Archiv für den Monat: Februar 2015

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne konkrete Verdachtstatsachen durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen observieren lassen?

Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 1007/13, Urteil vom 19.02.2015 – hat die Überwachung von Mitarbeitern erschwert. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen, urteilten die Richter.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesarbeitsgericht-101.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Haftet der Erbe für Forderungen aus dem – mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen – Mietverhältnis unbeschränkt mit seinem Eigenvermögen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 68/12, Urteil vom 23.01.2013) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 10/2013 vom 23.01.2013 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist beendet wird, auch die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlassverbindlichkeiten sind – mit der Folge, dass der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken kann und nicht daneben mit seinem Eigenvermögen haftet. § 564 Satz 1 BGB begründet keine persönliche Haftung des Erben. Weder aus dem Wortlaut noch aus der systematischen Stellung der Vorschrift lässt sich entnehmen, dass dem Erben im Hinblick auf das Wohnraummietverhältnis des Erblassers eine mit einer persönlichen Haftung verbundene Sonderstellung zugewiesen sein soll.”

Aus der Rubrik “Verbraucherstudien”:

Der aktuelle Armutsbericht

Pressemeldung Paritätischer Wohlfahrtsverband vom 19.02.2015 – Armut auf Höchststand: Studie belegt sprunghaften Armutsanstieg in Deutschland!

„Noch nie war die Armut in Deutschland so hoch und noch nie war die regionale Zerrissenheit so tief wie heute. Deutschland ist armutspolitisch eine tief zerklüftete Republik“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Armut in Deutschland sei innerhalb nur eines Jahres geradezu sprunghaft von 15,0 Prozent (2012) auf 15,5 Prozent (2013) gestiegen. Rein rechnerisch bedeutet dies einen Anstieg von 12,1 auf 12,5 Millionen Menschen. Am stärksten betroffen seien die Bundesländer Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

http://www.der-paritaetische.de/pressebereich/artikel/news/armut-auf-hoechststand-studie-belegt-sprunghaften-armutsanstieg-in-deutschland/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat der Kunde eines Telekommunikationsunternehmens einen Schadensersatzanspruch bei einem mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Internetanschlusses?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – III ZR 98/12, Urteil vom 24.01.2013) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 14/2013 vom 24.01.2013 wie folgt aus: “Demgegenüber hat der Senat dem Kläger dem Grunde nach Schadensersatz für den Fortfall der Möglichkeit zuerkannt, seinen Internetzugang für weitere Zwecke als für den Telefon- und Telefaxverkehr zu nutzen. Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.

Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Zahlungsverzug – Schon zwei nicht gezahlte Monatsmieten hintereinander berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung!

§ 543 BGBAußerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

3.
der Mieter

a)
für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b)
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Bei-Zahlungsverzug-droht-die-Kuendigung-article14522681.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bausparkassen: Kündigungswelle wegen Niedrigzinsen!

Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt die Hintergründe, gibt zu den von den Bausparkassen angeführten Kündigungsgründen eine rechtliche Einschätzung und hilft mit einem Musterbrief, um sich gegen angedrohte oder schon ausgesprochene Kündigungen zu wehren.

http://www.vzb.de/bausparkassen-kuendigungswelle

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 18.02.2015 – Reallöhne erstmals wieder höher als im Jahr 2000!

“Die Bruttolöhne in Deutschland haben real erstmals wieder das Niveau der Jahrtausendwende erreicht. Stärker entwickelt haben sich die Tariflöhne, vor allem aber die Gewinn- und Vermögenseinkommen. Das zeigt die neue Verteilungsbilanz des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.”

http://www.boeckler.de/14_53040.htm

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 09.02.2015 – Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des LG Frankfurt a. M. – 2-06 O 030/14 – vom 10.12.2014 zu unerwünschter Telefonwerbung hin.

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.

Außerdem stellten die Richter klar: Eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke ist unwirksam, wenn  Verbraucher erst nach Klick auf einen Link darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg gegen unerwünschte Telefonwerbung“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie Werbeanrufe erlauben. Deshalb dürfen die für eine bewusste Entscheidung notwendigen Informationen nicht hinter einem Link versteckt werden.“

http://www.vzbv.de/pressemeldung/einwilligungserklaerung-zur-telefonwerbung-muss-eindeutig-sein