Archiv für den Monat: September 2021

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.09.2021 – Nach Volksentscheid: Initiative mahnt Umsetzung des Wählerwillens an
Mehrheit der Berliner votiert für Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen. Die Wirtschaft bangt, die Parteien diskutieren die Folgen.
Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen drängt nach dem erfolgreichen Volkentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen auf eine zügige Umsetzung des Bürgerwillens. Im Frühjahr nächsten Jahres könnte ein entsprechender Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, sagte der Sprecher der Initiative Rouzbeh Taheri am Montag. Für die Initiative sei es wichtig, dass der Beschluss des Volksentscheids umgesetzt werde, alle Maßnahmen für eine Vergesellschaftung der Wohnungen zu ergreifen. Das sei „ein eindeutiger Auftrag“, sagte Taheri, und bedeute, dass der Volksentscheid nicht benutzt werden dürfe, um andere Maßnahmen durchzusetzen.
Beim Volksentscheid am Sonntag hatte sich eine Mehrheit der Berliner für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne ausgesprochen. Nach Angaben aus dem Büro der Landeswahlleiterin votierten 56,4 Prozent für die Enteignung von Wohnungen, 39 Prozent lehnten dies ab. Insgesamt stimmten 1.034.709 Berliner mit Ja, 715.214 mit Nein. Die Bedingung, dass neben einer Mehrheit zugleich 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist, wurde ebenfalls erfüllt.
Besonders hoch fiel der Anteil der Ja-Stimmen mit gut 72 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg aus. In Mitte votierten rund 64 Prozent für eine Vergesellschaftung. Überall dort, wo der „Druck des Mietenwahnsinns“ besonders groß und die Einkommen niedrig seien, habe es eine „überdurchschnittliche Zustimmung“ gegeben, sagte Taheri. Überall dort, wo die Einkommen hoch seien, etwa in Einfamilienhausgebieten, sei die Zustimmung niedriger gewesen. Beim schlechtesten Ergebnis, in Steglitz-Zehlendorf, betrage die Zustimmung aber immer noch 44 Prozent.

Mieterverein spricht von fulminantem Erfolg

Ziel der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen ist, die Bestände von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Die Initiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung. Die Schätzungen für eine Entschädigung, die sich auf 243.000 Wohnungen beziehen, bewegen sich  zwischen zehn bis elf Milliarden Euro, die die Initiative ansetzt, und auf 36 Milliarden, mit denen der Senat kalkuliert.
Während der Berliner Mieterverein den Volksentscheid als „fulminanten Erfolg der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ bezeichnet und die Umsetzung des Bürgervotums einfordert, reagieren die Verbände der Immobilienwirtschaft besorgt. Die Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) Maren Kern sagte, der Enteignungsvolksentscheid habe zwar eine Mehrheit bekommen, fast 40 Prozent der Berlinerinnen und Berliner hätten aber auch dagegen gestimmt. Mit dem Ergebnis des Entscheids müsse jetzt gleichwohl „umgegangen werden“.
Dabei gelte es, „die Spaltung der Stadt nicht weiter zu vertiefen“, so Kern. „Deshalb brauchen wir eine offene und ehrliche Diskussion darüber, wie es jetzt in der Berliner Wohnungspolitik weitergehen soll“, sagte sie. Berlins Wohnungsproblem lasse sich nicht durch Enteignungen lösen, sondern nur durch gemeinsame Anstrengungen für mehr Wohnraum. Dazu müssten alle an einem Strang ziehen. Am besten werde das mit einem „Bündnis für Neubau und Wohnen“ gelingen.

Giffey will Gesetzentwurf erarbeiten

Ähnlich äußerte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK). „Zwar wurde dem Enteignungsvolksentscheid mehrheitlich zugestimmt, allerdings wurden mehrheitlich auch Parteien gewählt, die Enteignungen ablehnen“, erklärte IHK-Präsident Daniel-Jan Girl. „Das ist aus unserer Sicht vor allem ein deutliches Signal für die künftige Koalition, beim Thema Wohnungsbau und Mietenpolitik endlich für spürbare Entlastungen des angespannten Marktes zu sorgen.“
Die Parteien reagierten unterschiedlich auf den Volksentscheid. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey sprach sich im RBB-Inforadio dafür aus, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung zu erarbeiten. „Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden“, sagte sie. Der künftige Senat müsse sehr genau schauen, was verfassungsrechtlich möglich sei. Berlin dürfe sich kein weiteres negatives Urteil beim Bundesverfassungsgericht holen, warnte Giffey. Das höchste deutsche Gericht hatte zuletzt den Berliner Mietendeckel gekippt.
Die Spitzenkandidatin der Grünen Bettina Jarasch sagte, das Thema gehöre in Koalitionsverhandlungen. Die Politik müsse nun prüfen, ob eine Umsetzung des Bürgervotums für Enteignungen machbar sei. „Es gibt für ein solches Gesetz aber noch viele rechtliche und praktische Fragen zu klären“, sagte Jarasch der Deutschen Presseagentur.

Initiative will Druck aufrecht erhalten

Einer der möglichen künftigen Regierungspartner der SPD, die FDP, reagierte mit scharfer Kritik auf den Volksentscheid. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen habe es „mit fadenscheinigen Argumenten und fragwürdigen Mitteln geschafft, ausreichend Berlinerinnen und Berliner für die Initiative gewinnen zu können“, sagte der FDP-Abgeordnete Stefan Förster. „Dabei haben sie den Menschen jedoch Sand in die Augen gestreut: Dass die Ausgaben von 36 Milliarden Euro unsere Stadt in den finanziellen Ruin führen, dass dadurch tausende Jobs in Gefahr geraten und wir ins Risiko laufen, die zentrale Daseinsfürsorge unserer Stadt nicht mehr bezahlen zu können, das haben die Aktivisten verschwiegen“, so Förster.
Der Berliner Mieterverein stellte unterdessen klar, dass der Volksentscheid für die Koalitionsverhandlungen bedeute, „das Thema Mieten und Wohnen prioritär zu behandeln“. Außerdem müsse von den Parteien geprüft werden, in welcher Konstellation der durch das Volksbegehren deutlich gewordene Wille der Wählerinnen und Wähler umgesetzt werden könne.
Was auch immer die Parteien planen: Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen erklärte, sie werde Sondierungen und Koalitionsgespräche „eng begleiten“ und „genau beobachten“, wie die einzelnen Parteien sich äußern. Die Initiative sei sicher, dass der Wille der Berliner ohne ihren Druck nicht umgesetzt werde. Falls die Politiker dem Volksentscheid am Ende nicht folgen sollten, gebe es immer noch die Mittel der direkten Demokratie, so Taheri. „Wir sind jederzeit in der Lage, falls die Politik unseren Vorschlag ignoriert, auch einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg zu bringen.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 26.09.2021 – Volksentscheid: Mehr als eine Million Berliner wollen Wohnungen enteignen
Die Initiative  zur Vergesellschaftung von Immobilien großer Konzerne ist erfolgreich. Eine deutliche Mehrheit der Wähler stellt sich hinter die Forderung.
Eine Mehrheit der Berliner spricht sich für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne aus. Nach Auszählung in allen Wahllokalen votierten 56,4 Prozent für die Enteignung von Wohnungen, 39 Prozent lehnten dies ab. Das teilte das Büro der Landeswahlleiterin am Montag mit. Insgesamt stimmten 1.034.709 Berliner mit Ja, 715.214 mit Nein. Besonders hoch fiel der Anteil der Ja-Stimmen mit gut 72 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg aus. In Mitte votierten rund 64 Prozent für eine Vergesellschaftung. Das nötige Quorum, wonach neben einer Mehrheit zugleich 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist, war schon vor Auszählung aller Stimmen erreicht.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hatte den Volksentscheid bereits in der Nacht in einer Stellungnahme für gewonnen erklärt. Der zukünftige Senat sei nun dazu aufgerufen, ein Gesetz zu erarbeiten, um große Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und zu vergesellschaften. „Gemeinsam haben wir die Stadt bewegt und die Politik aufgerüttelt – das feiern wir heute“,  so Joanna Kusiak, Sprecherin der Initiative.
Der Senat von Berlin wird nach dem nun beschlossenen Text des Volksentscheids „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist, die Bestände von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter.
Die Initiative beruft sich, wie berichtet, auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung der Eigentümer. Das Problem: Seit Gründung der Bundesrepublik ist von dem sogenannten Sozialisierungsartikel noch kein Gebrauch gemacht worden. Es gibt also keine Rechtsprechung zu einer Vergesellschaftung und keine Erfahrungen zur Höhe einer notwendigen Entschädigung. Absehbar ist, dass eine Vergesellschaftung von den Gerichten überprüft wird.

Juristisch umstritten

Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung gibt es verschiedene Positionen. In einem am Donnerstag vorgestellten Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis, das die wirtschaftsnahe Initiative „Neue Wege für Berlin“ in Auftrag gegeben hat, heißt es, dass der zur Abstimmung stehende Beschluss in weiten Teilen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung in Deutschland steht. „Es bestehen gewichtige rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids“, erklärte Battis. „Die von der Initiative geforderte Vergesellschaftung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nur Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen.“ Dem Land Berlin fehle außerdem die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz, und die zur Finanzierung geplante Kreditaufnahme durch eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse“.
Andere Juristen stützen die Auffassung, dass eine Vergesellschaftung sehr wohl zulässig ist, knüpfen dies aber an bestimmte Bedingungen. Aus Sicht von Reiner Geulen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist es „verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich, Grund und Boden, also auch Wohnimmobilien“ gemäß Artikel 15 „in eine gemeinwirtschaftliche, nicht-gewinnorientierte Form zu überführen“. Doch müsse ein Sozialisierungsgesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Bedenken könnten sich daraus ergeben, dass nur „private“ Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden sollen, nicht aber solche, die der öffentlichen Hand gehören. Unzulässig wäre eine Vergesellschaftung, „wenn sie nicht erforderlich ist“, stellt Geulen fest. Dies bedeute, „dass ein Vergesellschaftungsgesetz daraufhin zu überprüfen ist, ob das Ziel – die Schaffung von angemessenem Wohnraum – auch ohne die Vergesellschaftung erreicht werden kann“.

Was folgt aus dem Votum?

Umstritten ist eine Vergesellschaftung vor allem wegen der Höhe der notwendigen Entschädigung. In der amtlichen Kostenschätzung werden die Entschädigungskosten für eine Vergesellschaftung von zirka 243.000 Wohnungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro beziffert – plus Erwerbsnebenkosten. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geht von einer geringeren Entschädigung aus. Laut der Mitteilung zum Volksentscheid schätzt die Initiative die Entschädigung auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Auf Basis eines „Faire-Mieten-Modells“ für 243.000 Wohnungen kommt die Initiative auf eine Entschädigung von rund zehn bis elf Milliarden Euro.
Welche Folgen der Volksentscheid hat, ist offen. SPD, CDU und FDP lehnen eine Vergesellschaftung ab, die Linke ist dafür, die Grüne sehen sie als „Ultima Ratio“. Der nächste Senat muss prüfen, was aus dem Votum folgt. Gegner einer Vergesellschaftung wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja stufen den Beschluss als Appell ein. Sowohl SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey als auch Czaja haben aber zugesichert, das Ergebnis des Volksentscheids ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen. Rückenwind bedeutet der Volksentscheid für die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch, die erklärt hatte, den Volksentscheid nutzen zu wollen, um die Vermieter freiwillig zu einem Mietenschutzschirm zu Gunsten der Mieter zu bewegen. Mehrere Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft haben im Vorfeld der Wahl die Landesregierung aufgerufen, ein Bündnis für den Neubau einzugehen.

Akelius verkauft seine 14.050 Berliner Wohnungen

Nicht alle Unternehmen setzen aber offenbar auf eine Kooperation. Die Firma Akelius teilte am Sonntagabend mit, dass sie sich von 14.050 Wohnungen in Berlin und von rund 3600 Wohnungen in Hamburg trennt. Neuer Eigentümer wird das schwedische Wohnungsunternehmen Heimstaden Bostad AB. Akelius war in den vergangenen Jahren vor allem wegen hoher Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge kritisiert worden und hätte zum Kreis der Konzerne gehört, die von einer Vergesellschaftung betroffen gewesen wären.

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 17.09.2021: Rekommunalisierung von Wohnungen

degewo statt Deutsche Wohnen

Nun ist die Katze aus dem Sack:

Die degewo AG übernimmt die Deutsche Wohnen / GSW – Pegasus- Siedlung im Falkenhagener Feld.

Die degewo ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen mit rund 75.000 Wohnungen im Bestand.

Sie hat die Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” mit unterzeichnet.

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 17.09.2021: Rekommunalisierung von Wohnungen

Berlinovo statt Deutsche Wohnen

Nun ist die Katze aus dem Sack:
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) übernimmt die Deutsche Wohnen / GSW – Großsiedlung im Falkenhagener Feld.
Die Berlinovo ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz und im Eigentum des Landes Berlin.
Sie hat – anders als die übrigen sechs städtischen Wohnungsgesellschaften – die Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” nicht mit unterzeichnet.

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 14.09.2021: Rekommunalisierung von Wohnungen – Land Berlin kauft 3408 Wohnungen in Spandau

Vonovia/Deutsche Wohnen-Deal auf der Zielgeraden

Die drei landeseigenen Unternehmen HowogeBerlinovo und Degewo werden insgesamt 14.754 Wohnungen und 443 Gewerbeeinheiten von der Vonovia und der Deutsche Wohnen käuflich erwerben. Der Kaufpreis soll sich auf rund 2,4 Milliarden Euro belaufen. Die Howoge wird fast 8.300 Wohnungen, die Berlinovo gut 4.000 Wohnungen und die Degewo etwa 2.400 Wohnungen kaufen.
Der größte Anteil der zu erwerbenden Wohnungen befindet sich mit 3.408 Wohnungen in Spandau; es folgt Steglitz-Zehlendorf mit 2.464 Wohnungen sowie Neukölln mit 2.009 Wohnungen. Auf Tempelhof-Schöneberg entfallen 155 Wohnungen.
Am 10.09. hat der Aufsichtsrat der Berlinovo und am 13.09.2021 haben die Aufsichtsräte der Howoge und der Degewo dem Ankauf zugestimmt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin muss nach Auffassung des Regierenden Bürgermeisters sowie der Senatsverwaltung für Finanzen nicht beteiligt werden. Damit steht dem Ankauf nichts mehr im Wege und die notariellen Kaufverträge können zeitnah abgeschlossen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob alle 3.408 Spandauer Wohnungen im Falkenhagener Feld liegen?

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 10.09.2021 – Wohnungs-Deal: Grüne bringen Untersuchungsausschuss ins Gespräch
Fraktionschefin Antje Kapek sieht sich nicht ausreichend über Milliardengeschäft informiert – und droht indirekt Konsequenzen an.
Der von der SPD forcierte Ankauf von knapp 15.000 Wohnungen von Vonovia und Deutsche Wohnen sorgt innerhalb der rot-rot-grünen Koalition für Zwist. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Antje Kapek, sieht sich nicht ausreichend informiert und bringt nun sogar die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ins Spiel.
„Wir haben vom Regierenden Bürgermeister und vom Finanzsenator in den vergangenen Tagen immer wieder Auskunft über Einzelheiten des geplanten Wohnungsankaufs von der Vonovia und der Deutsche Wohnen gefordert“, sagt Kapek. „Eine zufriedenstellende Antwort haben wir bisher aber leider nicht erhalten.“ So sei bis jetzt unklar, in welchem baulichen Zustand sich die Wohnungen befinden und mit welchem Aufwand sie saniert werden müssen. „Deswegen ist nicht absehbar, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die landeseigenen Unternehmen über den ohnehin schon hohen Kaufpreis zukommen“, sagt Kapek.

Grüne verlangen Aufklärung

Wie berichtet, wurden unter Federführung von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Howoge und Degewo sowie von der ebenfalls landeseigenen Berlinovo, die die Immobilien aus den früheren Skandalfonds der Bankgesellschaft verwaltet, mit Vonovia und Deutsche Wohnen Kaufverträge für rund 15.000 Wohnungen ausgehandelt. Kaufpreis: rund 2,4 Milliarden Euro.
„Wir verlangen Aufklärung darüber, wie genau der Zustand der Wohnungen im Zuge der Wertermittlung überprüft wurde, welcher Sanierungsaufwand besteht, wie hoch die finanzielle Belastung für Howoge, Degewo und Berlinovo aus dem Erwerb ist und wie stark die Spielräume für künftige Investitionen der Unternehmen eingeschränkt werden, etwa in den Neubau oder in die energetische Sanierung“, sagt Antje Kapek. Eine Einschränkung des Neubaus komme für die Grünen nicht in Betracht.

Linke sieht Deal ebenfalls kritisch

„Sollten unsere Fragen nicht beantwortet werden, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um die ausstehenden Informationen zu erhalten“, kündigt Kapek an. „Einen Mangel an Transparenz kritisieren nicht nur wir. Manche befürchten bereits, dass hier ohne Transparenz der nächste parlamentarische Untersuchungsausschuss drohen könnte“, so die Fraktionschefin der Grünen. „Wir sind der Meinung, dass man einem solch intransparenten Deal kurz vor Ende der Legislatur nicht durchpeitschen sollte – dafür erscheinen uns die Risiken zu hoch.“
Die Linke sieht den Deal ebenfalls kritisch. Haushaltsexperte Steffen Zillich sagt: „Wir waren und sind für Bestandsankäufe. Wenn die Konditionen vertretbar sind, wollen wir kaufen.“ Wichtig sei aber, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften „dadurch nicht in eine Situation kommen, in der sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können“. Das gelte für die soziale Wohnraumversorgung ebenso wie für den Neubau. Die Unterlagen der Degewo, über die die Berliner Zeitung am Donnerstag berichtete, lieferten hier ein klares Bild. „Die Degewo würde ihre Neubauziele nicht finanzieren können, wenn sie den Ankauf finanziell allein stemmt“, so Zillich. „Das wird in der Tendenz auch für die anderen Wohnungsbaugesellschaften so sein“, so der Linke-Abgeordnete. Eine solche Abkehr vom Neubau sei für die Linke „politisch nicht vertretbar“.
Die Kaufverträge sollen in Kürze unterschrieben werden. Vorher müssen die Aufsichtsgremien der drei landeseigenen Unternehmen zustimmen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb24.de am 09.09.2021: Plötzlich mehr Quadratmeter – Wenn die Miete nach einer Wohnungsvermessung erhöht wird
 
Was tun, wenn man plötzlich mehr Miete zahlen soll, weil die Wohnung angeblich größer ist als gedacht? Genau das ist der Rentnerin Gabriele C. aus Berlin passiert. Ob Vermieter das einfach so machen können und welche Rechte Mieter haben. Von Ute Sturmhoebel
Seit 14 Jahren wohnt die Berliner Rentnerin Gabriele C. in ihrer rund 42 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung. Nach einer Neuvermessung soll sie 50 Euro mehr Miete pro Monat dafür bezahlen. Die größte Angst der 67-Jährigen aber ist, dass sie womöglich mehrere tausend Euro an Miete nachzahlen soll.
Fälle wie dieser – mit strittigen Quadratmetergrößen – sind in der Praxis nicht selten, weiß Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. In einem Punkt kann sie die Mieterin jedoch beruhigen: “Eine rückwirkende Nachforderung der Miete, weil die Wohnung tatsächlich größer war und die Mieterin vermeintlich jahrelang zu wenig Miete gezahlt hat, ist nicht möglich. Denn eine Miete kann nur mit einem Mieterhöhungsverlangen erhöht werden und ein Mieterhöhungsverlangen kann nur für die Zukunft gestellt werden. Das heißt, rückwirkend geht das nicht.”
Bei Zweifeln die eigene Wohnung nachmessen
Doch wie muss ein Mietvertrag in Bezug auf die Wohnungsgröße aussehen? Im Mietvertrag von Gabriele C. von 2007 stehen “ca. 42,62m²” Wohnfläche – mit dem Zusatz: “Wobei der Vermieter ausdrücklich keine Garantie für diese Flächengröße übernimmt.”
Der Expertin vom Mieterverein begegnet das häufiger. “Die Circa-Angabe der Wohnungsgröße hat keine Relevanz, das wird dann so behandelt, als wäre es die tatsächlich angegebene Wohnfläche”, sagt Wibke Werner. “Etwas anderes ist es, wenn es um eine Mieterhöhung geht, um eine Betriebskostenabrechnung geht, dann kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Von daher ist es gar nicht zwingend, dass im Mietvertrag irgendetwas vereinbart ist.”
Auch abweichende Quadratmeter-Zahlen in Mietverträgen begegnen Wibke Werner in der Praxis immer wieder. Deshalb rät die Mietrechts-Expertin: Bei Zweifeln auch mal selbst die Größe der eigenen Wohnung nachmessen – dafür einfach Länge mal Breite eines Raumes rechnen, Nischen abziehen. Der Keller wird gar nicht berechnet. Alles unter einem Meter Höhe fällt auch komplett weg, die Fläche zwischen ein und zwei Metern Höhe wird zu 50 Prozent angerechnet. Für Balkon, Terrasse oder Loggia gilt: bei Mietverträgen bis 2003 rechnet man die Hälfte, bei Abschluss ab 2004 zwischen 25 und 50 Prozent, je nach Ausstattung und Wohnwert.

Oft gibt es Abweichungen

Gutachter Klaus-Uwe Wöllert vermisst gemeinsam mit seiner Kollegin Karin Rabel Wohnungen im Auftrag von Mietern, denen diese kleiner vorkommen als im Mietvertrag angegeben. Oft weichen ihre Messungen deutlich von der angeblichen Größe ab. Bei 20 Prozent der Wohnungen sei die Abweichung minimal, sagt Wöllert. “Aber wenn Sie von 15 Euro pro Quadratmeter ausgehen, dann bedeutet das ja im Jahr auch schon 200 bis 300 Euro, die man zu viel zahlt.“
Erst wenn die Wohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner ist, als die im Mietvertrag vereinbarte Größe, bestehe laut Mietrecht ein erheblicher Mangel, sagt Wibke Werner. “Dann entsteht ein dauerhaftes Mietminderungsrecht in Höhe der prozentualen Abweichung.“
Bei Rentnerin Gabriele C. wurde im Auftrag des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt nachgemessen. Das Ergebnis der Messung hat eine Gesamtwohnfläche von rund 45 Quadratmetern ergeben. Das sind fast drei Quadratmeter weniger, als der Vermieter berechnet hatte. Möglicherweise wird die Berlinerin das noch mit ihm ausfechten müssen. Denn womöglich wird er sich nicht auf diese neue Berechnung einlassen.
Doch Gabriele C. ist trotzdem erleichtert. Denn nach Aussagen des Berliner Mietervereins könne der Eigentümer ihre Miete erst in knapp einem Jahr erneut erhöhen. Und dann laut Berechnungen von Wibke Werner für die nun festgestellten 45,785 qm auch nur auf 406 Euro: immerhin fast 20 Euro weniger als der Vermieter gefordert hatte.

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 08.09.2021: ADLER Westgrund zeigt die Krallen
Immobilienunternehmen will die Mieten in der Rudolf-Wissell-Siedlung erhöhen
Das Gebiet gilt nicht unbedingt als Wohngegend für Betuchte. Manche Mieter der Rudolf-Wissell-Siedlung haben schon jetzt Probleme, ihre monatliche Miete zusammen zu bekommen. Künftig könnte das noch schwieriger werden.
Zum 1. November hat die ADLER Westgrund Mieterhöhungen angekündigt. Dem Immobilienunternehmen gehört ein Großteil der Wohnungen in der Siedlung. Rund 700 der 779 Wohneinheiten wären vom Kostenanstieg betroffen, heißt es in einer Mitteilung der Linkspartei. Bewohner am Pillnitzer Weg, Loschwitzer Weg und Cosmarweg hätten entsprechende schriftliche Ankündigungen erhalten.
Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) hält die von der Linkspartei genannte Zahl an betroffenen Mietern für realistisch. Der AMV bietet jeden Montag in dem Kiez Sprechstunden an und wurde von mehreren Betroffenen aufgesucht. Nach Eupens Einschätzung sind die Mieterhöhungen als ungerechtfertigt anzusehen. Mieten könnten nur angehoben werden, wenn das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete noch nicht erreicht worden sei, erklärte er. Das wäre aber bereits der Fall gewesen. Die Miete lag schon jetzt höher, als für diese Gegend gerechtfertigt.
Die Steigerung werde nicht zuletzt mit einer Aufwertung des Wohnumfeldes begründet. Von einem besonders aufgewerteten Wohnumfeld könne nicht die Rede sein. Es könne vielleicht als normal bezeichnet werden. Habe aber sicher nicht das Ambiente einer Seniorenresidenz. Marcel Eupens Rat deshalb: Die Betroffenen sollten dem verlangten Mehr an Miete erst einmal nicht zustimmen, sondern sie rechtlich prüfen lassen.
Dass die ADLER Westgrund gerade jetzt mit seinem Erhöhungsbegehren vorstellig wird, verwundert viele. Bei den Wahlen am 26. September wird auch über den Volksentscheid zum Enteignen großer Wohnungsunternehmen abgestimmt. Dass ein solches Unternehmen im Vorfeld an der Preisschraube drehen will, liefert der Enteignungsinitiative weitere Argumente.
Die Adler Westgrund gehört zum in diesem Jahr neu formierten Immobilienkonzern Adler Group. In seinem Besitz sind ungefähr 70 000 Wohnungen, davon etwa 20 000 in Berlin. Dem Unternehmen sei die Stimmung in der Stadt wohl nicht bewusst, vermutet Marcel Eupen. Vielleicht habe ein Computer Steigerungspotenzial in der Rudolf-Wissell-Siedlung erkannt. Und danach seien die Schreiben rausgeschickt worden.

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

Berliner Zeitung am 07.09.2021: Groß-Demo für Mietenstopp in Berlin: Mieter machen mobil
Die Veranstalter fordern von der nächsten Bundesregierung einen „radikalen Kurswechsel“ in der Wohnungspolitik. Bis zu 30.000 Menschen werden zur Demo erwartet.
Mieterinitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände rufen für Sonnabend zu einer Demonstration in Berlin auf, um einen „radikalen Kurswechsel in der Mieten- und Wohnungspolitik von der zukünftigen Bundesregierung einzufordern“. Das geht aus einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung der Veranstalter hervor. Die Organisatoren rechnen mit 10.000 bis 30.000 Teilnehmern. Laut Polizei sind 20.000 Personen angemeldet. Im Mittelpunkt des Protests steht die Forderung nach einem Mietenstopp.
„Ob Frankfurt, Dresden, München, Leipzig, Berlin, Hamburg oder Köln: Die Mieten steigen unaufhörlich weiter oder haben unzumutbare Höhen erreicht – und das nicht nur in den großen Städten“, kritisieren die Organisatoren der Demonstration. Vielerorts sinke das Angebot an preisgünstigem Wohnraum dramatisch, verlören Menschen durch Zwangsräumung ihre Wohnung oder fänden „schlicht keinen bezahlbaren Wohnraum“. Wohnen sei aber „ein Menschenrecht und keine Ware“, deswegen brauche Deutschland einen sofortigen Kurswechsel in der Mieten- und Wohnungspolitik.

Neue Bundesregierung soll gleich nach der Wahl handeln

„Wir wollen am 11. September ein kraftvolles Zeichen setzen, die Stärke und den Widerstand der Berliner und bundesweiten Mietenbewegung auf die Straße bringen“, sagt Kim Meyer vom Mietenwahnsinn Bündnis Berlin. „Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland sind verzweifelt“, sagt Matthias Weinzierl von der Kampagne Mietenstopp. „Sie haben die berechtigte Sorge, ihr Zuhause zu verlieren.“ Denn die Mieten stiegen immer weiter, auch Corona habe daran nichts geändert. „Deswegen fordern wir jetzt einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre“, so Weinzierl. Der Mietenstopp müsse sofort nach der Wahl von der Bundesregierung beschlossen werden.
„In den sechs Jahren eines Mietenstopps müssen dringend weitere Reformen angegangen werden“, fordert Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund. „Es muss das Bodenrecht reformiert werden, denn mit extrem hohen Bodenpreisen kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen.“ Außerdem müsse die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder eingeführt werden. Die war Ende der 1980er-Jahre von der schwarz-gelben Koalition von Kanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft worden. Bis dahin hatten sich gemeinnützige Unternehmen verpflichtet, ihre Wohnungen auf Dauer zu beschränkten Preisen zu vermieten und das Firmenvermögen nur für den Wohnungsbau einzusetzen. Im Gegenzug genossen sie steuerliche Vorteile.

Protestzug startet am Alexanderplatz

Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten fordert, „100.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr und viele leistbare Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung“ zu bauen. Außerdem müsse der Kündigungsschutz verbessert werden„Nicht nur in Berlin werden immer mehr Menschen mit geringem Einkommen durch hohe Mieten obdachlos oder in neue Armutssiedlungen am Stadtrand verdrängt“, sagt Karlheinz Paskuda vom bundesweiten Aktionsbündnis gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung. „Auch gewerbliche Angebote des alltäglichen Bedarfs verschwinden.“ Eine Enteignung von Wohnungskonzernen, nicht nur in Berlin, sei nötig, um Mieter „vor Spekulation und Profitinteressen zu schützen“.
Initiatoren der Demonstration sind das bundesweite „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“, die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und die Kampagne „Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel“. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen wirbt um Unterstützung beim Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen. „Wir haben in Berlin am 26. September 2021 die historisch einzigartige Chance, ein Zeichen gegen den Verkauf unserer Städte zu setzen“, sagt der Sprecher der Initiative Rouzbeh Taheri. Der Volksentscheid biete die Möglichkeit, „Hunderttausende Wohnungen der Spekulation zu entziehen und im Sinne der sozialen Wohnraumversorgung zu bewirtschaften“.
Die Demo soll von 13 bis 18 Uhr vom Alexanderplatz zum Großen Stern ziehen. In der City ist in dieser Zeit mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gross-demo-fuer-mietenstopp-mieter-machen-mobil-li.181444

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 06.09.2021: Zweiter Anlauf für einen Mietendeckel
Erneuter Versuch, den Mietanstieg zu stoppen: Der Berliner Senat will per Bundesratsinitiative den Ländern eine Regulierung der Miete ermöglichen.
Der rot-rot-grüne Senat startet einen erneuten Versuch, die Mieten zu deckeln. Über eine Bundesratsinitiative will die Stadtregierung erreichen, dass der Bund den Ländern per sogenannter Öffnungsklausel ermöglicht, den Mietanstieg zu stoppen. Ein entsprechender Vorschlag soll auf der Senatssitzung an diesem Dienstag beschlossen werden. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden, dass Regelungen zur Miethöhe von ungebundenem Wohnraum in die Zuständigkeit des Bundes fallen – und den Berliner Mietendeckel damit für nichtig erklärt.
Mit dem Vorstoß über den Bundesrat soll die Bundesregierung nun dazu aufgerufen werden, einen „Gesetzentwurf zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel vorzulegen“, die es ermöglicht, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.

Bisheriges Mietrecht geht dem Senat nicht weit genug

Die mietpreisrechtlichen Regelungen im BGB trügen den unterschiedlichen Situationen auf den lokalen Wohnungsmärkten nicht ausreichend Rechnung. Die Mietpreisbremse und die Verringerung des Mieterhöhungsspielraums von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren hätten die Situation auf angespannten Wohnungsmärkten „nicht oder nur leicht verbessert“. In vielen dieser Gebiete gingen die vorhandenen Instrumente nicht weit genug, um eine wirksame Mietpreisbegrenzung zu erreichen.
Das soziale Mietrecht müsse aber „auf allen Wohnungsmärkten die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung aufgrund steigender Mieten schützen und die Mieten nachhaltig leistbar halten“. Deswegen sei es nötig, „dass durch Bundesrecht eine Ermächtigung eingeführt wird, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend abzuweichen, wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten“ dies erfordere, heißt es weiter. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat mit Beschluss vom 3. Juni 2021 aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.

Vorstoß gegen illegale Vermietung von Ferienwohnungen

Mit einer weiteren Bundesratsinitiative will der Senat schärfer gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen und gegen Wohnungsleerstand vorgehen, also gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum. Daten ausländischer Vermietungsportale wie Airbnb, die nach dem EU-Amtshilfegesetz in Steuersachen an Deutschland übermittelt werden, sollen danach künftig auch für die Verfolgung der Zweckentfremdung herangezogen werden. Bisher dürfen die Daten, die unter das Steuergeheimnis fallen, nur zu steuerlichen Zwecken genutzt werden. Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich in der Europäischen Union für die Datennutzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum einzusetzen.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zweiter-anlauf-fuer-einen-mietendeckel-li.181184