Hochrechnung des Immobilienverbands IVD – Immobilientransaktionsvolumen steigt 2014 auf über 195 Milliarden Euro!
Archiv für den Monat: März 2015
Aus der Rubrik “Verbraucherstudien”:
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Öko-Institut e. V. vom 01.03.2015 – Kürzere „Erst-Nutzungsdauer“ bei Haushaltsgeräten!
Verbraucher und Verbraucherinnen nutzen neu erworbene Produkte heute kürzer als früher. Erste Zwischenergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) belegen eine kürzere „Erst-Nutzungsdauer“, vor allem bei Fernsehgeräten, zum Teil auch bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken. Bei Notebooks veränderte sich die „Erst-Nutzungsdauer“ dagegen kaum. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Beim Gebrauch von Elektro- und Elektronikgeräten ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Dass neue Geräte kürzer verwendet werden, hat unterschiedlichste Ursachen. Inwieweit ein geplanter Verschleiß dafür verantwortlich ist, klären wir jetzt in der zweiten Hälfte der Studie.“
http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/faktencheck-obsoleszenz
Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:
4. Bürgerforum im Falkenhagener Feld – Wohnen heißt bleiben!
Im Rahmen eines Bürgerforums im Falkenhagener Feld (FF) beschäftigten sich Bürger, das Quartiersmanagement, Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft mit dem Thema „Wohnen heißt bleiben!“.
Bezahlbares Wohnen ist ein immer wichtiger werdendes Thema. Die Angst, möglicherweise das jahrzehntelang gewohnte Umfeld verlassen zu müssen, beschäftigt die Menschen im Falkenhagener Feld.
http://falkenhagener-feld-west.de/2015/03/02/4-buergerforum-im-falkenhagener-feld/
Aus der Rubrik “Wissenswertes”:
Hat ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 287/08, Urteil vom 25.04.2013) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 28/2013 vom 25.04.2013 wie folgt aus: “Einen Anspruch der Klägerin auf Auskunft gegen die Beklagte, ob diese einen anderen Bewerber eingestellt hat und gegebenenfalls aufgrund welcher Kriterien, sah der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts nach nationalem Recht nicht. Auf seine Vorlage an den EuGH hatte dieser mit Urteil vom 19. April 2012 (- C-415/10 -) entschieden, dass sich ein solcher Auskunftsanspruch auch nicht aufgrund des Gemeinschaftsrechts ergibt, die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen Arbeitgeber jedoch unter Umständen einen Gesichtspunkt darstellen kann, welcher beim Nachweis der Tatsachen heranzuziehen ist, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung des EuGH blieb die Entschädigungsklage vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Die Klägerin hat zwar auf ihr Geschlecht, ihr Alter und ihre Herkunft hingewiesen, jedoch keine ausreichenden Indizien dargelegt, welche eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen und die nach § 22 AGG zu einer Beweislast der Beklagten dafür führen würden, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat. Auch die Verweigerung jeglicher Auskunft durch die Beklagte begründete im Streitfalle nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung der Klägerin iSd. § 7 AGG.”
Aus der Rubrik “Wissenswertes”:
Kann eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 482/12, Urteil vom 20.06.2013) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 43/2013 vom 20.06.2013 wie folgt aus: “Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine „Weltanschauung“.”
AMV im Lichte der Presse:
Berliner Morgenpost am 08.03.2015: Immobilienpaket – Investor kauft 4100 Mietwohnungen
„Deutsche Wohnen“ trennt sich wieder von den Immobilien in Spandau
In Spandau haben mehr als 4100 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt. Sie sind Teil der Großsiedlung Heerstraße Nord und gehörten früher dem einst städtischen Wohnungsunternehmen GSW. Sie wurde 2004 vom Land Berlin an private Investoren verkauft und 2013 vom börsennotierten Unternehmen “Deutsche Wohnen” übernommen. Und das trennte sich nun, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Immobilienexperten und der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) bestätigen, von dem Immobilienpaket.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article138170584/Investor-kauft-4100-Mietwohnungen.html
Aus der Rubrik “Verbraucherstudien”:
Förderbank KfW legt Studie zum Wohnungsneubau vor!
Die staatliche Förderbank KfW rechnet damit, dass in diesem Jahr 259.000 neue Wohnungen gebaut werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine KfW-Studie. Das wären 10.000 Einheiten mehr als im Vorjahr. Damit würden die Investitionen im deutschen Wohnungsbau in 2015 um 2,5 Prozent zulegen.
Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:
Darf man als Wohnungseigentümer seinen Teppichboden rausreißen und durch Parkett ersetzen, obwohl sich dadurch der Trittschall erhöht?
Zum Sachverhalt: Ein Rentner-Paar aus Travemünde an der Ostsee klagte gegen die über ihm wohnenden neuen Eigentümer. Diese hatten den alten Teppich in einer Wohnanlage aus den 1970er Jahren herausgerissen und mit Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung.
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – V ZR 73/14, Urteil vom 27.02.2015) lautet: Ja, man darf. Es müssen nur die Schallschutznormen eingehalten werden, die beim Bau des Hauses galten.
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
Aus der Rubrik “Forschungsvorhaben”:
Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13.02.2015 – Reform des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG)?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt ein Forschungsvorhaben zur Reform des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) durch. Im März 2017 soll entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Folgerungen aus den Ergebnissen gezogen werden sollen. Ziel sei es, ein bevorstehenden Herausforderungen gerecht werdendes Regelungswerk zu schaffen, das zugleich heutigen Transparenzanforderungen im Rechtsverkehr genüge und zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen beitrage.
