Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Pressemeldung vom 26.02.2015 – Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Facebook ab!

Facebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nunmehr gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/facebook-fuehrt-nutzer-die-irre

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für einen verpassten Anschlussflug, wenn dadurch das Reiseziel mindestens drei Stunden später erreicht wird?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 127/11, Urteil vom 07.05.2013) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 83/2013 vom 07.05.2013 wie folgt aus: “Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in dem Urteil “Sturgeon” vom 19. November 2009 auf die Vorlage des Bundesgerichtshofs entschieden und im Fall “Nelson” mit Urteil vom 23. Oktober 2012 bestätigt hat, haben nicht nur, wie in Art. 5 der Verordnung bestimmt, die Fluggäste annullierter Flüge, sondern auch die Fluggäste verspäteter Flüge den in Art. 7 der Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch, wenn sie infolge der Verspätung ihr Endziel erst drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit oder noch später erreichen. Nach dem EuGH-Urteil vom 23. Februar 2013 in der Sache “Air France/Folkerts” (in der die gleichfalls für den 7. Mai 2013 zur Verhandlung terminierte Revision [s. Pressemitteilung 80/2013] von Air France zurückgenommen worden ist) setzt dieser Anspruch nicht voraus, dass die verspätete Erreichung des Endziels darauf beruht, dass sich der Abflug des verspäteten Flugs um die in Art. 6 Abs. 1 der Verordnung genannten Zeiten verzögert hat. Es genügt daher, dass der verspätete Abflug in Berlin dafür ursächlich war, dass die Reisenden den Anschlussflug von Madrid nach San José nicht mehr erreichen konnten und infolgedessen ihr Endziel erst mit eintägiger Verspätung erreicht haben.

In einem solchen Fall ist, wie der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat klarstellt, unerheblich, ob der Anschlussflug selbst verspätet ist oder überhaupt in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt. Die Auffassung des beklagten Luftverkehrsunternehmens, der EuGH habe mit der Anerkennung eines Ausgleichsanspruchs für einen solchen Fall seine Kompetenzen überschritten, teilt der X. Zivilsenat nicht.

Pressemitteilung 09/2015

AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. bejaht Umwandlungsverordnung!

Land Berlin führt Verordnung über Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten ein!

Hierzu heißt es in der maßgeblichen Pressemitteilung der Senatskanzlei vom heutigen Tag: … weiterlesen

Aus der Rubrik “Sozialpolitik”:

Expertengespräch “Inklusion statt Hartz IV – Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik”!

Am 25.02.2015 stellte der SoVD  Sozialverband Deutschland sein Konzept zu Hartz IV zur Diskussion. “Tiefgreifende soziale Verwerfungen” seien das Ergebnis von zehn Jahren Hartz IV konstatierten Rednerinnen und Redner beim Expertengespräch “Inklusion statt Hartz IV – Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik” in Berlin.

“Hartz IV ist gescheitert”, erklärte Prof. Ursula Engelen-Kefer, Vorsitzende des Arbeitskreises Sozialversicherung des SoVD in ihrem Redebeitrag. Engelen-Kefer forderte einen grundlegenden Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik. Nötig sei eine Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter mit dem Ziel, eine einheitliche Betreuung der Arbeitslosen zu gewährleisten. Zudem bedürfe es Leistungsverbesserungen, um Bedürftigen eine ausreichende teilhabeorientierte und soziale Mindestsicherung zu gewähren.

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Das Bundeswirtschafts-Ministerium geht gegen Routerzwang vor!

Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 23.02.2015 – Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten vorgelegt

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: “Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bundesnetzagentur verhängt weiteres Bußgeld wegen Verstößen beim Anbieterwechsel!

Die Bundesnetzagentur hat gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte wiederholt gegen seine Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen.

Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel ihres Telekommunikationsanbieters geschützt werden. Der Anbieter, gegen den wir ein Bußgeld verhängt haben, hat wiederholt seine gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher waren längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt. Mit den in diesem und im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern haben wir mehr als 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel erfasst“, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf eine Bürgschaft für Mietzahlungen zur Abwendung einer Kündigung der Höhe nach unbegrenzt sein?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 379/12, Urteil vom 10.04.2013) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 61/2013 vom 10.04.2013 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Vorschrift des § 551 Abs. 1 und 4 BGB, welche die Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt, keine Anwendung auf eine Sicherheit findet, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Wäre es in einem solchen Fall verboten, eine drei Monatsmieten übersteigende Sicherheit zu vereinbaren, könnte der Vermieter keine zusätzliche Sicherheit erhalten und würde sich daher zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen des eingetretenen Zahlungsverzugs veranlasst sehen. Damit würde die Begrenzung der Mietsicherheit, die eigentlich dem Schutz des Mieters dienen soll, die Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen und sich zum Nachteil des Mieters auswirken.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Mindestlohn auf dem Prüfstand!

Nach Koalitionsangaben einigten sich die Spitzen von Union und SPD am 24.02.2015 darauf, die geplante Überprüfung des neuen Mindestlohn-Gesetzes vorzuziehen. Zunächst sollen die problematischen Bereiche der Pflicht für Arbeitgeber aufgelistet werden, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Nach Ostern solle es dann zu einer gemeinsamen Bewertung kommen. Ursprünglich hatte die Regierung eine Überprüfung bis Sommer in Aussicht gestellt. Die Union dringt auf Nachbesserungen beim Mindestlohn.

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-65153.html