Archiv für den Monat: Dezember 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand des AMV wünscht Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!
 
Wir machen vom 24.12.2022 bis zum 01.01.2023 Weihnachtsurlaub.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.12.2022: Zehntausende Mieter in Berlin sollen Rauchwarnmelder selber kontrollieren

Drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sehen es als Aufgabe der Mieter an, für die Wartung der Rauchwarnmelder zu sorgen. Das stößt auf Kritik.
Alle Wohnungen in Berlin müssen seit spätestens Anfang 2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – um im Brandfall Alarm zu schlagen und die Bewohner zu schützen. Mittlerweile sind zwar bis auf wenige Ausnahmen die meisten Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet, wie eine Umfrage der Berliner Zeitung unter den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergab.
Doch die Betriebssicherheit der Rauchwarnmelder wird bei den städtischen Vermietern auf höchst unterschiedliche Weise geregelt: Drei Unternehmen mit zusammen etwa 180.000 Wohnungen haben die Wartung auf die Mieter übertragen: die Degewo, die Gewobag und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).
Die Degewo, die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, teilte auf Anfrage mit, dass die Wartung „bis auf wenige Ausnahmen den Mietern“ obliege. Gesetzliche Grundlage dafür sei die Berliner Bauordnung, so Unternehmenssprecher Stefan Weidelich. „Anlässlich des Einbaus der Rauchwarnmelder wurden den Mietern Informationsblätter durch die mit dem Einbau beauftragten Dienstleister übergeben“, erklärte Weidelich. „Für den Fall, dass Mieter die Wartung nicht persönlich durchführen möchten, wurden beim Einbau der Rauchwarnmelder konkrete Angebote qualifizierter Dienstleister übergeben, welche die Mieter beauftragen können, aber nicht müssen“, so der Sprecher.
Ähnlich äußerten sich die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und die Gewobag, bei denen ebenfalls bis auf einige Ausnahmen die Mieter für die Wartung zuständig sind. Der Berliner Gesetzgeber habe entschieden, die Eingriffe in die Privatsphäre der Mieter bewusst zu minimieren und die Wartung in der Bauordnung den Mietern zugeordnet, sagte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Und WBM-Sprecher Matthias Borowski bekräftigte, aus der Bauordnung ergebe sich, dass die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder den „Mietern oder Nutzungsberechtigten“ obliege, soweit nicht der Vermieter die Verpflichtung übernimmt.

Andere landeseigene Unternehmen regeln die Wartung selbst

Aber ist es eine gute Idee, die Wartung der Rauchwarnmelder in die Hände der Mieter zu legen? Zumindest drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften machen es anders: Howoge, Gesobau sowie die Stadt und Land sorgen selbst für die Betriebssicherheit. Die Howoge teilte mit, sie habe „Rahmenvertragspartner mit den Ausstattungs- und Prüfleistungen beauftragt“. Bei der Stadt und Land wird die Wartung einmal im Jahr „über ein dafür zugelassenes Unternehmen veranlasst“. Und die Gesobau lässt die Wartung der Rauchwarnmelder durch eine Tochtergesellschaft erledigen. „Die jährlichen Kosten liegen derzeit pro Wohnung zwischen 13 und 19 Euro“, so Gesobau-Sprecherin Birte Jessen.
Die Wartung der Rauchwarnmelder ist durchaus anspruchsvoll. „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) umfasst die jährliche Inspektion und Funktionsprüfung“, erklärte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Hierzu gehöre die „Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, Beschädigungen vorliegen und der Rauchwarnmelder im Umkreis“ von einem halben Meter frei von Hindernissen sei, die das Eindringen von Brandrauch verhindern könnten. „Durch Betätigung der Prüftaste am Rauchmelder wird die Funktion geprüft“, beschreibt Noske das Verfahren. „Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört“, so die Gewobag-Sprecherin. Die Mieter seien dann aufgefordert, der Gewobag die Störung zu melden, „damit die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden können“.

Gewobag verweist darauf, dass Mieter eingewiesen wurden

Alle Mieter, die die Wartung selbst übernehmen, hätten „bei der Montage durch die ausführende Firma umfangreiche Informationen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten“, so Noske. Dies sei in einem „Einweisungsprotokoll festgehalten“ worden. Zusätzlich hätten diese Mieter die Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie „Wartungs-/Informationsflyer erhalten“, so die Gewobag-Sprecherin. In den Informationsblättern würden die „wesentlichen Funktionen und Inhalte zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft mieterfreundlich“ erklärt. Sollten Mieter die Wartung nicht selbst durchführen können, könnten sie einen Dienstleister beauftragen, sagte Noske. Die Kosten müssten in diesen Fällen die Mieter tragen.
Auf die Frage, ob die Unternehmen die Wartung der Rauchmelder durch die Mieter kontrollieren, lieferten die Wohnungsbaugesellschaften unterschiedliche Antworten. Die Gewobag teilte mit, sie kontrolliere „nicht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch die Mieter:innen“. Eine „dahin gehende Verpflichtung“ sei aus der Bauordnung „nicht abzuleiten“. Die WBM erklärte ebenfalls, dass durch sie „keine Kontrolle“ stattfinde. Die Degewo hält es jedoch anders oder hat sich das zumindest vorgenommen: Zur Kontrolle seien „stichprobenweise Befragungen geplant“, erklärte Unternehmenssprecher Weidelich. Bei jedem Auszug und vor jedem Neueinzug von Mietern erfolge darüber hinaus die Prüfung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder durch den Hausmeister.

Mieterberater kritisiert Wartung durch Mieter als nicht zulässig

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert die Abwälzung der Wartung auf die Mieter – und hält sie für unzulässig. „Die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter ist unwirksam und damit unrechtmäßig“, sagte AMV-Chef Marcel Eupen. Zwar obliege nach der Bauordnung die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den Mietern, „jedoch können Vorschriften der öffentlich-rechtlichen Bauordnung Berlin nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen“, sagte er.
Da der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt habe, könne der entsprechende Passus in der Berliner Bauordnung „nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden, da sie dann – wie der Mietendeckel – verfassungswidrig wäre“, so Eupen. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergebe sich aus dem BGB, „wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen“, so Eupen. Von dieser Verpflichtung könne „nicht abgewichen werden, sodass die einseitige Übertragung der Wartung auf den Mieter unwirksam sei. Selbst eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter wäre unwirksam.

Senat zum Eingreifen aufgefordert

„Wir fordern Gewobag, WBM und Degewo auf, ihre rechtswidrige Praxis, die Wartungspflicht für die Rauchwarnmelder auf ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen, unverzüglich zu beenden und umgehend die Wartung selber durchzuführen“, sagte Eupen. „Wir rufen den Senat auf, auf ihre landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend Einfluss zu nehmen.“
Beim größten privaten Vermieter in Berlin, der Deutsche Wohnen, haben die Mieter mit der Wartung nichts zu tun. „Aufgrund des Haftungsrisikos“ sei es so geregelt, dass sich die Deutsche Wohnen – als Vermieter – um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert und dies über die Betriebskosten umlegt, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 20.12.2022 – Deutsche Wohnen: Mieter in Spandau sollen besser geschützt werden

Die Deutsche Wohnen unterzeichnet eine Vereinbarung mit dem Bezirk Spandau. Die Modernisierungsumlage soll die Bewohner nicht überfordern.
Mieter in der Wohnsiedlung An der Kappe in Spandau sollen besser vor finanziellen Belastungen nach einer Modernisierung geschützt werden. Das sieht eine freiwillige Vereinbarung vor, die der Bezirk Spandau mit dem Vermieter Deutsche Wohnen geschlossen hat.
Zunächst profitieren die Mieter in den 203 Wohnungen des ersten Bauabschnitts von der Vereinbarung. Bei einer Fortsetzung der Arbeiten in den übrigen der insgesamt 1139 Wohnungen können die Regelungen aber „im Wesentlichen“ übernommen werden, heißt es.
Wie berichtet, will die Deutsche Wohnen in den Wohnungen An der Kappe die Fassade und die oberste Geschossdecke mit einer Wärmedämmung ausstatten, die Fenster erneuern, die Elektrostränge verstärken, die Zähler zentralisieren sowie Dächer, Treppenhäuser und Hauseingänge instand setzen. Im Oktober haben die Arbeiten begonnen. Acht Prozent der Modernisierungskosten können laut Gesetz auf die jährliche Miete umgelegt werden.
Wesentlicher Vorteil der jetzt getroffenen Vereinbarung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben ist, dass die Mieter nach dem Versand der Modernisierungsumlage bis zu drei Wochen Zeit haben, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Laut Gesetz hätten die Mieter sonst einen Härtefalleinwand innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung geltend machen müssen, also bereits im Sommer dieses Jahres.

Warmmiete darf höchstens 30 Prozent des Einkommens betragen

Ein finanzieller Härtefall ist nach der Übereinkunft gegeben, „wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten würde“. Weil die Bruttowarmmiete frühestens im nächsten Jahr ermittelt wird, werden dann voraussichtlich schon die höheren Nebenkosten durch die Energiepreissteigerungen in diesem Jahr berücksichtigt. Das ist gut für die Mieter, weil ihre finanzielle Belastung zeitnah ermittelt wird – und nicht Monate vorher.
Die Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem Bezirk sieht zudem vor, dass die Bewohner bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen sind. Es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat. In den Genuss kommen allerdings nur jene Mieter, die bereits mit Beginn der Arbeiten einen Vertrag für eine Wohnung in der Siedlung hatten.

Umlage darf maximal zwei Euro je Quadratmeter betragen

Außerdem wurde vereinbart, dass die Modernisierungsumlage pauschal auf maximal zwei Euro je Quadratmeter begrenzt wird. Das ist für die Mieter An der Kappe aber weniger relevant. Denn laut Gesetz ist die Umlage ohnehin auf zwei Euro je Quadratmeter begrenzt, wenn die Miete vorher unter sieben Euro je Quadratmeter kalt lag, was in der Spandauer Wohnsiedlung, so weit bekannt, der Fall ist. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe soll die Miete nach der Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) zeigt sich zufrieden. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt er. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes, bezeichnet den zeitlichen Mieterhöhungsausschluss als „besonders erfreulich“.

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 20.12.2022: Sprechstunden zu Fragen rund um das Mietrecht
AMV berät Mieter in Spandau auch 2023
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übernimmt auch 2023 im Auftrag des Bezirksamtes die kostenlose Beratung von Menschen bei Mietrechtsangelegenheiten.

Im Mittelpunkt stehen alle zivilrechtlichen Fragen von Mieterinnen und Mietern wie Mietverträge, Mieterhöhungen, Betriebskosten oder Kündigungsschutz, erklärte der AMV. Informationen zu öffentlichen Leistungen wie Wohngeld gibt es dagegen nicht. Dies sei nicht Zweck der Mieterberatung. In solchen Fällen verweise der AMV an die entsprechenden Stellen. Die Sprechstunden des AMV werden 2023 an folgenden Orten angeboten:

Gemeinwesenverein Haselhorst, Burscheider Weg 21, montags von 9.30 bis 11.30 Uhr; Stadtteilbüro Siemensstadt, Wattstraße 13, montags von 12.30 bis 14.30 Uhr; Staakentreff, Obstallee 22d/e, montags von 15.30 bis 18.30 Uhr; Staakentreff, Brunsbütteler Damm 267, dienstags von 8 bis 10 Uhr; Stadtteiltreff Hakenfelde, Streitstraße 60, dienstags von 11 bis 13 Uhr; Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Straße 23-24, dienstags von 14 bis 16 Uhr; Kiezstube, Kraepelinweg 1, dienstags von 17 bis 19 Uhr; Familienzentrum Stresow, Grunewaldstraße 7, freitags von 8 bis 10 Uhr; Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstraße 39, freitags von 10.30 bis 13.30 Uhr. Die Freitag-Sprechstunde im Stadtteilzentrum Kladow findet dagegen ab 1. Januar nicht mehr statt.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/amv-beraet-mieter-in-spandau-auch-2023_a366920

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 19.12.2022 – Durchbruch in Spandau: Deutsche Wohnen begrenzt Mieterhöhung
Vier Monate zäher Verhandlungen in Spandau sind am Montag zu Ende gegangen. Wie die Berliner Morgenpost vorab erfuhr, hat sich die börsennotierte Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen mit dem Bezirksamt Spandau, dem Berliner Mieterverein und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf eine gemeinsame Vereinbarung über den „sozialverträglichen Ablauf von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ in der Arbeiter-Großsiedlung An der Kappe geeinigt. Zuvor hatten die hier ansässigen, oft sozial schwachen Mieterinnen und Mieter aufgrund der angekündigten Modernisierung Mietsteigerung von bis zu 31 Prozent fürchten müssen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung lauten nun: Die Modernisierungsumlage wird pauschal auf maximal 2 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Außerdem haben die Mieterinnen und Mieter bis zu drei Wochen nach Versand der Modernisierungsumlage Zeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein finanzieller Härtefall ist dabei immer gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreiten würde. Bei Härtefällen wird die Deutsche Wohnen zudem adäquate Hilfsmaßnahmen anbieten. Härtefälle mit besonderem Regelungsbedarf ergeben sich insbesondere aus gesundheitlichen und altersmäßigen Gründen, wie schriftlich festgehalten wurde.

Deutsche Wohnen in Spandau: Keine Mieterhöhungen bis 2027

Bei Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe darf die Miete gemäß der Vereinbarung nach Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen. Die Mieterinnen und Mieter, die mit Beginn der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Vertragsnehmer waren, sind ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung außerdem bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen – es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat.
Im Bezirksamt wird die Vereinbarung als große soziale Errungenschaft für die Bewohner der Siedlung An der Kappe gefeiert. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt Spandaus Bezirkssozialstadtrat Gregor Kempert (SPD), der die Verhandlungen maßgeblich übernommen hatte, nachdem sich sein Kollege, Bezirksbaustadtrat Thorsten Schatz (CDU), für nicht zuständig erklärt hatte.
Bedenke man, dass die Siedlung nicht in einem Milieuschutzgebiet liege und damit die Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig seien, danke er noch einmal ausdrücklich der Deutschen Wohnen für ihr soziales Entgegenkommen und ihre Kooperationsbereitschaft, betont Kempert.

AMV: Zahlenmäßig weitaus mehr Mieter Härtefälle durch Vereinbarung

Dort, wo seit Monaten über eine drohende Enteignung diskutiert wird, nimmt man den Dank gerne an. „Mit Investitionen in die energetische Ertüchtigung unseres Gebäudebestandes möchten wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Energiekosten unserer Mieterinnen und Mieter dauerhaft senken“, sagt Lars Urbansky, Co-CEO der Deutsche Wohnen. Dem Unternehmen sei es aber wichtig, alle Mieterinnen und Mieter auf diesem Weg mitzunehmen und Sicherheit in unsicheren Zeiten zu vermitteln. „Die vorliegende Vereinbarung ist Ausdruck und Ergebnis dieses Anliegens“, so Urbansky. „Insbesondere kommt darin unser seit 2019 geltendes Mieterversprechen zum Ausdruck, wonach niemand durch Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen die Wohnung aufgeben muss.“
Auch der AMV begrüßt die abgeschlossene Vereinbarung ausdrücklich und hält sie für äußerst gelungen, da sie sich gleich in mehrfacher Hinsicht durch mieterbegünstigende und -schützende Umstände auszeichne. Während die Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung zwischen dem Land Berlin und den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Härtefallregelung auf die Nettokaltmiete abstelle, sei vorliegend die Bruttowarmmiete maßgeblich, so AMV-Chef Marcel Eupen: „Damit kommen zahlenmäßig weitaus mehr Mieterinnen und Mieter in den Genuss des Härtefalleinwands.“
Besonders erfreulich sei zudem der zeitliche Mieterhöhungsausschluss. „Die Mieterinnen und Mieter, die mit Beginn der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Vertragsnehmer waren, sind ab sofort bis zum 31. Dezember 2027 vor allgemeinen Mieterhöhungen ihrer Nettokaltmiete geschützt“, freut sich Eupen. Bedenke man, dass Gregor Kempert nicht Stadtrat für Wohnen, Mieten und Bauen sei, sondern für Soziales und Bürgerdienste und damit keine zwingende originäre Zuständigkeit gegeben war, so verdiene bereits die Verhandlungsübername ein großes Dankeschön, betont der Mietrechtsexperte Eupen.

Spandau: Deutsche Wohnen modernisiert Wohnsiedlung An der Kappe

Teile der Spandauer Arbeitersiedlung An der Kappe werden seit Herbst saniert. Die Deutsche Wohnen führt neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen auch Maßnahmen zur Energieeinsparung durch. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Wärmedämmung an den Außenwänden, die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Fensteraustausch in den Treppenhäusern und in den Wohnungen inklusive der Balkontüren.
Eine Initiative hatte sich zuvor maßgeblich dafür eingesetzt, die 1140 Wohneinheiten in 41 Blöcken zu rekommunalisieren. Bis 2004 gehörten sie dem Bestand der landeseigenen Gewobag an.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 12.12.2022: Hilfestellungen für Mieter – Auch 2023 in Spandau: Kostenfreie bezirkliche Mieterberatung
Auch 2023 übernimmt der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) im Namen des Bezirksamts. Das sind Zeiten und Standorte.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übernimmt auch 2023 im Auftrag des Bezirksamtes Spandau die kostenlose Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Mietrechtsangelegenheiten. Diese Mieterberatung soll vor allem zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter umfassen, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz und eine Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen geben.
Primärer Zweck der Mieterberatung ist es dabei aber nach Angaben des AMV nicht, Beratungen zu öffentlichen Leistungen anzubieten. Dazu sei an die entsprechenden Stellen zu verweisen, heißt es. Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung ebenfalls nicht abzudecken. Das Rechtsdienstleistungsgesetz werde beachtet.

Die Öffnungszeiten der Standorte des AMV im Überblick

1. Haselhorst
Standort „Gemeinwesenverein Haselhorst e.V.“, Burscheider Weg 21, 13599 Berlin, montags 09:30-11:30 Uhr.
2. Siemensstadt
Standort „Stadtteilbüro Siemensstadt“, Wattstraße 13, 13629 Berlin, montags 12:30-14:30 Uhr.
3. Staaken I
Standort „Staakentreff Obstallee“, Obstallee 22 d/e, 13593 Berlin, montags 15:30-18:30 Uhr.
4. Staaken II
Standort „Staakentreff Brunsbütteler Damm“, Brunsbütteler Damm 267, 13591 Berlin, dienstags 08-10 Uhr.
5. Hakenfelde
Standort „Stadtteiltreff Hakenfelde”, Streitstraße 60, 13587 Berlin, dienstags 11-13 Uhr.
6. Neustadt
Standort „Paul-Schneider-Haus“, Schönwalder Straße 23-24, 13585 Berlin, dienstags 14-16 Uhr.
7. Falkenhagener Feld
Standort QM-Laden „Kiezstube“, Kraepelinweg 1, 13589 Berlin, dienstags 17-19 Uhr.
8. Stresow
Standort „Familienzentrum Stresow”, Grunewaldstraße 7, 13597 Berlin, freitags 08-10 Uhr.
9. Wilhelmstadt
Standort „Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin, freitags 10:30 -13:30 Uhr.
Allerdings entfällt der Standort „Stadtteilzentrum Kladow”, Sakrower Landstraße 4, 14089 Berlin, zum 01.01.2023 ersatzlos.