Archiv für den Monat: Juli 2019

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 29.07.2019: Mitgliedsbeiträge übernommen

Seit Anfang 2019 ist eine neue Regelung der Senatsverwaltung für Soziales in Kraft: Für Menschen mit geringem Einkommen werden Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen übernommen. Bisher gab es die entsprechende Kooperation mit zwei Mietervereinen. Nun ist der Spandauer Mietverein für Verbraucherschutz dazugekommen.

Gültig ist diese Vereinbarung für alle, die Leistungen für Wohnraum und Heizung nach SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Wer also eine dieser Leistungen in Anspruch nimmt und sich in Fragen zum Mietrecht beraten lassen möchte, kann nun auch dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz beitreten, ohne die Mitgliedsbeiträge selbst zahlen zu müssen. Ein solcher Beratungsbedarf kann beispielsweise bei der Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung, Modernisierung, Kündigung oder Mieterhöhungen (wie im Zuge des Mietendeckels) eintreten. Der jeweils zuständige Leistungsträger, also Jobcenter, Sozialamt oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten müssen der Mitgliedschaft zustimmen, damit dann der Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an die Mieterorganisation überwiesen wird.

Die erste Kooperation zur Übernahme der Mitgliederbeiträge wurde bereits Ende 2018 mit dem Berliner Mieterverein abgeschlossen. Im März 2019 folgte der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund. Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz mit seinen rund 2000 Mitgliedern kommt nun dazu.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/mitgliedsbeitraege-uebernommen_a224722

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 
Berliner Morgenpost am 28.07.2019: Baupolitik – Mietendeckel kostet Genossenschaften 150 Millionen Euro

Wenn Einnahmen aus geplanten Mieterhöhungen ausfallen, fehlt laut Vorstand das Geld für den Bau neuer Wohnungen.

Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften würden von einem Mietendeckel, wie ihn die rot-rot-grüne Koalition in der Hauptstadt plant, hart getroffen. Durch ein generelles Verbot von Mieterhöhungen über fünf Jahre würden den Vereinigungen Einnahmen von rund 150 Millionen Euro fehlen, sagte Frank Schrecker, Sprecher der Genossenschaften und Vorstand der Berolina. Dieses Geld fehle als Eigenkapital für den Neubau von Wohnungen. „Plus Fremdkapital geht dadurch eine halbe Milliarde Euro Investitionssumme für zusätzlichen Wohnraum und damit 3000 genossenschaftliche Mietwohnungen für Berlin verloren“, rechnete Schrecker im Interview der Berliner Morgenpost vor.

Schrecker spricht für ein Bündnis von 23 Genossenschaften mit mehr als 90.000 Wohnungen in Berlin. Insgesamt gibt es 90 genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen in der Stadt mit knapp 190.000 Wohnungen. Die Mieter sind in der Regel auch gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft, haben also einen Geschäftsanteil an dem Unternehmen gekauft. Die Miethöhen liegen im Durchschnitt noch unterhalb der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die geplanten Mieterhöhungen lagen in der Regel unterhalb der Möglichkeiten, die das Mietrecht hergegeben hätte. Auch deswegen beteuern Vertreter der rot-rot-grünen Koalition so oft, dass sie die Genossenschaftler für wichtige Partner halten.

Sich auf die von der rot-rot-grünen Koalition in Aussicht gestellten Härtefall-Klausel zu berufen, um Unterstützung zu bekommen, hält Schrecker für eine Zumutung. „Ich werde doch mein Unternehmen nicht zum Härtefall verkommen lassen um dann zur Investitionsbank gehen, um zu fragen, ob ich ein Härtefall bin oder nicht“, sagte Schrecker. Er werde auf Neubau verzichten, seine Genossenschaft an die Bedingungen anpassen und die 4000 Wohnungen seiner Berolina in Ordnung halten.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226605863/Mietendeckel-kostet-Genossenschaften-150-Millionen-Euro.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 24.07.2019: Baut mehr Wohnungen! Berlins Potenzial wird nicht ausreichend genutzt

“Neue Wege für Berlin” wirbt für mehr Wohnungsbau. Der Senat hätte mehr Optionen im Kampf gegen die Wohnungsnot, findet der Vereinsvorsitzende.

Der Autor, Heiko Kretschmer, ist Vorsitzender des im Juni gegründeten Vereins “Neue Wege für Berlin”, ein Zusammenschluss von Personen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft, die sich für den Neubau von Wohnungen in Berlin einsetzen. Kretschmer ist außerdem Mitglied der SPD und Mitglied im erweiterten Präsidium des Wirtschaftsforums der SPD.

Der Senat muss die Kompetenzen in der Wohnungspolitik bei sich bündeln

Darum muss der Senat auch, soweit möglich, die Kompetenzen bei sich bündeln und Neubau als seine politische Aufgabe verstehen. Er muss den Bezirken das erforderliche Personal für Genehmigungen stellen. Er sollte mindestens acht Jahre lang ein Programm von 5.000 Sozialwohnungen und 7.500 geförderten bezahlbaren Wohnungen garantieren, auch um dem Baugewerbe die Gewissheit zu geben, dass sich die Investition in die erforderlichen Kapazitäten lohnen.

Das Geld für ein solches Programm (ca. 350 bis 400 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich) ist vorhanden. Und es wäre gut investiert in die Zukunft der Stadt, in die Menschen und in den sozialen Frieden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baut-mehr-wohnungen-berlins-potenzial-wird-nicht-ausreichend-genutzt/24686662.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 26.07.2019: Neubau wird zur Machtfrage bei Rot-Rot-Grün – Wie der Streit über Wohnungspolitik ausartet

Berlins Regierende Bürgermeister fordert eine Beschleunigung des Wohnungsbaus – die bisherige Vorlage sei einzig eine „Leistungsschau“ alter Projekte gewesen.

Rot-Rot-Grün bleibt in Kampfstellung. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich in dieser Woche erneut mit der im Urlaub verweilenden Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) angelegt. Seit Beginn der Legislaturperiode gibt es in der Koalition einen Hickhack um die Neubauziele. Müller hat nun Lompschers Stadtentwicklungsplan (Step) Wohnen gestoppt. Aber um den geht der neuerliche Streit gar nicht, sondern um eine weitere Vorlage für beschleunigte Maßnahmen im Wohnungsbau, die auch am Dienstag im Senat beschlossen werden sollten.

Dem Vernehmen nach ärgerte sich Müller über die Vorlage, die eine Retrospektive über die bisherigen Vorhaben beinhaltete, aber das Thema nicht aufgriff, wo es Neubaupotenziale gibt, und wie in Berlin generell schneller gebaut werden kann. In der Vorlage, die dem Tagesspiegel vorliegt, werden allgemein bisher umgesetzte Maßnahmen wie „Aktivierung von Bundesflächen“, „Bürokratieabbau“ oder „Flächenbereitstellung für gemeinwohlorientierte Partner“ aufgelistet. Eine „Leistungsschau“ der bisherigen Projekte sei die Vorlage gewesen, hieß es.

Müller erwartete aber von Lompscher eine Auflistung von beschleunigenden Maßnahmen, die für die Verwaltung als verbindliche Arbeitsgrundlage gelten soll. Ohne dieses schriftliche Bekenntnis will der Regierende offenbar den Step Wohnen nicht verabschieden. „Entscheidend ist, dass wir mehr und schneller Wohnungen bauen. Darauf sollte sich der Senat bei der Beschlussfassung zum Step Wohnen verständigen“, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder auf Anfrage.

Eine Lösung des Konflikts ist nicht in Sicht. Der Machtkampf zwischen Müller und Lompscher geht in die nächste Runde.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neubau-wird-zur-machtfrage-bei-rot-rot-gruen-wie-der-streit-ueber-wohnungspolitik-ausartet/24701530.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Stellt die Beleidigung einer anderen Mieterin als “Fotze” eine Straftat und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt?

Die Antwort des Amtsgerichts Neuruppin (AG Neuruppin – 43 C 61/18, Urteil vom 16.04.2019) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Neuruppin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Kündigung war auch berechtigt, da der Beklagte den Hausfrieden derart nachhaltig gestört hat, dass unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände sowie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, den Klägern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar war, §§ 543Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB. Unstreitig hat der Beklagte die Frau … als “Fotze” betitelt, als beide im Treppenhaus des Mietobjekts zusammentrafen. Solche schweren Beleidigungen stellen Straftaten und eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, auch wenn sie nicht gegenüber dem Vermieter, sondern anderen Hausbewohnern ausgebracht werden. Als Mitarbeiterin der Mieterin der Erdgeschossräume hält sich die Frau … regelmäßig im Haus auf und ist damit Teil der Hausgemeinschaft und unterliegt ebenfalls dem Schutzbereich des zu wahrenden Hausfriedens. Derart schwerwiegende Beleidigungen können auch schon bei einmaliger Begehung eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine andere Bewertung kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Pflichtverletzung als weniger schwerwiegend darstellt, weil sie aus einer Provokation heraus oder im Zusammenhang mit einer bereits vorausgegangenen streitigen Atmosphäre erfolgt ist oder als momentane und vereinzelt gebliebene Unbesonnenheit zu bewerten ist. (LG Köln WuM 1993, 349; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 151; LG Berlin Das Grundeigentum 1991, 933; LG Berlin WuM 1987, 56; LG Offenburg WuM 1986, 250; Schmidt-Futterer Mietrecht 13. Aufl. Rn 187 zu § 543 BGB) Bei wechselseitigen Beleidigungen kann eine Kündigung ausscheiden, ebenso wenn der Beleidigende durch sein Gegenüber durch einen abfälligen Gesprächston oder Unhöflichkeiten provoziert worden ist. Dabei ist auch das soziale Milieu bzw. die soziale Herkunft des Beleidigers zu berücksichtigen und ob der Betroffene die Beleidigung erst nimmt. (Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 188 zu § 543BGB) Hier wendet der Beklagte lediglich ein, die Frau … habe ihn barsch und unfreundlich sowie vorwurfsvoll aufgefordert, den Urin seiner Hundewelpen im Hausflur zu beseitigen, obwohl er schon in Begriff gewesen sei, dies zu tun. Dies allein rechtfertigt aber keine schwere Beleidigung mit Verbalinjurien der vorliegenden Art. Ohne Weiteres hielt sich die beklagtenseits dargestellte Reaktion der Frau … auch noch im Rahmen dessen, was situationsangemessen sozial üblich ist. Insbesondere hat der Beklagte nicht im Einzelnen dargetan, dass er seinerseits durch die Frau … zuvor beleidigt worden ist oder dass diese ihn in sonst unangemessener herabwürdigender Weise angesprochen hätte. Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass sich der Beklagte in nachvollziehbarer Weise veranlasst gesehen haben könnte, die Frau … in derart schwerer Weise zu beleidigen, zumal die von dem Beklagten als Mann ausgebrachte Äußerung offenbar auch darauf abzielte, die Frau … in ihrer Eigenschaft als Frau herabzuwürdigen. Selbst bei einer unterstellten – hier ohne Weiteres nicht ersichtlichen – schlichten Persönlichkeit des Beklagten war die ausgebrachte Beleidigung deshalb aus Sicht der Frau … auch ernstzunehmen. Zwar kann dem Beleidiger zu Gute kommen, wenn es sich lediglich um einen momentanen Kontrollverlust handelt. (vgl. LG Köln WuM 1993, 349) Selbst dies entschuldigt aber keinen derart schweren Angriff auf das Ehr- und Selbstwertgefühl eines Anderen, insbesondere wenn – wie hier – dem zugrundeliegenden Anlass, nämlich ein etwaig barsches, unfreundliches und vorwurfsvolles Auftreten der Frau …, lediglich das Gewicht einer Lappalie zukommt. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass beide im selben Haus wohnen bzw. arbeiten und sich dort immer wieder begegnen können. Dies setzt ein gewisses Vertrauensverhältnis als Mindestbasis für ihren Umgang voraus. (vgl. LG Offenburg WuM 1986, 25) Bei ohne adäquaten Anlass ausgebrachten schweren Beleidigungen, die geeignet sind, das Ehr- und Selbstwertgefühl des Anderen in besonderer Weise herabzusetzen, ist auch ein dafür erforderliches Mindestvertrauensverhältnis nicht mehr gegeben.

Zwar ist der hierauf gestützten Kündigung entgegen der Grundregel des § 543 Abs. 3 BGB keine Abmahnung vorausgegangen. Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann aber bereits ein einmaliger Vorfall auch ohne Abmahnung zur Kündigung berechtigen, wenn bereits die einmalige Beleidigung in ihrer konkreten Form ein solches Gewicht hat, dass sie das erforderliche Vertrauen zerstört. Denn zerstörtes Vertrauen kann durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden. (BGH NJW-RR 2011, 89; AG München Urteil vom 19.11.2014 542 C 16687/14 = BeckRS 2016, 12168; LG Berlin Urteil vom 15.01.1991 64 S 297/90 = Das Grundeigentum 1991, 933; Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 189 zu § 543 BGB) Dies ist auch hier der Fall, da – wie bereits vorstehend ausgeführt – die Art der Beleidigung zeigt, dass der Beklagte die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander nicht beachtet, nämlich den Respekt vor der Person und der Würde des Anderen, der auch bei Interessenskonflikten und verbalen Auseinandersetzungen zu wahren ist.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 24.07.2019: Koalitionsstreit um Wohnungsnot – Grüne fordern Müller auf, Genossenschaften zu beteiligen

Im Koalitionsstreit um Berlins Stadtplanung hat die grüne Wohnungspolitikerin Katrin Schmidberger eine Idee – und kritisiert Finanzsenator Kollatz.

Nachdem der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag im Senat die Vorlage des Stadtentwicklungsplans Wohnen von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) nicht beschließen wollte, fordert die Wohnungspolitische Sprecherin der Grünen Katrin Schmidberger die SPD zum Handeln auf. “Wenn Müller es wirklich ernst meint mit dem Bauen, dann sollte er als erstes SPD-Finanzsenator Matthias Kollatz zur Aufgabe seiner Blockadepolitik drängen.” Die Senatsverwaltung für Finanzen arbeitet seit Jahren an der “Clusterung”, eine Art Sortierung und Bestimmung, des landeseigenen Grundbesitzes. Den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen hatte die Verwaltung bereits Bauflächen übertragen. Aber eben nur diesen. Und die kommunalen Firmen sind mit der Vielzahl der Bauaufgaben überlastet, so Schmidberger. Dagegen hätten Genossenschaften, die ebenfalls zehntausende Wohnungen zu günstigen Mieten in der Stadt anbieten, keine Chance auf günstigen landeseigenen Baugrund. “Die wollen bauen, haben teils Geld, wenn die SPD also den Neubau beschleunigen will, dann muss sie die Genossenschaften bei der Grundstücksvergabe deutlich beteiligen.”

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalitionsstreit-um-wohnungsnot-gruene-fordern-mueller-auf-genossenschaften-zu-beteiligen/24694002.html

Aus der Rubrik “Stadtplanungsspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 24.07.2019: Wohnungsbau-Streit – Michael Müller verhindert Beschluss über Stadtentwicklungsplan

In der rot-rot-grünen Koalition in Berlin ist ein Streit über den Wohnungsbau erneut ausgebrochen, der eigentlich schon beigelegt schien. Auf Druck des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) hat der Senat am Dienstag den von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) erarbeiteten Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 überraschend gestoppt – und damit verhindert, dass das Werk nach einer wochenlangen Hängepartie beschlossen wird. Zwar reagieren die Koalitionspartner noch zurückhaltend, doch birgt Müllers Vorgehen Konfliktstoff für die weitere Zusammenarbeit.

Der Regierende Bürgermeister dränge darauf, dass der Plan in Anbetracht des stärkeren Bevölkerungszuwachses mehr Potenziale für den Neubau ausweise, erklärte Senatssprecherin Claudia Sünder. Außerdem müssten zusätzliche Maßnahmen für die Beschleunigung der Bauvorhaben formuliert werden. So sehe es auch der Beschluss zum Mietendeckel vor. „Diese Angaben fehlen derzeit noch“, sagte Sünder.

Die Koalitionspartner wurden von Müllers Vorpreschen kalt überrascht. Die Fraktionschefin der Linken, Carola Bluhm, bezeichnete den Stopp des Stadtentwicklungsplans als „nicht nachvollziehbar“. Auf Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Mietendeckel werde besser erst mit dem Gesetz zum Mietendeckel Bezug genommen. Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel sagte, für sie sei der Stadtentwicklungsplan „entscheidungsreif.“ Lompscher war in der Sitzung urlaubsbedingt nicht dabei. Sie wurde von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher vertreten. Müller hatte seinen Urlaub extra unterbrochen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsbau-streit-michael-mueller-verhindert-beschluss-ueber-stadtentwicklungsplan–32903122

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Dielen in  der Regel wohnwerterhöhend?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 214/18, Beschluss vom 11.02.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Die Einwände des Klägers gegen die Feststellungen des Amtsgerichts zur nicht wohnwerterhöhenden Bewertung des Dielenbodens unter Berücksichtigung der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel 2017 tragen keine andere Entscheidung.

Gemäß § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB beeinflusst die Ausstattung einer Wohnung die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dem entsprechend kann den Wertungen der Arbeitsgruppe Mietspiegel zufolge die Qualität des Bodenbelages den Wohnwert erhöhen (vgl. Berliner Mietspiegel 2017, Grundlagendaten für den empirischen Mietspiegel, Methodenbericht, Hamburg, Juli 2017, S. 6, 39 f., 86ff.) Nach dem Wortlaut der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2017 gilt das für die Ausstattung der Wohnung mit hochwertigem Parkett, Natur-/Kunststein, Fliesen oder einem gleichwertigen Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume (vgl. Merkmalgruppe 3: Wohnung).

Der Kläger übersieht im Rahmen seiner Argumentation, dass sich Dielen – obwohl sie in Berlin in Altbau-Wohnungen weit verbreitet sind – in der Beschreibung der Qualitätsanforderungen des wohnwerterhöhenden Ausstattungsmerkmals nicht wiederfinden. Die nicht wohnwerterhöhende Berücksichtigung ist demnach die Regel.

Auch dem Interviewerhandbuch zum Berliner Mietspiegel 2017 lässt sich kein Hinweis entnehmen, dass die Arbeitsgruppe Mietspiegel Dielen generell als wohnwerterhöhendes Ausstattungsmerkmal angesehen hat. Als den ausdrücklich genannten hochwertigen Belägen gleichwertig genannt wird dort (lediglich) moderner PVC-Boden (Interviewerhandbuch, Hamburg Juli 2016, S. 33).

Danach entspricht der (hohe) Qualitätsmaßstab, den das Amtsgericht angelegt hat, den Wertungen der Arbeitsgruppe Mietspiegel.

Da Dielenboden weder nach der Orientierungshilfe noch unter Berücksichtigung des Interviewerhandbuchs als hochwertiger Bodenbelag gilt; müsste er – um den “Qualitätssprung” zum hochwertigen Bodenbelag zu schaffen – den genannten, als hochwertig anerkannten Bodenbelägen gleichwertig sein, was unter – entsprechend – engen Voraussetzungen möglich sein kann, aber mitnichten die Regel ist (Kammer, Urt. v. 16.11.2016 – 65 S 187/16, Grundeigentum 2017, 53).

Das kann bei hochwertigen, hinsichtlich der Qualität der Verlegung und des Holzes mit Parkett vergleichbaren Dielen der Fall sein, nicht aber bei Dielen, die – wie der Kläger hier selbst einräumt und durch die zur Akten gelangten Fotos belegt ist – nicht frei von Gebrauchsspuren, Unebenheiten, Fehl- und Flickstellen sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht zu Recht keinen Beweis über den Umfang der von den Beklagten durch Fotos belegten Qualitätsmängel der Dielen erhoben. Schon der Vortrag der Kläger rechtfertigt die Annahme des wohnwerterhöhenden Merkmals eines hochwertigen Bodenbelages nicht.”

Pressemitteilung 22/2019

Ausfall bezirkliche Mieterberatung Hakenfelde am 30.07.2019, am 06.08.2019 sowie am 13.08.2019

Aufgrund von Baumaßnahmen (Fensteraustausch) im „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, können die vorgenannten Räumlichkeiten im Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 16.08.2019 nicht genutzt werden.

Damit kann die im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin durchgeführte bezirkliche Mieterberatung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. in Hakenfelde am 30.07.2019, am 06.08.2019 sowie am 13.08.2019 nicht stattfinden und muss ersatzlos ausfallen.

Berlin, den 24.07.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 22.07.2019: Mietendeckel auch in Beratungsstellen spürbar

Mehr Fragen zu Mieterhöhungen

Mit der Einführung des Mietendeckels vom Berliner Senat konnten Vermieter noch bis 18. Juni die Mieten erhöhen, bevor damit für die nächsten fünf Jahre Schluss ist. Dass dadurch bei vielen Mieterinnen und Mietern kurzfristig noch eine Erhöhung in den Briefkasten fiel, bestätigen Beratungsstellen in Spandau.

Wer im Bezirk Rat zu Mietangelegenheiten sucht, hat die Wahl zwischen drei Beratungsorganisationen: dem Berliner Mietverein, dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Letzter verfügt gleich über sieben Beratungsstellen in Spandau.

Dort berichtet die Pressestelle von einem deutlichen Anstieg der Beratungen zum Thema Mieterhöhung im Juni an allen Standorten. Dass diese im direkten Zusammenhang mit dem kürzlich beschlossenen Mietendeckel stehen, bestätigt ebenfalls eine Sprecherin des Berliner Mietervereins.

Für die aktuellen Mieterhöhungen rät der Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen, unbedingt zu einer Prüfung durch die kostenlosen Beratungsstellen. Dafür haben Mieter zwei Monate ab Erhalt des Schreibens Zeit.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/mehr-fragen-zu-mieterhoehungen_a224176