Archiv für den Monat: November 2022

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 16.11.2022:
Spandau: Nahezu flächendeckende Videoüberwachung in Wohngebiet mit 10.000 Menschen
Nach Bränden im Quartier Heerstraße Nord in Spandau: Die landeseigene Gewobag plant umfangreiche Maßnahmen an den Hauseingängen.
In Berlin dürfte das einmalig sein. Im Wohngebiet Heerstraße Nord in Spandau, wo es in den vergangenen anderthalb Jahren zu mehr als 100 Brandstiftungen gekommen ist, wird von der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung eingeführt. Das kündigte Gewobag-Chefin Snezana Michaelis in einem Gespräch mit der Berliner Zeitung an.
„Wir sind zwar nicht der einzige, aber der größte Einzeleigentümer vor Ort“, sagte sie. „Wir haben 5454 Wohnungen in der Heerstraße Nord“, so Michaelis. „2055 Wohnungen gehören zum Altbestand, den wir seit Jahrzehnten bewirtschaften, 3399 Wohnungen haben wir im Dezember 2019 von der ADO erworben.“ Rund 10.000 Menschen leben damit in dem Quartier. Das Gebiet habe eine Größe von 46 Hektar. Das entspreche ungefähr der Größe von 64 Fußballfeldern.
„Wir sind dabei, eine Videoüberwachung in dem Wohngebiet einzuführen“, sagte Michaelis. „Im April dieses Jahres haben wir in enger Abstimmung mit der Polizei zunächst 26 Kameras im Blasewitzer Ring installiert, weil das ein Schwerpunkt der Brandstiftungen war.“ Bis Jahresende werde die Gewobag einen Großteil der Durchgänge mit Kameras ausrüsten. „Das heißt, wir werden in dem Quartier eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung der Eingänge haben“, so Michaelis.
Kosten für Videoüberwachung belaufen sich auf rund eine Million Euro
Die Kosten belaufen sich auf fast eine Million Euro. Die Installation der Videoüberwachung dauere, weil die Gewobag als öffentlicher Auftraggeber die Leistungen ausschreiben müsse. „Unser Plan ist, dass wir bis Weihnachten mit allem durch sind“, sagte Michaelis. Pro Aufgang müssten mehrere Kameras installiert werden, um die Eingänge und die Zugänge zum Keller zu überwachen. „Wir wissen, dass eine Videoüberwachung keinen Brand verhindert. Die Technik kann aber helfen, den oder die Täter zu fassen – und auf diese Weise dazu beitragen, künftige Taten zu verhindern“, so Michaelis.
Seit April 2021 hat die Polizei im Gebiet Heerstraße Nord insgesamt zehn jugendliche und erwachsene Personen als Tatverdächtige ermittelt, die „einzeln oder in unterschiedlichen Konstellationen verdächtig sind, Brände gelegt zu haben“, wie die Polizei am Dienstag auf Anfrage erklärte. Das zuständige Brandkommissariat habe 107 Branddelikte registriert – angefangen von „Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen an unterschiedlichsten Objekten über Kfz-Brandstiftungen bis zu schweren Brandstiftungen in Gebäuden“.
Die Einführung der Videoüberwachung im Gebiet Heerstraße Nord ist nach Angaben der Gewobag-Chefin rechtlich abgesichert. „Die Rechtsprechung sagt, wenn es ein öffentliches Interesse gibt, wozu die Aufklärung von Straftaten gehört, dann ist dies möglich“, so Michaelis. „Wir müssen die Bewohner aber darüber informieren.“ Deswegen werde es entsprechende Hinweisschilder geben, auf denen über die Videoüberwachung informiert wird. Die Bilder sollen 72 Stunden gespeichert und dann gelöscht werden. Der Sicherheitsdienst, der auf Drängen von Mieterseite wieder eingeführt worden war, soll auch nach Einrichtung der Videoüberwachung zunächst weiter Streife im Quartier laufen. Das koste weitere 400.000 Euro im Jahr, sagt Michaelis. „Wenn die Polizei den oder die Täter ermittelt, werden wir klären, ob es dabei bleibt.“
Wohnungen werden als Ersatzunterkünfte hergerichtet
Bei der Einführung der Videoüberwachung bleibt es nicht. „Um für den Fall vorbereitet zu sein, dass es doch weitere Brandstiftungen gibt, statten wir zehn bis 15 leer stehende Wohnungen in dem Quartier als Ersatzunterkünfte aus“, kündigt Michaelis an. Die Wohnungen sollen mit Kochmöglichkeiten, Betten, Stühlen und Tischen ausgestattet werden. Dort könnten Mieter unterkommen, die nach einem Brand zunächst nicht in ihre Wohnungen zurückkehren können. Denn nach einem Brand sind die Wohnungen in der Regel ohne Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Telefon.
„Bis zum Jahresende sollen die Ersatzwohnungen zur Verfügung stehen“, so Michaelis. „Außerdem mieten wir im Hotel Ibis am Bahnhof Spandau dauerhaft ein Kontingent von 20 Zimmern an, die nach einem Brand als Ausweichquartier zur Verfügung stehen.“ Damit sei die Gewobag unabhängig von der Buchungssituation in dem Hotel – und die Mieter könnten im Notfall schnell untergebracht werden. Hintergrund: In der Vergangenheit hatten sich Mieter beschwert, dass sie nicht schnell genug im Hotel untergebracht wurden. Die Gewobag hatte dies mit der Buchungssituation begründet.
Probleme gibt es auch immer wieder mit notwendigen Reparaturen. „Die Schäden, die bei einem Brand entstehen, sind gewaltig“, sagte die Gewobag-Chefin. „Wir versuchen immer, die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen.“ Bei Ersatzteilen aus dem Ausland, zum Beispiel für Aufzüge, könne es „aufgrund von Lieferengpässen aber manchmal auch etwas länger dauern“, räumte sie ein. Wie berichtet, hatten Mieter beklagt, dass ihr Aufzug nach einem Brand wochenlang nicht zu benutzen war. Zugleich übten Bewohner immer wieder Kritik an der schlechten Erreichbarkeit der Gewobag.
Vor-Ort-Büro soll noch im November eröffnen
Darauf will das landeseigene Unternehmen ebenfalls reagieren. Damit die Mieter aus dem Gebiet Heerstraße Nord die Gewobag besser erreichen können, soll spätestens zum 24. November ein Vor-Ort-Büro im Blasewitzer Ring eröffnet werden. „Dort wird es einmal pro Woche eine allgemeine Sprechstunde geben“, kündigte Michaelis an. „Ansonsten vergeben wir Termine nach Vereinbarung mit den Mietern – so wie im Büro in der Breiten Straße in der Spandauer Altstadt.“ Ab sofort gebe es zudem eine extra Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wo sich die betroffenen Mieter nach einem Brand direkt melden können. Damit müssen sie nicht über das Servicecenter gehen, was oftmals mit längeren Wartezeiten verbunden ist. Außerdem gibt es eine Hauswart-Rufbereitschaft am Wochenende rund um die Uhr.
Mithilfe der Videoüberwachung will die Gewobag versuchen, noch andere Probleme anzugehen. Und zwar den Vandalismus und die illegale Entsorgung von Sperrmüll. „Wenn wir jemanden erkennen, der seinen Müll illegal entsorgt, werden wir ihm die Kosten für die Abfallbeseitigung in Rechnung stellen“, so die Gewobag-Chefin. „Dann müssen nicht alle Mieter dafür zahlen.“ Im Gebiet Heerstraße Nord sei die illegale Müllentsorgung „ein großes Problem“. Die Gewobag habe im Jahr 2021 insgesamt 13.800 Kubikmeter Sperrmüll aus dem Quartier abgeholt. „Das kostet jeden Mieterhaushalt 5,60 Euro im Monat, also über 60 Euro im Jahr“, so Michaelis.
Die Gewobag habe einen Dienstleister vor Ort, der sich an fünf Tagen pro Woche darum kümmere. „Wenn einer unserer neun Hauswarte, die es in dem Gebiet gibt, abgestellten Sperrmüll meldet, hat der Dienstleister drei Werktage Zeit, um den Sperrmüll wegzuräumen“, so Michaelis. „Dann bringt er den Sperrmüll in dafür vorgesehene Räume. Und dreimal pro Woche holt die Berliner Stadtreinigung (BSR) diesen Sperrmüll ab“, so die Chefin des Wohnungsunternehmens. „Was mich betroffen macht: Der abgestellte Sperrmüll, darunter alte Bettgestelle und Verpackungsmaterial, kann bei einem Feuer in Brand geraten und die Gefahr für die Bewohner noch vergrößern“, sagt Michaelis.
Hohes Aufkommen an Sperrmüll
„Wir können bisher leider nicht erkennen, dass das Sperrmüllaufkommen sinkt – im Gegenteil, in diesem Jahr wurden bereits bis Ende des dritten Quartals über 10.600 Kubikmeter Sperrmüll und rund 1700 Elektrogeräte entsorgt.“ Selbst in Häusern, in denen es bereits gebrannt hat, werde weiterhin Sperrmüll in Kellerfluren, Treppenhäusern und auf Notbalkonen abgestellt.
Die Gewobag will ihre Mieter bei einer Informationsveranstaltung am Mittwochabend um 18 Uhr in der EventKantine Berlin, Staakener Straße 53, über ihre Maßnahmen im Gebiet Heerstraße Nord informieren. Auch die Polizei und ein Brandschadensanierer sollen zu Wort kommen.
Das Zustandekommen der Veranstaltung sorgt jedoch für Streit. Grund: Der Mieterbeirat wollte eigentlich eine gemeinsame Veranstaltung mit der Gewobag Anfang Dezember durchführen. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) sieht deswegen im Verhalten der Gewobag, nun eine eigene Veranstaltung anzusetzen, einen „unglaublichen Affront“, wie AMV-Chef Marcel Eupen sagt. Die Gewobag wiegelt ab. „Dass der Mieterbeirat ebenfalls eine Veranstaltung plant, wussten wir, aber wir kannten das Datum nicht“, sagt Unternehmenschefin Michaelis. „Das haben wir erfahren, als die Einladungen für unsere Veranstaltung bereits gedruckt waren.“ Der Mieterbeirat sei „selbstverständlich zu unserer Veranstaltung herzlich eingeladen“, sagt sie. „Wenn der Mieterbeirat zu seiner Veranstaltung einlädt, wird die Gewobag auch kommen.“
Mieterberater: Weitere Maßnahmen sind notwendig
Der AMV reagiert unterdessen zufrieden auf die Ankündigungen der Gewobag zum weiteren Vorgehen im Gebiet Heerstraße Nord, aber nicht ohne Kritik. „In der Vergangenheit war das Krisenmanagement der Gewobag mehr als unzureichend“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Der AMV begrüße es ausdrücklich, dass die Gewobag nunmehr die Videoüberwachung ausbauen wolle, den Sicherheitsdienst zunächst beibehalten möchte, ein Vorortbüro eröffne, dauerhaft Hotelzimmer bereithalte  und Bestandswohnungen für die Unterbringung von Mietern anbieten wolle, die nach einem Brand nicht mehr in ihre Wohnung könnten. „Derartige Maßnahmen hätte sich der AMV weit früher gewünscht“, so Eupen.
Der AMV halte die Maßnahmen allerdings immer noch für nicht ausreichend. Notwendig sei unter anderem die Benennung eines „Brandmanagers“, der als Ersthelfer bei Bränden vor Ort sei und die Mieterinnen und Mieter informiere. Darüber hinaus sollte Mietern in Brandnächten ein Fahrservice für den Transport zum Hotel angeboten werden, hilfsweise könnten ihnen auch Taxigutscheine oder eine Kostenübernahmebescheinigung ausgehändigt werden. Neben Essensgutscheinen mangels Kochmöglichkeit im Hotel sollte den Mietern unbürokratisch eine Mietminderung gewährt werden, ohne dass diese zuvor beantragt werden müsse.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 07.11.2022 – Städtische Unternehmen: Mietenstopp gilt auch für Sozialwohnungen
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel appelliert an private Vermieter, dem Beispiel des Landes zu folgen. Unklarheit über Fristen.
Der Mietenstopp für die Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gilt sowohl für frei finanzierte Wohnungen als auch für sozial geförderte Wohnungen. Das stellte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung im Abgeordnetenhaus klar. Damit bleiben die Bewohner von rund 350.000 Wohnungen, die derzeit von den landeseigenen Unternehmen verwaltet werden, bis Ende 2023 von Mieterhöhungen verschont.
Wie berichtet, ist der Mietenstopp bei den landeseigenen Unternehmen Teil des Entlastungspakets der Berliner Landesregierung, um Haushalte in der Zeit explodierender Kosten zu unterstützen. Neben dem Mietenstopp gilt bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Kündigungsmoratorium. Ausgenommen davon sollen allerdings schon laufende Verfahren sein, wie der Sprecher der landeseigenen Unternehmen, Gesobau-Chef Jörg Franzen, sagte.
Mieter der sechs landeseigenen Unternehmen werden durch den Mietenstopp bis Ende kommenden Jahres um rund elf Millionen Euro entlastet. Auf das Verhalten der privaten Vermieter hat die Landesregierung aber keinen Einfluss. Ihnen steht es frei, ob sie die gesetzlichen Spielräume für Mieterhöhungen nutzen oder nicht. Insgesamt gibt es rund 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Die sechs landeseigenen Unternehmen vermieten also nur einen kleinen Teil der Wohnungen.

Senator appelliert an private Vermieter

Angesichts steigender Energiekosten seien alle Vermieter gut beraten, die Kaltmieten „nicht weiter zu steigern“, wenn sie stabile Mietverhältnisse auf Dauer haben wollen, sagte Geisel. Der Senator appellierte an alle privaten Vermieter, sich dem Mietenstopp der landeseigenen Wohnungsunternehmen anzuschließen.
Vor zwei Monaten, als sich der Berliner Verfassungsgerichtshof noch nicht zu einer möglichen Wahlwiederholung in der Stadt geäußert hatte, hatte Geisel die Mieterhöhungen bei den landeseigenen Unternehmen noch verteidigt. Die Mieterhöhungen seien „moderat“ und bewegten sich im Bereich des Neubaus innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen von zwei Prozent jährlich, sagte Geisel Anfang September. Niemandem in der Stadt sei geholfen, wenn die Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien.
Nun sollen die landeseigenen Unternehmen über den Nachtragshaushalt mit rund 33 Millionen Euro unterstützt werden, elf Millionen Euro davon sind als Kompensation für den Mietenstopp gedacht, 22 Millionen als Stärkung des Eigenkapitals, also als Geldspritze. „Das ist schön, aber es löst noch nicht unsere Probleme“, sagte Gesobau-Chef Franzen. Mit den 33 Millionen Euro ließen sich bei Baukosten von 4000 Euro pro Quadratmeter und einem Eigenkapital von 30 Prozent rund 400 Wohnungen errichten.

Idee zum Verkauf von Eigentumswohnungen hat sich erledigt

Zum Vergleich: In dieser Legislaturperiode sollen die landeseigenen Unternehmen jährlich 7000 Wohnungen errichten, also insgesamt 35.000 Wohnungen in fünf Jahren. Nicht mehr infrage kommt laut Franzen, dass die landeseigenen Unternehmen ihre Einnahmen durch den Verkauf von Eigentumswohnungen verbessern. Diese Idee könnte man inzwischen „knicken“ – wegen der hohen Baukosten und der steigenden Zinsen.
Aus der Koalition werden unterdessen weitere Forderungen zum Mieterschutz laut. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker sagte: „Wichtig ist jetzt, dass der Senat Transparenz herstellt, zu welchem Stichtag die Regelungen für den Mieterschutz greifen.“ Er habe mit einer Reihe von Mietern zu tun, die nur wenige Tage vor der Verkündung des Senats eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten haben. „Ich erwarte, dass auch diese zurückgenommen werden“, so Schenker. „Alles andere wäre nicht erklärbar.“ Ähnlich äußert sich die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. „Auch die Kündigungen, die vor dem 27. September ausgesprochen wurden, aber erst in einigen Monaten fällig werden, sollten zumindest für 2023 ausgesetzt werden“, fordert sie. Am 27. September hatte der Senat den Kündigungsschutz beschlossen.
Die Frage zu den Regelungen für die laufenden Verfahren zu Kündigungen könne nur durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Justiz beantwortet werden, erklärte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage. Der Mietenstopp gelte mit Wirkung vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Senator Geisel habe die Vorstände und Geschäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften gebeten, mit Wirkung vom 1. November 2022 keine Mieterhöhungen auszusprechen und Mieterhöhungsverlangen erst mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wiederaufzunehmen. Bereits erfolgte Mieterhöhungen zum 1. November 2022 und später sollen zurückgenommen werden.

Für neues Wohngeld werden 200 weitere Mitarbeiter gebraucht

Bei den Vorbereitungen für die Wohngeldreform im nächsten Jahr sieht sich Berlin im Vergleich zu den anderen Bundesländern unterdessen gut gerüstet. Im Laufe des Januar werden laut Stadtentwicklungssenator Geisel voraussichtlich die computergestützten Voraussetzungen für Beantragung und Bewilligung der Wohngeldanträge geschaffen sein. Nordrhein-Westfalen fasse dafür den Mai nächsten Jahres ins Auge.
Ein deutliches Problem ist laut Geisel bei der Personalausstattung der Bezirke zu erwarten. Bei der geplanten Verdreifachung des Empfängerkreises von Wohngeld sei mit einer Vervierfachung oder Verfünffachung der Antragszahlen zu rechnen – weil auch eine Reihe von Anträgen gestellt werden, die nicht bewilligt werden. Die Bezirksämter müssten deshalb deutlich besser mit Personal ausgestattet werden. Bisher seien 100 Mitarbeiter in den Bezirken mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen beschäftigt. Künftig würden voraussichtlich 200 weitere Mitarbeiter benötigt. Die Stellen seien beantragt. 20 Millionen Euro stünden dafür zur Verfügung.
Aus den Bezirken gebe es nun aber den Hinweis, dass das Geld nicht ausreiche, so Geisel. Denn damit könnten Beschäftigungsverhältnisse nur für zwei Jahre finanziert werden. Es müssten aber dauerhafte Stellen geschaffen werden. Sonst würde man kein Personal finden. Er bitte, diesen Wunsch der Bezirksämter ernst zu nehmen, so Geisel. Ziel sei, das neue Wohngeld so schnell wie möglich auszuzahlen.