Archiv für den Monat: Juli 2017

Pressemitteilung 63/2017

Klientelpolitik – Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Ein Paradebeispiel für politische Realitätsferne und Klientelpolitik – Lieber abschaffen, als zu Ende denken!

Nach der Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden.

Die Berliner FDP will nunmehr die Mietpreisbremse abschaffen. Der Spitzenkandidat der Berliner FDP für die Bundestagswahl im September, Christoph Meyer, hat die Mietpreisbremse als Instrument gegen drastische Mietpreissteigerungen als völlig wirkungslos kritisiert. Die Mieten würden weiter ungebremst steigen, sagte Meyer im Sommerinterview mit der rbb-Abendschau. Falls sie an der neuen Bundesregierung beteiligt sein sollte, wolle die FDP auf eine Abschaffung der Mietpreisbremse drängen. Näheres unter https://www.rbb-online.de/politik/wahl/bundestag/beitraege/sommerinterview-abendschau-christoph-meyer-fdp.html

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Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 26.07.2017: Widerrufsrecht gilt auch für Onlineapotheken

Internetapotheken dürfen das Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Medikamentenbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende AGB-Klausel des Portals iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg nun für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/widerrufsrecht-gilt-auch-fuer-onlineapotheken

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

promietrecht.de: Ist die eMail ein Beweis für einen erfolgten Zugang, Zustellung?

Eine E-Mail wird nicht sehr häufig als Beweis für eine erfolgte Zustellung beim Empfänger von Gerichten anerkannt. Wenn man sich auf die E-Mail verlässt, dann muss man sich darauf einstellen, dass ein Gericht das Absenden einer E-Mail nicht als Beweis für einen Zugang beim Empfänger akzeptiert.

Eine E-Mail kann immer im Spam-Ordner landen, oder auf dem Weg zum Adressaten verloren gehen. Gerichte haben sich schon öfter auf den Standpunkt gestellt, dass der Absender beweisen müsse, dass die E-Mail den Empfänger erreicht hat – das ist, von der technischen Seite aus betrachtet, ziemlich schwer bis unmöglich.

https://www.promietrecht.de/Zustellung/e-mail/Ist-die-eMail-ein-Beweis-fuer-einen-erfolgten-Zugang-Zustellung-E2085.htm

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Rüge betreffend die Zulässigkeit der Umlagefähigkeit der kalten Betriebskosten mangels Umlagevereinbarung für jede Abrechnung zu wiederholen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 206/16, Urteil vom 21.03.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. A. wie folgt aus: “Das Amtsgericht hat einen Rückforderungsanspruch der Klägerin für 2013 zutreffend verneint, weil die Klägerin innerhalb der Einwendungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB keine Einwendungen erhoben hat.

Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, dass dies entgegen der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 – VIII ZR 148/10GE 2011, 329; Urteil vom 10. Oktober 2007 – VIII ZR 279/06GE 2008, 46) anders zu beurteilen sei, wenn es nicht um die Zulässigkeit der Umlage einzelner Betriebskostennachzahlung, sondern um die Umlagefähigkeit der kalten Betriebskosten insgesamt gehe. Zum einen widerspricht auch dies dem Sinn und Zwecke der alsbaldigen Befriedung. Zum anderen ist die Umlagefähigkeit der Heizkosten außer Streit, sodass es auch im vorliegenden Fall lediglich um die Umlage weiterer Betriebskosten geht. Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung nochmals klargestellt, dass es unerheblich ist, ob lediglich für einzelne Betriebskostenarten oder für die Betriebskosten insgesamt keine Umlagevereinbarung getroffen worden ist. In beiden Fällen handelt es sich um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der zu rügen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 – VIII ZR 209/15, GE 2016, 854; Urteil vom 18. Februar 2014 – VIII ZR 83/13, GE 2014, 661; Urteil vom 31. Januar 2012 – VIII ZR 335/10GE 2012, 543).

Die fehlende Rüge wird auch nicht durch die vorangegangenen Rügen betreffend die Abrechnung für 2012 und die Abrechnungen für 2007 bis 2011 ersetzt. Vielmehr ist die Rüge für jede Abrechnung zu wiederholen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – VIII ZR 185/09GE 2010, 901).”

AMV im Lichte der Presse:

my-fav-report.de, Ausgabe Juli 2017: Massive Mieterhöhungen führen zur Verarmung und Vertreibung von immer mehr Menschen

Liebe mietenbewegte Unterzeichner/innen unserer Petition “Mietpreisbremse verschärfen”,
vielen Dank für Ihr reges Interesse – knapp 38 000 Unterzeichner/innen sind es jetzt.

https://www.my-fav-report.de/massive-mieterh%C3%B6hungen-f%C3%BChren-zur-verarmung-und-vertreibung-von-immer-mehr-menschen/

AMV im Lichte der Presse:

fav-report.de, Ausgabe August 2017: Die Mietpreisbremse ist völlig wirkungslos – ihr könnt das jetzt ändern

  • Eine neue Studie belegt: Mieter zahlen in Deutschland pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete
  • Viele Mieterinnen und Mieter zahlen mehr als ein Drittel oder sogar die Hälfte ihres Einkommens für ihre Miete

https://www.fav-report.de/change-org-und-huffingtonpost-die-mietpreisbremse-ist-v%C3%B6llig-wirkungslos-ihr-k%C3%B6nnt-das-jetzt-%C3%A4nde/

Aus der Rubrik “Wohnsituation”:

zdf.de am 19.07.2017: Obdachlos trotz Arbeit – Versagt unsere Wohnungspolitik?

Die Zahl der Menschen ohne Wohnung wächst stetig. Von den über 330.000 Betroffenen leben mehr als 40.000 auf der Straße und gelten damit als obdachlos. Eine Zahl, die sich seit 2012 um mindestens 50 Prozent erhöht hat. Vor allem in den Städten werden Wohnungen immer teurer. Und immer mehr hart arbeitende Menschen bekommen Probleme, ihre Miete zu bezahlen. Dass es Menschen gibt wie Thomas Schulz, die 1100 Euro netto im Monat verdienen und trotzdem obdachlos sind, das hätte ich nicht erwartet. Er erzählt mir, dass es viele wie ihn gibt. Dass er auf der Straße immer wieder Leuten begegnet, die arbeiten gehen wie er. Ich frage mich, was da falsch läuft in unserem reichen Land.

https://www.zdf.de/politik/dunja-hayali/wohnungspolitik-obdachlos-trotz-arbeit-100.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Immobilien Zeitung am 29.06.2017: Das planen die Parteien nach der Bundestagswahl
Die wohl kontroverseste Debatte dreht sich um eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Hier zeichnen sich auch klare Koalitionen ab: SPD, Grüne und Linke wollen fester auf die Bremse treten, CDU/CSU, FDP und AfD dagegen nicht. Die Union will den Status quo halten, wonach in angespannten Märkten die Neuvertragsmiete für Bestandswohnungen nur ein Zehntel über der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Damit bleibt die Union aber hinter der Forderung des potenziellen Koalitionspartners FDP zurück. Denn die Liberalen wollen die Bremse ganz lösen. Diese sei in Wirklichkeit “eine Wohnraumbremse”, da sie Investitionen verhindere, schreiben sie zur Begründung ihrer Position. Wohin die Reise nach der Bundestagswahl jedoch gehen könnte, zeigt ein Blick nach Nordrhein-Westfalen; dort haben CDU und FDP nach ihrem Sieg bei der Landtagswahl im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Bremse zu kippen. Laut AfD sind die Mieten infolge der Bremse eher gestiegen, deshalb gehöre “der Unsinn sofort abgeschafft”. Die SPD dagegen will Eigentümer künftig verpflichten, die Vormiete offenzulegen. Nur auf dieser Basis lasse sich beurteilen, ob die aufgerufenen Mieten auch zulässig seien. Und nur dann könnten Mieter gegen überhöhte Mietpreisforderungen vorgehen.
http://www.immobilien-zeitung.de/141986/planen-parteien-nach-bundestagswahl

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigt erfolgter Eigenbedarfskündigung innerhalb von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und bekannt ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Mannheim (AG Mannheim – 8 C 6/16, Urteil vom 03.05.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mannheim in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Dem Kläger stehen keine Schadensersatzansprüche aus §§ 535280 I, 241 II BGB oder anderen Anspruchsgrundlagen zu.

Denn eventuell bestehende Forderungen waren zur Zeit der Klageerhebung bereits verjährt, § 214 I BGB. Die Beklagte hat die Verjährungseinrede auch erhoben.

Mangels Eingreifens des § 548 BGB richtete sich die Verjährung hier nach §§ 195199 BGB. Danach beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

Sie beginnt gemäß § 199 I BGB mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Diese Voraussetzungen langen noch im Jahr 2012 vor, sodass die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres 2012 begann.

Der Anspruch war spätestens mit freiwilligem Auszug des Klägers und dem Einzug in die Nachfolgewohnung entstanden, da zu diesem Zeitpunkt für den Kläger feststand, dass Schadenspositionen durch die Umzugskosten und die Mietzinsveränderungen entstanden sind. Nicht erforderlich war hierfür, dass die Schäden in der Höhe genau bezifferbar waren. Denn nach dem Grundsatz der Schadenseinheit entsteht ein Schadensersatzanspruch auch bei vertraglicher Rechtsgrundlage – grundsätzlich einheitlich auch für die erst in Zukunft fällig werdenden Beträge, sobald ein erster Teilbetrag durch Leistungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 1488). Der neue Mietvertrag des Klägers setzt einen Mietvertragsbeginn ab 1.12.2012 fest. Der Kläger konnte also noch im Jahr 2012 jedenfalls die Differenzmiete und damit die Schadenspositionen im Hinblick auf Erhöhung der Mietkosten ermitteln. Ob an dem 1.12.2012 die Miete dann tatsächlich bereits gezahlt werden musste, ist hierfür unerheblich. Es kommt maßgeblich darauf an, dass eine Bezifferung möglich war.

Der Kläger hatte auch noch im Jahr 2012 die Kenntnis von den zur Geltendmachung erforderlichen Tatsachen. Erforderlich ist nämlich nur, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, nicht erforderlich ist hingegen, dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (BGH, NJW 2008, 2576). Bei Schadensersatzansprüchen gehört hierzu die Pflichtverletzung, der Eintritt eines Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (vgl. BGH, NJW 1996, 117). Nachdem die Beklagte bereits am 6.11.2012 gegen den Kläger Anspruch auf Räumung erhoben hatte, und er sich innerhalb der Erwiderungsfrist rechtserheblich – und im Ergebnis sogar siegreich, vgl. das Urteil des Amtsgerichts Mannheim, 2 C 276/12 – verteidigte, waren ihm folglich noch im Jahr 2012 die Pflichtverletzung begründenden Ansprüche gegen die Beklagte bekannt. Es kam daher insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Urteils an. Wie oben dargelegt sind die rechtlichen Schlüsse nämlich, außer in besonderen Ausnahmefällen (vgl. Palandt, § 199, Rn. 27), für den Verjährungsbeginn irrelevant.

Die Verjährungsfrist endete mithin mit Ablauf des Jahres 2015, weshalb die am 1.1.2016 eingegangene Klage bereits nach Ablauf der Verjährungsfrist anhängig wurde. Der Eingang erst am 1.1.2016 ist durch den beweisbelasteten Kläger auch nicht widerlegt.”

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

DER TAGESSPIEGEL am 25.07.2017: Gentrifizierung in Berlin – Schluss mit dem Stillstand im Wohnungsbau!

In Berlin kommen viele Projekte nur langsam voran, weil die Landespolitik unentschlossen handelt. Ein Gastbeitrag.

Andreas R. Becher ist Vorsitzender des Landesverbands Berlin beim Bund Deutscher Architekten (BDA)

Überall in der Stadt werden große Wohnungsbauprojekte gebremst, auf Eis gelegt oder gleich gestoppt. Bei vielen dieser Vorhaben handelt es sich nicht etwa um private Bauträger, die bei der Herstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen im durchaus gehobenen Preissegment Gewinne erzielen wollen. Nein, es geht vor allem um städtische Wohnungsbaugesellschaften, die Hunderte von Wohnungen nicht bauen dürfen, weil die Nachbarn protestieren. Die Landespolitik lässt nicht erkennen, dass sie die Realisierung dringend benötigter Sozialwohnungen unterstützt, sondern schiebt die Verantwortung über Wohnungsbauvorhaben an strittigen Standorten in die Bezirke.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/gentrifizierung-in-berlin-schluss-mit-dem-stillstand-im-wohnungsbau/20101182.html