AMV startet Online-Petition “Schutz vor Asbest in Mietwohnungen”
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat am 28.11.2015 seine Online-Petition “Schutz vor Asbest in Mietwohnungen” gestartet. (https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen)
Der AMV fordert ein Asbestregister für Berlin sowie das Erstellen eines Sanierungsfahrplans für asbestbelastete Wohnungen.
Mieterinnen und Mieter in Berlin dürfen nicht länger einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch asbestbelastete Wohnungen ausgesetzt werden.
Der AMV fordert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt deshalb auf, aktiv zu werden und ein Gesetz zur Errichtung eines Berliner Asbestregisters sowie zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans für asbestbelastete Wohnungen zu erarbeiten und als Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Initiator der Petition ist der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. Erstunterzeichner der Petition ist Rechtsanwalt Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Begründung:
In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher überhaupt keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744). (Quelle: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
Der Grünenpolitiker Andreas Otto, MdA, fordert seit langem vom Berliner Senat vergeblich die Einführung eines Berliner Asbestregisters sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die betroffenen Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um die Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen.
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. unterstützt diese Forderungen und setzt sich deshalb dafür ein, dass in Berlin ein Asbestregister errichtet sowie ein Sanierungsfahrplan für asbestbelastete Wohnungen erstellt wird.
Dafür bittet der AMV um Ihre Unterstützung!
“Während die Berliner Justiz mit der Problematik “Asbest in Mietwohnungen” vorbildhaft und äußerst verantwortungsbewusst umgeht und bereits bei einer einzigen gerissenen bzw. gebrochenen asbesthaltigen Fußbodenfliese juristische Konsequenzen zieht, ist der Berliner Senat seit über 20 Jahren nahezu untätig; sein Ignorieren der akuten Gefahrensituation für Mieterinnen und Mieter muss bereits als verantwortungslos bezeichnet werden,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper.
“Wenn bei Asbest in Mietwohnungen vom Berliner Senat ein Anlass für öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen verneint wird, fehlen mir die Worte,” ergänzt Piper. “Bedenkt man, dass der private Wohnungsbestand in Berlin um etliches größer ist als der landeseigene, jedoch bereits bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin mindestens rd. 48.000 Wohnungen asbestbelastet sind, so sind es bei den Privaten garantiert noch weit über 100.000,” schätzt Piper. “Es kann im Gesundheitsinteresse der Berliner Mieterinnen und Mieter nicht akzeptiert werden, dass der Berliner Senat keinen Handlungsbedarf sieht und bis zum heutigen Tag noch nicht einmal Kontakt zu den Verbänden der Privatvermieter aufgenommen hat,” so Piper.
“Berlin braucht unverzüglich ein Asbestregister, in dem alle Wohnungen mit asbesthaltigen Bauteilen verzeichnet werden. Dieses Register wird als Grundlage benötigt, damit in den nächsten Jahren sodann systematisch die asbestbelasteten Wohnungen endlich saniert werden können. Der Berliner Grünenpolitiker Andreas Otto fordert seit Jahren – bisher erfolglos – ein derartiges Register. Dieser Forderung kann sich der AMV nur vorbehaltlos anschließen,” so Piper.
“Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger dem Risiko von asbestbelasteten Wohnungen ausgesetzt werden”, schließt Piper.
Marcel Eupen, Pressesprecher