Archiv der Kategorie: Wirtschaftsinformationen

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 14.09.2021: Rekommunalisierung von Wohnungen – Land Berlin kauft 3408 Wohnungen in Spandau

Vonovia/Deutsche Wohnen-Deal auf der Zielgeraden

Die drei landeseigenen Unternehmen HowogeBerlinovo und Degewo werden insgesamt 14.754 Wohnungen und 443 Gewerbeeinheiten von der Vonovia und der Deutsche Wohnen käuflich erwerben. Der Kaufpreis soll sich auf rund 2,4 Milliarden Euro belaufen. Die Howoge wird fast 8.300 Wohnungen, die Berlinovo gut 4.000 Wohnungen und die Degewo etwa 2.400 Wohnungen kaufen.
Der größte Anteil der zu erwerbenden Wohnungen befindet sich mit 3.408 Wohnungen in Spandau; es folgt Steglitz-Zehlendorf mit 2.464 Wohnungen sowie Neukölln mit 2.009 Wohnungen. Auf Tempelhof-Schöneberg entfallen 155 Wohnungen.
Am 10.09. hat der Aufsichtsrat der Berlinovo und am 13.09.2021 haben die Aufsichtsräte der Howoge und der Degewo dem Ankauf zugestimmt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss nach Auffassung des Regierenden Bürgermeisters sowie der Senatsverwaltung für Finanzen nicht beteiligt werden. Damit steht dem Ankauf nichts mehr im Wege und die notariellen Kaufverträge können zeitnah abgeschlossen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob alle 3.408 Spandauer Wohnungen im Falkenhagener Feld liegen?

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 06.09.2021: Linke und Grüne wollen beim Kauf von 14.000 Wohnungen mitreden
Die Berliner Regierungspartner pochen darauf, über die Verhandlungen mit Deutsche Wohnen und Vonovia einbezogen zu werden.
Der vom Land Berlin geplante Ankauf von nunmehr 14.000 Wohnungen von der Deutsche Wohnen und der Vonovia sorgt für Zündstoff in der rot-rot-grünen Koalition. Einen Erwerb von Wohnimmobilien in dieser Größenordnung dürften der Senat und die Gremien der städtischen Gesellschaften nicht im Alleingang entscheiden, erklärten die Linken-Abgeordneten Steffen Zillich und Michail Nelken am Montag. „Wir erwarten, dass der Senat kurzfristig die zuständigen Ausschüsse des Abgeordnetenhauses mit dem geplanten Ankauf befasst“, so die Linken-Abgeordneten. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger verlangte, bei einer Finanzentscheidung solcher Dimension „zumindest die Koalition mit einzubeziehen“.
Anlass: Am Freitag war durch den RBB bekannt geworden, dass die von der Senatsverwaltung für Finanzen geführten Verhandlungen über den Ankauf auf der Zielgeraden sind. Ursprünglich war von rund 20.000 Wohnungen die Rede, die Vonovia und Deutsche Wohnen verkaufen wollen. Dass es jetzt deutlich weniger werden, begründete der Sprecher der Finanzverwaltung Alexis Demos am Montag damit, dass die Wohnungsbaugesellschaften „zum Kaufpreis teils zusätzlichen Aufwand für künftige Investitionsmaßnahmen in die Bestände einplanen“ müssten. Im Klartext: Der bauliche Zustand ist offenbar so schlecht, dass viel Geld in die Wohnungen gesteckt werden muss.

Besonderer Mieterschutz soll auch für die Berlinovo gelten

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo und Howoge sollen die 14.000 Wohnungen zusammen mit der ebenfalls landeseigenen Berlinovo erwerben, die die Immobilien aus den Skandalfonds der früheren Bankgesellschaft verwaltet. Nach Angaben der Finanzverwaltung ist es nicht erforderlich, dass das Abgeordnetenhaus dem Deal zustimmt. Denn die Unternehmen würden den Ankauf „eigenständig durchführen und finanzieren“. Der Landeshaushalt werde damit nicht belastet. Dennoch werde der für Finanzen zuständige Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in dieser Woche „vertraulich unterrichtet“, so Behördensprecher Alexis Demos.
Zugleich stellte Demos klar, dass der besondere Mieterschutz, auf den sich die landeseigenen Gesellschaften mit dem Senat in einer Kooperationsvereinbarung verständigt haben, für alle anzukaufenden Wohnungen gelten soll – auch für jene, die die Berlinovo übernimmt. Sie ist der Kooperationsvereinbarung bisher nicht beigetreten.
Die Verkaufsverhandlungen sollen in wenigen Tagen beendet sein. Mitte September werde mit einem notariellen Abschluss der Gespräche gerechnet, sagte Demos.

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 02.07.2021: Vonovia will beim Kauf der Deutsche Wohnen eine Milliarde Euro Steuern sparen
Der Bochumer Konzern will bei der Fusion mit dem Konkurrenten aus Berlin die Zahlung von Grunderwerbsteuer vermeiden. Das Gesetz erlaubt den Trick.
Anfangs wurde nur darüber spekuliert, jetzt steht es fest: Die Vonovia will bei der Übernahme der Deutsche Wohnen die Grunderwerbsteuer nicht zahlen. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Übernahmeangebot der Vonovia für Deutsche-Wohnen-Aktien hervor.
Darin steht, dass die Vonovia weniger als 90 Prozent der Aktien erwerben will. Verbunden mit dem Hinweis, dass nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Rechtslage der Erwerb von 90 Prozent der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft oder der Erwerb eines höheren Anteils an einer solchen Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslöse. „Zu einer solchen Vereinigung von 90 Prozent oder mehr der Anteile an der Zielgesellschaft bei der Bieterin kann es allerdings nicht kommen“, heißt es in dem Angebot an die Aktionäre.

Eine Bank hilft aus

Für den Fall, dass der Vonovia mehr Aktien angeboten werden, als sie übernehmen möchte, sollen diese von einer Bank aus Paris erworben werden. Die dortige Société Générale habe sich gegenüber der Vonovia verpflichtet, solche „Überschussaktien“ zu erwerben und zu übernehmen, heißt es in dem Angebot. Bei Gesamttransaktionskosten von rund 18 Milliarden Euro, die für den Deal im Gespräch sind, und einer effektiven Grunderwerbsteuer zwischen 5 und 6,5 Prozent, kann die Vonovia auf diese Weise rund eine Milliarde Euro sparen.
Die Grünen zeigen sich empört. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Wie vermutet, wird Vonovia bei der Übernahme der Deutsche Wohnen keine Grunderwerbsteuer zahlen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. „Das Signal an die Investoren ist eindeutig: Macht euch keine Sorgen, wir haben vorgesorgt und uns gegen mögliche Steuerzahlungen abgesichert.“ Die Fusion der beiden Immobilienriesen beweise, was auch von Expertenseite schon prognostiziert worden sei: Die Reform der Grunderwerbsteuer von Union und SPD werde an der Praxis der sogenannten Share Deals nicht viel ändern. Dabei bleiben bestimmte Transaktionen, bei denen künftig weniger als 90 Prozent der Geschäftsanteile den Besitzer wechseln, von der Grunderwerbsteuer verschont. Die Vonovia könnte zudem von der neu geschaffenen Börsenklausel profitieren, wonach Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden, generell ausgenommen sind, so die Grünen-Abgeordnete.

Europas größter Immobilienkonzern

Durch die geplante Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia soll Europas größter Immobilienkonzern mit mehr als 550.000 Wohnungen und einem Immobilienwert von knapp 90 Milliarden Euro entstehen. In Berlin sind beide Unternehmen stark vertreten. Die Vonovia mit 41.500 Wohnungen und die Deutsche Wohnen mit rund 110.000 Wohnungen. Aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der Immobilien werden laut Vonovia Kosteneinsparungen von 105 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Bis dies erreicht ist, wird es den Angaben zufolge aber bis Ende 2024 dauern.
Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anfallen, zum Beispiel Beraterkosten und Finanzierungskosten, werden sich laut dem Angebot voraussichtlich auf rund 225 Millionen Euro belaufen. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen ihren Aktionären, das Angebot der Vonovia anzunehmen. Die Frist dafür läuft bis zum 21. Juli, um 24 Uhr.

Linke stellt Bedingungen

Im Zusammenhang mit dem angekündigten Zusammenschluss haben Vonovia und Deutsche Wohnen angekündigt, Mietsteigerungen in Berlin in den nächsten Jahren zu begrenzen. Außerdem wollen sie rund 20.000 Wohnungen an das Land Berlin verkaufen. Im Gespräch dafür sind die Thermometersiedlung und das Wohngebiet im Falkenhagener Feld, wo es aber noch zahlreiche Wohnungen mit asbesthaltigen Bauteilen gibt. Das führt seit Tagen zu Diskussionen in der rot-rot-grünen Koalition.
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zeigt sich in einem jetzt gefassten Beschluss zwar offen für den Ankauf der Wohnungen, aber nicht um jeden Preis. Entscheidend sei, dass mit dem Ankauf mieten- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt werden, sagte Fraktionschefin Anne Helm am Donnerstag. Zu den Voraussetzungen für einen Kauf gehöre, dass für alle Wohnungen die Mieterschutzregelungen aus der Kooperationsvereinbarung des Landes mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten. Außerdem dürften durch den Kauf weder die Neubaufähigkeit noch die Ausübung des Vorkaufsrechts gefährdet werden.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/uebernahme-der-deutsche-wohnen-durchs-steuerschlupfloch-li.168701

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

„Wettbewerbsrechtlich ist die Übernahme von Deutsche Wohnen durch Vonovia kein Untersagungsfall“
Meldung vom: 28.06.2021

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Vonovia SE, Bochum, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebotes alle Anteile an der Deutsche Wohnen AG, Berlin, zu erwerben, freigegeben. Das Vorhaben betrifft bundesweit zahlreiche lokale oder regionale Märkte für die Vermietung von Wohnimmobilien.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung. Mit Vonovia und Deutsche Wohnen würden zwei Schwergewichte auf dem deutschen Wohnungsmarkt zusammenkommen, und uns ist natürlich auch bewusst, wie angespannt die Wohnungssituation in Berlin und vielen anderen Großstädten ist. Wir haben die verschiedenen regionalen Wohnungsmärkte daher sorgfältig geprüft. Einen besonderen Fokus haben wir auf 2-3 Zimmer-Wohnungen mit normaler Ausstattung und einer Nettokaltmiete bis sieben Euro je Quadratmeter gelegt. In diesem Segment haben die beiden Unternehmen verhältnismäßig viele Wohnungen im Portfolio. In Berlin liegt der gemeinsame Marktanteil in diesem Segment bei deutlich unter 20 Prozent, in Dresden bei knapp über 20 Prozent. In anderen Städten sowie in anderen Marktsegmenten sind die gemeinsamen Marktanteile durchweg niedriger.“

Besonders vertiefte Ermittlungen hat das Bundeskartellamt in den Wohnungsmärkten in den Städten Berlin, Dresden, Mainz, Wiesbaden, Puchheim sowie der Gemeinde Wustermark vorgenommen. Nur hier kamen überhaupt gemeinsame Marktanteile von Vonovia und Deutsche Wohnen von über 10 Prozent auf den verschiedenen Mietwohnungsmärkten in Betracht.

Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen ist trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf lokaler oder regionaler Ebene ist deshalb auch in Folge des Zusammenschlusses keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten. Auf den relevanten Märkten sind neben zahlreichen Privatvermietern zumeist auch kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter vertreten, die den Verhaltensspielraum von Vonovia weiterhin begrenzen.

Beispiel Berlin: Von den rund 1,658 Mio. Mietwohnungen in der Stadt Berlin (zum 31. Dezember 2019) gehören rund 322 Tsd. städtischen Wohnungsunternehmen, rund 189 Tsd. sind in genossenschaftlicher Hand und rund 1,147 Mio. gehören privaten Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümern, davon hält Vonovia rund 41 Tsd. und Deutsche Wohnen rund 110 Tsd. Wohnungen (gemeinsamer Marktanteil an Mietwohnungen in Berlin Stadt insgesamt ca.10 Prozent).
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/28_06_2021_Vonovia_DW.html?nn=3591286

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

rbb24.de am 28.06.2021: Mega-Deal zwischen Immobilienriesen – Kartellamt genehmigt Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen

“Keine wettebwerbsrechtliche Untersagung gerechtfertigt”: Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den geplanten Zusammenschluss der beiden größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne. Vonovia will den Deal bis Ende August abschließen.
Die Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen haben vom Kartellamt grünes Licht für ihre Fusion bekommen. “Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung”, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Montag. Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen sei trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf lokaler oder regionaler Ebene sei in Folge des Zusammenschlusses keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten.

Vonovia rechnet Ende August mit Abschluss des Deals

Vonovia teilte mit, Ende August mit dem Abschluss des Übernahmeangebots zu rechnen. Der Bochumer Konzern bietet für seinen Berliner Konkurrenten 18 Milliarden Euro, die Aktionäre von Deutsche Wohnen sollen 52 Euro je Aktie erhalten.
Die Offerte läuft noch bis zum 21. Juli. Bis dahin muss Vonovia auf mehr als 50 Prozent der Anteile kommen, fast 22 Prozent hat sich Vonovia bereits im Vorfeld gesichert.
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/06/berlin-vonovia-deutsche-wohnen-fusion-kartellamt.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 12.05.2021: Deutsche Wohnen verdient dank steigender Mieten mehr
Der Immobilienkonzern ist mit mehr Gewinn ins Jahr gestartet. Die Vertragsmieten legten im ersten Quartal auf 218 Millionen Euro zu.
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen ist dank höherer Mieten mit mehr Gewinn ins Jahr gestartet. Die Vertragsmieten legten im ersten Quartal im Jahresvergleich um 3,5 Prozent auf 218 Millionen Euro zu, wie das Dax-Unternehmen am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Vertragsmiete im Gesamtportfolio stieg um 2,9 Prozent auf durchschnittlich 7,12 Euro pro Quadratmeter. Auch in Berlin erhöhten sich die Mieten.
Der operative Gewinn (FFO1) wuchs um 8,8 Prozent auf 154,8 Millionen Euro. Das Ergebnis nach Steuern betrug 199,7 Millionen Euro. Das waren fast 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Für das laufende Jahr erwartet der Konkurrent von Vonovia, LEG Immobilien und TAG Immobilien weiter einen operativen Gewinn etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

 
 
rbb24.de am 25.03.2021: Berliner Mietendeckel bremst Deutsche Wohnen

Der Berliner Mietendeckel hat im Jahr 2020 beim Immobilienkonzern Deutsche Wohnen Spuren hinterlassen.
Die Bestandsmiete im Gesamtportfolio ging demnach aufgrund des Berliner Mietendeckels um 4,1 Prozent auf durchschnittlich 6,70 Euro pro Quadratmeter zurück. In der Hauptstadt war es sogar ein Rückgang von sechs Prozent, wie Deutsche-Wohnen-Chef Michael Zahn am Donnerstag bei der Präsentation der Jahresbilanz sagte. Die Vertragsmieten verharrten mit 837,6 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres, hieß es weiter.
Dem Konzern gehören in Deutschland mehr als 155.400 Wohnungen. Rund drei Viertel davon stehen in Berlin. Wie in vielen Ballungsräumen sind die Mieten dort in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen.

Gewinn geht leicht zurück

Im zweiten Quartal 2021 werde mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels gerechnet, hieß es.
Der operative Gewinn ging leicht um 1,6 Prozent auf gut 544 Millionen Euro zurück. Die Dividende soll dennoch auf 1,03 Euro je Aktie erhöht werden. Ein Jahr zuvor hatte Deutsche Wohnen 90 Cent je Aktie ausgeschüttet. Das Periodenergebnis betrug 1,54 Milliarden Euro. Das waren 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Für das laufende Jahr erwartet das Unternehmen einen operativen Gewinn etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/03/mietendeckel-deutsche-wohnen-berlin-immobilien-mieten.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 21.09.2020: Schwedischer Investor will fast 4000 Wohnungen in Berlin kaufen
Der Vertrag wurde schon unterzeichnet. Doch die Bezirke können noch eingreifen. Sie haben für etwas mehr als die Hälfte der Häuser ein Vorkaufsrecht.
Die Tinte unter dem Kaufvertrag ist trocken – ob der Mega-Deal wie geplant zustande kommt, ist aber offen. Das schwedische Wohnungsunternehmen Heimstaden Bostad will in Berlin für rund 830 Millionen Euro 130 Immobilien mit 3902 Wohnungen, 208 Gewerbeeinheiten und 321 Parkplätzen erwerben. Das geht aus einer jetzt verbreiteten Mitteilung von Heimstaden hervor. Die genauen Adressen der Immobilien teilte Heimstaden nicht mit. Auf Anfrage der Berliner Zeitung erklärte das Unternehmen aber, dass die Häuser unter anderem in den Bezirken Mitte, Pankow, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg liegen.
Da sich etwas mehr als die Hälfte der Häuser laut Heimstaden in Milieuschutzgebieten befindet, ist noch unklar, ob diese Immobilien von dem schwedischen Unternehmen übernommen werden können. Denn in Milieuschutzgebieten haben die Bezirke ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Verhindern kann ein privater Erwerber die Ausübung des Vorkaufsrechts, wenn er sich schriftlich zur Einhaltung besonderer Mieterschutzvorschriften verpflichtet und beispielsweise auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verzichtet. Abwendungsvereinbarung wird eine solche Verpflichtung genannt.
Für die Ausübung des Vorkaufsrechts hat der Bezirk zwei Monate Zeit. Wenn die Bezirke das Vorkaufsrecht anwenden, machen sie dies meist zu Gunsten einer landeseigenen Gesellschaft oder einer Genossenschaft. Das Problem: Die Kaufpreise sind mitunter so hoch, dass sich niemand mehr findet, zu dessen Gunsten der Bezirk das Vorkaufsrecht ausüben kann. Deswegen gibt es private Erwerber, die keinen Grund mehr sehen, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Manche Häuser geraten deshalb ohne zusätzlichen Schutz in neue Hände. Dann gilt aber immer noch der normale Milieuschutz.

Eines der größten europäischen Wohnungsunternehmen

Heimstaden ist mit rund 100.000 Wohnungen in sechs Ländern eines der führenden europäischen Wohnungsunternehmen. Hinter Heimstaden stehen als Eigentümer und Anteilseigner europäische Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen. Den Abschluss der Transaktion in Berlin erwartet das Unternehmen im vierten Quartal 2020 oder im ersten Quartal 2021.
Heimstaden antwortet auf Fragen, etwa dazu, für wie viele Wohnungen die Mieten nach der zweiten Stufe des Mietendeckels abgesenkt werden müssen, nur allgemein. So erklärt das Unternehmen, Heimstaden respektiere „ausdrücklich alle Vorschriften und Rechte zum Mieterschutz“ und habe „die Rahmenbedingungen in Berlin vor dem Kauf gründlich geprüft und berücksichtigt“. Der Erwerb der Wohnungen durch Heimstaden werde „keine negativen Veränderungen für die Mieterinnen und Mieter mit sich bringen.“
Heimstaden habe eine langfristige Anlagestrategie ohne kurzfristige Gewinnerzielungsabsicht. Das Unternehmen kaufe die Häuser nicht, um sie wieder zu verkaufen. „Sollten Immobilien in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, bedeutet dies nicht, dass wir diese veräußern“, so ein Unternehmenssprecher. „Wenn wir in einzelnen Fällen Wohnhäuser verkaufen, befinden sich diese in Gegenden, in denen wir nicht genügend Häuser haben, um unseren Kunden einen angemessenen Service zu liefern, der unseren Standards entspricht“, so der Sprecher.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schwedischer-investor-will-fast-4000-wohnungen-in-berlin-kaufen-li.106571

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

rbb24.de am 04.09.2020: Wohnhäuserkauf in Neukölln – SPD-Politikerin zeigt Wohnungsunternehmen Akelius an
Mit sogenannten Share-Deals können Firmen beim Immobilienkauf die Grunderwerbssteuer umgehen – ganz legal. Doch beim Kauf von Wohnhäusern in Neukölln sei die Firma Akelius zu weit gegangen, meint die Berliner SPD-Politikerin Kiziltepe – und erstattet Anzeige.
Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe hat Anzeige gegen das Wohnungsunternehmen Akelius erstattet. Das teilte sie am Freitag auf Twitter mit. Kiziltepe wirft der schwedischen Firma vor, bei einem Wohnhäuserverkauf in Neukölln illegal vorgegangen zu sein.
Demnach wurden die entsprechenden Immobilien über einen sogenannten Share-Deal gekauft. Dabei werden Anteile an einer Firma erworben, der die betreffende Immobilie gehört. So wird die Grunderwerbssteuer umgangen. Maximal 94,9 Prozent der Anteile darf der Käufer so erwerben, für die restlichen Anteile muss ein unabhängiger Co-Investor gefunden werden.

Bundesregierung plant Reform von Share-Deals

Das soll in dem Fall des Neuköllner Wohnhäuserverkaufs “ein zypriotischer Schein-Co-Investor” sein, so Kiziltepe. Drei Akelius-Mitarbeiter seien Geschäftsführer bei dem Co-Investor Ciannis Beta.
Nach Informationen des Magazins “Spiegel” (Freitag) übernahm Akelius 89,9 Prozent der Grundstücksgesellschaft in Neukölln und Ciannis Beta 10,1 Prozent. Damit hätten sich die Investoren offenbar bereits für eine geplante Reform der Grunderwerbssteuer gewappnet. Durch sie würde nämlich die Beteiligungsschwelle von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Diese Reform sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Ein Gesetzentwurf liege vor, die Große Koalition könne sich bislang aber nicht darauf einigen.

Akelius will Unternehmensstrategie ändern

Kiziltepe geht die geplante Absenkung nicht weit genug. Die SPD wirbt wie die Grünen für eine stärkere Begrenzung der Anteilshöchstmenge bei Share-Deals. Die SPD fordert 75 Prozent, die Grünen höchstens 50 Prozent.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln seit seinem Inkrafttreten am 23.02.2020 als gesetzliches Verbot i.S.v. § 134 BGB zu beachten?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 66 S 95/20, Urteil vom 31.07.2020) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: „Nach Auffassung der Kammer trägt die Begründung des Amtsgerichts die Klageabweisung allerdings nur, soweit der Kläger die Zustimmung zur Mieterhöhung für die Zeit ab 1. März 2020 begehrt. Am 23.2.2020 ist das MietenWoG Bln in Kraft getreten. Die Kammer teilt die Einschätzung des Amtsgerichts, dass dieses Gesetz wirksam (insbesondere verfassungsgemäß) ist, und dass es als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB anzuerkennen ist. Obwohl es sich bei § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln um eine öffentlichrechtliche Regelung handelt, entfaltet diese über die im BGB bereits vorhandenen Vorschriften auch zivilrechtliche Wirkungen. Eine dieser Wirkungen besteht darin, dass i.S.d. § 134 BGB eine bereits vereinbarte überhöhte Miete “verboten” ist, was die Vereinbarung insoweit nichtig macht. Liegt ein verbotenes Rechtsgeschäft (noch) nicht vor, sondern soll es nach Maßgabe der §§ 558 BGB, 894 ZPO durch eine Klage auf Zustimmung erst herbeigeführt werden, so richtet sich die Klage auf gesetzlich verbotene Inhalte und ist deshalb unbegründet.

Allerdings hat das Amtsgericht dies auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des MietenWoG Bln angenommen, denn nach seiner Auffassung wäre das gesamte streitgegenständliche Mieterhöhungsbegehren (schon allein deshalb) unbegründet, weil es sich auf einen nach dem Stichtag (§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln; 18.06.2019) gelegenen Zeitraum bezieht. Dies erscheint zweifelhaft.

Der in § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln normierte Stichtag ist zwar als solcher anzuerkennen, er entfaltet aber nach Auffassung der Kammer Wirkungen erst seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, also seit dem 23.2.2020. Danach (erst) legt das als Stichtag bezeichnete Datum materiell den Zeitpunkt fest, der für die betragsmäßige Bestimmung der zulässigen Höhe des Mietzinses maßgeblich ist. Zuvor – also außerhalb des formell geltenden Gesetzes – konnten die Absichten des Gesetzgebers keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Zwar wollte der Landesgesetzgeber bereits seine Vorlage vom 17. Juni 2019 und die am Folgetag erfolgende Beschlussfassung über die Absicht der später erfolgten Gesetzgebung als Zäsur verstanden wissen; die dauerhafte Veränderung der bestehenden Verhältnisse entgegen den Absichten des geplanten Gesetzes sollte verhindert werden. Erst mit der Inkraftsetzung der Norm sorgte er aber dafür, dass eine “Miete”, die verglichen mit dem Stichtag materiell unzulässig hoch ist, rechtlich auch wirklich verboten ist.

Dies ergibt sich auch aus der späteren Begründung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vom 21.01.2020, wo es (a.a.O. S. 6) zu § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ausdrücklich heißt: “Die Vorschrift entfaltet (…) keine echte Rückwirkung. Sie regelt nicht das Verbot, bereits ab dem Stichtag eine höhere Miete (…) zu verlangen. Ein solches Verbot gilt, da im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, erst ab Inkrafttreten des Gesetzes…”.

Nach Ansicht der Kammer spaltet also bei dem hier zu beurteilenden zeitlichen Ablauf das Inkrafttreten des MietenWoG Bln am 23.2.2020 den bereits auf den 01.09.2019 bezogenen Streitgegenstand in einen zeitlich vor dem 23.02.2020 und einen zeitlich danach liegenden Teil. Für letzteren sind die Vorschriften im MietenWoG Bln als gesetzliches Verbot anzuwenden, für den vor dem 23.2.2020 liegenden Zeitraum ist allein das bis dahin geltende Recht maßgeblich.”