Archiv für den Monat: Oktober 2015

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

WISO | 19.10.2015 Rückzahlung hoher Miete durch Rüge!
Mit der Wohnungsnot machen Vermieter noch immer gute Geschäfte und ignorieren die Mietpreisbremse. Aber es lohnt sich beim Vermieter auf die Einhaltung der Mietpreisbremse zu pochen. Wer also glaubt, bei einer Neuvermietung zu viel Miete zu zahlen, sollte unbedingt nachrechnen und dem Vermieter eine qualifizierte Rüge erteilen.
http://www.zdf.de/wiso/einhaltung-der-mietpreisbremse-ruege-40563178.html
Anmerkung: Eine Rückforderung überbezahlter Miete bei einem Verstoß gegen die „Mietpreisbremse“ setzt eine vorherige qualifizierte Rüge des Mieters nach § 556g Abs. 2 BGB voraus. Vorgenannte Norm lautet wie folgt:

„Der Mieter kann von dem Vermieter eine nach den §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete nur zurückverlangen, wenn er einen Verstoß gegen die Vorschriften dieses Unterkapitels gerügt hat und die zurückverlangte Miete nach Zugang der Rüge fällig geworden ist. Die Rüge muss die Tatsachen enthalten, auf denen die Beanstandung der vereinbarten Miete beruht.“
Näheres unter http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2015/05/pressemitteilung-342015/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am 12.10.2015 – Arbeits­recht: Ist Umziehen Arbeits­zeit? Kommt darauf an…

Die Frage, was Arbeits­zeit ist, beschäftigt Gerichte regel­mäßig. Das Gesetz definiert es kurz und knapp so: Arbeits­zeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhe­pausen. Aber gehört auch Duschen und Umziehen im Betrieb dazu? Und was gilt für Außen­dienst­mit­arbeiter? test.de berichtet über die neuesten Entscheidungen des Landes­arbeits­gerichts Düssel­dorf und des Europäischen Gerichts­hofs.

https://www.test.de/Arbeitsrecht-Ist-Umziehen-Arbeitszeit-Kommt-darauf-an-4925116-0/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Setzt eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung voraus, dass der Verteilerschlüssel für den Mieter nachvollziehbar ist und muss dieser, wenn er nicht aus sich heraus selbsterklärend verständlich ist, erläutert werden?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 11 C 340/14, Urteil vom 15.04.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Klägerin kann von der Beklagten eine Nachzahlung in Höhe von 829,64 Euro aus dem Mietvertrag in Verbindung mit § 556 BGB verlangen. Die Beklagte hat nach dem Mietvertrag die Betriebskosten zu tragen. Die Betriebskostenabrechnung vom 6. Dezember 2013 ist formell wirksam. Ihre Wirksamkeit setzt voraus, dass die Verteilerschlüssel für den Mieter nachvollziehbar sind. Die in der Betriebskostenübersicht aufgeführten Verteilerschlüssel erklären sich nicht von selbst, weil sie lediglich aus einer Zahlenkombination bestehen. Es kann dennoch offen bleiben, ob die Abrechnung vom 6. Dezember 2013 auch das Blatt mit den Erläuterungen der Verteilerschlüssel (Blatt 17 der Akte) enthielt, weil die Verteilerschlüssel identisch waren mit den Verteilerschlüsseln der Vorjahresabrechnungen. Es ist unstreitig, dass die Beklagte in den Vorjahren die Erläuterungen der angewandten Verteilungsschlüssel erhalten hat. Bei der Durchsicht ihrer Unterlagen in der mündlichen Verhandlung vom 15. April 2015 hat sie die Erläuterung aus der Abrechnung 2011 vorgezeigt. Damit war sie bei Zugang der Abrechnung 2012 auch ohne weiteres in der Lage, durch Rückgriff auf die Abrechnung 2011 zu ermitteln, nach welchem Schlüssel die Betriebskosten verteilt werden. Dann liegt aber auch keine formelle Unwirksamkeit vor (BGH, BGH, Urteil vom 11. August 2010 – VIII ZR 45/10, ibr-online).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finanztip.de am 15.10.2015: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern!
Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung ausgestiegen sind, können Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Ihrem alten Vertrag profitieren. Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie sie möglicherweise von der Bank zurückerhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer seine zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossene Baufinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen.
  • Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.
  • Banken wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung. Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen.
  • Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.
  • Die Bundesregierung plant, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr 2016 widerrufen.

http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-darlehen/vorfaelligkeitsentschaedigung-fehlerhafte-widerrufsbelehrung/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am 13.10.2015 – Schlafstörungen: Zehn Schlafkiller – und wie man sie über­listet!

Schlafen ist ein Lebens­elixier: in den Nacht­stunden tanken wir Kraft, verarbeitet unser Gehirn den Alltag. Fehlt der Schlaf, zermürbt das. Viele Stören­friede sind hausgemacht – und daher leicht zu beseitigen. test.de nennt zehn typische Schlafkiller und sagt, wie man ihnen am besten begegnet.

https://www.test.de/Schlafstoerungen-Zehn-Schlafkiller-und-wie-man-sie-ueberlistet-4926137-0/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Können bei einem sogenannten Vollwartungsvertrag für den im Mietobjekt befindlichen Aufzug die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten auf die Mieter umgelegt werden?

Die Antwort des Amtsgerichts Duisburg (AG Duisburg – 45 C 2556/14, Urteil vom 29.04.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Duisburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Unstreitig hat die Beklagte mit der Firma X einen sogenannten Vollwartungsvertrag für den im Mietobjekt befindlichen Aufzug abgeschlossen, in dessen Rahmen neben Wartungsarbeiten auch Reparaturen erbracht werden. Da der Erhalt der Mietsache gem. §535 Abs. 1 S. 2 BGB Vertragspflicht des Vermieters ist, können Kosten für Instandhaltungsarbeiten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Deshalb ist von der aufgrund des Vollwartungsvertrages gezahlten Vergütung vor Umlage auf den Mieter ein Abzug für den in der Vergütung enthaltenen Instandsetzungsanteil vorzunehmen (vgl. Urteil des Landgerichts Duisburg vom 02.03.2004, Az.: 13 S 265/03; Schmidt/Futterer, Mietrechtskommentar, 10. Auflg. 2011, § 556 Rdnr. 97), wobei dieser Anteil bei einem einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung durch das Gericht zu schätzen ist (Schmidt/Futterer, Mietrechtskommentar, 10. Auflg. 2011, § 556 Rdnr. 137). Da weder den zur Akte gereichten Rechnungen der Firma X noch dem Vortrag der Beklagten konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte zu der Frage zu entnehmen sind, in welchem Verhältnis sich die Kosten auf Instandsetzungskosten und Wartungskosten aufteilen, hält das Gericht eine Kostenhalbierung für sachgerecht (vgl. insoweit auch Schmidt/Futterer, Mietrechtskommentar, 10. Auflg. 2011, § 556 Rdnr. 137).”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb-online.de am 21.10.2015: 302 Parzellen werden wohl bebaut Das Ende der Kolonie Oeynhausen naht!

Der Kampf ist offenbar entschieden: Die heftig umstrittene Wohnbebauung der Kleingartenkolonie Oeynhausen soll kommen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf will dem Investor eine Baugenehmigung erteilen – trotz eines Bürgerentscheids, der das ablehnt, und gegen den Willen des Bezirksparlaments.

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/10/Kolonie-Oeynhausen-Ende-naht-Bebauung-Lorac.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 20.10.2015 – Gegen den Wohnungsleerstand: Abgeordneter fordert verstärkte Kontrollen!

Der Bezirk soll verstärkt gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorgehen. Das fordert der CDU-Abgeordnete Matthias Brauner. Denn auch in Spandau wird Wohnraum knapper.

http://www.berliner-woche.de/spandau/bauen/gegen-den-wohnungsleerstand-abgeordneter-fordert-verstaerkte-kontrollen-d87312.html