Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Reform des Mietspiegelrechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.
Mit der beschlossenen Reform werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode und aus dem Wohngipfel umgesetzt. Dort wurde vereinbart, eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu sichern. Ziel der Reform ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Auch einfache Mietspiegel sollen gestärkt werden. Gute Mietspiegel sollen in möglichst vielen Gemeinden zur Anwendung kommen.
Das Reformvorhaben umfasst zwei Entwürfe:
• den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) sowie
• eine Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV).
Mit dem Mietspiegelreformgesetz wird die Bedeutung der mit hohem Aufwand erstellten qualifizierten Mietspiegel gestärkt und werden die Bedingungen für die Mietspiegelerstellung verbessert. Damit die für die Erstellung und Fortschreibung des Mietspiegels anfallenden Kosten möglichst gering bleiben, wird die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert. Qualifizierte Mietspiegel sind nach spätestens fünf Jahren neu zu erstellen. Mieter und Vermieter können zudem verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Auch das senkt die Erstellungskosten und erhöht gleichzeitig die Repräsentativität der Mietspiegelwerte. Zudem wird die Nutzung bereits vorhandener Datensätze für die Mietspiegelerstellung erleichtert.
Mit der Mietspiegelverordnung werden Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festgelegt. Zugleich wird klargestellt, welche Standards für einen qualifizierten Mietspiegel als ausreichend angesehen werden können. Entsprechen Mietspiegel diesen Anforderungen, wird vermutet, dass sie nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Hierdurch wird ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit geschaffen. Für einfache Mietspiegel werden niedrigschwellige Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung festgelegt. Hierdurch sollen die Transparenz und Aussagekraft eines einfachen Mietspiegels verbessert werden. Mit dem Reformvorhaben soll ein Impuls für die Erstellung von qualifizierten und einfachen Mietspiegeln gesetzt werden.
Der Regierungsentwurf für ein Mietspiegelreformgesetz wird dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
Die Mietspiegelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie soll zeitgleich mit dem Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten.
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201204683&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

Berliner Zeitung am 23.03.2020: Gesetzesänderung – Mieter sollen vor Kündigungen geschützt sein – aber zunächst nur für drei Monate 

Die Bundesregierung will verhindern, dass Haushalte in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren.

Vorgesehen ist danach, dass Haushalte, die in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni ihre Miete in Folge der Corona-Krise nicht aufbringen können, nicht aus der Wohnung fliegen. Der Zeitraum kann bis Ende September 2020 und, bei Bedarf, sogar darüber hinaus verlängert werden. Mieter müssen die ausgefallene Miete aber bis spätestens Ende Juni 2022 nachzahlen.

Ohne die neue Regelung wäre zu erwarten, dass einer großen Anzahl von Personen die Kündigung droht, weil sie nicht in der Lage wäre, „die Miete weiterhin fristgerecht zu bezahlen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Kündigungen wegen Eigenbedarfs weiter möglich

Die Kündigung ist aber nur in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Mieter die Miete wegen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie nicht aufbringen können. Zahlt ein Mieter die Miete aus anderen Gründen nicht, ist die Kündigung weiter möglich. Der Vermieter kann zudem weiter wegen Mietrückständen kündigen, die zu einem früheren Zeitraum aufgelaufen sind. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind weiter möglich. Beschränkt sein soll die Regelung auf alle Verträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieter-sollen-vor-kuendigungen-geschuetzt-sein-aber-zunaechst-nur-fuer-drei-monate-li.79339

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

rbb24.de am 21.02.2020: Mietendeckel tritt in Kraft – Was jetzt wichtig ist für Mieter und Vermieter

Wenn am Sonntag der Mietendeckel in Kraft tritt, werden die Mieten der meisten Berliner Wohnungen eingefroren. Das Gesetz beinhaltet vor allem Pflichten für Vermieter, doch auch Mieter sollten in einem Punkt aufmerksam sein.

Am Sonntag tritt in Berlin der Mietendeckel in Kraft. Zwar werden derzeit verschiedene Klagen vor dem Bundes- und Landesverfassungsgericht gegen das “Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen” vorbereitet, aber mindestens bis die Gerichte entscheiden, gilt ab Sonntag das, was das Gesetz vorgibt.

1. Was der Mietendeckel für Mieter bedeutet:

Für die meisten Mieterinnen und Mieter gibt es erst einmal nicht viel zu tun. Ihre Mieten sind ab Sonntag einfach eingefroren. Mieter, deren Mieten nach dem 18. Juni 2019 noch einmal erhöht wurden, sollten allerdings genau hinschauen: Für sie gilt ab Sonntag wieder die alte Miete vom Stichtag 18. Juni. Wenn der Vermieter weiterhin mehr fordert, sollten sie das schnellstmöglich dem bezirklichen Wohnungsamt melden.

Das Wohnungsamt muss in diesem Fall den Vermieter darauf hinweisen, dass das Gesetz die geforderte Miethöhe verbietet und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen. Der Vermieter kann dagegen Widerspruch einlegen und – falls dieser abgewiesen wird – gegen den Bescheid vor das Verwaltungsgericht ziehen. Gut möglich allerdings, dass die Gerichte mit Entscheidungen solange warten, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht zum Mietendeckel gibt.

Mieterverbände warnen Mieter jedoch davor, in solchen Fällen die Miete eigenmächtig auf den alten Stand abzusenken, bevor die Sache zwischen Wohnungsamt und Vermieter entschieden ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt, eine bezirkliche Mieterberatung aufzusuchen, um die weiteren Schritte zu klären.

Eingesparte Miete besser zurücklegen

In jedem Fall aber sollten Mieter, die dann möglicherweise wieder weniger zahlen, die eingesparte Miete sicherheitshalber zurücklegen: Sollten die Gerichte den Mietendeckel kippen, könnte der Vermieter doch ein Anrecht auf die Mieterhöhung haben – und diese dann rückwirkend einfordern.

Für Mietverträge, die erst nach dem 18. Juni geschlossen wurden, gilt: Die dabei vereinbarte Miete wird eingefroren, darf also nicht mehr erhöht werden.

2. Was der Mietendecke für Vermieter bedeutet:

Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern binnen zwei Monaten mitzuteilen, wie sich die Mietobergrenze für ihre Wohnung anhand der im Gesetz enthaltenen Tabelle berechnet – und zwar unaufgefordert. Wenn die Mieter es verlangen, müssen die Vermieter auch mitteilen, wie hoch die Miete am Stichtag 18. Juni 2019 war.

Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen, muss der Vermieter den neuen Mietern vor Abschluss mitteilen, wo die Obergrenze für ihre Wohnung liegt und wie hoch die alte Miete war – auch das muss er ohne Aufforderung tun.

Mieterhöhungen darf es ab Sonntag erst einmal nicht mehr geben, die jetzt geltenden Mieten sind eingefroren. Sie können erst wieder ab dem 1. Januar 2022 erhöht werden – um einen Inflationsausgleich, der dann festgelegt wird. Maximal dürfen das 1,3 Prozent sein.

Es gibt wenige Ausnahmen

Eine Ausnahme gibt es bei bestimmten Modernisierungen wie beispielsweise Wärmedämmungen, Heizungsanlagentausch und Aufzuganbau. Die Kosten dafür dürfen in begrenztem Rahmen auf die Miete umgelegt werden – mehr als einen Euro pro Quadratmeter und Monat Aufschlag dürfen die Vermieter aber nicht verlangen.

Bei neuen Mietverträgen gilt im Grundsatz ab jetzt: Die neue Miete für eine Wohnung darf nicht höher sein als die alte. Ausnahmen bilden lediglich sehr niedrige und hohe Altmieten.

Wenn die alte Nettokaltmiete unter 5,02 Euro pro Quadratmeter lag, darf die Miete um maximal einen Euro erhöht werden. Sie darf allerdings auch anschließend nicht höher liegen als 5,02 Euro. Eine Erhöhung ist nur dann erlaubt, wenn die Wohnung modern ausgestattet ist. Ob das der Fall ist, ist im Gesetz anhand von Merkmalen festgelegt. Dazu gehört beispielsweise, ob eine Einbauküche oder in den meisten Räumen hochwertiger Bodenbelag vorhanden ist.

In Fällen, in denen die alte Nettokaltmiete über dem laut Gesetz zulässigen Oberwert liegt, darf der Vermieter bei einer Neuvermietung der Wohnung maximal diesen Oberwert verlangen. In der Praxis bedeutet das, dass die Miete für die betreffende Wohnung bei einer Neuvermietung niedriger ist als zuvor.Abgesenkt wird vielleicht später

Die Vorgabe im Gesetz, dass hohe Mieten im laufenden Mietverhältnis abgesenkt werden müssen, soll erst in neun Monaten in Kraft treten. Dieser Passus ist besonders strittig. Befürworter wie Gegner des Mietendeckels bauen darauf, dass bis zu seinem geplanten Inkrafttreten die Verfassungsgerichte geurteilt haben.

Wenn der Vermieter das Gesetz ignoriert und diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, macht er sich strafbar. In diesem Fall kann ihn jeder beim Wohnungsamt anzeigen, der von diesem Verstoß Kenntnis erlangt. Das muss nicht unbedingt der Mieter sein. Wird ein Verstoß nachgewiesen, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Derzeit werden die Klagen vorbereitet

Auf Bundes- und Landesebene wollen Union und FDP gegen den Mietendeckel klagen, sowohl vor dem Landes- als auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Bis über diese Klagen entschieden ist, werden aber in jedem Fall Monate vergehen. Aus den Unionsfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus hieß es, man wolle die sogenannten Normenkontrollanträge vor der Sommerpause bei den Gerichten eingereicht haben.

Viel schneller könnte es mit einer anderen Klage gehen: Die Vermieter, die in der vergangenen Woche vor dem Bundesverfassungsgericht vergeblich eine Abmilderung des Gesetzes erreichen wollten, könnten ihren Eilantrag erneut einreichen, sobald das Gesetz in Kraft ist – also ab Sonntag.

Sollten sie das tun, könnte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel vorläufig aussetzen, bis die beanstandete Einzelfrage bei der Informationspflicht der Vermieter geklärt ist. Ob das Gericht, einem solchen Eilantrag nachkommen würde, ist allerdings offen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/02/mietendeckel-tritt-in-kraft-vermieter-mieter.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Morgenpost am 21.01.2020: Genossenschaften – Grüne verzichten vorerst auf Ausnahmen beim Mietendeckel

Berlins Grüne hätten für gemeinwohlorientierte Genossenschaften gerne eine Ausnahme gemacht. Aber das ist rechtlich problematisch.

Die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich davon verabschiedet, zum jetzigen Zeitpunkt im Mietendeckel-Gesetz Ausnahmen für Genossenschaften zu ermöglichen. An dem Ziel hält sie aber weiterhin fest. “Der politische Anspruch ist für uns noch nicht erledigt”, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Katrin Schmidberger der Deutschen Presse-Agentur.

“Wir betreten mit dem Mietendeckel ohnehin juristisches Neuland. Deshalb haben wir uns erstmal für den rechtssicheren Weg entschieden.” In der Kürze der Zeit sei nicht zu klären gewesen, wie solche Ausnahmen genau und rechtssicher ermöglicht werden könnten. “Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch für Wohnungsbaugenossenschaften”, stellte Schmidberger fest.

Abstimmung über Mietendeckel am 30. Januar

“Es gibt aber vielversprechende Ansätze, die wir weiterverfolgen. Wir sind auch der festen Überzeugung, dass die Koalitionspartner da mitgehen werden.” Zwischen gemeinwohlorientierten und renditeorientierten Wohnungsbauunternehmen zu unterscheiden, sei politisch ein richtiges Ziel, so die Grünen-Politikerin. “Dazu stehen wir auch nach wie vor.”

Schmidberger erklärte, die Fraktion habe mehrere Varianten geprüft, um Genossenschaften von den Regelungen des Gesetzes auszunehmen, mit dem der rot-rot-grüne Senat die Mieten für fünf Jahre einfrieren und auch nachträgliche Mietsenkungen erlauben will. Eine Möglichkeit sei, das für die Rechtsform Genossenschaft generell zu ermöglichen. “Aber der Genossenschaftsbegriff ist inzwischen sehr weit”, erläuterte Schmidberger. “Die Rechtsform garantiert noch kein gemeinwohlorientiertes Handeln. Dennoch könnte man nach bayerischem Vorbild einen Weg finden. Es müssen genaue Kriterien definiert werden.”

Ausnahmen am Gemeinwohlinteresse festzumachen, sei ebenfalls schwierig, weil der Begriff rechtlich zu unbestimmt sei. Als Kriterium das Ziel zugrunde zu legen, ob preiswertes Wohnen ermöglicht und Überschüsse in die Mietwohnungen investiert würden, sei problematisch, weil sich das schwer kontrollieren lasse.

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Zeitung am 22.01.2020 – Wohnen in Berlin Klappt der Mietendeckel jetzt?

Das umstrittenes Gesetzesvorhaben der rot-rot-grünen Koalition soll am Mittwoch die vorletzte parlamentarische Hürde nehmen. Eine der zentralen Fragen betrifft die Verlässlichkeit von Politik.

Der Mietendeckel, eines der wichtigsten und umstrittensten Gesetzesvorhaben der rot-rot-grünen Koalition, steht nach fast anderthalb Jahren heftiger Diskussionen und Kontroversen kurz vor dem Abschluss. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was die Arbeit der vielen politisch Beteiligten in Berlin eigentlich Wert ist. Am Ende werden wohl Gerichte entscheiden müssen.

Am Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit den Änderungsanträgen der Fraktionen. Am Ende soll eine „Empfehlung zur Beschlussfassung“ stehen. Diese soll bei der nächsten Plenarsitzung des Parlaments am 30. Januar beschlossen und damit Gesetz werden – rückwirkend zum 18. Juni vorigen Jahres, als sich der Senat auf die Eckpunkte einigte.

Wie schwer sich die Koalitionäre bis zum allerletzten Tag mit dem Formulieren von Kompromissen taten, zeigte sich bei der SPD. Bis zum Dienstagabend brüteten die Sozialdemokraten über dem Papier. Zu kompliziert war die Konsensfindung vorigen Herbst, als sich Teile der SPD und der Grünen damit zufrieden geben wollten, die Mieten für Wohnungen, die vor 2014 errichtet wurden, für fünf Jahre einzufrieren. Am Ende setzten sich doch die radikaleren Vorstellungen der Linken und Teile der anderen beiden Koalitionspartner durch, die besonders hohe Mieten sogar reduzieren wollen.

Tatsächlich stehen in der Debatte ganz grundsätzliche Themen auf dem Spiel. Eine der zentralen Fragen betrifft die Verlässlichkeit von Politik. Ist es richtig, dass der Gesetzgeber Regeln beschließt, die Gefahr laufen, von Gerichten zerpflückt zu werden?

Nun gehört es zum Wesen der Demokratie, dass staatliches Handeln vor unabhängigen Gerichten überprüft werden kann. Aber Verfassungsrechtler erkennen einen unguten Trend. Sie kritisieren, dass das Bundesverfassungsgericht zuletzt fast schon zu einer gesetzgebenden Institution geworden ist, einer Art Nebenparlament. Immer wieder gibt es deswegen Appelle an Abgeordnete im Bund und in den Länden sorgfältiger und konsensorientierter zu arbeiten und möglichst rechtssichere Gesetze zu beschließen.

Dabei geht es jedoch nicht immer um Schlampigkeit. Viel öfter mangelt es am Willen zum Kompromiss. Beim Mietendeckel zum Beispiel sieht Rot-Rot-Grün einen Mieten-Notstand. Dieser müsse behoben werden, gegen alle Widerstände.

So könnte auch der Mietendeckel am Ende in Karlsruhe landen – und jeder in der Berliner Politik weiß das. Nicht umsonst wiederholen Vertreter der Koalition immer und überall, dass man „Neuland“ betrete. Soll heißen: Der Deckel wackelt.

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.01.2020: Koalition ändert Entwurf zum Mietendeckel – Berliner sollen selbst gegen Vermieter klagen

In zähem Ringen haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf des Senats korrigiert – für mehr Rechtssicherheit. Die Fachausschüsse beraten am Mittwoch.

SPD, Linke und Grüne einigten sich erst Dienstagabend

Drei Stunden sind am Mittwoch angesetzt, um in der Sondersitzung des Ausschusses über das Gesetz “zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung” zu beraten. Dafür haben die Koalitionsfraktionen in den letzten Tagen hart miteinander gerungen, um sich in letzter Minute auf einen Änderungsantrag zu einigen. Und zwar auf Grundlage einer Anhörung von sechs namhaften Juristen, die im Dezember im Stadtentwicklungsausschuss stattfand.

Klar ist schon länger, dass es für Genossenschaften keine Ausnahmeregelungen geben wird. Dies wäre eine rechtlich unhaltbare Ungleichbehandlung von Vermietern. Also lenkten die Grünen ein, an dem Ziel halten sie aber weiterhin fest. “Wir hoffen, dass wir im Laufe des Jahres eine Lösung hinbekommen”, so die Grünen-Politikerin Schmidberger.

Der Mietendeckel wird zum Verbotsgesetz

Auch nimmt die Koalition Abstand davon, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die Absenkung von Mieten von Amts wegen durchzusetzen. Stattdessen wird der Berliner Mietendeckel zum “Verbotsgesetz” umformuliert.

Das bedeutet, dass die Mieter die Einhaltung des Mietendeckels für ihre Wohnung gegen den Vermieter selbst juristisch durchsetzen müssen. Wenn auch mit Unterstützung des zuständigen Bezirksamts, das dem Mieter auf Antrag die zulässige Höchstmiete mitteilt.

Erhöhung bis 5,02 Euro je Quadratmeter für “redliche Vermieter”

Außerdem wurde die Härtefallregelung für wirtschaftlich schwache Vermieter nachjustiert. Gleiches gilt für den Umgang mit besonders niedrigen Mietpreisen, solche “redlichen Vermieter” sollen bei Mieterhöhungen mehr Spielraum erhalten. Sie dürfen auf bis zu 5,02 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

Wird der Änderungsantrag am Mittwoch in den Fachausschüssen abgesegnet, soll das Gesetz am 30. Januar vom Parlament verabschiedet werden. Es gilt als sicher, dass Klagen der CDU und der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Verfassungsgerichtshof des Landes folgen werden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalition-aendert-entwurf-zum-mietendeckel-berliner-sollen-selbst-gegen-vermieter-klagen/25455916.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

rbb24.de am 16.01.2020: Überblick – Was, wann, wo: Alles über den Berliner Mietendeckel

Rot-Rot-Grün will die Mieten für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, fünf Jahre lang einfrieren. Bei Neuvermietungen sollen Obergrenzen gelten. Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Der aktuelle Stand:

– Gesetzentwurf für Mietendeckel vom Senat schon beschlossen

– Erste Lesung im Abgeordnetenhaus am 16. Januar. Abstimmung voraussichtlich am 30. Januar

– Spätestens März soll der Mietendeckel in Kraft treten. Gelten soll er rückwirkend zum 18.6.2019

– Betroffen sind die Nettokaltmieten von 1,5 Millionen vor 2014 in Berlin gebauten Wohnungen/Häuser

– Mieten sollen dort für fünf Jahre auf Stand von Mitte 2019 eingefroren werden

– Senkung von Miete möglich, wenn Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten

– Berliner sollen insgesamt um etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet werden

– Opposition und Wirtschaft kritisieren die Pläne und haben Klagen angekündigt

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/01/alles-ueber-den-mietendeckel-berlin-.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

Neues Deutschland am 16.08.2018: Grüne wollen Brennpunkte entschärfen

Überbelegung und Mietwucher, kein warmes Wasser, keine Heizung, Schimmel und Müll. In rund 60 sogenannten Problemhäusern leben meist Menschen aus Südosteuropa. «Dann entstehen schnell soziale Brennpunkte», sagt Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Doch mit dem aktuellen Wohnungsaufsichtsgesetz beißen sich die Ämter bei renitenten Vermietern die Zähne aus. Die Strafen sind zu gering und die Hürden, einzugreifen, meist zu hoch. Die Stadtentwicklungsverwaltung plant auch eine Novellierung, doch der Entwurf soll erst 2020 vorliegen. Ein Büro wurde beauftragt, die Situation zu erfassen, anschließend soll das Gesetz formuliert werden.

«Man muss das Rad nicht neu erfinden», sagt Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger. «Es gibt bereits in Nordrhein-Westfalen und Hamburg Gesetze, aus denen wir uns bedienen können.» Deswegen ist der Zeitplan für sie unverständlich.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1097536.gruene-wollen-brennpunkte-entschaerfen.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

taz.de am 15.08.2018: Gegen Schrottimmobilien vorgehen – Grüne dauert es zu lange

Schrottimmobilien sorgen immer wieder für Ärger. Senatorin Katrin Lompscher (Linke) will das Gesetz dazu aber erst 2020 reformieren.

Stuttgarter Straße 59, Scharnweberstraße 111, Kameruner Straße 5. Es sind nur drei Adressen von etwa sechzig, die in Berlin als Schrottimmobilien gelten. Die Wohnungen darin sind nahezu oder völlig unbewohnbar – und doch sind hier Menschen untergebracht. Skrupellose Eigentümer vermieten an Menschen, die sonst keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Für die überbelegten Wohnungen oder Matratzenlager – oft ohne Warmwasser, aber mit Schädlingsbefall – zahlen sie die Miete pro Kopf und in bar und haben keine Chance, ihre Rechte geltend zu machen.

Geht es nach den Grünen, sollen die gesetzlichen Möglichkeiten nun geschärft werden durch eine Überarbeitung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Am Mittwoch stellten die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Fraktion, Katrin Schmidberger, und die Neuköllner Abgeordnete und Roma-Expertin Susanna Kahlefeld den Entwurf vor. Ihnen geht es darum, dass die Häuser schneller geräumt werden und die Bezirke nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

So sollen die Kosten für Ersatzwohnraum, für Gutachten zum Zustand des Hauses oder Müllbeseitigung zukünftig als öffentliche Last im Grundbuch eingetragen werden können und die Bußgelder für die Eigentümer von bisher maximal 25.000 Euro deutlich erhöht werden. Die Verfügungsberechtigten der Häuser sollen schon im Verdachtsfall auf eine Verwahrlosung zur Mitwirkung verpflichtet werden.

http://www.taz.de/!5528581/

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Morgenpost am 16.08.2018 – Horrorhäuser: Grüne wollen Eigentümer temporär enteignen

Grüne Fachpolitiker kritisieren die Tatenlosigkeit von Berlins Bausenatorin und präsentieren nun eigene Vorschläge.

„Die Häuser sind Gelddruckmaschinen für die Vermieter“, sagte Susanna Kahlefeld, Integrationsexpertin der Grünen im Abgeordnetenhaus.

Mit ihrer Fraktionskollegin Katrin Schmidberger, Wohnexpertin der Grünen-Fraktion, dringt sie deshalb auf eine Reform des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Das Gesetz, das vor 28 Jahren letztmals reformiert worden war, soll im besten Fall Wohnmissstände beseitigen. Obwohl eine Reform bereits seit 2016 im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wolle die Bausenatorin das Problem erst 2020 angehen. „Das ist viel zu spät angesichts der seit Jahren bekannten Probleme“, sagte Schmidberger.

Die beiden Abgeordneten fordern deshalb, die Regeln für Vermieter schnellstmöglich zu verschärfen. So sollen in Zukunft temporäre Enteignungen der Eigentümer möglich sein, um den Wohnraum auf deren Kosten zu renovieren. Auch die Kosten für Ersatzwohnungen oder Schädlingsbekämpfung sollen zukünftig auf die Vermieter umgelegt werden. Außerdem wollen die Grünen die Bußgelder „deutlich erhöhen“, wie Schmidberger sagte.

https://www.morgenpost.de/berlin/article215098427/Horrorhaeuser-Gruene-wollen-Eigentuemer-temporaer-enteignen.html