Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Mo 09.10.2023 | 20:15 | SUPER.MARKT – Mieterrechte: Was tun, wenn gar nichts mehr geht?

Das Wohnungsunternehmen Adler Group hat große finanzielle Schwierigkeiten. Das bekommen auch Mieterinnen und Mieter in Berlin zu spüren. Wie können sie sich wehren?
Kaputte Regenrinnen, undichte Fenster oder Schimmel in der Wohnung: Viele Mieterinnen und Mieter von Wohnungen des wirtschaftlich angeschlagenen Immobilienunternehmens Adler Group beklagen sich heftig über zahlreiche Missstände in ihren Wohnungen, auch gegenüber ihren Hausverwaltungen. Nur, Erfolg haben sie damit meist nicht. Einige Mieter:innen wollen sich jetzt zusammenschließen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 10.07.2023: Neue Leitlinien für möblierte Wohnungen in Berlin – was bringen sie?
Mieter- und Vermieterverbände verständigen sich auf Handlungsempfehlungen. Rechtlich bindend sind diese aber nicht. Kritikern ist das nicht genug.
Der Anteil der Mietwohnungen, die mit Möbeln vermietet werden, wächst. Nicht zuletzt, weil Vermieter für möblierte Wohnungen mehr Miete verlangen dürfen. Doch oftmals werden die Zuschläge für die Möbel nicht gesondert ausgewiesen. Das erschwert die Überprüfung, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird – und führt schon mal zu Streit.
Um solchen Streit zu vermeiden, haben sich Mieter- und Vermieterorganisationen in Berlin jetzt auf „Leitlinien für Möblierungszuschläge bei Wohnraum“ verständigt. Das geht aus einem Schreiben von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) an die Bezirksbürgermeister hervor, das der Berliner Zeitung vorliegt. Mit den Leitlinien wurde eine der Aufgaben erfüllt, zu denen sich die Wohnungswirtschaft vor einem Jahr im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen mit dem Land Berlin verpflichtet hat.
In den Leitlinien steht, dass „der Möblierungszuschlag gesondert bereits im Mietvertrag ausgewiesen werden“ und „seine Berechnung offenbart werden“ soll. Zugleich wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine solche gesonderte Ausweisung des Möblierungszuschlags „nicht gesetzlich geregelt“ sei. Allerdings ergebe sich aus den Vorschriften zur Mietpreisbremse eine Auskunftspflicht des Vermieters. Soll heißen: Um die geforderte Transparenz kommt im Zweifel kein Vermieter herum.
Zur Höhe des Möblierungszuschlags wird in den Leitlinien auf die bisherige Rechtsprechung in Berlin hingewiesen. Danach wird davon ausgegangen, dass der Vermieter monatlich zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel als Zuschlag verlangen darf. Zugrunde gelegt wird dabei, dass die Möbel zehn Jahre genutzt werden und sich der Wert der Möbel jedes Jahr um zehn Prozent verringert. Hat der Vermieter 5000 Euro in Möbel investiert, darf er also im ersten Jahr einen Aufschlag von 100 Euro monatlich verlangen. Im zehnten Jahr, wenn die Möbel nur noch einen Zeitwert von 500 Euro haben, beläuft sich der Zuschlag dagegen nur noch auf zehn Euro monatlich.
An die Möblierung einer Wohnung werden laut den Leitlinien bestimmte Anforderungen gestellt. „Werden nur einzelne Möbelstücke wie zum Beispiel ein Einbauschrank oder ein Badschrank zur Verfügung gestellt, werden diese im Regelfall nicht zuschlagswürdig sein“, heißt es. Nicht zulässig ist ein Zuschlag zudem, wenn der Wert der betreffenden Möbel bereits bei der Berechnung der ortsüblichen Miete berücksichtigt wird. Falls eine Einbauküche bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bereits als wohnwerterhöhendes Merkmal angerechnet wird, darf also für die gleichen Küchenmöbel nicht noch ein Möblierungszuschlag erhoben werden.

Bei einem Streit müssen am Ende die Gerichte entscheiden

Bei den Leitlinien handelt es sich um eine „Handlungsempfehlung“, die in seinem Hause „entwickelt und von den sechs in der Arbeitsgruppe Mietspiegel vertretenen Verbänden angenommen“ worden sei, teilt der Stadtentwicklungssenator mit. Rechtlich verbindlich sind die Leitlinien also nicht. Kommt es zum Streit über die Höhe des Möblierungszuschlags, können am Ende allein die Gerichte darüber entscheiden.Dass Leitlinien zum möblierten Wohnen notwendig sind, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Beratungsunternehmens Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Danach ist „das möblierte Mietwohnsegment kein Nischenmarkt“, sondern „ein wesentlicher Teil des Mietwohnungsmarktes“. Im Jahr 2022 betrafen etwa 27 Prozent der öffentlich zugänglichen deutschlandweiten Inserate möblierte Wohnungen. Immerhin 14 Prozent der Mieter in Deutschland leben der Untersuchung zufolge bereits in möblierten Wohnungen.
Die wenigsten Mieter kennen dabei ihre Rechte. „Nur etwa 36 Prozent aller von uns befragten Mieter möblierter Wohnungen wussten, dass die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gilt“, heißt es in der Untersuchung. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass beim Abschluss eines neuen Mietvertrags die ortsübliche Miete um maximal zehn Prozent überschritten werden darf. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Möblierungszuschläge. Möblierte Wohnungen fallen nur dann nicht unter die Mietpreisbremse, wenn sie für den vorübergehenden Gebrauch vermietet werden.

Strengere gesetzliche Regelung gefordert

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der an der Erarbeitung der Leitlinien in Berlin nicht beteiligt war, begrüßt die Handlungsempfehlungen. Damit werde „eine Berechnungsmethode zur Ermittlung des Möblierungszuschlages empfohlen, die sich hoffentlich in der Praxis als alleinige Berechnungsmethode durchsetzen und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen wird“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.
Allerdings reichten die Berliner Leitlinien keineswegs aus. Denn die Mietpreisbremse werde oftmals faktisch nicht angewendet, da der Möblierungszuschlag bisher nicht gesondert ausgewiesen werden muss, kritisiert Eupen. Vermieter müssten künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Möblierungszuschlag offenzulegen. Zudem müsste die Höhe des Zuschlags begrenzt werden.
Der Berliner Senat sollte, wenn ihm an einem „fairen Interessenausgleich“ gelegen sei, die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Bremen aus dem Mai dieses Jahres unterstützen, sagt Eupen. Deren Vorstoß sieht vor, dass der Möblierungszuschlag „gesondert auszuweisen“ ist. Dabei darf sich der Zuschlag auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der Möbel belaufen. Als Zeitwert definieren Hamburg und Bremen den Anschaffungspreis der Möbel abzüglich eines Betrags von fünf Prozent für jedes abgelaufene Jahr.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 15.05.2023: Zweiter Anlauf zur Einrichtung eines Milieuschutzbeirates in Spandau

Drucksache – 0735/XXI: Milieuschutz braucht auch Mitwirkung – Milieuschutzbeirat initiieren

Spandau: SPD und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag für die Einrichtung eines Milieuschutzbeirates in die Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin eingebracht, der wie folgt lautet:

„Das Bezirksamt wird ersucht, einen Milieuschutzbeirat – ähnlich wie im Bezirk Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg – zu initiieren. Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sollen u.a. die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Spandau, wie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz sein. Der Milieuschutzbeirat soll alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Spandau nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfassen.

Begründung:

Das Bezirksamt sollte von der Erfahrung von Mieterschutzorganisationen, Vermieterverbänden und weiteren Initiativen mit Milieuschutzgebieten profitieren und dieses wichtige Instrument zur Erhaltung von Kiezstrukturen weiter ausbauen.

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

– Der Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen. Er soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts in Spandau fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.

– Darüber hinaus soll der Beirat alle Fragen des Milieuschutzes im Interesse eines weitgehenden Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung behandeln und Vorschläge für deren Bearbeitung und die Kommunikation gegenüber allen Beteiligten erarbeiten.

– Der Beirat ist berechtigt, sich darüber hinaus mit allen Fragen des Milieuschutzes zu befassen, beispielsweise mit deren Ausweitung und Verlängerung, mit Fragen der Rekommunalisierung, sowie mit der Kommunikation zwischen Bezirksamt und Mieterinnen und Mieter, Öffentlichkeit, Senatsverwaltung etc.

– Die Mitglieder des Milieuschutzbeirates sollen nach einem öffentlichen Aufruf zur Beteiligung für den einen Sitz im Milieuschutzbeirat bewerben können und sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode zu wählen.

– Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.

– Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.

– Neben Verordneten aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung sollen Vertreterinnen und Vertreter von Mieterschutzorganisationen, Vermieterverbänden, Umweltverbänden mit Stimmrecht am Beirat beteiligt sein. Für alle Mitglieder sollen Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.”

https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11745

Die BVV Spandau wird sich in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 mit diesem Antrag (TOP Ö 6.1) beschäftigen.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt den gemeinsamen Antrag. Spandau braucht ein Gremium, das die bisherigen Erfahrungen im Bezirk im Umgang mit Milieuschutzgebieten bündelt und evaluiert, Antworten auf offene Fragen nach außen hinkommuniziert und den Bezirk in Bezug auf die Weiterentwicklung der Regularien für Vorhaben in Milieuschutzgebieten beratend begleitet“, sagt Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Es bleibt zu hoffen, dass der Vorschlag eine Mehrheit in der BVV findet”, so Eupen.

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Spandauer Volksblatt am 10.05.2023: Wohnungskauf ohne Bestandsaufnahme?

Aufzüge im Hochhaus Westerwaldstraße defekt

An diesem Tag Anfang Mai fährt zumindest der „kleine“ Aufzug. Dass er fahre, sei „Glückssache“, sagt die Bewohnerin, mit der es nach oben geht. Beim „großen“ Aufzug daneben hilft auch kein Glück mehr. Er ist seit April stillgelegt.
Damit ist das Problem von rund 250 Mietern im Hochhaus Westerwaldstraße 1 skizziert: wenn beide Aufzüge nicht funktionieren, sind einige der Mieter von der Außenwelt abgeschnitten. Doch auch für alle anderen Menschen in dem Wohnhochhaus ist es ein schwieriger, eigentlich nicht hinnehmbarer Zustand.
Die Fahrt mit dem Fahrstuhl endet im obersten Stockwerk. „Etage siebzehneinhalb“, sagt Renate Brucker (80), die 1965 als Erstmieterin in das Dachgeschossappartement eingezogen ist, das sie mit einem Papageienpärchen bewohnt.
Schon länger habe es Probleme mit den Fahrstühlen gegeben, erklärt sie. Die Aufzüge wurden vor bald 60 Jahren eingebaut. Zum Super-Gau kam es am 22. April. Laut Wohnungsbaugesellschaft Berlinovo, die seit 1. Januar Eigentümer des Hochhauses ist, sei der Aufzug an jenem Tag „unsachgemäß von einer größeren Personengruppe“ genutzt worden und steckengeblieben. Statt die zuständige Wartungsfirma zu informieren, sei die Feuerwehr gerufen worden. Sie habe die beiden Schachttüren beschädigt. Für die Reparatur müssten Ersatzteile bestellt werden, was wiederum dauert. Bis dahin ist der große Aufzug stillgelegt. Es bleibt noch der „Kleine“, der aber bereits wiederholt ausfiel. Um ihn in Betrieb zu halten, war zuletzt zeitweise ein Sicherheitsdienst vor Ort, der auch Vandalismusschäden vorbeugen sollte. Die Wartungsfirma ist ebenfalls regelmäßig im Einsatz. Es gibt auch einen Concierge.
Ausfälle hat es dennoch gegeben. Auch Renate Brucker war schon betroffen. Einmal habe der Aufzug nach ihrer Rückkehr vom Einkaufen gestreikt. Es blieb der 80-Jährigen nur der Weg über 17 Etagen durch das Treppenhaus. „Alle vier Stockwerke musste ich eine Pause einlegen“. Aber selbst wenn der kleine Aufzug fährt, dürfte er eigentlich nicht fahren. Er hat keinen gültigen TÜV.
Wer den kleinen Aufzug benutzt, sofern er fahrtüchtig ist, entdeckt dort eine TÜV-Plakette. Sie stammt aus dem Jahr 2021. Der nächste Prüfungstermin ist für 2022 vermerkt. Er hat aber nicht stattgefunden. Schon deshalb dürfte der Fahrstuhl eigentlich gar nicht in Betrieb sein. Bei technischen Geräten ist es nicht anders als bei Autos. Wenn sie keinen TÜV haben, werden sie normalerweise aus dem Verkehr gezogen.
Warum diese „Zwischenprüfung“ im vergangenen Jahr nicht erfolgt ist, darüber sei die Berlinovo jetzt im Austausch mit den Kollegen der Deutsche Wohnen und lasse sich die Unterlagen übermitteln, teilt der heutige Eigentümer mit. Darüber hinaus sei die Aufzugswartungsfirma im „engen Austausch“ mit dem TÜV. Deshalb sehe die Berlinovo auch rechtliche oder sicherheitsrelevante Konsequenzen wegen der fehlenden Plakette „unkritisch“. Der Fahrstuhl werde täglich vom Wartungsunternehmen kontrolliert und im Juli stehe die nächste Hauptuntersuchung an. Beim großen Aufzug ist im vergangenen Jahr die vorgesehene Prüfung durchgeführt worden und die nächste ebenfalls in diesem Jahr fällig.
Die nicht stattgefundene Untersuchung durch den TÜV berührt zudem die Frage, in welchem Zustand die Berlinovo nicht nur dieses Hochhaus von der Deutsche Wohnen übernommen hat und wie sehr ihr mögliche Schäden bekannt waren. Die Berlinovo hat nach eigenen Angaben 85 Aufzugsanlagen im Falkenhagener Feld in ihrem Bestand. 64 davon wären bereits vom Voreigentümer modernisiert worden. Bei den restlichen sei das „kostenseitig mittelfristig eingeplant“.
Die Westerwaldstraße 1 gehört zum sogenannten Rekommunalisierungspaket, das das Land Berlin 2021 mit den Immobilienkonzernen Deutsche Wohnen und Vonovia geschlossen hatte. Allein im Bereich Falkenhagener Feld kamen laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2667 Wohnungen der Deutsche Wohnen in den Bestand kommunaler Wohnungsbaugesellschaften – der Berlinovo und der Degewo. Seit Anfang des Jahres werden sie von ihnen verwaltet.
Bei diesem Kaufpaket habe die Bestandsaufnahme wohl eher oberflächlich stattgefunden, vermuten Mieter wie Renate Brucker. Ansonsten hätte nicht nur die Störanfälligkeit der Aufzüge bekannt sein müssen. Diese Ansicht teilt Marcel Eupen vom Allgemeinen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Anscheinend habe bis zum heutigen Tag keine vernünftige technische Erhebung stattgefunden, erklärt er. Eine Bewohnerin des Hochhauses in der Westerwaldstraße habe ihm mitgeteilt, dass die Berlinovo ihr gegenüber gesagt habe, dass der Zustand der Aufzüge von der Deutsche Wohnen nicht ausführlich kommuniziert worden sei. Es habe lediglich die Auskunft gegeben, dass sie vermehrt ausfallen. Die Berlinovo hätte sich aber nicht allein darauf verlassen dürfen, stellt Marcel Eupen fest. Sie wäre verpflichtet gewesen, den technischen Zustand selbst zu überprüfen. „Jeder wirtschaftlich vernünftig denkende Käufer macht sich ein umfassendes Bild von seinem zu erwerbenden Eigentum.“
Welche Kenntnis hatte die Berlinovo also vor dem Kauf des Gebäudes vom Zustand der Aufzüge? Diese Anfrage richtete das Spandauer Volksblatt an die Wohnungsbaugesellschaft. „In einer Technischen Due Diligence (übersetzt: sorgfältige Prüfung) wurde der bauliche Zustand der erworbenen Gebäude eingewertet und im Ankaufswert berücksichtigt“, teilte die Berlinovo in ihrer Antwort mit. Die Sanierung der noch nicht modernisierten Aufzugsanlagen sei kostenseitig eingeplant und Gegenstand des aktuell erarbeiteten Gesamtsanierungskonzept für das Falkenhagener Feld. Das Ziel sei eine nachhaltige Quartiersentwicklung, die „in Anbetracht der Größe und des Sanierungsbedarfs“ auf mindestens zehn bis 15 Jahre angelegt sei.
Die Aufzugsanierung in der Westerwaldstraße 1 soll laut Berlinovo in ungefähr zehn Wochen beginnen und bis Ende August beendet sein. Sie würden nacheinander stattfinden, damit jeweils ein Fahrstuhl zur Verfügung stehe.
Die Mieter müssen deshalb noch eine Zeit mit der aktuellen Situation leben. Nicht nur Renate Brucker findet deshalb, dass eine Mietminderung fällig wäre. Das sieht auch Marcel Eupen so. Die Berlinovo sollte von sich aus einen solchen Mietabschlag gewähren, meint er. Denn nach seiner Ansicht müsse hier „von einer groben Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ gesprochen werden. Außerdem sollte es umgehend einen vollständigen Überblick aller erworbenen Wohnungen geben. Neben den Fahrstühlen betreffe das zum Beispiel auch die Heizungsanlagen oder eventuelle Asbestbelastungen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 04.05.2023: Fährt der einzige funktionierende Aufzug im Spandauer Wohnhochhaus ohne Tüv?
Die Aufsichtsbehörde verlangt Aufklärung vom Vermieter, der landeseigenen Berlinovo. Im Fall einer Ordnungswidrigkeit droht eine Geldbuße.
Den Mietern aus der Westerwaldstraße 1 in Spandau steht neuer Ärger ins Haus. Sollte sich herausstellen, dass der einzige noch funktionstüchtige Aufzug in dem 17-geschossigen Gebäude ohne gültigen Tüv betrieben wird, droht dessen Stilllegung.
„Ein solcher Betrieb ist nicht erlaubt“, teilte das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) am Mittwoch mit. Aufzugsanlagen, die für den Personentransport bestimmt seien, zählten „zu den überwachungsbedürftigen Anlagen“ und unterlägen gemäß Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
In dem einzigen Aufzug, der in dem Hochhaus mit 186 Mietparteien noch fährt, befindet sich eine Prüfplakette des Tüv Süd von 2021 sowie der Hinweis, dass die nächste Prüfung 2022 fällig sei. Der Tüv Süd hat jedoch keine weitere Prüfung vorgenommen. 2022 wurde das Hochhaus, das die landeseigene Berlinovo erworben hatte, noch von der Deutsche Wohnen verwaltet. Erst Anfang 2023 übernahm die Berlinovo die Verwaltung. Die Berlinovo räumte vor wenigen Tagen ein, dass im Juli 2022 eine Zwischenprüfung erfolgen sollte. Dazu stehe die Berlinovo „im Austausch mit den Kollegen“ der Deutsche Wohnen.
Das Lagetsi erklärte, es sei zu vermuten, dass es bei der Übergabe der überwachungsbedürftigen Anlage von einem Betreiber an einen anderen zu Problemen gekommen sei. Gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz werde der Betreiber, also der Vermieter, aufgefordert, „sich zum Sachverhalt zu äußern“. Hierbei habe der Betreiber schriftlich mitzuteilen, welche Maßnahmen veranlasst wurden. Sofern der Vermieter „die betroffene Aufzugsanlage weiter unter den gegenwärtigen Bedingungen betreibt“, erlasse das Lagetsi „eine kostenpflichtige Anordnung“. Das könne eine Stilllegung sein oder die Aufforderung, die technische Überprüfung in einer bestimmten Zeit nachzuholen. Zudem werde die Ordnungswidrigkeit, das Betreiben einer Aufzuganlage ohne durchgeführte Prüfung, mit einer Geldbuße geahndet.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übt Kritik. Sollte sich herausstellen, dass die notwendigen Überprüfungen nicht stattgefunden haben, handele es sich nicht nur um einen „Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Kämen Menschen zu Schaden, weil jemand seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, müsse Schadenersatz gezahlt werden. Für die Aufzugsausfälle sollte die Berlinovo „von sich aus jedem Mieter der Westerwaldstraße 1 eine angemessene Mietminderung gewähren und nicht nur denjenigen, die dies bisher bereits ausdrücklich beantragt haben“.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.04.2023: „Es ist eine Qual“: Was ein 17-stöckiges Haus ohne intakten Aufzug für die Mieter bedeutet
Im höchsten Wohngebäude im Falkenhagener Feld in Spandau sind die Fahrstühle sanierungsreif. Ihre Erneuerung könnte sich hinziehen. Die Bewohner sind sauer.
Es „reicht“, sagt Renate Brucker, „es ist unzumutbar“. Die 80-Jährige wohnt im 17-stöckigen Wohnhaus in der Westerwaldstraße 1 in Spandau. Und zwar ganz oben. Das Problem: Immer wieder fallen in dem Hochhaus mit 168 Wohnungen die Fahrstühle aus. Manchmal sogar beide gleichzeitig. So wie in dieser Woche.
„Dann muss ich die Treppe nehmen“, sagt Renate Brucker, die unter Asthma leidet und einen Herzschrittmacher hat. 17 Stockwerke muss sie zurücklegen. „Runter ist nicht so schlimm, aber wenn ich hochlaufe, muss ich alle drei Stockwerke eine Pause machen“, sagt die 80-Jährige. „Es ist eine Qual.“
Anderen Mietern ergehe es noch schlimmer. Wer auf einen Rollator angewiesen sei oder im Rollstuhl sitze, komme beim Ausfall beider Aufzüge gar nicht mehr runter – oder nicht wieder nach oben zurück. So wie am Dienstag dieser Woche. Da hätten viele Mieter im Foyer auf die Reparatur eines der Aufzüge gewartet, der nach kurzem Betrieb wieder ausgefallen war. Der andere Fahrstuhl, der größere von beiden, war bereits zuvor außer Betrieb genommen worden.
Der Concierge habe für die Wartenden im Foyer Stühle aufgestellt, während ein Monteur versuchte, den kurz zuvor ausgefallenen Aufzug zu reparieren, berichtet Gabriela Philipp, Mieterin aus dem elften Stock. Ein Bewohner, der wegen einer Krankheit auf Sauerstoff angewiesen ist, sei in Begleitung der Feuerwehr mit dem Fahrstuhl nach oben gefahren worden. Leider sei es dem Monteur anschließend nicht gelungen, den Aufzug für den weiteren Betrieb zu reparieren.
Bluterguss am Unterarm
Erst ging vor Wochen der kleine Aufzug kaputt, der große funktionierte aber noch. Als die Feuerwehr vor einigen Tagen dann aber mehrere Personen aus dem steckengebliebenen großen Aufzug befreien musste, wurde dieser so stark beschädigt, dass er jetzt gar nicht mehr fährt. Rot-weißes-Flatterband hängt vor der Aufzugstür. „Feuerwehr-Sperrzone“ steht darauf. Eine Erinnerung an die Befreiungsaktion. Danach versuchten die Monteure, zumindest den kleinen Aufzug im Notbetrieb in Gang zu setzen, doch fiel dieser ebenfalls immer wieder aus.
Das Wohnhaus in der Westerwaldstraße 1 ist in Besitz der landeseigenen Berlinovo. Die Wohnungen gehören zu jenen rund 14.750 Wohnungen und rund 450 Gewerbeeinheiten, die im Jahr 2021 von der Berlinovo und den ebenfalls landeseigenen Unternehmen Degewo und Howoge von der Vonovia und der Deutsche Wohnen erworben wurden. Preis: 2,46 Milliarden Euro.
In einem Beschwerdebrief an die Berlinovo kritisierten die Mieter Ende Januar, dass die Aufzüge „laufend“ ausfallen. Es sei eine „Zumutung besonders für die Rollstuhlfahrer, die ihre Wohnungen nicht verlassen können“, sowie für die Mieter in den oberen Etagen. Vor Jahren habe die Deutsche Wohnen „versprochen, dass die Aufzüge erneuert werden“, doch seien diese „nur immer wieder notdürftig repariert worden“. Freundlich, aber bestimmt baten die Mieter um „umgehende Instandsetzung“ beziehungsweise „Erneuerung der Aufzüge“.
In der Antwort auf das Schreiben der Mieter, die im Foyer des Wohnhochhauses aushängt, verweist die Berlinovo darauf, dass sie die Verwaltung der Wohnungen erst zum 1. Januar 2023 von der Deutsche Wohnen übernommen habe. Zugleich versichert sie, dass sie sich dem „Thema der Aufzugssanierung zukünftig verstärkt widmen“ wolle. Kurzfristig notwendig werdende Reparaturen würden weiter von der zuständigen Wartungsfirma vorgenommen.
Verblüffend ehrlich fällt die Antwort der Berlinovo an eine Mieterin aus, die sich vor kurzem erneut über die Aufzüge beschwerte. „Leider ist uns von der Deutsche-Wohnen-Gruppe der technische Zustand der Aufzüge im Objekt Westerwaldstraße 1 nicht ausführlich kommuniziert worden“, räumt die Berlinovo darin ein. „Von der Deutsche-Wohnen-Gruppe haben wir zum Zeitpunkt der Verwaltungsübernahme nur die Auskunft erhalten, dass die Aufzüge vermehrt ausfallen.“
Auf Anfrage der Berliner Zeitung erklärt die Berlinovo, dass beim Erwerb der bauliche Zustand der erworbenen Gebäude „eingewertet und im Ankaufswert berücksichtigt“ worden sei. „Die Ausmaße der technischen Mängel“ seien jedoch erst „im Nachgang zur Verwaltungsübernahme“ am 1. Januar 2023 bekannt geworden.
Die grundlegende Sanierung der beiden Aufzüge sei für dieses Jahr geplant. „Aufgrund von vergaberechtlichen Vorgaben sowie langer Lieferzeiten von einzelnen Aufzugskomponenten“ könnten die Arbeiten aber „voraussichtlich erst im 3./4. Quartal 2023 ausgeführt werden“.
Nachdem der große Aufzug am vergangenen Wochenende außer Betrieb genommen werden musste, habe die Wartungsfirma den kleinen Aufzug im „Notbetrieb“ in Gang setzen können. Die Aufzugsanlage werde „nun täglich von der Wartungsfirma kontrolliert, damit der Notbetrieb sichergestellt werden kann“, so die Berlinovo. Kurz danach folgte die nächste Unterbrechung. Die Reparatur des großen Aufzug wird von der Berlinovo für Donnerstag in Aussicht gestellt.
Sicherheitsdienst soll mitfahren
„Leider haben wir auch regelmäßig mit Vandalismus vor Ort zu kämpfen“, sagt Berlinovo-Sprecher Ulrich Kaliner. „Wir organisieren jetzt einen Sicherheitsdienst, der ab diesen Freitag ab 17 Uhr rund um die Uhr im Einsatz ist und die Mieter in den Fahrten begleitet, um eine sachgerechte Bedienung der Aufzüge sicherzustellen“, kündigt Kaliner an.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übt Kritik. „Bedenkt man, dass die Berlinovo das maßgebliche Objekt Westerwaldstraße 1 im Paket mit rund 2800 Wohnungen bereits im September 2021 gekauft hat, so ist es unverantwortlich, dass bis zum heutigen Tage anscheinend keine vernünftige technische Bestandsaufnahme stattgefunden hat“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Die Berlinovo hätte sich nicht rein auf Auskünfte der Deutschen Wohnen verlassen dürfen, sondern war verpflichtet, den technischen Zustand selber zu überprüfen“, kritisiert Eupen.
„Wir erwarten, dass ab sofort der Austausch der beiden Fahrstühle im Haus Westerwaldstraße 1 bei der Berlinovo oberste Priorität hat und zeitnah durchgeführt wird“, fordert Eupen. Die Berlinovo sollte zugleich „von sich aus allen Mieterinnen und Mietern für die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den Ausfall beider Fahrstühle eine angemessene Mietminderung gewähren“.
Unterdessen stellt sich eine weitere Frage. Und zwar, ob der kleinere der beiden Aufzüge, der nun hin und wieder im Notbetrieb fährt, ohne gültige TÜV-Plakette unterwegs ist. Denn in dem kleinen Aufzug befindet sich eine Prüfplakette des Tüv Süd von 2021 sowie der Hinweis, dass die nächste Prüfung 2022 fällig sei. Der Tüv Süd hat jedoch keine weitere Prüfung vorgenommen. „Die letzte wiederkehrende Prüfung der besagten Anlage durch Tüv Süd hat im Juli 2021 stattgefunden“, teilt ein Sprecher des Tüv auf Anfrage mit. „Danach haben wir keinen weiteren Prüfauftrag erhalten“, sagt der Sprecher. Für den anderen, den großen Aufzug, wurde laut Tüv Süd hingegen „im September 2022 eine Hauptprüfung durchgeführt“. Die nächste Zwischenprüfung für diesen Aufzug sei im Juni 2023 fällig.
Im Juli 2022 habe eine Zwischenprüfung erfolgen sollen, räumt Berlinovo-Sprecher Kaliner ein, im Juli 2023 sei die „nächste Hauptuntersuchung“ geplant. Zur Zwischenprüfung im Jahr 2022 sei die Berlinovo „im Austausch mit den Kollegen“ der Deutsche Wohnen und lasse sich „die Unterlagen übermitteln“. Darüber hinaus sei die Aufzugswartungsfirma „im engen Austausch mit dem Tüv“.
Eine fehlende Tüv-Plakette könnte empfindliche Folgen haben. Der Sprecher des Tüv Süd sagt: „Wenn die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt werden, kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Stilllegung des Aufzugs veranlassen.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 12.04.2023: Was wird aus den Adler-Beständen in der Wissell-Siedlung?

Heute soll wohl die Entscheidung fallen am Londoner Gerichtshof ob der Trick der Adler Group gelingt, ihren Restrukturierungsplan durchzusetzen, auch wenn maßgebliche Teile der Gläubiger der rund 3,5 Milliarden schweren Anleiheverbindlichkeiten ihre Zustimmung verweigert haben. Aber für die vielen betroffenen Mieter:innen der Adler-Wohneinheiten nicht nur am Pillnitzer, Loschwitzer und Cosmarweg  ist das Urteil eher unerheblich, denn so oder so am Ende – nicht nur des Adler-Plans – steht der Schlussverkauf sowohl der Immobilienbestände wie auch der Projekte.
Jetzt ist der Senat gefragt – ob der noch amtierende wie auch der künftige – um für die Adler/Westgrund-Wohnbestände in der Staakener Rudolf-Wissell-Siedlung  “eine Zukunft pro qm” zu sichern, ohne weiterhin Spielball zu sein für Spekulanten.
Seit dem Zusammenschluss von ADO, Adler und Consus zur Adler Group im Jahre 2019 haben etliche Skandale, Verdachtsäußerungen, wie des Viceroy Research und bestätigende BaFin-Aufdeckungen von “sagenhaften” Überbewertungen im Jahresabschluss nebst Testatsverweigerungen der Wirtschaftsprüfer usw dazu geführt, dass der Aktienwert der Gruppe in nur vier Jahren von 40 € auf inzwischen rund 80 Cent gesunken ist und trotz Bestandsveräußerungen, Fristverlängerungen für Abschlüsse und Zahlungsfälligkeiten … chancenlos im sog. Pennystock verweilen wird.
Selbst der von Adler vorgelegte Restrukturierungsplan sieht keinen anderen Ausweg als den der Liquidation: Schon ab Juni diesen Jahres sollen bis Ende 2024 Wohnbestände für 2,8 Mrd € und Immobilien-Entwicklungsprojekte –wie z.B. der Steglitzer Kreisel – für 1,7 Mrd. € veräußert werden und parallel der Zahl der Arbeitsplätze im Unternehmen auf weniger als ein Viertel reduziert werden. Die dann noch vorhandenen Entwicklungsprojekte sollen bis Ende 2025 und die restlichen Wohnbestände bis Ende 2026 zu Geld gemacht werden und entsprechend soll dann 2027 auch niemand mehr auf der Gehaltsliste stehen.
Ob die mehreren hundert Wohnungen von Adler westlich vom Magistratsweg nun bereits zu den ersten gehören werden, die auf dem “Markt” landen, ist unbekannt. Auf jeden Fall aber sollten – nicht nur im Interesse der betroffenen Mieterschaft – die landeseigenen Wohnungsunternehmen  geschickt und zügig hier ihre Übernahmeangebote unterbreiten.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 11.01.2023: AMV zieht Bilanz der Mieterberatung

Mietschulden waren 2022 kaum ein Thema

2022 hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) nach eigenen Angaben 1857 Menschen im Bezirk zu Fragen rund um die Miete beraten.

Die größte Nachfrage hat es dabei einmal mehr in Staaken gegeben. Die Beratungsstunden im Staakentreff an der Obstallee suchten insgesamt 462 Mieterinnen und Mieter auf, so viele wie an keinem anderen Standort. Die Nachfrage ist wohl nicht zuletzt auf zahlreiche Probleme im Gebiet Heerstraße Nord zurückzuführen. Weitere 156 Mieter waren es im Staakentreff am Brunsbütteler Damm.
Ebenfalls starken Zulauf hatte das Beratungsangebot mit 391 Ratsuchenden in der Wilhelmstadt. In Siemensstadt waren es 262, 210 in Hakenfelde, 172 in der Neustadt und 150 im Gebiet Haselhorst. Die Beratungsstelle Stresow wurde dagegen nur 37 Mal und die in Kladow lediglich von 17 Personen aufgesucht. Diese Angebote gab es allerdings auch erst ab Oktober und in Kladow findet sie ab diesem Jahr nicht mehr statt. Außervertraglich habe es außerdem 254 Beratungen im Falkenhagener Feld gegeben, teilte der AMV des Weiteren mit. Im unterschiedlichen Beratungsbedarf in den einzelnen Kiezen spiegle sich im übrigen das soziale Gefüge des jeweiligen Viertels wider, erklärte der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen.
Das wichtigste Thema war im vergangenen Jahr die Betriebs- und Heizkostenabrechnung. 779 Menschen oder knapp 42 Prozent war das ein Anliegen. Es folgen Mietmangel und Mietminderung mit 609 Beratungen oder 32,7 Prozent, Mieterhöhungsverlangen (273) sowie Modernisierung (101 Beratungen). Mietschulden spielten dagegen nur bei 42 Menschen eine Rolle.
Die Mieterberatung des AMV findet seit 2018 im Auftrag des Bezirksamtes statt.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.12.2022: Zehntausende Mieter in Berlin sollen Rauchwarnmelder selber kontrollieren

Drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sehen es als Aufgabe der Mieter an, für die Wartung der Rauchwarnmelder zu sorgen. Das stößt auf Kritik.
Alle Wohnungen in Berlin müssen seit spätestens Anfang 2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – um im Brandfall Alarm zu schlagen und die Bewohner zu schützen. Mittlerweile sind zwar bis auf wenige Ausnahmen die meisten Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet, wie eine Umfrage der Berliner Zeitung unter den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergab.
Doch die Betriebssicherheit der Rauchwarnmelder wird bei den städtischen Vermietern auf höchst unterschiedliche Weise geregelt: Drei Unternehmen mit zusammen etwa 180.000 Wohnungen haben die Wartung auf die Mieter übertragen: die Degewo, die Gewobag und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).
Die Degewo, die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, teilte auf Anfrage mit, dass die Wartung „bis auf wenige Ausnahmen den Mietern“ obliege. Gesetzliche Grundlage dafür sei die Berliner Bauordnung, so Unternehmenssprecher Stefan Weidelich. „Anlässlich des Einbaus der Rauchwarnmelder wurden den Mietern Informationsblätter durch die mit dem Einbau beauftragten Dienstleister übergeben“, erklärte Weidelich. „Für den Fall, dass Mieter die Wartung nicht persönlich durchführen möchten, wurden beim Einbau der Rauchwarnmelder konkrete Angebote qualifizierter Dienstleister übergeben, welche die Mieter beauftragen können, aber nicht müssen“, so der Sprecher.
Ähnlich äußerten sich die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und die Gewobag, bei denen ebenfalls bis auf einige Ausnahmen die Mieter für die Wartung zuständig sind. Der Berliner Gesetzgeber habe entschieden, die Eingriffe in die Privatsphäre der Mieter bewusst zu minimieren und die Wartung in der Bauordnung den Mietern zugeordnet, sagte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Und WBM-Sprecher Matthias Borowski bekräftigte, aus der Bauordnung ergebe sich, dass die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder den „Mietern oder Nutzungsberechtigten“ obliege, soweit nicht der Vermieter die Verpflichtung übernimmt.

Andere landeseigene Unternehmen regeln die Wartung selbst

Aber ist es eine gute Idee, die Wartung der Rauchwarnmelder in die Hände der Mieter zu legen? Zumindest drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften machen es anders: Howoge, Gesobau sowie die Stadt und Land sorgen selbst für die Betriebssicherheit. Die Howoge teilte mit, sie habe „Rahmenvertragspartner mit den Ausstattungs- und Prüfleistungen beauftragt“. Bei der Stadt und Land wird die Wartung einmal im Jahr „über ein dafür zugelassenes Unternehmen veranlasst“. Und die Gesobau lässt die Wartung der Rauchwarnmelder durch eine Tochtergesellschaft erledigen. „Die jährlichen Kosten liegen derzeit pro Wohnung zwischen 13 und 19 Euro“, so Gesobau-Sprecherin Birte Jessen.
Die Wartung der Rauchwarnmelder ist durchaus anspruchsvoll. „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) umfasst die jährliche Inspektion und Funktionsprüfung“, erklärte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Hierzu gehöre die „Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, Beschädigungen vorliegen und der Rauchwarnmelder im Umkreis“ von einem halben Meter frei von Hindernissen sei, die das Eindringen von Brandrauch verhindern könnten. „Durch Betätigung der Prüftaste am Rauchmelder wird die Funktion geprüft“, beschreibt Noske das Verfahren. „Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört“, so die Gewobag-Sprecherin. Die Mieter seien dann aufgefordert, der Gewobag die Störung zu melden, „damit die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden können“.

Gewobag verweist darauf, dass Mieter eingewiesen wurden

Alle Mieter, die die Wartung selbst übernehmen, hätten „bei der Montage durch die ausführende Firma umfangreiche Informationen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten“, so Noske. Dies sei in einem „Einweisungsprotokoll festgehalten“ worden. Zusätzlich hätten diese Mieter die Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie „Wartungs-/Informationsflyer erhalten“, so die Gewobag-Sprecherin. In den Informationsblättern würden die „wesentlichen Funktionen und Inhalte zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft mieterfreundlich“ erklärt. Sollten Mieter die Wartung nicht selbst durchführen können, könnten sie einen Dienstleister beauftragen, sagte Noske. Die Kosten müssten in diesen Fällen die Mieter tragen.
Auf die Frage, ob die Unternehmen die Wartung der Rauchmelder durch die Mieter kontrollieren, lieferten die Wohnungsbaugesellschaften unterschiedliche Antworten. Die Gewobag teilte mit, sie kontrolliere „nicht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch die Mieter:innen“. Eine „dahin gehende Verpflichtung“ sei aus der Bauordnung „nicht abzuleiten“. Die WBM erklärte ebenfalls, dass durch sie „keine Kontrolle“ stattfinde. Die Degewo hält es jedoch anders oder hat sich das zumindest vorgenommen: Zur Kontrolle seien „stichprobenweise Befragungen geplant“, erklärte Unternehmenssprecher Weidelich. Bei jedem Auszug und vor jedem Neueinzug von Mietern erfolge darüber hinaus die Prüfung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder durch den Hausmeister.

Mieterberater kritisiert Wartung durch Mieter als nicht zulässig

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert die Abwälzung der Wartung auf die Mieter – und hält sie für unzulässig. „Die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter ist unwirksam und damit unrechtmäßig“, sagte AMV-Chef Marcel Eupen. Zwar obliege nach der Bauordnung die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den Mietern, „jedoch können Vorschriften der öffentlich-rechtlichen Bauordnung Berlin nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen“, sagte er.
Da der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt habe, könne der entsprechende Passus in der Berliner Bauordnung „nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden, da sie dann – wie der Mietendeckel – verfassungswidrig wäre“, so Eupen. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergebe sich aus dem BGB, „wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen“, so Eupen. Von dieser Verpflichtung könne „nicht abgewichen werden, sodass die einseitige Übertragung der Wartung auf den Mieter unwirksam sei. Selbst eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter wäre unwirksam.

Senat zum Eingreifen aufgefordert

„Wir fordern Gewobag, WBM und Degewo auf, ihre rechtswidrige Praxis, die Wartungspflicht für die Rauchwarnmelder auf ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen, unverzüglich zu beenden und umgehend die Wartung selber durchzuführen“, sagte Eupen. „Wir rufen den Senat auf, auf ihre landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend Einfluss zu nehmen.“
Beim größten privaten Vermieter in Berlin, der Deutsche Wohnen, haben die Mieter mit der Wartung nichts zu tun. „Aufgrund des Haftungsrisikos“ sei es so geregelt, dass sich die Deutsche Wohnen – als Vermieter – um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert und dies über die Betriebskosten umlegt, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 20.12.2022 – Deutsche Wohnen: Mieter in Spandau sollen besser geschützt werden

Die Deutsche Wohnen unterzeichnet eine Vereinbarung mit dem Bezirk Spandau. Die Modernisierungsumlage soll die Bewohner nicht überfordern.
Mieter in der Wohnsiedlung An der Kappe in Spandau sollen besser vor finanziellen Belastungen nach einer Modernisierung geschützt werden. Das sieht eine freiwillige Vereinbarung vor, die der Bezirk Spandau mit dem Vermieter Deutsche Wohnen geschlossen hat.
Zunächst profitieren die Mieter in den 203 Wohnungen des ersten Bauabschnitts von der Vereinbarung. Bei einer Fortsetzung der Arbeiten in den übrigen der insgesamt 1139 Wohnungen können die Regelungen aber „im Wesentlichen“ übernommen werden, heißt es.
Wie berichtet, will die Deutsche Wohnen in den Wohnungen An der Kappe die Fassade und die oberste Geschossdecke mit einer Wärmedämmung ausstatten, die Fenster erneuern, die Elektrostränge verstärken, die Zähler zentralisieren sowie Dächer, Treppenhäuser und Hauseingänge instand setzen. Im Oktober haben die Arbeiten begonnen. Acht Prozent der Modernisierungskosten können laut Gesetz auf die jährliche Miete umgelegt werden.
Wesentlicher Vorteil der jetzt getroffenen Vereinbarung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben ist, dass die Mieter nach dem Versand der Modernisierungsumlage bis zu drei Wochen Zeit haben, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Laut Gesetz hätten die Mieter sonst einen Härtefalleinwand innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung geltend machen müssen, also bereits im Sommer dieses Jahres.

Warmmiete darf höchstens 30 Prozent des Einkommens betragen

Ein finanzieller Härtefall ist nach der Übereinkunft gegeben, „wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten würde“. Weil die Bruttowarmmiete frühestens im nächsten Jahr ermittelt wird, werden dann voraussichtlich schon die höheren Nebenkosten durch die Energiepreissteigerungen in diesem Jahr berücksichtigt. Das ist gut für die Mieter, weil ihre finanzielle Belastung zeitnah ermittelt wird – und nicht Monate vorher.
Die Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem Bezirk sieht zudem vor, dass die Bewohner bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen sind. Es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat. In den Genuss kommen allerdings nur jene Mieter, die bereits mit Beginn der Arbeiten einen Vertrag für eine Wohnung in der Siedlung hatten.

Umlage darf maximal zwei Euro je Quadratmeter betragen

Außerdem wurde vereinbart, dass die Modernisierungsumlage pauschal auf maximal zwei Euro je Quadratmeter begrenzt wird. Das ist für die Mieter An der Kappe aber weniger relevant. Denn laut Gesetz ist die Umlage ohnehin auf zwei Euro je Quadratmeter begrenzt, wenn die Miete vorher unter sieben Euro je Quadratmeter kalt lag, was in der Spandauer Wohnsiedlung, so weit bekannt, der Fall ist. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe soll die Miete nach der Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) zeigt sich zufrieden. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt er. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes, bezeichnet den zeitlichen Mieterhöhungsausschluss als „besonders erfreulich“.