Archiv für den Monat: Mai 2023

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 15.05.2023: Zweiter Anlauf zur Einrichtung eines Milieuschutzbeirates in Spandau

Drucksache – 0735/XXI: Milieuschutz braucht auch Mitwirkung – Milieuschutzbeirat initiieren

Spandau: SPD und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag für die Einrichtung eines Milieuschutzbeirates in die Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin eingebracht, der wie folgt lautet:

„Das Bezirksamt wird ersucht, einen Milieuschutzbeirat – ähnlich wie im Bezirk Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg – zu initiieren. Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sollen u.a. die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Spandau, wie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz sein. Der Milieuschutzbeirat soll alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Spandau nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB umfassen.

Begründung:

Das Bezirksamt sollte von der Erfahrung von Mieterschutzorganisationen, Vermieterverbänden und weiteren Initiativen mit Milieuschutzgebieten profitieren und dieses wichtige Instrument zur Erhaltung von Kiezstrukturen weiter ausbauen.

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

– Der Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen. Er soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts in Spandau fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.

– Darüber hinaus soll der Beirat alle Fragen des Milieuschutzes im Interesse eines weitgehenden Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung behandeln und Vorschläge für deren Bearbeitung und die Kommunikation gegenüber allen Beteiligten erarbeiten.

– Der Beirat ist berechtigt, sich darüber hinaus mit allen Fragen des Milieuschutzes zu befassen, beispielsweise mit deren Ausweitung und Verlängerung, mit Fragen der Rekommunalisierung, sowie mit der Kommunikation zwischen Bezirksamt und Mieterinnen und Mieter, Öffentlichkeit, Senatsverwaltung etc.

– Die Mitglieder des Milieuschutzbeirates sollen nach einem öffentlichen Aufruf zur Beteiligung für den einen Sitz im Milieuschutzbeirat bewerben können und sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode zu wählen.

– Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.

– Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.

– Neben Verordneten aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung sollen Vertreterinnen und Vertreter von Mieterschutzorganisationen, Vermieterverbänden, Umweltverbänden mit Stimmrecht am Beirat beteiligt sein. Für alle Mitglieder sollen Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.”

https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11745

Die BVV Spandau wird sich in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 mit diesem Antrag (TOP Ö 6.1) beschäftigen.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt den gemeinsamen Antrag. Spandau braucht ein Gremium, das die bisherigen Erfahrungen im Bezirk im Umgang mit Milieuschutzgebieten bündelt und evaluiert, Antworten auf offene Fragen nach außen hinkommuniziert und den Bezirk in Bezug auf die Weiterentwicklung der Regularien für Vorhaben in Milieuschutzgebieten beratend begleitet“, sagt Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Es bleibt zu hoffen, dass der Vorschlag eine Mehrheit in der BVV findet”, so Eupen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 10.05.2023: Wohnungskauf ohne Bestandsaufnahme?

Aufzüge im Hochhaus Westerwaldstraße defekt

An diesem Tag Anfang Mai fährt zumindest der „kleine“ Aufzug. Dass er fahre, sei „Glückssache“, sagt die Bewohnerin, mit der es nach oben geht. Beim „großen“ Aufzug daneben hilft auch kein Glück mehr. Er ist seit April stillgelegt.
Damit ist das Problem von rund 250 Mietern im Hochhaus Westerwaldstraße 1 skizziert: wenn beide Aufzüge nicht funktionieren, sind einige der Mieter von der Außenwelt abgeschnitten. Doch auch für alle anderen Menschen in dem Wohnhochhaus ist es ein schwieriger, eigentlich nicht hinnehmbarer Zustand.
Die Fahrt mit dem Fahrstuhl endet im obersten Stockwerk. „Etage siebzehneinhalb“, sagt Renate Brucker (80), die 1965 als Erstmieterin in das Dachgeschossappartement eingezogen ist, das sie mit einem Papageienpärchen bewohnt.
Schon länger habe es Probleme mit den Fahrstühlen gegeben, erklärt sie. Die Aufzüge wurden vor bald 60 Jahren eingebaut. Zum Super-Gau kam es am 22. April. Laut Wohnungsbaugesellschaft Berlinovo, die seit 1. Januar Eigentümer des Hochhauses ist, sei der Aufzug an jenem Tag „unsachgemäß von einer größeren Personengruppe“ genutzt worden und steckengeblieben. Statt die zuständige Wartungsfirma zu informieren, sei die Feuerwehr gerufen worden. Sie habe die beiden Schachttüren beschädigt. Für die Reparatur müssten Ersatzteile bestellt werden, was wiederum dauert. Bis dahin ist der große Aufzug stillgelegt. Es bleibt noch der „Kleine“, der aber bereits wiederholt ausfiel. Um ihn in Betrieb zu halten, war zuletzt zeitweise ein Sicherheitsdienst vor Ort, der auch Vandalismusschäden vorbeugen sollte. Die Wartungsfirma ist ebenfalls regelmäßig im Einsatz. Es gibt auch einen Concierge.
Ausfälle hat es dennoch gegeben. Auch Renate Brucker war schon betroffen. Einmal habe der Aufzug nach ihrer Rückkehr vom Einkaufen gestreikt. Es blieb der 80-Jährigen nur der Weg über 17 Etagen durch das Treppenhaus. „Alle vier Stockwerke musste ich eine Pause einlegen“. Aber selbst wenn der kleine Aufzug fährt, dürfte er eigentlich nicht fahren. Er hat keinen gültigen TÜV.
Wer den kleinen Aufzug benutzt, sofern er fahrtüchtig ist, entdeckt dort eine TÜV-Plakette. Sie stammt aus dem Jahr 2021. Der nächste Prüfungstermin ist für 2022 vermerkt. Er hat aber nicht stattgefunden. Schon deshalb dürfte der Fahrstuhl eigentlich gar nicht in Betrieb sein. Bei technischen Geräten ist es nicht anders als bei Autos. Wenn sie keinen TÜV haben, werden sie normalerweise aus dem Verkehr gezogen.
Warum diese „Zwischenprüfung“ im vergangenen Jahr nicht erfolgt ist, darüber sei die Berlinovo jetzt im Austausch mit den Kollegen der Deutsche Wohnen und lasse sich die Unterlagen übermitteln, teilt der heutige Eigentümer mit. Darüber hinaus sei die Aufzugswartungsfirma im „engen Austausch“ mit dem TÜV. Deshalb sehe die Berlinovo auch rechtliche oder sicherheitsrelevante Konsequenzen wegen der fehlenden Plakette „unkritisch“. Der Fahrstuhl werde täglich vom Wartungsunternehmen kontrolliert und im Juli stehe die nächste Hauptuntersuchung an. Beim großen Aufzug ist im vergangenen Jahr die vorgesehene Prüfung durchgeführt worden und die nächste ebenfalls in diesem Jahr fällig.
Die nicht stattgefundene Untersuchung durch den TÜV berührt zudem die Frage, in welchem Zustand die Berlinovo nicht nur dieses Hochhaus von der Deutsche Wohnen übernommen hat und wie sehr ihr mögliche Schäden bekannt waren. Die Berlinovo hat nach eigenen Angaben 85 Aufzugsanlagen im Falkenhagener Feld in ihrem Bestand. 64 davon wären bereits vom Voreigentümer modernisiert worden. Bei den restlichen sei das „kostenseitig mittelfristig eingeplant“.
Die Westerwaldstraße 1 gehört zum sogenannten Rekommunalisierungspaket, das das Land Berlin 2021 mit den Immobilienkonzernen Deutsche Wohnen und Vonovia geschlossen hatte. Allein im Bereich Falkenhagener Feld kamen laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2667 Wohnungen der Deutsche Wohnen in den Bestand kommunaler Wohnungsbaugesellschaften – der Berlinovo und der Degewo. Seit Anfang des Jahres werden sie von ihnen verwaltet.
Bei diesem Kaufpaket habe die Bestandsaufnahme wohl eher oberflächlich stattgefunden, vermuten Mieter wie Renate Brucker. Ansonsten hätte nicht nur die Störanfälligkeit der Aufzüge bekannt sein müssen. Diese Ansicht teilt Marcel Eupen vom Allgemeinen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Anscheinend habe bis zum heutigen Tag keine vernünftige technische Erhebung stattgefunden, erklärt er. Eine Bewohnerin des Hochhauses in der Westerwaldstraße habe ihm mitgeteilt, dass die Berlinovo ihr gegenüber gesagt habe, dass der Zustand der Aufzüge von der Deutsche Wohnen nicht ausführlich kommuniziert worden sei. Es habe lediglich die Auskunft gegeben, dass sie vermehrt ausfallen. Die Berlinovo hätte sich aber nicht allein darauf verlassen dürfen, stellt Marcel Eupen fest. Sie wäre verpflichtet gewesen, den technischen Zustand selbst zu überprüfen. „Jeder wirtschaftlich vernünftig denkende Käufer macht sich ein umfassendes Bild von seinem zu erwerbenden Eigentum.“
Welche Kenntnis hatte die Berlinovo also vor dem Kauf des Gebäudes vom Zustand der Aufzüge? Diese Anfrage richtete das Spandauer Volksblatt an die Wohnungsbaugesellschaft. „In einer Technischen Due Diligence (übersetzt: sorgfältige Prüfung) wurde der bauliche Zustand der erworbenen Gebäude eingewertet und im Ankaufswert berücksichtigt“, teilte die Berlinovo in ihrer Antwort mit. Die Sanierung der noch nicht modernisierten Aufzugsanlagen sei kostenseitig eingeplant und Gegenstand des aktuell erarbeiteten Gesamtsanierungskonzept für das Falkenhagener Feld. Das Ziel sei eine nachhaltige Quartiersentwicklung, die „in Anbetracht der Größe und des Sanierungsbedarfs“ auf mindestens zehn bis 15 Jahre angelegt sei.
Die Aufzugsanierung in der Westerwaldstraße 1 soll laut Berlinovo in ungefähr zehn Wochen beginnen und bis Ende August beendet sein. Sie würden nacheinander stattfinden, damit jeweils ein Fahrstuhl zur Verfügung stehe.
Die Mieter müssen deshalb noch eine Zeit mit der aktuellen Situation leben. Nicht nur Renate Brucker findet deshalb, dass eine Mietminderung fällig wäre. Das sieht auch Marcel Eupen so. Die Berlinovo sollte von sich aus einen solchen Mietabschlag gewähren, meint er. Denn nach seiner Ansicht müsse hier „von einer groben Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ gesprochen werden. Außerdem sollte es umgehend einen vollständigen Überblick aller erworbenen Wohnungen geben. Neben den Fahrstühlen betreffe das zum Beispiel auch die Heizungsanlagen oder eventuelle Asbestbelastungen.

Aus der Rubrik „Wissenswertes”:

Erfüllen ein Sandkasten sowie eine Bank den Tatbestand eines aufwändig gestalteten Wohnumfeldes im Sinne des Berliner Mietspiegels 2021?
Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 66 S 144/22, Beschluss vom 14.07.2022) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter 2. wie folgt aus:
“Die Merkmalgruppe V hat das Amtsgericht zu Recht als neutral bewertet. Von einem aufwendig gestalteten Wohnumfeld auf dem Grundstück ist nicht auszugehen. Die Kammer nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die zutreffenden erstinstanzlichen Ausführungen. Die weiteren Ausführungen zur karminroten Wandfarbe, dem Altberliner Kopfsteinpflaster, den Fahrradabstellplätzen etc. sprechen für ein schön gestaltetes Wohnumfeld. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem aufwendig gestalteten Wohnumfeld. Nach Auffassung der Kammer muss der Hof derart gestaltet sein, dass er zum Verweilen einlädt und somit eine Sitzbank oder ein Spielplatz vorhanden sein. Allein schön gestaltete Grünanlagen, ein kleiner Sandkasten und von den Mietern bereit gestellte Sitzgelegenheiten genügen hier nicht. Auf die Ausführungen zum Eingangsbereich und dem Treppenhaus kommt es nicht an, weil diese in der Merkmalgruppe IV, die bereits positiv eingestuft wurde, zu berücksichtigen wären. Eine gute Instandhaltung des Gebäudes ist nicht gleichbedeutend mit einem aufwendig gestalteten Wohnumfeld.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 04.05.2023: Fährt der einzige funktionierende Aufzug im Spandauer Wohnhochhaus ohne Tüv?
Die Aufsichtsbehörde verlangt Aufklärung vom Vermieter, der landeseigenen Berlinovo. Im Fall einer Ordnungswidrigkeit droht eine Geldbuße.
Den Mietern aus der Westerwaldstraße 1 in Spandau steht neuer Ärger ins Haus. Sollte sich herausstellen, dass der einzige noch funktionstüchtige Aufzug in dem 17-geschossigen Gebäude ohne gültigen Tüv betrieben wird, droht dessen Stilllegung.
„Ein solcher Betrieb ist nicht erlaubt“, teilte das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) am Mittwoch mit. Aufzugsanlagen, die für den Personentransport bestimmt seien, zählten „zu den überwachungsbedürftigen Anlagen“ und unterlägen gemäß Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
In dem einzigen Aufzug, der in dem Hochhaus mit 186 Mietparteien noch fährt, befindet sich eine Prüfplakette des Tüv Süd von 2021 sowie der Hinweis, dass die nächste Prüfung 2022 fällig sei. Der Tüv Süd hat jedoch keine weitere Prüfung vorgenommen. 2022 wurde das Hochhaus, das die landeseigene Berlinovo erworben hatte, noch von der Deutsche Wohnen verwaltet. Erst Anfang 2023 übernahm die Berlinovo die Verwaltung. Die Berlinovo räumte vor wenigen Tagen ein, dass im Juli 2022 eine Zwischenprüfung erfolgen sollte. Dazu stehe die Berlinovo „im Austausch mit den Kollegen“ der Deutsche Wohnen.
Das Lagetsi erklärte, es sei zu vermuten, dass es bei der Übergabe der überwachungsbedürftigen Anlage von einem Betreiber an einen anderen zu Problemen gekommen sei. Gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz werde der Betreiber, also der Vermieter, aufgefordert, „sich zum Sachverhalt zu äußern“. Hierbei habe der Betreiber schriftlich mitzuteilen, welche Maßnahmen veranlasst wurden. Sofern der Vermieter „die betroffene Aufzugsanlage weiter unter den gegenwärtigen Bedingungen betreibt“, erlasse das Lagetsi „eine kostenpflichtige Anordnung“. Das könne eine Stilllegung sein oder die Aufforderung, die technische Überprüfung in einer bestimmten Zeit nachzuholen. Zudem werde die Ordnungswidrigkeit, das Betreiben einer Aufzuganlage ohne durchgeführte Prüfung, mit einer Geldbuße geahndet.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übt Kritik. Sollte sich herausstellen, dass die notwendigen Überprüfungen nicht stattgefunden haben, handele es sich nicht nur um einen „Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Kämen Menschen zu Schaden, weil jemand seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, müsse Schadenersatz gezahlt werden. Für die Aufzugsausfälle sollte die Berlinovo „von sich aus jedem Mieter der Westerwaldstraße 1 eine angemessene Mietminderung gewähren und nicht nur denjenigen, die dies bisher bereits ausdrücklich beantragt haben“.