Spandauer Volksblatt am 29.07.2019: Mitgliedsbeiträge übernommen
Seit Anfang 2019 ist eine neue Regelung der Senatsverwaltung für Soziales in Kraft: Für Menschen mit geringem Einkommen werden Mitgliedsbeiträge für Mieterorganisationen übernommen. Bisher gab es die entsprechende Kooperation mit zwei Mietervereinen. Nun ist der Spandauer Mietverein für Verbraucherschutz dazugekommen.
Gültig ist diese Vereinbarung für alle, die Leistungen für Wohnraum und Heizung nach SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Wer also eine dieser Leistungen in Anspruch nimmt und sich in Fragen zum Mietrecht beraten lassen möchte, kann nun auch dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz beitreten, ohne die Mitgliedsbeiträge selbst zahlen zu müssen. Ein solcher Beratungsbedarf kann beispielsweise bei der Nebenkostenabrechnung, Schimmel in der Wohnung, Modernisierung, Kündigung oder Mieterhöhungen (wie im Zuge des Mietendeckels) eintreten. Der jeweils zuständige Leistungsträger, also Jobcenter, Sozialamt oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten müssen der Mitgliedschaft zustimmen, damit dann der Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an die Mieterorganisation überwiesen wird.
Die erste Kooperation zur Übernahme der Mitgliederbeiträge wurde bereits Ende 2018 mit dem Berliner Mieterverein abgeschlossen. Im März 2019 folgte der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund. Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz mit seinen rund 2000 Mitgliedern kommt nun dazu.
https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/mitgliedsbeitraege-uebernommen_a224722