man wolle vermeiden, dass die Mieter durch hohe Nachzahlungen überfordert werden.
Die Anpassungen erfolgten „kostenartengenau und individuell“ bezogen auf die jeweilige Liegenschaft. Es seien mitunter anteilige Anpassungen bei Gas in Höhe von 80 Prozent, bei sogenannten Contracting-Modellen mit Gas als Primärenergieträger von 130 Prozent und bei der Fernwärme von 60 Prozent zu verzeichnen, so Kaliner. Je nach Objekt könne es Unterschiede geben. Auch die Vorauszahlungen für die kalten Betriebskosten würden angepasst – um rund zehn Prozent.
Die Deutsche Wohnen, die fast 100.000 Wohnungen in Berlin besitzt, hat die Nebenkostenvorauszahlungen für ihre Bestände in der Vergangenheit „nur in Verbindung mit der Jahresendabrechnung vorgenommen“, sagt Unternehmenssprecher Marko Rosteck. Die sprunghaft steigenden Energiekosten bereiteten aktuell vielen Mietern Sorge. Mit ihrem Verbrauchsverhalten könnten sie nur bedingt Einfluss darauf nehmen. „Darum haben wir uns entschlossen, die Vorauszahlungen ein weiteres Mal anzupassen“, so der Sprecher. „Dies tun wir im Zuge unserer kürzlich vom Gesetzgeber eingeführten Informationspflicht gegenüber unseren Mieter:innen zur erwarteten künftigen Energiepreisentwicklung.“

Deutsche Wohnen: Erhöhungen im mittleren zweistelligen Bereich

Etwa je die Hälfte der Wohnungen der Deutsche Wohnen werde mit Gas und Fernwärme versorgt. „Dies berücksichtigen wir bei der Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen“, sagt Rosteck. „Bei reiner Versorgung mit Gas setzen wir höhere Beträge an als bei einer Wärmeversorgung, bei der kein oder nur anteilig Gas enthalten ist.“ Im Durchschnitt erhöhten sich für die Mieter die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen in diesem Jahr „im mittleren zweistelligen Bereich“. Die Rückmeldungen der Mieter seien „durchweg positiv. Einige wünschten sich sogar eine höhere Anpassung, da sie hohe Nachzahlungsbeträge fürchten“, so Rosteck.
AMV-Chef Eupen pocht indes aufs Gesetz. Das sei maßgeblich für die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen. „Wenn keine Abrechnung vorliegt, dürfen die Vorauszahlungen rein rechtlich gesehen nicht erhöht werden“, sagt er. „Dies schließt natürlich nicht aus, dass Mieter freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten.“ In Anbetracht der Empfehlungen der Expertenkommission zur Entlastung der Bürger bei Kosten für Gas und Wärme sollten die Unternehmen die Erhöhung der Vorauszahlungen „überdenken“.