Archiv für den Monat: Oktober 2019

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

staaken.info am 31.10.2019: Der Rückkauf von Grundstücken und Wohnungen in Staaken:
 
Riesenandrang am vergangenen Montag im Stadtteilzentrum, selbst Stehplätze, sogar die ohne Sicht aufs Podium, waren rar. Kein Wunder, denn die Initiative der ADO-Mieter aus derGroßwohnsiedlung Heerstraße hat eingeladen zu Info und Diskussion, zum Eigentümerwechsel der ca  3.400 ADO-Wohnungen in Staaken zu der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Gewobag. Die nächste Versammlung steht schon in einer Woche am 7. November an, wenn die Spandauer SPD ab 17 Uhr im Stadtteilzentrum sich mit der Anwohnerschaft über den Wohnungsrückkauf austauschen wird. Dann heißt es wohl auch:enger zusammenrücken, Genossen!Vertreter der Gewobag waren eingeladen, haben es aber vorgezogen fernzubleiben und stattdessen nur brieflich sich mit dem erst am 1.12. zu vollziehenden Wechsel und dem noch zu gewinnenden Überblick vorerst noch zu entschuldigen. Schade, denn die Verunsicherung ist groß unter den Mietern, angesichts der z.T. widersprüchlichen Pressemeldungen darüber welche Wohneinheiten in Staaken betroffen sind, wie das ganze vonstatten gehen soll und vor allem wie die Gewobag gedenkt mit den Mieterhöhungen umzugehen, die noch im Sommer von der ADO bei einigen Wohnungen aus dem Dreh ausgesprochen wurden. (siehe Was wird aus der ADO-Mieterhöhung? )

So blieb es Marcel Eupen (Bildmitte am Mikro) vom Alternativen Mieter- u. Verbraucherschutzbund AMV vorbehalten, etwas Licht in das Dunkel des Deals zwischen ADO und Gewobag zu bringen:

(s. Gewobag übernimmt ADO-Wohnungen v. 30.9.19)

„1) Die ADO Properties S.A. hat nicht die maßgeblichen Immobilien an die Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft Berlin veräußert sondern sämtliche Anteile an den  Tochter- und Eigentümergesellschaften: (Ofek 1 Grundstücks GmbH, Ofek 2 Grundstücks GmbH, Ofek 3 …, Ofek 4 … )

So ist bspw. die Ofek 1 … Eigentümerin der Objekte Obstallee 2–22 gerade. Die Ofek 3 ist u.a. Eigentümerin der Objekte Heerstr. 362–372 gerade. Die Ofek 4 … u.a. der Objekte Maydenbauerweg 30–44, Gruberzeile 28–32, Sandstr. 37–41 und Mareyzeile 1–11 usw..

Es bleibt abzuwarten, ob die Gewobag die Ofek-Tochtergesellschaften umfirmiert. Zumindest bis dahin bleiben die Eigentümergesellschaften und Vermieter unverändert.

2) Kein Mieter muss also mit der Gewobag einen neuen Mietvertrag abschließen. Der bestehende Mietvertrag gilt weiter.

3) Die Miete ist weiterhin an die jeweilige Ofek-Tochtergesellschaft zu zahlen.

4) Die Mietkaution verbleibt bei der jeweiligen Ofek-Tochtergesellschaft.

5) Für das Jahr 2018 muss noch die ADO Properties für die jeweilige Ofek-Tochtergesellschaft die Betriebs- und Heizkosten abrechnen. Für das Jahr 2019 kommt es darauf an, ob beim Verkauf zwischen der ADO Properties bzw. den jeweiligen Ofek-Tochtergesellschaften und der Gewobag eine Regelung getroffen worden ist, wer die Abrechnung übernimmt. Ist keine Regelung getroffen worden, hat die Gewobag  die Betriebs- und Heizkosten für 2019 abzurechnen.“

Nur die Mieter, die z.B. noch aus von der ADO beauftragten Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten Reklamationen oder Ansprüche haben, sollten die noch vor dem Eigentümerwechsel zum 1. Dezember schriftlich angemeldet haben.

Und wer bislang das Mieterhöhungsbegehren der ADO noch nicht unterzeichnet hat, der soll dies auch lassen. Auch wenn der Mietrechtsexperte Eupen erklärte, dass ja die im August ausgesprochenen Mieterhöhungen der ADO durch den vom Senat beschlossenen und rückwirkend ab Mitte Juni gültigen Mietendeckel ungültig sein müssten.

Man darf auf die Informations- und Austauschsrunde der SPD Spandau, kommenden Donnerstag gespannt sein, denn nicht wenige erhoffen sich, angesichts der traditionell „guten Beziehungen“ der Sozialdemokraten zu den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften Berlins, dass der SPD Kreis- und Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus Raed Saleh vielleicht schon bzgl. Mieterhöhungen und mancher anderer Fragen wie Sicherheitsdienste, Asbestsanierung etc. gute Nachrichten aus der Gewobag-Vorstandsetage mitbringen könnte.

https://www.staaken.info/2019/10/topthema-im-kiez-ado-gewobag-iiiii/

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 28.10.2019: Kiezgespräch zum Rückkauf

Staaken. Wie geht es weiter nach dem Rückkauf der 3400 Wohnungen an der Heerstraße Nord durch das Land Berlin? Darüber will der SPD-Kreischef und Vorsitzende der Berliner SPD-Fraktion, Raed Saleh, am 7. November mit den Spandauern diskutieren. Das Kiezgespräch beginnt um 17 Uhr in den Räumen des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord in der Obstallee 22E. Wie berichtet, hatte das Land Berlin insgesamt knapp 6000 Sozialwohnungen in Spandau und Reinickendorf für die landeseigene  Gewobag von der ADO Properties S.A. zurückgekauft, davon 3400 an der Obstallee in Staaken. Mittlerweile kommt dazu viel Kritik aus Spandau, unter anderem vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund Spandau (AMV) und von den Bundestagsabgeordneten Swen Schulz (SPD) und Helin Evrim Sommer (Linke). Der Grund: Vor dem Verkauf soll die ADO die Nettokaltmieten erhöht haben und zwar zum 1. November 2019. Die Gewobag übernimmt die Wohnungen erst einen Monat später. Laut Medienberichten soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht bereit sein, die Mietererhöhungen zurückzunehmen.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-politik/kiezgespraech-zum-rueckkauf_a237661

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Abendblatt am 30.10.2019 – Berlin-Staaken: Protest gegen Mieterhöhungen
 
Gewobag will vom Voreigentümer ADO festgelegten Steigerungen beibehalten.Kurz vor dem Verkauf von rund 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf durch die ADO Properties S.A. an die landeseigene Gewobag hatten Staakener Mieter einen Brief erhalten. Darin kündigte die ADO an, die Miete zum 1. November, also einen Monat vor der Übernahme durch die Gewobag, zu erhöhen. Der Vorstand des landeseigenen Wohnungsunternehmens erklärte nun, die Steigerung beizubehalten. Die Ankündigung stößt auf Kritik.

Mietendeckel missachtet„Es kann moralisch nicht sein, dass die Gewobag bei den ADO-Objekten in den Genuss von Mieten kommt, die nach dem Beschluss vom Juni über den Berliner Mietendeckel wirksam werden und diesen damit unterlaufen“, sagt Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. Hier komme es zu einer nicht hinnehmbaren Schlechterstellung der „Gewobag-Neumieter“ im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern“. Eupen: „Wir erwarten von der Gewobag die unverzügliche Rücknahme aller Mieterhöhungen, damit Neumieter von Anfang an in den Genuss der Vorteile kommen, die die Altmieter wegen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den sechs städtischen Wohnungsunternehmen sowie des Mietendeckelbeschlusses haben.“

Der von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) mit der Gewobag vereinbarte Kompromiss, auf Klageverfahren zu verzichten, helfe nur den Mietern, die dem Mieterhöhungsverlangen widersprochen haben“, so die Bundestagsabgeordnete Helin Evrim Sommer (Die Linke). Eine Gewobag-Sprecherin erklärte, maßgeblich seien die zum 1. Dezember „rechtswirksamen Mieten“. Verlässliche Aussagen über die Anzahl der Mieterhöhungen seien erst in den kommenden Monaten möglich, hieß es.

Pressemitteilung 32/2019

Wieder Mieterberatung in Hakenfelde  

Hakenfelde. Im „Seniorentreff Hohenzollernring“,Hohenzollernring 105, 13585 Berlin-Spandau, sind die Bauarbeiten beendet. Ab sofort findet dienstags von 11:00 Uhr – 13:00 Uhr wieder die offene Mieterberatung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. im Auftrag des Bezirksamtes Spandau statt.

Der AMV berät Mieter im Seniorentreff kostenfrei und ohne Mitgliedschaft. Die Beratung wird als offene Sprechstunde angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Wer Ärger mit seinem Vermieter oder sonstige Probleme mit seiner Wohnung hat, kann sich kostenlos über seine Rechte informieren.

Die offene Mieterberatung soll als Erstberatung konkrete Hilfestellungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuschätzen, geben – insbesondere auch dafür, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und ratsam ist. Eine rechtliche Vertretung der Ratsuchenden wird mit der Mieterberatung nicht abgedeckt.

Berlin, den 25.10.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Morgenpost am 24.10.2019: Streit um Mieterhöhungen an der Heerstraße Nord

Vor dem Verkauf der Ado-Wohnungen an die Gewobag wurden bei einigen Bewohnern die Mieten erhöht. Auch Asbest sorgt für Diskussionen.

Nur wenige Wochen, bevor bekannt wurde, dass das landeseigene Wohnungsbauunternehmen Gewobag rund 3400 Wohnungen im Kiez Heerstraße Nord in Spandau kauft, haben dort einige Mieter unerfreuliche Post bekommen.

Anfang August forderte der bisherige Besitzer, Ado Properties, von einem Teil der Bewohner eine höhere Miete – und das nach dem eigentlichen Mietenstopp am 18. Juni, als der Senat die Eckpunkte für den Mietendeckel beschlossen hatte.

Zudem sorgt nun ein weiteres Thema für Diskussionen: die Asbest-Belastung der gekauften Wohnungen. Auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto erklärte Senatsbaudirektorin Regula Lüscher, es sei damit zu rechnen, dass die angekauften Bestände baujahresbedingt zumindest teilweise asbestbelastet sind, genaue Informationen zum Anteil lägen dem Senat aber noch nicht vor.

Anwohner an der Heerstraße Nord wussten bereits seit 2013 von Asbest

Im Kiez Heerstraße Nord wurden die Bewohner der – damals noch zur GSW gehörenden – Wohnungen, aber schon 2013 in einem Schreiben über asbesthaltige Bodenbeläge und Kleber informiert. Freiwerdende Wohnungen sowie Wohnungen, wo Mieter es verlangen, würden seither zudem asbestsaniert.

„Dass das eine Asbest-Siedlung ist, wissen viele“, sagt Marcel Eupen, Sprecher des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds (AMV). Ein Telefonat hätte genügt, um genaue Auskünfte zu erhalten.

Ado forderte im August 15 Prozent mehr Miete

Mit Unverständnis reagiert Eupen auch auf die ausgesprochenen Mieterhöhungen. Anfang August wurde einigen Anwohnern aus dem Viertel von der Ado mitgeteilt, dass ihre Miete unter der ortsüblichen liege, sodass eine Mieterhöhung gerechtfertigt sei. Der„Tagesspiegel“ hatte zuerst darüber berichtet.

In einem Schreiben, das auch der Berliner Morgenpost vorliegt, soll eine Bewohnerin aus einem Ado-Wohnhaus an der Heerstraße ab dem 1. November 15 Prozent mehr bezahlen, sofern sie nicht bis Ende Oktober widerspricht.

Da der AMV in der Großwohnsiedlung auch eine vom Bezirk beauftragte, kostenlose Mieterberatung anbietet, berichtet Eupen, dass zu ihm bislang 40 bis 50 Anwohner gekommen seien, mit ähnlichen Schreiben und Forderungen für Mieterhöhungen. Und tatsächlich würden viele ab November die höhere Miete bezahlen. „Wir haben das ganz normal anhand des Mietspiegels geprüft“, sagt Eupen. „Zwar gibt es einen Beschluss für den Mietendeckel, aber es gibt noch kein Gesetz.“

Dennoch fordert Eupen, dass die Gewobag die Mieterhöhungen – auch die, denen die Mieter nicht widersprochen haben – zurücknimmt, wenn sie im Dezember die Wohnungen übernimmt. „Ansonsten kommt es zu einer Ungleichbehandlung zwischen den ,Gewobag-Neumietern’ und den ,Gewobag-Altmietern’“, sagt er. Denn die Altmieter sind nach dem 18. Juni von Mieterhöhungen verschont geblieben.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article227453941/Streit-um-Mieterhoehungen-an-der-Heerstrasse-Nord.html

AMV im Lichte der Presse:

DER TAGESSPIEGEL am 22.10.2019: Mietenpolitik des Senats – Streit um Mieterhöhungen bei der Gewobag

SPD-Fraktionschef Saleh und Bundespolitiker fordern vom Senat, Mieterhöhungen bei künftig landeseigenen Gewobag-Wohnungen zurückzunehmen.

Die jüngst erteilten Mieterhöhungen bei Wohnungen der Ado, die von der landeseigenen Gewobag gekauft wurden, haben den Senat am 22.10.2019 beschäftigt. SPD-Fraktionschef Raed Saleh, der selbst in einer dieser Wohnungen aufwuchs, hat im Senat „Lösungen” zugunsten der Mieter angemahnt. Wie am Montag berichtet, will die Gewobag an den Mieterhöhungen festhalten, die vor der mutmaßlichen förmlichen Übergabe am 1. Dezember ausgesprochen wurden und rechtmäßig sind. Die Firma ADO ist von der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhungen überzeugt. Saleh dagegen meint, diese verstoßen gegen den Beschluss zum Mietendeckel des Senats, der seit Juni gilt. Besonders brisant ist der Fall, weil Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bisher nur versicherte, rechtliche Maßnahmen gegen solche Mieter nicht durchzuführen, die der vor Wochen ausgesprochenen Mieterhöhung nicht zustimmten. Wer sich dagegen nicht wehrte, müsste die höhere Miete bezahlen.

„Wer aus Angst zustimmte, darf nicht bestraft werden”

SPD-Fraktionschef Raed Saleh brachte die Mieterhöhungen der ADO im Gewobag-Bestand, von denen er aus dem Tagesspiegel erfuhr, am Dienstag im Senat zur Sprache. Dem Vernehmen nach wurde kontrovers über das Thema diskutiert. „Für Mieter, die der Erhöhung schon zugestimmt haben, erwarte ich von der Gewobag und dem Senat eine mieterfreundliche Regelung, das kann nur eine Rücknahme der Mieterhöhung aus Kulanz oder wegen Härtefällen der Fall sein“. Im Übrigen unterstütze er „den Weg der Senatorin“. Wie berichtet hatte Lompscher auf Tagesspiegel-Anfrage die Mieter dazu aufgefordert, die Mieterhöhungen nicht zu unterschrieben. Zurücknehmen wollte die Linken-Politikerin diese aber nicht. Saleh sieht das anders: „Wer aus Angst vor den Anwälten der Vermieter schon unterschrieben hatte, darf dafür nicht bestraft werden“. Denn „am Ende sind das unsere Hütten.“. Saleh wies ferner darauf hin, dass seit 18. Juni mit dem Senats-Beschluss zum Mietendeckel-Gesetz ein Verbot für die Erhöhung von Mieten gelte. Die Erhöhung sei daher ein „Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot“.

Bundestagsabgeordneter Schulz fordert „schnelle Korrektur”

„Die Gewobag muss ihre Haltung ganz schnell korrigieren – oder zur Not vom Senat dazu angewiesen werden”, forderte auch Swen Schulz, gewählter SPD-Bundestagsabgeordnete aus Spandau. Natürlich müsse es auch in diesem Quartier eine Gleichbehandlung aller Mieter geben, erst recht bei einer bald landeseigenen Siedlung. Diejenigen, die der Mieterhöhung schnell zugestimmt haben, „weil sie nicht so wehrhaft sind oder den juristischen Kenntnisstand haben, sind eher die braven Bürger, die den meisten Schutz brauchen“. Genau das sei einer der Gründe, warum die Wohnungen in öffentlichen Besitz geholt würden. Daher „muss es natürlich eine rechtliche Lösung geben, damit die höheren Mieten nicht gezahlt werden müssen.

Linke Sommer warnt vor „Unterlaufen des Mietendeckels”

Auch aus der eigenen Partei gab es Kritik an dem von Katrin Lompscher (Linke) vorgeschlagenen Kompromiss, wonach lediglich auf Klagen verzichtet wird, aber die Mieterhöhung nicht zurückgenommen wird: Dann werde es „Mieter 1. und 2. Klasse geben. Das darf nicht sein”, sagte Helin Evrim Sommer, für die Linke im Bundestag. Sommer weiter: „Ich fordere die Geschäftsführung der Gewobag nachdrücklich dazu auf, die ausgesprochenen Mieterhöhungen für unwirksam zu erklären und zurückzunehmen. Das habe ich auch in einem Brief an den Vorstand der Gewobag verlangt.” Von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die dem Gemeinwohl verpflichtet sei, erwarte sie ein entsprechendes Handeln „und nicht, dass sie das anstehende Gesetz zum Mietendeckel unterläuft.“

“Politisch instinktlos” nennt der AMV die Mieterhöhungen

“Politisch instinktlos” nannte Marcel Eupen vom Alternativen Mieter und Verbraucherschutzverein “das Festhalten an den ADO-Mieterhöhungen”. An den Verein hatten sich zahlreiche Mieter gewandt, die im August Mieterhöhungen erhalten hatten, denen sie bis Ende des Monats schriftlich zustimmen sollen – unter Androhung rechtlicher Schritte im Falle von Weigerung. Eupen zufolge “wurden die Mieterhöhungen von der ADO zum 1.November 2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag soll zum 1. Dezember 2019 erfolgen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietenpolitik-des-senats-streit-um-mieterhoehungen-bei-der-gewobag/25142528.html

AMV im Lichte der Presse:

DER TAGESSPIEGEL am 21.10.2019: Senatorin Lompscher duldet Mietsteigerung

Ado erhöhte Mieten kurz vor dem umstrittenen Immobilienverkauf an Gewobag. Senatorin Lompscher belässt es dabei.

Viel Geld bezahlt – und jetzt noch niedrigere Mieteinnahmen als geplant? Der umstrittene Deal der Gewobag, die der privaten Firma Ado knapp 6.000 Wohnungen abkaufte und dafür 920 Millionen Euro bezahlte, bringt nun die Mieter der Objekte und die Senatorin für Stadtentwicklung auf.

Kurz vor der förmlichen Übergabe der Immobilien in kommunalen Besitz treten zahlreiche Mieterhöhungen in Kraft. Erhöht wurden die Mieten trotz Mietenstopp, den der Senat per Mietendeckel-Beschluss im Juni herbeiführte.

Mehr Miete zahlen soll etwa Regina V. aus der Heerstraße 364. Sie erhielt am 2. August ein Schreiben von der Ado Immobilien Management, wonach sie „seit 15 Monaten unverändert“ dasselbe zahle und weniger als die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Als Grundlage wird der im Mai beschlossene „Mietspiegel 2019“ genannt. Dieser rechtfertige im Fall der Wohnung an der Heerstraße eine „Mieterhöhung um 15 Prozent“.

Auch Mieter anderer Häuser im Quartier „Heerstraße Nord“, das ursprünglich der landeseigenen GSW gehörte, erhielten Mieterhöhungen. Die Heerstraße Nord gilt als sozialer Brennpunkt mit niedrigen Einkommen. Die Mieterhöhungen treten am 1. November in Kraft, bis Ende diesen Monats müssen die Mieter zustimmen.

Bei der landeseigenen Firma hieß es auf Anfrage: „Diese Mieterhöhungen waren der Gewobag nicht bekannt.“ Geplant sei die Übernahme für den 1. Dezember. Dann werde „die rechtliche Wirksamkeit vereinbarter Mieterhöhungen“ geprüft.

Gewobag-Chefin Szena Michaelis hatte sich aber in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ festgelegt: „Wenn der Mieter der Erhöhung zugestimmt hat und sie ist rechtswirksam, dann gilt diese Miete auch. Für uns ist maßgeblich, was am 1. Dezember 2019 wirksam ist.“ Sie bleibe dabei, hieß es auf Anfrage.

Auf Konfliktkurs geht sie damit zur Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher. Die Linken-Politikerin sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: „Die von der Ado Properties ausgesprochenen Mieterhöhungsverlangen laufen den Zielen des Gesetzesvorhabens für einen Mietendeckel zuwider.“

Wer Mieterhöhung ignorierte, muss auch nicht zahlen

Lompschers Kompromiss: „Mit der Geschäftsführung der Gewobag wurde vereinbart, dass bei Mietern, die den Erhöhungen bis zur Übernahme der Bestände am 1. Dezember nicht zugestimmt haben, kein Verfahren eingeleitet und die Mieterhöhungen somit nicht wirksam werden“.

Schlechte Nachrichten sind das für die vielen Haushalte, deren Mieter aus Angst wegen der Drohung der Ado-Geschäftsführung, sie vor Gericht zu zerren, die Mieterhöhung hingenommen haben. Nur wer das Risiko des Widerspruchs auf sich nahm, wird belohnt.

Nicht mal der Berater beim Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund, Marcel Eupen, der viele Fälle bearbeitet, riet Mietern bisher zum harten Kurs: „Wir können Mietern nicht das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten aussetzen, wenn diese Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel gültig sind.“ Mit der Erklärung der Senatorin sei das nun anders, doch diese komme für die meisten Mieter zu spät.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-lompscher-duldet-mietsteigerung-auch-gewobag-erhoeht-mieten/25139646.html

Pressemitteilung 31/2019

AMV fordert Rücknahme von ADO-Mieterhöhungen in Staaken

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. empfindet das Festhalten an den ADO-Mieterhöhungen in Staaken als politisch instinktlos und erwartet eine unverzügliche Rücknahme aller Mieterhöhungen.

Mieterhöhungen unmittelbar vor Verkauf

Kurz vor dem Abschluss des Anteilskaufvertrags im September mit der Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft Berlin über den Verkauf sämtlicher Anteile an den Ofek-Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilienobjekten mit insgesamt ca. 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind, ließ die ADO Properties S.A. durch die ADO Immobilien Management GmbH im August zahlreiche Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter in Staaken verschicken. 

Die Mieterhöhungen wurden von der ADO zum 01.11.2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag soll zum 01.12.2019 erfolgen.

Die Gewobag kommt so in den Genuss höherer Nettokaltmieten.

Keine Bereitschaft der Gewobag zur Rücknahme der Mieterhöhungen

Die Vorstände der Gewobag Snezana Michaelis und Markus Terboven lehnen eine Rücknahme der Mieterhöhungen ab. So äußerte sich Snezana Michaelis in einem Interview mit der Berliner Zeitung wie folgt: „Der Mieter bezahlt das, was bis zur Übernahme der Wohnungen durch die Gewobag die rechtswirksam festgestellte Miete ist”. … „Wenn der Mieter der Erhöhung zugestimmt hat und sie ist rechtswirksam, dann gilt diese Miete auch. Für uns ist maßgeblich, was am 1. Dezember 2019 wirksam ist”.

Näheres unter https://www.berliner-zeitung.de/berlin/im-interview-chefs-der-gewobag-erklaeren–wie-6000-wohnungen-zurueckgekauft-wurden–33269246

Politische Erklärung von Senatorin Katrin Lompscher

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: „Die von der Ado Properties ausgesprochenen Mieterhöhungsverlangen laufen den Zielen des Gesetzesvorhabens für einen Mietendeckel zuwider”.

Erfolglose Intervention von Senatorin Katrin Lompscher

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: Mit der Geschäftsführung der Gewobag wurde vereinbart, dass bei Mietern, die den Erhöhungen bis zur Übernahme der Bestände durch die Gewobag am 1. Dezember nicht zugestimmt haben, kein Verfahren eingeleitet und die Mieterhöhungen somit nicht wirksam werden”.

Näheres unterhttps://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-lompscher-duldet-mietsteigerung-auch-gewobag-erhoeht-mieten/25139646.html.

Kommentar und Forderung des AMV

Es kann moralisch nicht sein, dass die Gewobag bei den ADO-Objekten in den Genuss von Mieten kommt, die nach dem Beschluss vom 18.06.2019 über den Berliner Mietendeckel wirksam werden und damit den Mietendeckel unterlaufen”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Hier kommt es zu einer nicht hinnehmbaren Schlechterstellung der „Gewobag-Neumieter” im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern”. Während die  „Gewobag-Altmieter” nach dem 18.06.2019 von Mieterhöhungen verschont bleiben, sollen Teile der „Gewobag-Neumieter” ab dem 01.11.2019 erhöhte Mieten zahlen. Das ist politisch instinktlos”, meint Eupen. „Die Gewobag als landeseigenes Wohnungsunternehmen sollte nicht an Mieterhöhungen verdienen, die den Zielen des Gesetzgebungsvorhabens für den Mietendeckel zuwiderlaufen”, so Eupen.

Wir erwarten von der Gewobag – als erste Amtshandlung – die unverzügliche Rücknahme aller Mieterhöhungen, damit die „Gewobag-Neumieter” von Anfang an in den Genuss der Vorteile kommen, die die Gewobag-Altmieter” aufgrund der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den 6 Städtischen Wohnungsunternehmen sowie des Mietendeckelbeschlusses haben”, sagte Eupen.

Berlin, den 22.10.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

CDU/CSU-Pressemitteilung am 18.10.2019: Bundestag ebnet Weg für Wohngelderhöhung

Wohngeld künftig noch attraktiver

Anlässlich der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Kai Wegner:

„Der Bundestag hat heute den Weg für die Erhöhung des Wohngeldes geebnet. Das Wohngeld wird noch attraktiver gestaltet und soll künftig wieder mehr Menschen erreichen. Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und der Einkommen angepasst wird.

Das ist ein weiterer Beitrag zur Sicherung bezahlbaren Wohnens, insbesondere in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.

Von den Verbesserungen des Gesetzentwurfes werden voraussichtlich 660.000 Haushalte profitieren. Damit helfen wir diesen Mietern und Hauseigentümern, die gestiegenen Kosten des Wohnens zu bewältigen. Durch das Wohngeld brauchen sie keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-ebnet-weg-fuer-wohngelderhoehung

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 18.10.2019: Juristin warnt vor Kündigungsrisiko durch den Mietendeckel

Eine Juristin warnt vor dem Verlust der Wohnung durch Mietrückstände, wenn das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines landesweiten Mietendeckels in Berlin beinhaltet ein erhebliches Risiko für die Mieter in der Hauptstadt. Zu diesem Ergebnis kommt die verfassungsrechtliche Analyse des geplanten Regelwerks durch die Professorin für Immobilienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Karola Knauthe.

Sollte die Verfassungswidrigkeit des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (Berliner MietenWoG) festgestellt werden – und davon geht die Juristin aus –, komme auf die Mieter ein ernstes Problem zu, so die Wissenschaftlerin in einem Strategiepapier für die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung. Dann nämlich gelten die ursprünglich vertraglich vereinbarten Mieten. Die Mieter würden dann dem Vermieter rückwirkend die Differenz schulden, die sie durch die Absenkung auf die Mietobergrenzen gespart haben.

Da davon auszugehen ist, dass es mindestens ein bis zwei Jahre dauert, bis ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes vorliegt, könnten erhebliche Summen auflaufen. Sollten die Mieter die hierfür nötigen finanziellen Mittel dann nicht aufbringen können, „droht ihnen die außerordentliche Kündigung und damit der Verlust ihrer Wohnung als Folge des verfassungswidrigen Berliner MietenWoG“, schreibt die Juristin in ihrer Analyse weiter.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227394981/Juristin-warnt-vor-Kuendigungsrisiko-durch-den-Mietendeckel.html