Archiv für den Monat: April 2015

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Der Tagesspiegel am 28.04.2015 – Berliner Mietenentscheid: Ihre Unterschrift führt zur Apokalypse!

Berlins Senat probiert eine neue Strategie gegen unliebsame Bürgerbegehren aus. Nachdem es mit dem Ignorieren (Volksentscheid Wasser) und dem Beschimpfen (Volksentscheid Tempelhofer Feld) nicht funktioniert hat, wird zur Abwechslung mal gedroht (Volksentscheid Mieten).

Finanzsenator Kollatz-Ahnen jedenfalls nahm die Meldungen zum erwartbaren Sprung über die erste Hürde(20 000 Unterschriften bis Ende Mai zur Eröffnung des Volksbegehrens) zum Anlass, ein Horrorszenario zu entwerfen: Wenn das durchkommt, wird’s teuer, dann müsse Berlin zur Gegenfinanzierung wahl- und zeitweise die Bezirke abschaffen, die Kitas schließen, auf Busse und Bahnen verzichten, die Privatschulfinanzierung und die Kulturförderung einstellen sowie, Höhepunkt des Schreckens, „rund sieben Jahre keine Straßenreinigung durchführen lassen“.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-mietenentscheid-ihre-unterschrift-fuehrt-zur-apokalypse/11697774.html?mobile=false

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 27.04.2015 – Wie Mieter und Vermieter den Berliner Mietspiegel nutzen können!

Der nächste Mietspiegel erscheint zwar erst Mitte Mai, aber schon jetzt ist klar, wie sich die Preise entwickeln: Die Mieten ziehen weiter an. In etwa so stark, wie in den vergangenen Jahren. Wie Mieter und Vermieter den Mietspiegel nutzen können – dazu lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann darf der Vermieter die Miete in bestehenden Verträgen erhöhen?

Das geht nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel muss die Miete seit einem Jahr, von Betriebskostenerhöhungen und Modernisierungszuschlägen abgesehen, unverändert gewesen sein. Sie darf maximal bis zur ortsüblichen Miete erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Miete seit dem 19. Mai 2013 binnen drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent steigen darf.

Gilt das auch für die sechs landeseigenen Vermieter?

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bilden eine Ausnahme. Bei ihnen darf die Miete innerhalb von vier Jahren nur um 15 Prozent angehoben werden. Dazu haben sich die Unternehmen im Mieten-Bündnis mit dem Senat verpflichtet. Wer eine Wohnung bei einem kommunalen Vermieter angemietet hat, muss deswegen nicht so große Mietsprünge erwarten wie andere.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fragen-und-antworten-wie-mieter-und-vermieter-den-berliner-mietspiegel-nutzen-koennen,10809148,30540100.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 27.04.2015 – Neuer Mietspiegel für Berlin: Die Mieten in Berlin steigen – aber nicht so stark wie befürchtet!

Berliner müssen weiter mit steigenden Mieten zurechtkommen. Nach Informationen der Berliner Zeitung liegt die durchschnittliche Kaltmiete im neuen Mietspiegel bei knapp unter sechs Euro kalt. Vermieterverbände sprechen von einer “bemerkenswert moderaten” Mietenentwicklung in Berlin.

Im neuen Berliner Mietspiegel, der am 18. Mai erscheint, soll nach Informationen der Berliner Zeitung für die Hauptstadt eine durchschnittliche Kaltmiete von knapp unter sechs Euro je Quadratmeter ausgewiesen werden.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neuer-mietspiegel-fuer-berlin-die-mieten-in-berlin-steigen—aber-nicht-so-stark-wie-befuerchtet,10809148,30540158.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Abendblatt am 16.04.2015 – Keine Luxus-Sanierungen für Heerstraße Nord!

Die Miete in den verkauften Wohnungen beträgt bisher im Schnitt 5,10 Euro kalt pro Quadratmeter. Was erwartet die Mieter bei dem neuen Besitzer? „Wir sind seit fast zehn Jahren auf dem Berliner Markt tätig und wissen, dass zufriedene Mieter der Schlüssel für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung unseres Bestandes sind. Deshalb freuen wir uns auf ein gutes Verhältnis mit unseren neuen Mietern“, sagt Rabin Savion, Vorsitzender der Geschäftsführung von ADO Properties. Das Unternehmen gehört zum führenden israelischen Immobilien- und Infrastruktur-Konzern Shikun & Binui und ist weltweit tätig. Es wurde vor rund 80 Jahren gegründet und hat seitdem mehr als 190.000 Wohnungen entwickelt.

Der Wechsel des Eigentümers habe auf die Miethöhe keinen Einfluss, der rechtliche Rahmen sei durch das Mietrecht und den Mietspiegel vorgegeben. Es sei aber unehrlich, in einem seit Jahren von Mietsteigerungen geprägten Markt den Mietern zu versprechen, dass es keine Mieterhöhungen geben werde. Dabei wolle sich das Unternehmen aber nicht nur am rechtlich Möglichen, sondern auch an für die Mieter Verkraftbarem orientieren. Welcher Mietpreis wird bei neuen Verträgen aufgerufen? „Das richtet sich nach der Lage des Gebäudes, der Gebäudequalität, dem Zustand der einzelnen Wohnung sowie der Nachfrage. Übrigens haben wir beste Erfahrungen damit gemacht, uns bei der Auswahl von Neumietern nicht allein an der Miete zu orientieren, sondern auch daran, dass die neuen Mieter in die Hausgemeinschaft passen“, sagt Rabin Savion. Er betont weiter, dass ADO Properties ein langfristig ausgerichtetes Wohnungsunternehmen sei.

„Mit der Übernahme der Häuser in Spandau und Reinickendorf erweitern wir unseren Bestand deutlich und haben für sie bereits einen Instandhaltungs- und Modernisierungsplan entwickelt. Wir werden die Qualität der Häuser und Wohnungen nach und nach in einen zeitgemäßen Zustand versetzen, ohne preistreibende Luxus-Sanierungen vorzunehmen. Wir möchten, dass unsere Mieter gern bei uns wohnen, denn das ist die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolges.“

http://www.abendblatt-berlin.de/2015/04/16/keine-luxus-sanierungen-fuer-heerstrasse-nord/

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Können Mieter, die eine Wohnung mit von Anfang an beschädigten PVC-Platten angemietet haben, die Miete ab dem Mietbeginn mindern, wenn sie erst im laufenden Mietverhältnis erfahren, dass die Bodenplatten Asbest enthalten?

Die Antwort des Amtsgerichts Spandau (AG Spandau – 6 C 539/14, Urteil vom 12.03.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Spandau in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 4 wie folgt aus: “Der Mietzins war ab dem Beginn des Mietverhältnisses am 7. Dezember 2013 gemindert. Nach § 536 BGB setzt die Mietzinsminderung (nur) die Aufhebung bzw. Einschränkung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Verbrauch voraus; auf die Kenntnis der Vertragsparteien oder gar ihr Verschulden kommt es nicht an. Mithin ist für den Beginn der Minderung der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Gefahrenquelle erstmals vorhanden war (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. März 1972 – VIII ZR 177/70 unter 3.; Landgericht Darmstadt, Urteil vom 8. Januar 1997 – 7 S 159/96).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.04.2015: Bilanz nach einem JahrEnergieausweis ist nur ein bunter Papiertiger!

Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen seit Anfang Mai 2014 den Interessenten ungefragt mitteilen, wie energieeffizient das angebotene Objekt ist. So steht es geschrieben…   In der Praxis allerdings stellt sich die Sache ganz anders dar, wie  die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund am 27.04.2015 in Berlin berichteten. Demnach denkt ein Großteil der Immobilien-Anbieter gar nicht daran, den gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen.  Den Behörden scheint das weitgehend egal zu sein.

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/bilanz-nach-einem-jahr-energieausweis-ist-nur-ein-bunter-papiertiger,10808230,30538520.html

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp – Was eine Untervermietung voraussetzt!

Wenn jemand für längere Zeit auszieht, wird die Wohnung zu groß und zu teuer. Ein Untermieter kann helfen, die Kosten in den Griff zu bekommen – die Mietwohnung kann so weiter Lebensmittelpunkt bleiben. Wenn Mieter ein Zimmer untervermieten möchten, müssen sie sich im Klaren sein: Aus einem einfachen Mieter wird ein Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Was es alles zu beachten gilt, zeigt der WISO-Tipp.

Wichtige Regeln für den UntermietvertragDer Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter/innen sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein und folgende wichtige Regelungen enthalten:
•  Bezeichnung der zur Nutzung überlassenen Räume,
•  Regelung der Mitbenutzung von gemeinschaftlichen Räumen in der Wohnung (Küche, Bad) und/oder von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (z. B. Waschmaschine, Telefon o. ä.),
•  Miethöhe,
•  eventuelle Kostenbeteiligung des Untermieters/der Untermieterin an Betriebs- und Heizkosten, Strom- und Gaskosten, Schönheitsreparaturen sowie an Erwerb bzw. Instandhaltung von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger u. ä.),
•  bei möblierter Untervermietung eine genaue Inventarliste, in der auch der Erhaltungszustand der einzelnen Einrichtungsgegenstände bei Einzug festgehalten ist,
•  Kündigungsfristen für Haupt- und Untermieter/innen,
•  die Leistung/Rückzahlung von Kautionen sowie die Verrechnung gezahlter Betriebs- und Heizkostenvorschüsse und gemeinsamer Anschaffungen, wenn der/ die Untermieter/in auszieht.

http://www.heute.de/zimmer-untervermieten-rechte-und-pflichten-38137738,4672.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Gebührenänderungen für private eBay-Verkäufer!

“Liebe eBay-Verkäufer,

am 6. Mai 2015 treten nachfolgende Gebührenänderungen für private Verkäufer in Kraft:

  • geänderte Berechnung der Verkaufsprovision
  • Angebote ohne Angebotsgebühr nur noch mit dem 20 Plus Paket oder in Sonderaktionen – Option 100 0-Cent-Auktionen ist nicht mehr verfügbar.
  • Erhöhung der Gebühren für Zusatzoptionen.

Alle Änderungen gelten für Angebote, die ab dem 6. Mai 2015 eingestellt werden.”

http://news.ebay.de/globalnews/item/show/1973

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 27.04.2015 – Senat warnt vor Milliardenkosten durch Mieten-Volksbegehren!

Eine Initiative fordert günstige Mieten für die Hauptstadt. Per Volksentscheid sollen die Mieten begrenzt werden. Ist die Initiative erfolgreich, fehlen dem Land aber plötzlich 2,8 Milliarden Euro.

Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hat vor den finanziellen Folgen eines erfolgreichen Volksentscheids zur Mietenbegrenzung gewarnt. “In der Summe erwächst durch das Volksbegehren ein finanzieller Handlungsdruck von rund 2,8 Milliarden Euro über fünf Jahre”, sagte Kollatz-Ahnen der Berliner Morgenpost. “Um dieses Geld aufzubringen, müsste Berlin ein halbes Jahr die Bezirke abschaffen oder 2,5 Jahre auf Kitas verzichten.”

http://www.morgenpost.de/berlin/article140130647/Senat-warnt-vor-Milliardenkosten-durch-Mieten-Volksbegehren.html