Kann eine Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses rechtlich zulässig sein?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 6 AZR 845/13, Urteil vom 12.02.2015) lautet: Ja!
Zur begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 6/15 vom 12.02.2015 wie folgt aus: “Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.”
