Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 22.01.2019: Berlin altert: So entstehen auch neue Probleme

Im Westen Berlins bekommt ein Rentner im Schnitt 902 Euro. Doch die Mieten steigen. Das stellt Senioren vor eine Herausforderung.

Berlin altert. Laut Landesamt für Statistik sind 19,2 Prozent der Berliner älter als 65 Jahre. Tendenz steigend.

Steigende Mieten werden zum Problem

Auch steigende Mietpreise werden für viele Rentner in Berlin zum Problem. Denn während sich bundesweit etwa 35 Prozent der Bevölkerung mit Immobilien für das Alter absichern, gelingt das nur 15 Prozent der Berliner.

Reiner Wild vom Berliner Mieterverein spricht von einer „höchstexplosiven Mischung“. Die durchschnittliche Mieterhöhung habe in den vergangenen drei Jahren 15 Prozent betragen. „In unseren Beratungszentren spielen sich dramatische Szenen ab“, sagt Wild. Viele Senioren hätten Angst, ihre Wohnungen zu verlieren.

Nach einer im Frühjahr vorgestellten Studie des Pestel-Instituts werden 35 bis 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die jetzt zwischen 45 und 55 Jahre alt sind, mit weniger als 800 Euro pro Monat in Rente gehen. Auftraggeber der Studie war das „Verbändebündnis Wohneigentum“. Ein weiteres Ergebnis: Künftig müssten deutlich mehr Berliner Rentner ihren Lebensstandard stark absenken oder ins preiswertere Umland ziehen – oder sogar in Altersarmut abrutschen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216264081/Berlin-altert-So-entstehen-auch-neue-Probleme.html

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swr.de am 15.01.2018: Verlockendes Angebot – Sparen mit Kundenkarten?

Ob in Supermärkten oder Kaufhäusern – an vielen Kassen werden Sie beim Bezahlen nach der Kundenkarte gefragt. Können Sie damit tatsächlich Geld sparen?

Überlegen Sie sich als Käufer genau, ob Sie für die Ersparnis von Cent-Beträgen mit den Kundenkarten so viele Informationen über sich preisgeben wollen.

https://www.swr.de/kaffee-oder-tee/freizeit/kundenkarten/-/id=2244156/did=20748836/nid=2244156/bjgrrl/index.html

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iRights.info am 04.10.2017 – Auf Motivsuche: Wen und was darf man fotografieren?

Beim Fotografieren muss man eine Menge Rechte beachten: Nicht nur das Urheberrecht ist hier relevant, sondern auch das Kunsturheberrecht und das Persönlichkeitsrecht. Das spielt zwar meist erst dann eine Rolle, wenn man die eigenen Fotos veröffentlichen will ­– in Zeiten von Instagram und Facebook ist das aber schnell passiert.

Auf Motivsuche: Wen und was darf man fotografieren?

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wiwo.de am 25.09.2017: Stromanbieter-Ranking – Faire und günstige Stromtarife für 100 Städte

Mit dem Wechsel des Stromanbieters können Haushalte ihre Stromrechnung deutlich senken. Unser exklusives Ranking der 100 größten Städte zeigt faire und günstige Tarife – und wer hinter den Anbietern steckt.

http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/stromanbieter-ranking-faire-und-guenstige-stromtarife-fuer-100-staedte/20353570.html

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Das Europäische Verbraucherzentrum

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet nicht nur persönliche Beratung zu Verbraucherrechten in Europa, sondern unterstützt Sie auch kostenlos bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island.

Und so helfen wir Ihnen, Ihre Verbraucherstreitigkeit gütlich zu lösen:

Wir prüfen Ihren Fall anhand der Unterlagen, die Sie uns zusenden. Sind wir zuständig, kontaktieren wir unsere Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums, in dem das betreffende Unternehmen seinen Sitz hat. Diese wenden sich wiederum direkt an das Unternehmen, um eine Lösung in Ihrem Sinne zu erzielen.

Möglicherweise bietet es sich auch an, eine passende Schlichtungsstelle einzuschalten, was wir nur in Rücksprache mit Ihnen tun werden.

Über den aktuellen Stand des Verfahrens werden Sie von uns regelmäßig informiert. Verfahren dauern in der Regel etwa drei Monate. Dies ist jedoch ganz vom Rechtstreit und der Kooperation des Unternehmens abhängig. 75 % aller Fälle können wir zu Gunsten der Verbraucher lösen.

https://www.evz.de/de/ihr-problem-loesen/so-helfen-wir/

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bundesregierung.de am 06.09.2017: Grundsicherung und Sozialhilfe – Höhere Regelsätze ab 2018
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html

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spiegel.de am 22.08.2017: Onlinebanking – Diese 23 Girokonten sind kostenlos – ohne Wenn und Aber

Deutschlands Banken lassen sich ihre Dienste immer häufiger extra bezahlen. Nach einer Auswertung der Zeitschrift “Finanztest” gibt es aber noch 23 Girokonten, die wirklich kostenlos sind.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/online-banking-diese-23-girokonten-sind-kostenlos-a-1163762.html

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deutschlandfunk.de am 21.06.2017: Rücknahme von Elektrogeräten – Laxer Umgang mit Elektroschrott

Seit fünf Jahren gibt es die EU-Richtlinie für ordnungsgemäßes Sammeln von ausgedienten Elektrogeräten. Von 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr (*) werden nur 40 Prozent richtig entsorgt. Kostbare Metalle gehen verloren, Schadstoffe verseuchen Böden und Luft. Händler informieren kaum, sagen Kritiker.

http://www.deutschlandfunk.de/ruecknahme-von-elektrogeraeten-laxer-umgang-mit.735.de.html?dram%3Aarticle_id=391664

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 26.07.2017: Widerrufsrecht gilt auch für Onlineapotheken

Internetapotheken dürfen das Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Medikamentenbestellungen nicht generell ausschließen. Eine entsprechende AGB-Klausel des Portals iPill.de hat das Oberlandesgericht Naumburg nun für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/widerrufsrecht-gilt-auch-fuer-onlineapotheken

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promietrecht.de: Ist die eMail ein Beweis für einen erfolgten Zugang, Zustellung?

Eine E-Mail wird nicht sehr häufig als Beweis für eine erfolgte Zustellung beim Empfänger von Gerichten anerkannt. Wenn man sich auf die E-Mail verlässt, dann muss man sich darauf einstellen, dass ein Gericht das Absenden einer E-Mail nicht als Beweis für einen Zugang beim Empfänger akzeptiert.

Eine E-Mail kann immer im Spam-Ordner landen, oder auf dem Weg zum Adressaten verloren gehen. Gerichte haben sich schon öfter auf den Standpunkt gestellt, dass der Absender beweisen müsse, dass die E-Mail den Empfänger erreicht hat – das ist, von der technischen Seite aus betrachtet, ziemlich schwer bis unmöglich.

https://www.promietrecht.de/Zustellung/e-mail/Ist-die-eMail-ein-Beweis-fuer-einen-erfolgten-Zugang-Zustellung-E2085.htm