Archiv der Kategorie: AMV Pressemitteilungen

Pressemitteilung  06/2021

Veranstaltung „Berlin im Wahljahr – Wahlprogramm-Check: Wohnen”

Wann: 25.08.2021, 18:00 Uhr

Wo: Staakentreff Obstallee, Obstallee 22 e, 13593 Berlin

Thema: Wahlprogramme Wohnen und Mieten

Eingeladene Teilnehmer aus der Politik:

– Iris Spranger, bau-, mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im   Berliner Abgeordnetenhaus (angefragt),

– Christian Gräff, bau- & wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (zugesagt),

– Dr. Michail Nelken, Sprecher für Bauen und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (zugesagt),

– Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus (angefragt),

– Stefan Förster, Sprecher für Bauen und Wohnen der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (angefragt)

Wir – die Mieter-Interessenvertretung der Wohnanlage Staaken (ADLER / Westgrund), die Mietergruppe Gewobag Heerstraße Nord sowie der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., unterstützt vom Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V., – laden alle interessierten Mieterinnen und Mieter am 25.08.2021, 18:00 Uhr, zu unserer Gemeinschaftsveranstaltung unter dem Motto

„Berlin im Wahljahr – Wahlprogramm-Check: Wohnen”

ein und hoffen auf rege Teilnahme.

Die Veranstaltung wird als Hybridveranstaltung durchgeführt, d.h. sowohl real vor Ort als auch in einem Online-Raum.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, und zwar entweder telefonisch bei Frau Brune unter 030 767 49 901 oder 0176 87 82 50 04 oder per E-Mail unter sieghild_brune@gmx.de

Für Teilnehmer, die persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, gilt: Alle Teilnehmer – außer „Fertig-Geimpfte“ und „Genesene“ benötigen einen aktuellen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Test kann auch ausnahmsweise vor Ort durchgeführt werden.

Teilnehmer, die online an der Veranstaltung teilnehmen wollen, erhalten nach Anmeldung von Frau Brune rechtzeitig den maßgeblichen Video-Link.

Auf der Veranstaltung haben alle teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den anwesenden Politikerinnen und Politiker Fragen zum Thema Wohnen und Mieten zu stellen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!

Berlin, den 11.08.2021

Sieghild Brune, Sprecherin der Mieter-Interessenvertretung der Wohnanlage Staaken    (ADLER / Westgrund)

Sven Winter, Sprecher der Mietergruppe Gewobag Heerstraße Nord

Marcel Eupen, 1. Vorsitzender AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

 

Pressemitteilung  05/2021

„Asbestfreie Hauptstadt 2030″ wird scheitern

Koalition hat in dieser Legislaturperiode versagt – Senat geht mit Asbestproblem weiterhin nur im Schneckentempo vor
 
4. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 10.08.2021 – Interdisziplinäres Arbeitsgremium beschäftigt sich zu langsam und zu zögerlich mit Strategien zum asbestfreien Wohnen
In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben die Koalitionäre im Kapitel Öffentliches Bauen die „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ beschlossen.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 den Senat aufgefordert, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten. Schwerpunkte sollen dabei die folgenden vier Themen sein:
  1. Erarbeitung einer Typologie von asbestbelasteten Gebäuden und baulichen Anlagen bzw. von typischen Bau- und Sanierungstechnologien, bei denen Asbest zum Einsatz kam.
  2. Schrittweise Erfassung von Gebäuden, die Asbestbauteile enthalten bzw. enthalten haben. Ziel ist der Aufbau eines öffentlich einsehbaren Registers (Asbestregister).
  3. Erarbeitung von Sanierungsstrategien zur Beseitigung von Asbestbauteilen und Asbestbelastungen und Schaffung entsprechender Beratungsangebote für alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
  4. Schaffung einer zentralen Auskunfts- und Beratungsstelle Asbest auf Landesebene, an die sich Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer wenden können. Die Stelle soll auch Anzeigen zu unsachgemäßem Umgang mit asbestbelasteten Baustoffen im Zuge von Sanierungsarbeiten entgegennehmen.
Im 1. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 17.07.2018 beschlossen wurde, wurde festgelegt, dass in einem gemeinsamen ressortübergreifenden Arbeitsgremium Lösungen zur Realisierung der vorgenannten vier Aufgaben unter Betrachtung der rechtlichen, technischen und vollzugspraktischen Aspekte erarbeitet werden sollen.
Im 2. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 06.08.2019 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass zurzeit durch ein interdisziplinäres Arbeitsgremium rechtliche und organisatorische Möglichkeiten zur Einrichtung einer ersten Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte und Hinweise rund um das Thema Asbest in Gebäuden geprüft werden.
Im 3. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 08.09.2020 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass das interdisziplinäre Arbeitsgremium nach ausgiebiger Prüfung zu dem Schluss gekommen sei, dass die Zentralisierung von ordnungsrechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Asbest, wie auch eine zentrale verbindliche Beratung mit Eingriffsbefugnissen zu ressortübergreifenden Fragen zu diesem komplexen Thema aufgrund der dezentralen Zuständigkeiten und Befugnisse nicht zielführend realisierbar seien. Die Einführung eines sog. Asbestregisters befinde sich weiterhin in der rechtlichen Prüfung
Im 4. Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der auf der Sitzung des Senats am 10.08.2021 beschlossen wurde, ist niedergelegt, dass weiterhin die Einrichtung eines zentralen Servicetelefons als erste Anlaufstelle für Asbestfragen angedacht sei und in einer ersten Phase telefonische Auskünfte zu Asbestfragen über das Bürgertelefon Berlin beantwortet werden sollen, zur Einrichtung eines öffentlich verfügbaren Asbestregisters derzeit noch wichtige Informationen zu tatsächlichen Asbestvorkommen und deren Untersuchungs- und Dokumentationsmöglichkeiten fehlten und im Rahmen der Erarbeitung von Sanierungsstrategien und Schaffung von Beratungsangeboten derzeit offene Grundsatzfragen − wie zum Beispiel die technische Definition einer „Asbestfreiheit“ sowie Fragestellungen zu Kosten, zum zeitlichen Aufwand und zur Anwendung von diversen Untersuchungsmethoden − geprüft und bewertet würden.
Kommentar des AMV:
„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits seit längerem ein Berliner Asbestregister fordert und sich für eine umfassende Sanierung aller Wohngebäude, die asbesthaltige Bauteile enthalten, einsetzt, moniert ausdrücklich, dass sich seit der Aufforderung des Abgeordnetenhauses vom 08.03.2018, eine Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ zu erarbeiten, viel zu wenig getan hat”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen. „Es gibt bisher nach wie vor nur ein gemeinsames ressortübergreifendes Arbeitsgremium, aber noch keine umsetzbaren Ergebnisse. Das ist seit dem Beschluss von 2018 mehr als unzureichend. Hier hat die Koalition in dieser Legislaturperiode versagt und gefährdet das Ziel einer asbestfreien Hauptstadt im Jahr 2030”, so Eupen.
„Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so ist der momentane Umgang des Senats mit dem Asbestproblem unakzeptabel. Der Bearbeitungsstand der Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ ist absolut ungenügend”, sagte Eupen.
„Macht der Senat in diesem Schneckentempo weiter, wird Berlin im Jahr 2030 auf keinen Fall asbestfrei sein”, so Eupen.
Berlin, den 11.08.2021

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung  04/2021

 
Deutsche Wohnen – Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind keine Betriebskosten!
Das Landgericht Berlin – 67 S 335/20 – hat mit Urteil vom 08.04.2021 in einem Berufungsverfahren Spandauer Mieter aus dem Falkenhagener Feld gegen die GSW Immobilien AG entschieden, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern keine Betriebskosten sind.
Die GSW Immobilien AG rechnete über die Deutsche Wohnen Management GmbH mit Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 05.11.2019 für die Abrechnungsperiode 2018 gegenüber den involvierten Mietern aus der Steigerwaldstraße in Spandau u.a. die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder bei der ista Deutschland GmbH ab. Die Kosten beliefen sich für das Jahr 2018 auf 13,66 € und für alle 102 Mieter der Wirtschaftseinheit für 555 Rauchwarnmelder auf 1.981,35 €. Pro Rauchwarnmelder ergibt sich ein Mietpreis von 3,00 € netto bzw. 3,57 € brutto.
Die Mieter, die Mitglied im AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. sind, ließen über den AMV mit Schreiben vom 14.04.2020 Widerspruch gegen die vorgenannte Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 05.11.2019 für die Abrechnungsperiode 2018 einlegen und forderten u.a. die Rückzahlung der Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder. Die Deutsche Wohnen Management GmbH lehnte dies mit Schreiben vom 11.05.2020 ab. Die Mieter erhoben am 24.06.2020 Klage vor dem Amtsgericht Spandau. Das Amtsgericht Spandau wies die Klage mit Urteil vom 13.10.2020 ab. Auf die Berufung der Mieter verurteilte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 08.04.2021die GSW Immobilien AG zur Erstattung der Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder in Höhe von 13,66 €.
In den Urteilgründen heißt es auf der Seite 4 u.a. wie folgt:
„Die Berufung ist begründet, soweit sie auf Rückzahlung anteiliger auf die Betriebskostenabrechnung vom 5. November 2019 gezahlter Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern i.H.v. 13,66 EUR gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB gerichtet ist. Die insoweit geleisteten Zahlungen sind ohne Rechtsgrund erfolgt.
Die Berufung rügt zu Recht, dass es sich bei den Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern nicht um umlegbare Betriebskosten im Sinne der §§ 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV handelt (…). Danach sind Betriebskosten nur solche, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Zwar fallen die Kosten der Anmietung von Rauchmeldern „laufend” an. Den Vorgaben der §§ 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV zuwider entstehen diese Kosten jedoch nicht „durch das Eigentum” des Vermieters. Betriebskosten sind Miete i.S.d. 535 Abs. 2 BGB und stellen eine Gegenleistung für die Pflichten des Vermieters aus § 535 Abs. 1 BGB dar. Davon sind die Anschaffungs- und Kapitalkosten – mit Ausnahme der ausdrücklich normierten Tatbestände – nicht erfasst (…). Deshalb sind die Kosten der Anmietung von Rauchmeldern nicht anders zu behandeln als die des betriebskostenrechtlich ebenfalls nicht umlagefähigen Erwerbs eines Rauchmelders.”
Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die GSW Immobilien AG den Weg zum BGH beschreitet.
Bedenkt man, dass der Deutsche Wohnen Konzern, zu dem auch die GSW Immobilien AG  gehört, allein in Berlin mehr als 110.000 Wohnungen (Stand 31.12.2020: 110.414) bewirtschaftet, so hat das streitgegenständliche Urteil eine außerordentlich große Bedeutung für Mieterinnen und Mieter des Deutsche Wohnen Konzerns in Berlin.
Hinzu kommt, dass nicht nur die GSW/Deutsche Wohnen die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder als vermeintliche Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegt, sondern viele andere Vermieter ebenfalls.
Kommentar des AMV:
„Das Landgericht Berlin hat in seinem maßgeblichen Urteil überzeugend und nachvollziehbar begründet, warum die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder keine auf die Mieter umlegbaren Betriebskosten sind, sondern als Anschaffungs- und Kapitalkosten nicht „durch das Eigentum“ des Vermieters entstehen und damit nicht zu bezahlen bzw. nach erfolgter Bezahlung zurückzuzahlen sind“, sagt der 1. Vorsitzende Eupen.
„Der AMV hofft, dass die Deutsche Wohnen nun freiwillig Erstattungen der Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder an ihre berlinweit betroffenen Mieterinnen und Mieter leistet und In Zukunft davon absieht, mit diesen Kosten über ihre Betriebskostenabrechnungen ihre Mieter zu belasten, so dass sich weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen“, so Eupen.
„Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen, die bisher noch keinen Widerspruch gegen ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus dem Jahre 2020 für die Abrechnungsperiode 2019 eingelegt haben, sollten“, so Eupen, „umgehend Widerspruch einlegen und in diesem ausdrücklich und explizit rügen, dass die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder als Kapitalersatz- bzw. Anschaffungskosten keine umlegbaren Betriebskosten sind und von daher erstattet werden müssen. Sie sollten darüber hinaus unverzüglich rechtliche Hilfe bei einem Mieterverein in Anspruch nehmen.“
„Der AMV empfiehlt generell allen Mieterinnen und Mietern, ihre jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit. Bei der Nebenkostenabrechnung aus dem Jahre 2020 für die Abrechnungsperiode 2019 ist die Jahresfrist in den meisten Fällen noch nicht abgelaufen, und zwar überall dort, wo seit dem Zugang der Abrechnung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist“, sagt Eupen.
Berlin, den 15.04.2021
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 03/2021 

Neuer Beratungsstandort Hakenfelde

Ab 13.04.2021 findet die kostenfreie bezirkliche Mieterberatung Spandau in Hakenfelde

nicht mehr am Standort „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105,      13585 Berlin, sondern am neuen Standort

„Stadtteiltreff Hakenfelde“ (ehemaliges Wahlkreisbüro Bettina Domer), Streitstraße 60, 13587 Berlin,

immer dienstags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr durch den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. statt (Beratung der Reihe nach ohne Voranmeldung).

Die Mieterberatung umfasst zivilrechtliche Fragestellungen der Mieterinnen und Mieter, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten und Kündigungsschutz und gibt Hilfe zum praktischen Vorgehen bei Problemen.

Berlin, den 23.03.2021

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 02/2021

AMV fordert Ombudsstellen nach Dresdner Vorbild
Ab 1. Februar d.J. können Vonovia-Mieter in Dresden bei Streitigkeiten Hilfe bei einer Ombudsstelle einholen. Zwei Anwälte und eine ausgebildete Mediatorin versuchen, Probleme mit dem Vermieter Vonovia gütlich zu lösen. Die Vermittlung ist für die MieterInnen kostenlos.
Der Themenkatalog, der von der Ombudsstelle bearbeitet werden darf, ist in einer Geschäftsordnung genau festgelegt. Es geht um folgende Punkte:
  • Höhe der Miete
  • Erhöhung der Miete nach Paragraf 558 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist eine Erhöhung der Miete nach dem Mietspiegel
  • Streit mit dem Nachbarn
  • Kündigung oder Beendigung der Miete
  • Probleme mit Lärm oder Geruch
  • Mängel und Schäden in der Wohnung. Zum Beispiel Streit, weil der Vermieter nichts tut oder Streit um eine geringere Miete
Für folgende Themen ist die Ombudsstelle nicht zuständig:
  • Abrechnung der Betriebskosten
  • Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten
  • Wenn der Vermieter etwas neu bauen, dazu bauen oder umbauen will
Die Geschäftsordnung der Ombudsstelle für Dresdner MieterInnen von Vonoivia ist im Anhang beigefügt.
Unabhängige Ombudsstellen auch für Berliner MieterInnen
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. strebt unabhängige Ombudsstellen auch für Berliner MieterInnen an und fordert den Berliner Senat auf, umgehend Verhandlungen mit allen privaten Wohnungsgesellschaften, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin unterhalten, zwecks Schaffung von unabhängigen Schlichtungsstellen aufzunehmen.
Kommentar des AMV
„Mit neutralen Ombudsstellen können Konflikte frühzeitig, kostenlos sowie vor- und außergerichtlich gelöst werden“, begründet der 1. Vorsitzende Marcel Eupen die Forderung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. zur Schaffung von unabhängigen Schlichtungsstellen. „So könnten in Berlin zukünftig Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten ohne kostenintensive Gerichtsverfahren geklärt werden“, so Eupen.
Berlin, den 19.02.2021
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 01/2021

Bezirkliche Mieterberatung in der Wilhelmstadt
Ab dem 11.02.2021 findet am Standort „Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin, wieder eine persönliche Mieterberatung im Auftrag des Bezirksamts Spandau durch den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. statt, jedoch nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung sowie ausschließlich als 1:1 Präsenz, da der Stadtteilladen an sich pandemiebedingt nach wie vor nicht geöffnet ist.
Termine können ab sofort telefonisch unter 030 / 236 054 05 oder unter 0174 48 32 728 sowie elektronisch unter info@mieter-verbraucherschutz.berlin vereinbart werden.
Berlin, den 10.02.2021
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 20/2020

BGH stärkt Mieterrechte bei Belegeinsicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung in einem aktuellen Urteil (BGH – VIII ZR 118/19, Urteil vom 09.12.2020) gestärkt.
Die Einsicht in die Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die Zahlungsbelege!
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt das Urteil ausdrücklich.
In dem Urteil heißt es wie folgt:
„Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich das Einsichtsrecht des Mieters bezieht, gehören – wie das Berufungsgericht ebenfalls richtig gesehen hat – neben den Rechnungen auch die dazugehörigen Zahlungsbelege über die in der Abrechnung auf die Mieter umgelegten Betriebskosten. Denn mit Hilfe dieser Belege wird der Mieter in die Lage versetzt, die Berechtigung der jeweils in Rechnung gestellten Beträge zu überprüfen. Der Darlegung eines besonderen Interesses bedarf es dabei nicht, es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren (Senatsurteil vom 7. Februar 2018 – VIII ZR 189/17, aaO Rn. 18).
Entgegen der Auffassung der Revision gilt das auch für die Einsichtnahme in die Zahlungsbelege, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abrechnet oder bei den unterschiedlichen Betriebskostenarten teils die eine, teils die andere Abrechnungsmethode anwendet (zu den unterschiedlichen Abrechnungsmethoden vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2008 – VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300 Rn. 16 ff.).”
Kommentar des AMV:
„Vermieter haben sich bisher überwiegend in der Praxis geweigert, neben den Rechnungen auch die dazugehörigen Zahlungsbelege über die in der Abrechnung auf die Mieter umgelegten Betriebskosten anlässlich einer Belegprüfung vorzulegen, so dass Mieterinnen und Mieter nicht die Möglichkeit hatten, zu überprüfen, ob Kürzungen oder Nachlässe vorgenommen wurden. Damit ist nun Schluss! Die Einsicht in die Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die Zahlungsbelege. Diese Entscheidung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu einer Stärkung der Mieterechte und zu mehr Einzelfallgerechtigkeit. Kürzungen oder Nachlässe können jetzt nicht mehr vor Mieterinnen und Mietern verheimlicht werden”, kommentiert der 1. Vorsitzende des AMV Marcel Eupen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Berlin, den 29.12.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 19/2020

Jahresbilanz des AMV zur kostenlosen Mieterberatung im Bezirk Spandau

Größter Beratungsbedarf in Staaken

Der AMV, der im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin an sieben Beratungsstandorten in Spandau die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie dem Bezirksamt Spandau geschlossene Vereinbarung zum Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 umsetzt, d.h. die bezirkliche kostenlose Mieterberatung organisiert und durch beauftragte Volljuristen durchführen lässt, teilt mit:
Wir haben in 2020 insgesamt 656 persönliche und 100,50 telefonische Beratungsstunden erbracht und dabei 872 Bürgerinnen und Bürger persönlich sowie 464 telefonisch beraten. Im Einzelnen:
  1. Haselhorst    137 Beratungen in 98 persönlichen Beratungsstunden
  2. Siemensstadt  78 Beratungen in 78 persönlichen Beratungsstunden
  3. Staaken       329 Beratungen in 143 persönlichen Beratungsstunden
  4. Hakenfelde     51 Beratungen in 70 persönlichen Beratungsstunden
  5. Neustadt        61 Beratungen in 110 persönlichen Beratungsstunden
  6. Falkenhagener Feld 64 Beratungen in 80 persönlichen Beratungsstunden
  7. Wilhelmstadt 152 Beratungen in 77 persönlichen Beratungsstunden
Die sechs am meisten bei den persönlichen Beratungen nachgefragten Themen waren:
  1. Betriebs- und Heizkostenabrechnung – 340 Beratungen = 51,83 %
  2. Mietmangel und Mietminderung – 142 Beratungen = 21,65 %
  3. Mietendeckel – 116 Beratungen = 17,68 %
  4. Mieterhöhungsverlangen – 62 Beratungen = 9,45 %
  5. Mietschulden – 31 Beratungen = 4,73 %
  6. Kündigungen – 30 Beratungen = 4,57 %

„Die im September 2018 im Rahmen des „Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 -2021″ im Auftrag des Bezirksamts Spandau gestartete kostenfreie Mieterberatung ist inzwischen fester Bestandteil der Beratungsangebote in Spandau und wird – auch und gerade in der Zeit der Corona-Pandemie – von den Spandauer Mieterinnen und Mietern rege in Anspruch genommen”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

Berlin, den 28.12.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 2020-18

 

Erneute pandemiebedingte Schließung Stadtteilladen
Wilhelmstadt

Nach Würdigung der gegenwärtig sehr dynamisch steigenden Infektionszahlen und der damit einhergehenden signifikanten Verschärfung der Pandemiesituation haben
Herr Bezirksstadtrat Bewig und der Amtsleiter des Stadtentwicklungsamtes, Herr Schulte, entschieden, den Stadtteilladen Wilhelmstadt“ (ehemalige Post), Adam-straße 39, 13595 Berlin, vorerst (d. h. mindestens) bis zum Ablauf der bis Ende November 2020 beschlossenen “Lockdown-Maßnahmen” geschlossen zu halten. Dort finden also zurzeit donnerstags keine Mieterberatungen statt.

Amtsleiter Schulte teilt mit: “Wer aufmerksam die Medien und die Pandemieentwicklung ver-folgt, wird im Rahmen des Eigenschutzes sowie der gegenseitigen Rücksichtnahme Verständ-nis für diese Maßnahme haben.”

Berlin, den 09.11.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 17/2020

Beratungsbüro des AMV ab dem 07.09.2020 wieder geöffnet

Das Beratungsbüro des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. in der Westerwaldstraße 9A (rechts neben dem Haupteingang der Stadtteilbibliothek) im Falkenhagener Feld in 13589 Berlin-Spandau öffnet zum 07.09.2020 wieder.
Sie erreichen den AMV dort persönlich während der Sprechzeiten:
  • Montag 18:00 – 19:00 Uhr
  • Mittwoch 10:30 – 12:00 Uhr
  • Freitag 18:00 – 19:30 Uhr
  • Samstag 10:00 – 12:00 Uhr (jeden 2. und 4. Samstag mit Rechtsberatung)
Nach dem maßgeblichen Hygieneplan ist der zeitgleiche Aufenthalt von einem Berater und einem Ratsuchenden im Beratungsbüro zulässig. Weitere Ratsuchende müssen vor dem Beratungsbüro auf ihre Beratung warten. Die Eingangstür bleibt während der Beratung geöffnet. Beim Betreten sind zunächst die Hände zu desinfizieren. Das Tragen einer Maske ist Pflicht. Zwischen Berater und Ratsuchendem ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu wahren. Nach jeder Beratung ist der Sitzplatz des Ratsuchenden großräumig zu desinfizieren.
Berlin, den 26.08.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV