Archiv für den Monat: September 2022

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Pressemitteilung des Bezirksamts Spandau von Berlin vom 28.09.2022:
Steigende Energiekosten – Austausch und Beratung in Spandauer Stadtteilläden
„Steigende Energiekosten, was kann ich tun?“: Mit dieser Frage sehen sich momentan viele Menschen, auch in Spandau, konfrontiert. Die Stadtteilläden Wilhelmstadt, Hakenfelde und das Stadtteilzentrum Siemensstadt laden daher ab dem 12. Oktober zu Energieberatungsveranstaltungen ein, in denen Antworten und die Handlungsmöglichkeiten jedes und jeder Einzelnen zusammengetragen werden sollen.
Bei den Terminen sollen interessierte Bewohner*innen so die Möglichkeit bekommen, örtliche Beratungsstellen kennenzulernen, den Expert*innen vor Ort Fragen zu stellen und mit anderen Nachbar*innen zum Thema in Kontakt zu kommen. Mit dabei sein werden Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), die Stromspar-Hilfe der Caritas und die lokale Stadtteilarbeit der drei Stadtteile.
Wann und wo?• Mi, 12. Oktober 18.00 im Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstraße 39• Mi, 19. Oktober 18.00 im Stadtteilladen Hakenfelde, Streitstraße 61• Mi, 26. Oktober 18.00 im Stadtteilzentrum Siemensstadt, Rohrdamm 23
Stadtrat für Jugend und Gesundheit, Oliver Gellert: „Gestiegene Energiekosten bzw. die Aussicht auf gestiegene Nebenkostenabrechnungen im kommenden Jahr beschäftigen viele Spandauer*innen in diesem Herbst und Winter. Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass sich die Spandauer Stadtteilzentren und sozialen Treffpunkte einmal mehr als Ankerpunkte in ihren Kiezen erweisen, in denen Nachbar*innen zusammenkommen und wohnortnahe Angebote nutzen können.“
Um Anmeldung wird gebeten. Anmeldungen sind im Internet unter https://eveeno.com/SteigendeEnergiekosten, per E-Mail (anmeldung@casa-ev.de) oder telefonisch (Stadtteilladen Hakenfelde 030 333 09 180, Stadtteilladen Wilhelmstadt 030 895 870 75, Stadtteilzentrum Siemensstadt 030 382 89 12) möglich.
Träger der drei Einrichtungen sind Sozialkulturelle Netzwerke casa e.V. und der Gemeinwesenverein Haselhorst e.V. Gefördert werden sie im Rahmen der bezirklichen Strategie „Gesund aufwachsen, leben und älter werden“ durch das Bezirksamt – Abteilung Jugend und Gesundheit bzw. durch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 26.09.2022: Nach Brand – Duschen und Toiletten gibt es für einige Mieter nur im Hof
Einen Monat nach dem Kellerbrand in einem Wohnhaus in Spandau leiden die Mieter noch immer unter den Folgen. Der Ärger über den Vermieter ist groß.
Für die Mieterin Janine Pastowski ist es schlichtweg „eine Katastrophe“. In der Nacht vom 24. zum 25. August hat es im Keller ihres Wohnhauses in der Maulbeerallee 31 in Spandau gebrannt. Die Flammen waren zwar schnell gelöscht, doch die Folgen des Feuers beeinträchtigen den Alltag der Bewohner noch immer. „Wir haben kein Wasser, der Fahrstuhl geht nicht, und auch die Heizung funktioniert nicht“, berichtet die 42-Jährige, die im siebten Geschoss wohnt.
Besonders gravierend: Weil das Wasser bei ihr nicht funktioniert, kann Janine Pastowski weder in der Wohnung duschen noch die Toilette benutzen. Sie muss wie andere betroffene Bewohner auf Dusch- und Toilettencontainer ausweichen, die vom Vermieter, der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, im Hof aufgestellt wurden. Eine Dusche gebe es dort für die Frauen, eine für die Männer, berichtet Pastowski. Wer duschen will, muss also Wartezeit einkalkulieren. Oder den Zeitpunkt abpassen, wenn die Dusche gerade frei ist. „Ich gehe relativ spät“, sagt Pastowski.
Wenn sie nachts auf die Toilette muss, könne sie aber als Frau nicht einfach aus dem siebten Stock in den Hof laufen, sagt Pastowski. Es sei dort „alles duster“. Das kleine und große Geschäft, das normalerweise zu Hause in der Toilette landet, wird deswegen von ihr und ihrer Mitbewohnerin zurzeit in einem großen Müllsack aufgefangen – und morgens im Müll entsorgt. Das sei „eklig“, aber etwas anderes bleibe ihnen nicht übrig, so Pastowski.

Krank geworden durch die widrigen Umstände

Doch nicht nur das. Durch das Duschen im Container und die kalte Wohnung sei sie schon „richtig krank geworden“, berichtet die 42-Jährige. Die Belastung für sie sei groß – zusätzlich zu einem ohnehin harten Job. Pastowski arbeitet wie ihre Mitbewohnerin in der Pflege.
Der Brand in dem Wohnhaus in der Maulbeerallee brach in den Nacht vom 24. zum 25. August aus, von einem Mittwoch auf einen Donnerstag. Am 25. August seien Strom und Wasser abgeschaltet worden, berichtet Pastowski. Erst nach drei Tagen hätten sie in ein Hotel ziehen können. Nach einer Woche sei den Mietern mitgeteilt worden, dass sie wieder zurück können. Es wurde eine Rückkehr in ein Provisorium.
Weil der Fahrstuhl bis jetzt noch immer nicht funktioniert, müssen die Mieter die Treppe benutzen. „Ich laufe mindestens fünfmal am Tag nach oben“, sagt Janine Pastowski. Zwölf 1,5-Liter-Flaschen hole sie jeden Tag. Das Wasser brauche sie zum Kochen, für den Abwasch oder zum Blumengießen. Zum Wäschewaschen fahre sie mit einem großen Koffer in einen Waschsalon. „Das sind drei Maschinen, die ich wasche, und das muss ich dann nach oben schleppen“, sagt sie. „Jede Woche einmal, an meinem freien Tag.“

Kritik am Vermieter, der landeseigenen Gewobag

Auf die Gewobag ist Pastowski nicht gut zu sprechen. Unter anderem, weil sie sich von ihr schlecht informiert fühlt. Als sie bei einer der angegebenen Telefonnummern angerufen habe, habe sie 45 Minuten gebraucht, um durchzukommen. Dann habe sie sich gewundert, dass die Frau am anderen Ende immer ihre Fragen wiederholte. Als sie die Frau gefragt habe, warum sie immer alles nachspreche, habe diese gesagt, sie müsse die Angaben „doch notieren, um sie weiterzuleiten“. Sie könne die Fragen nicht beantworten. „Ich habe trotzdem keine Antworten bekommen“, so Pastowski.
Ähnlich äußert sich Rentner Uwe Marsiske, der seit 1998 in der Maulbeerallee wohnt. Seine Wohnung liegt im fünften Stock. „Wir sind sehr enttäuscht von der Gewobag“, sagt der Rentner.
„Am Anfang gehörten unsere Wohnungen der GSW. Die hatte ein Büro, zu dem wir hingehen konnten, wenn etwas kaputt war“, so Marsiske. „Heute gibt es nur ein Callcenter, bei dem wir uns melden können. Als ich dort angerufen habe, hieß es, sie sind an 60. Stelle. Da habe ich gleich aufgelegt, denn ich wollte nicht eine Stunde in der Warteschleife hängen.“ Bei einem anderen Anruf, bei dem er an zehnter Stelle war, habe er nämlich eine halbe Stunde gewartet. „Das nervt“, sagt Marsiske. „Denn man landet ja nicht bei der Gewobag, sondern nur bei einem Callcenter, das sich das Problem notiert.“ Was fehlt, sei „ein persönlicher Ansprechpartner“.
Seit etwa Mitte des Monats geht die Wasserversorgung für die Wohnung von Uwe Marsiske wieder. „Unser Fahrstuhl funktioniert aber weiterhin nicht; Klingel, Lüftung, Festnetz, Internet und Kabelfernsehen funktionieren ebenfalls nicht“, sagt der 68-Jährige. Die Gewobag habe angeboten, dass die Mieter eine Tragehilfe bestellen könnten, berichtet Marsiske. Die Mitarbeiter der Tragehilfe hätten allerdings gesagt, dass es bis zu drei Stunden dauern kann, bis sie da sind. „Da die Außenklingel nicht funktioniert, könnte sich die Tragehilfe aber auch gar nicht bei uns melden“, so Marsiske. „Wir müssten runtergehen und ihr die Tür öffnen.“ Daran habe die Gewobag offenbar nicht gedacht.
„Wir haben die Hilfe deswegen nicht in Anspruch genommen, weil wir sie als sinnlos betrachtet haben“, sagt Marsiske. „Was mich besonders stört, ist, dass der Fahrstuhl noch immer nicht geht – und dass es keine Information dazu gibt, wann er wieder funktioniert. “ Er befürchte, dass „es noch Monate dauert“.

Gewobag: Haben alle notwendigen Maßnahmen veranlasst

Die Gewobag erklärt auf Anfrage: „Wir haben nach dem Brand am 24. August umgehend reagiert und alle notwendigen Maßnahmen veranlasst.“ Dazu gehöre in solchen Fällen auch die Unterbringung in einem nahe gelegenen Hotel. Aufgrund von zahlreichen Veranstaltungen in Berlin seien zu dieser Zeit eine Vielzahl von Hotels ausgebucht gewesen. „Wir konnten innerhalb von 48 Stunden Dusch- und Toilettencontainer zur Verfügung stellen“, so eine Sprecherin. „Schäden an der Strom- und Wasserversorgung wurden zeitnah behoben, sodass der Großteil der Mieter:innen nach wenigen Tagen wieder in ihre Wohnungen zurückkehren konnte.“ Da auch die Gewobag von den „pandemie- und kriegsbedingten Lieferengpässen und Kapazitätsproblemen betroffen“ sei, verzögerten sich Reparaturen leider.
Für nächtliche Notfallsituationen gebe es einen Bereitschafts-Hauswart. Am Morgen nach dem Brand hätten „außerdem Techniker und Kundenberater den betroffenen Mieter:innen als Ansprechpartner zur Verfügung“ gestanden. Der Kontakt mit der Tragehilfe erfolge telefonisch. Da es sich hier um Koordinierungen von Arztterminen oder Einkäufen handele, halte die Gewobag „eine Wartezeit von wenigen Stunden für vertretbar“.
„Den Vorwurf der schlechten Erreichbarkeit können wir nicht nachvollziehen“, so die Unternehmenssprecherin. „Generell können unsere MieterInnen uns telefonisch über die Servicehotline, via E-Mail, über unsere Service-App und bei Notfällen über die 24-Stunden-Reparatur-Hotline erreichen. In der vergangenen Woche hatten wir in unserem Servicecenter eine durchschnittliche Wartezeit von gut sechs Minuten.“

Mieterberater fordert Taskforce für Einsatz nach Bränden

Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), hat eine andere Sicht auf das Wohnungsunternehmen. „Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Gewobag auseinander“, sagt er. Was sich in der Theorie sehr gut anhöre, sehe in der „Praxis leider anders aus“.
Das Krisenmanagement der Gewobag bei Brandfällen lasse mehr als zu wünschen übrig. „Es beginnt mit der schlechten Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiter, geht weiter über die unzureichende Informationspolitik und endet mit der mehr als schleppenden Mängelbeseitigung“, so Eupen. „Die Mieterinnen und Mieter werden regelrecht im Stich gelassen.“
Es fehle regelmäßig an der Bereitschaft sowie der Fähigkeit, sich in die Situation der Mieter einzufühlen. Eupen: „Man hat den Eindruck, dass Empathie bei den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewobag ein Fremdwort ist.“
Der AMV wünsche sich in Anbetracht von knapp hundert Bränden seit April 2021 die Gründung einer Taskforce, das heißt einer mobilen Einsatzgruppe, die in Brandfällen für die Mieter rund um die Uhr erreichbar sei und ihnen aktiv mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Voklsblatt am 13.09.2022: Gibt es eine Entlastung der Mieter An der Kappe?
Bezirk verhandelt mit Deutsche Wohnen über Folgen der energetischen Sanierung
Im Wohngebiet An der Kappe plant der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen eine energetische Sanierung. Eine Mietsteigerung von bis zu einem Drittel der bisherigen Kaltmiete könnte die Folge sein.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund forderte in einer ersten Reaktion den Bezirk auf, tätig zu werden, um viele Menschen vor einer möglichen Verdrängung zu schützen. Verlangt wurde vor allem eine Deckelung des Mietsteigerung ähnlich den Abmachungen, die in den vergangenen Jahren mit der Deutsche Wohnen beziehungsweise der Vonovia bei Sanierungen für die Otto-Suhr-Siedlung in Friedrichshain-Kreuzberg und für den Ziekowkiez in Reinickendorf ausgehandelt wurden.
Laut Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) habe er bereits ein Gespräch mit der Deutsche Wohnen geführt. Dies erklärte er in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 7. September auf eine Große Anfrage der Linksfraktion. Dabei geht es nicht nur um eine Mietsteigerungsobergrenze, sondern auch um mögliche Mietminderungen während der Sanierung. Außerdem sollten Härtefallregelungen so angelegt werden, “dass sie für alle greifen”.
Die Verhandlungen wertete der Stadtrat als “gute Gespräche”. Er sei “guter Dinge”, das eine Einigung zustande komme. Ein Ergebnis erwarte er spätestens Ende September. Grundsätzlich sei eine energetische Sanierung auch sinnvoll, gerade in diesen Zeiten. Gleichwohl dürfe die finanzielle Belastung die Menschen nicht überfordern. Das gelte speziell für diejenigen, die nicht in den Bereich staatlicher Leistungen fallen, aber mit ihrem Einkommen nur knapp darüber liegen.

Aus der Rubrik „Wissenswertes”:

Stellt der Austausch von Doppelkastenfenstern eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von §555 b Nr. 1 BGB dar?
Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 108/19, Urteil vom 02.03.2021) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. a) – c) wie folgt aus:
„Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Duldung des Austauschs der Doppelkastenfenster gegen Isolierglasfenster gemäß §§ 555d Abs. 1, 555b Abs. 1 BGB.

a) Der Austausch der Doppelkastenfenster stellt eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b Nr. 1 BGB dar, weil es sich um eine bauliche Veränderung handelt, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.Endenergie im Sinne dieser Regelung ist die Menge an Energie, die der Anlagentechnik eines Gebäudes zur Verfügung stehen muss, um die für den “Endverbraucher” (also insbesondere den Mieter) erforderliche Nutzenergie sowie die Verluste der Anlagentechnik bei der Übergabe, der Verteilung, der Speicherung und der Erzeugung im Gebäude zu decken. Die zur Versorgung eines Gebäudes benötigte Endenergie wird an der “Schnittstelle” Gebäudehülle gemessen und dort in Form von Heizöl, Erdgas, Braunkohlenbriketts, Holzpellets, Strom, Fernwärme etc. übergeben (vgl. BT-Drucks. 17/10485 S. 19). Endenergie umfasst Nutzenergie sowie Energieverluste (vgl. MüKoBGB/Artz, BGB, 8. Aufl. 2020, § 555b Rn. 5). Sie wird u.a. gespart durch Verminderung der Energieverluste wie beispielsweise einen Fenstertausch (vgl. Blank/Börstinghaus/Blank /Börstinghaus, BGB, 6. Aufl. 2020, § 555b Rn. b) .Der Begriff der Nachhaltigkeit hat lediglich eine zeitliche Komponente dahingehend, dass die Einsparung nicht nur vorübergehend bestehen darf (vgl. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, BGB, 14. Aufl. 2019, § 555b Rn. 26). Der Begriff der Nachhaltigkeit ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 10.04. 2002 – VIII ARZ 3/01).Das Gericht ist aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dipl.Ing. … vom 27. Juli 2020 sowie seiner Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vom 9. Februar 2021 davon überzeugt, dass die neuen Isolierglasfenster zu einer dauerhaften Energieeinsparung führen, dies auch unter Berücksichtigung der Auflage der Vermieterin, nach Einbau der neuen Fenster viermal am Tag eine Stoßlüftung durchzuführen.Der Sachverständige hat in seinem Gutachten nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass durch den Einbau der neuen Fenster auch bei einem solchen Lüftungsverhalten pro Heizsaison eine Einsparung von mindestens 30 l Heizöl bzw. 30 ³ Erdgas zu erwarten ist. Zum einen werden durch die geplanten Isolierglasfenster die Transmissionswärmeverluste reduziert, da der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Fenster mit U = 1,3 W/(m²K) erheblich niedriger und damit günstiger ist als der Wärmedurchgangskoeffizient der Bestandsfenster von 2,5 W/(m²K). Zum anderen ist die Fugendurchlässigkeit der geplanten Fenster deutlich geringer, wodurch es zu weniger Wärmeverlusten kommt. Dies gilt auch unter Berücksichtigung von viermaligem Stoßlüften pro Tag bei der von der Vermieterin geplanten Situation. Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf das Gutachten verwiesen.Seiner Berechnung hat der Sachverständige – zugunsten des sich gegen den Austausch der Fenster wehrenden Mieters – zum einen zugrunde gelegt, dass der Mieter in der Bestandssituation nie lüftet, und zum anderen hat er eine bessere Qualität der Bestandsfenster angenommen, als diese aufgrund ihres Alters realistischerweise haben. Bei einer für den Mieter weniger günstigen, jedoch realistischeren Betrachtung ergibt sich nach Auskunft des Sachverständigen eine höhere Einsparung, die sich bis auf das Doppelte belaufen könne. Dass der Sachverständige die genaue Energieeinsparung nicht beziffern kann, ergibt sich aus der Natur der Sache, da er das Nutzerverhalten des Beklagten ebenso wenig prognostizieren kann wie die wechselnden Außenklimabedingungen. Daher hat er die erfragte Energieeinsparung abstrakt anhand normierter Randbedingungen für die Raum- und Außenklimabedingungen quantifiziert, wie dies nach bestimmten DIN-Verfahren vorgegeben ist. Diese abstrakte Betrachtung reicht aus, um eine dauerhafte und damit nachhaltige Energieeinsparung nachzuweisen.Dass die Energieeinsparung mit 30 l Heizöl bzw. 30 ³ Gas nur relativ gering ist, schadet nicht, da eine nachhaltige Energieeinsparung bereits dann vorliegt, wenn überhaupt eine messbare Einsparung an Heizenergie erzielt wird und diese dauerhaft ist (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 555b Rn. 26).b) Diese Modernisierungsmaßnahme wurde dem Beklagten von der Klägerin den Vorgaben des § 555c Abs. 1 und 3 BGB entsprechend angekündigt.c) Der Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf § 555d Abs. 2 BGB berufen, wonach eine Duldungspflicht nicht besteht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist.Nach § 555d Abs. 3 und 4 BGB sind lediglich Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung begründen, zu berücksichtigen, welche der Mieter binnen eines Monats dem Vermieter in Textform mitgeteilt hat.Vorliegend hat sich der Beklagte in seinem schriftlichen Widerspruch vom 8. August 2018 zum einen darauf berufen, dass seine Lebensqualität sinke, wenn er entsprechend den Vorgaben im “Merkblatt Lüften und Heizen” vier Mal am Tag stoßlüften und dabei jeweils vor und nach dem Lüften die Heizkörperventile bedienen solle. Ferner würden einzelne Punkte auf dem Merkmal erhebliche Kosten verursachen, nämlich die Anschaffung von Unterkonstruktionsmaterial für Schränke, Dämmplatten/Abstandshalter für Bilder, Hygrometer zur Beurteilung der Luftfeuchtigkeit.Beide Argumente sich nicht geeignet, eine Härte zu begründen. Zum einen heißt es, es soll “möglichst” vier Mal am Tag stoßgelüftet werden. Daraus kann geschlossen werden, dass eine Person, die den ganzen Tag berufsbedingt nicht in der Wohnung ist, dieser Auflage nicht nachkommen kann und muss. Zum anderen stellt das Lüften samt Auf- und Zudrehen der Thermostate lediglich eine Lästigkeit dar, welche keine Härte begründet.Auch der finanzielle Aufwand für Holzklötze sowie Korkscheiben als Abstandshalter ist so gering, dass er keine Härte darstellt. Die Anschaffung des vom Beklagten im Widerspruch erwähnten Hygrometers wird zum einen von der Vermieterin in ihrem Merkblatt nicht verlangt, zum anderen ist es für einen einstelligen Betrag zu beschaffen, weswegen auch seine Anschaffung keine Härte begründen kann.Das gewichtigste Argument gegen die Modernisierung, nämlich dass sämtliche Möbel 5 cm Abstand zur Wand haben sollen, hat der Beklagte erst in der Klageerwiderung und damit nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhoben. Damit ist dieser Umstand nicht mehr zu berücksichtigen.Jedoch würde er auch abgesehen davon nicht zu einem Wegfall der Duldungspflicht des Beklagten führen. Zwar kann eine Härte durch Einbuße von Stellfläche vorliegen, wenn zB durch die Installation von Heizkörpern der Zuschnitt der Wohnung ungünstig verändert wird (vgl. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 555d Rn. 33; LG Frankfurt a. M. WuM 1986, 138; LG Hamburg WuM 1989, 174). Mit einem solchen Fall ist das Verbot, “Möbel und Schränke nicht direkt an Wände, vor allem nicht an Außenwände zu stellen, sondern mindestens 5cm Lüftungsabstand zu lassen” (vgl. Nr. 11 des Merkblatts) jedoch nicht zu vergleichen. Zum einen sind Regale, die nach vorne offen sind, hiervon nicht erfasst, da bei diesen auch ohne Abstand zur Wand hinreichend Lüftung gewährleistet ist, wenn die in ihnen untergebrachten Gegenstände nicht direkt die Wand berühren. Zum anderen ergibt sich hinsichtlich der in der Anlage B 5 aufgelisteten Schrankfläche lediglich eine Reduzierung der nutzbaren Fläche in der Mitte der Räume von maximal ca. 0,5 m² für die ganze Wohnung (wobei aber nicht einmal bekannt ist, welche der genannten Schränke an einer Außenwand stehen und welche an einer Innenwand, so dass sie laut Merkblatt nicht unbedingt abgerückt werden müssen), was bei einer Wohnfläche von über 56 m² kaum bedeutend ist, zumal sich diese Flächenreduktion auf zwei Zimmer und die Küche verteilt.Im Bereich der energetischen Modernisierung sowie bei Maßnahmen zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie führt die erforderliche Abwägung mit den Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes in der Regel dazu, dass der Mieter mit seinem Härteeinwand ausgeschlossen ist. Es sind nur ganz selten Fälle (Gefahr für Leib und Leben) denkbar, bei denen der Gedanke der Endenergieeinsparung oder des Klimaschutzes nach Abwägung mit der vom Mieter vorgetragene Härte gänzlich zurücktreten muss (SchmidtFutterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 555d Rn. 63). Zudem kann der Mieter dem Vermieter nicht entgegenhalten, dass die von ihm geplante Maßnahme dem Klimaschutz nur in geringem Umfang Rechnung trägt. Sowohl bei der Einsparung von Endenergie als auch bei der Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie gibt es keine Mengenvorgaben, die mit einer Modernisierungsmaßnahme erreicht werden müssten. In der Konsequenz führt dies bei energetischen Modernisierungen und bei Maßnahmen zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie dazu, dass der Mieter mit seinem Härteeinwand regelmäßig faktisch ausgeschlossen bleibt, wenn er nicht erhebliche Gegenargumente vorweisen und belegen kann (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 555d Rn. 63). Solche erheblichen Gegenargumente hat er nicht, wie oben dargelegt worden ist.Auf den energetischen Aufwand bei der Herstellung der Fenster, mit denen Energie für die Beheizung der Wohnung eingespart werden kann, stellt das Gesetz nicht ab, weswegen dieser nicht relevant ist.”