Archiv für den Monat: Juni 2015

Aus der Rubrik “Meinungsumfragen”:

Berliner Zeitung am 01.06.2015: Forsa-Umfrage – Die Berliner wünschen sich mehr Volksentscheide!

Die direkte Demokratie kommt gut an bei den Berlinern. Wie eine Forsa-Umfrage für die Berliner Zeitung ergibt, wollen rund 60 Prozent der Hauptstädter in Volksentscheiden noch mehr mitbestimmen. Auch Berliner ohne deutschen Pass sollen künftig teilnehmen dürfen.

Bei Volksentscheiden, heißt es da überraschend klar, sind 61 Prozent der Hauptstädter dafür, dass jeder teilnehmen darf, der „in der Stadt seinen Lebensmittelpunkt“ hat – ausdrücklich auch Berliner mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Aber es gibt auch Grenzen: So lehnt eine klare Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der befragten Berliner (71 Prozent) eine Absenkung des Wahlalters bei Plebisziten ab: Abstimmen mit 16, bei Begehren auf Bezirksebene wegen des Kommunalwahlrechts längst Standard, soll es bei landesweiten Volksentscheiden nicht geben. Ebenso klar stehen die Hauptstädter zum Berliner Quorum: Damit ein Volksentscheid erfolgreich ist, müssen ihn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten unterstützen – und es darf natürlich nicht noch mehr Nein-Stimmen geben.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/forsa-umfrage-die-berliner-wuenschen-sich-mehr-volksentscheide,10809148,30843368.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Senioren und Mietpreise!

Infoveranstaltung der Bezirksgruppe Spandau der Senioren der Gewerkschaft Verdi und des Bündnisses “Soziales Wohnen in Spandau” am 9. Juni um 10 Uhr in der Galerie des Kulturhauses Spandau, Mauerstraße 6,13597 Berlin, zum Thema “Sozialer Wohnungsbau und steigende Mieten”:

Ab 10.30 Uhr sprechen Jürgen Wilhelm vom Beratungszentrum Spandau des Berliner Mietervereins und Peter Keibel von der Industriegewerkschaft Bau.

http://www.berliner-woche.de/spandau/sonstiges/senioren-und-mietpreise-d78183.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist ein Mietspiegel ein taugliches Mittel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Reihenhaus?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 192/14, Urteil vom 24.02.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Gemäß § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden. Der Bundesgerichtshof hat die Tauglichkeit eines Mietspiegels als Begründungsmittel für ein Einfamilienhaus mit dem Argument, die Miete für Einfamilienhäuser liege im Regelfall über der Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bejaht und hierzu ausgeführt, dies entspreche einem Erfahrungssatz (BGH v. 17.09.2008 – VIII ZR 58/08, GE 2008, 1622). Soweit dem dortigen Sachverhalt ein Mietspiegel zugrunde lag, in dem dieser den Zusatz enthielt: “Bei Wohnungen in Zweifamilienhäusern (…) ist in der Regel vom oberen Tabellenwert auszugehen”, während der Berliner Mietspiegel 2011 die Anmerkungen „Der Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern“ und ferner „Dieser Mietspiegel gilt nur für alle Mietwohnungen (auch Genossenschaftswohnungen und vermietete Eigentumswohnungen) in Mehrfamilienhäusern (Gebäude mit mindesten 3 Wohnungen). Er gilt dagegen nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern“ aufweist, ändert dies im Ergebnis nichts.

Denn damit der Anwendbarkeit die jeweilige Grundlage für die erhobenen Daten gemeint ist, also beide Mietspiegel keine Erhebungsdaten für Ein- und Zweifamilienhäuser enthalten, ist mit dem Bundesgerichtshof davon auszugehen, dass tendenziell die ortsübliche Miete für derartige Wohnungen höherpreisig ist als für eine vergleichbare Wohnung in einem Mehrfamilienhaus; daraus folgend gelangt die vorbezeichnete Entscheidung zu dem Schluss, dass dennoch ein solcher Mietspiegel geeignetes Begründungsmittel sein kann, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Mehrfamilienhäuser liegt (a.A. Börstinghaus in Schmidt-Futterer, 11. Aufl. 2013, § 558 a BGB Rn 38; Artz in MüKo, 6. Aufl. 2012, § 558 a Rn 17). Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen – im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter – unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 – VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 – VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 – VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld).”

Aus der Rubrik “Wohnungspoltik”:

rbb-online.de am 02.06.2015: Flächennutzungsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung – Berlin will neue Flächen für Wohnraum ausweisen!
Ein früheres Gräberfeld soll weichen, eine Ex-Gärtnerei, eine Brache: Um neue Wohnungen bauen zu können, müssen nicht mehr benötigte Flächen zunächst umgewidmet werden. Zwölf solcher Änderungen stehen in Berlin jetzt an. Doch die Bürger haben ein Mitspracherecht beim Flächennutzungsplan.

Insgesamt weisen diese Flächen Ressourcen für über 12.000 Wohneinheiten auf. Die größten Potenziale liegen in der Entwicklung des Kurt-Schumacher-Quartiers auf einer Teilfläche des Flughafens Tegel in Reinickendorf sowie der ehemaligen Militärfläche Lichterfelde-Süd. Es geht aber auch um nicht mehr benötigte Friedhofsflächen in Mitte/Reinickendorf, die Nachnutzung einer Gärtnereifläche in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg/Neukölln sowie beispielsweise um die Nachnutzung eines ehemaligen Kraftwerks an der Havel in Spandau.
Die Planänderungen sind vom 2. Juni bis 3. Juli ausgelegt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Einsehbar sind die Unterlagen werktags von 8 bis 16 Uhr, Do bis 18 Uhr. Bei Gesprächsbedarf kann unter Tel. 9025‑1377 oder 9025-1383 ein Termin vereinbart werden.

Auch im Internet ist eine online-Beteiligung möglich!
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/06/aenderung-berliner-flaechennutzungsplan.html

Aus der Rubrik “Bauen”:

Moderne Fassaden – Ein neuer Beton aus Berlin soll das Bauen leichter machen!

Ingenieure der TU Berlin haben einen neuen Werkstoff entwickelt, der Wärmedämmung überflüssig machen soll. Schon bald könnte er in Berlin eingesetzt werden – für ein siebenstöckiges Gebäude.

Kies wird durch Blähton ersetzt: „In Zukunft könnten Hausbauer ganz auf Dämmmaterial verzichten, denn es gibt eine Alternative“, sagt Mike Schlaich vom Institut für Bauingenieurwesen der TU Berlin. Er hat mit seinem Team einen Beton entwickelt, der die Wärme im Zimmer halten soll. „Herkömmlicher Beton besteht aus Wasser, Zement und Kies. Wir ersetzen nun den Kies durch Blähton“, erläutert Schlaich. Blähton entsteht, indem Ton erhitzt und aufgeschäumt wird. Das Resultat sind kleine Tonkügelchen, die viel Luft enthalten. Luft ist ein schlechter Wärmeleiter, sodass der neue Beton gut dämmt. Der Werkstoff erfülle die Richtlinien der Energiesparverordnung, sagt Schlaich. Man müsse allerdings 50 bis 60 Zentimeter starke Wände bauen. Herkömmliche Mauerwerke mit Dämmplatten sind in der Regel etwa zehn Zentimeter dünner.

http://www.tagesspiegel.de/wissen/moderne-fassaden-ein-neuer-beton-aus-berlin-soll-das-bauen-leichter-machen/11810508.html

Pressemitteilung 36/2015

Ist der Berliner Mietspiegel 2013 doch ein qualifizierter Mietspiegel? Herrscht wieder Rechtssicherheit in Berlin? Die Antwort auf die zweite Frage lautet: Nein!

Das Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015 – hatte am 11.05.2014 entschieden, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung gemäß § 558 d Abs. 3 BGB zukomme, da die von den Erstellern des Mietspiegels vorgenommene Extremwertbereinigung nicht .. weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

WISO-Tipp – Umweltfreundlicher Strom!

Wie Sie den richtigen Energie-Anbieter finden!

Ökostrom – das ist Energie aus erneuerbaren Quellen wie etwa Wasserkraft, Wind- bzw. Solarenergie oder Biogas. Und das Geschäft mit dem „natürlichen Strom“ floriert: Über fünf Millionen Deutsche beziehen inzwischen Ökostrom – das entspricht einem Anteil von ca. 15 Prozent aller Stromkunden in Deutschland. Viele Deutsche wollen so den Klimaschutz aktiv unterstützen. Worauf Sie bei Ökostrom achten sollten, zeigt der WISO-Tipp.

Woher kommt der Strom?

Es führt keine direkte Ökostrom-Leitung aus einem Wasser- oder Wind-Kraftwerk nach Hause:

  • Genauer gesagt speisen Energieversorger Strom aus unterschiedlichen Energiequellen ins Stromnetz ein: ein Mix aus Atomkraft, Kohle- oder Windenergie.
  • Verbraucher zapfen diesen Mix aus konventioneller und erneuerbarer Energie gebündelt ab.
  • Aber: Je mehr Verbraucher sich für Ökostrom entscheiden, desto mehr Strom aus erneuerbaren Quellen müssen die Energieversorger ins Netz einspeisen.

http://www.heute.de/oekostrom-38610080,4672.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Deutschlandfunk am 29.05.2015: Sicherheit – Neue Gefahrenkennzeichen für Putzmittel!

Wasch- und Reinigungsmittel bekommen ab dem 1. Juni 2015 neue Warnzeichen. Die Vereinten Nationen haben weltweit ein einheitliches Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische (GHS) festgelegt. Bisher bekannte Gefahrensymbole erhalten ein neues Outfit, einige werden durch ganz neue Piktogramme ersetzt.

Die neuen Gefahrenzeichen sollen die Art der Gefahr symbolisieren: Vor einer möglichen starken Augen- oder Hautreizung warnt zum Beispiel ein “Ausrufungszeichen” in einer roten Raute mit dem Wort “Achtung!”. Waren Gefahren zuvor mit “leicht entzündlich” oder “reizend” umschrieben, dann steht jetzt für einen niedrigen Schweregrad “Achtung” sowie “Gefahr” für einen hohen Schweregrad auf einem Produkt. Kerstin Etzenbach-Effers, Chemieexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW:

“Die neue Kennzeichnung ist ein bisschen präziser, was die Gefahren angeht, aber die Symbole erschließen sich dem Verbraucher nicht unbedingt intuitiv. Ein Totenkopf, da wusste jeder, das ist auf jeden Fall giftig, mit dem Torso und dem hellen Stern, da können bestimmt viele Verbraucher nichts mit anfangen. Es gibt eine Umfrage, die ergeben hat, dass nur ein Drittel aller Verbraucher die Gefahrensymbole kennt.”

http://www.deutschlandfunk.de/sicherheit-neue-gefahrenkennzeichen-fuer-putzmittel.735.de.html?dram:article_id=321153

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Steht das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen der Erfüllung der Rückgabepflicht entgegen?

Die Antwort des Kammergerichts (KG – 8 U 212/14, Beschluss vom 13.04.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das KG in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Das Belassen von Sperrmüll im Keller führt aber – entgegen der Ansicht des Landgerichts – nicht dazu, dass die Beklagte ihre Räumungspflicht gemäß § 546 Abs. 1 BGB nicht erfüllt hätte, also nur von einer Teilräumung auszugehen wäre. Vielmehr liegt hierin (nur) eine Schlechterfüllung der Räumungsverpflichtung, die Schadensersatzansprüche auslösen kann (§ 280 BGB). Zwar ergibt sich aus den von der Klägerin eingereichten Fotos, dass sich im Keller eine Vielzahl von Gegenständen befindet. Die Klägerin bezeichnet diese aber selbst als Sperrmüll (vgl. Schriftsatz vom 13.06.2014, Bl. 17). Auch der Senat geht aufgrund der Fotos davon aus, dass es sich insoweit um wertlose Gegenstände handelt, an denen die Beklagte offenbar auch kein Interesse mehr hatte. Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen, welchen innerhalb des Mietvertrages nur untergeordnete Bedeutung zukommt, steht der Erfüllung der Rückgabepflicht nicht entgegen (vgl. BezirksG Cottbus WuM 1994,146; LG Braunschweig WuM 1996,272; Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.O., § 546 BGB, Rdnr. 43 m.w.N.).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berlin ohne Integrationsbeauftragte(n)!

Berliner Zeitung am 31.05.2015: Berliner Senat – Berlin sucht eine neue Integrationsbeauftragte!

Von diesem Montag an ist das Amt von Monika Lüke, der Integrationsbeauftragten des Senats, vakant. Sie ist zum 31. Mai ausgeschieden und übernimmt nun die Leitung eines Programms der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit in Asien. Die Senatsintegrationsverwaltung hat den Posten in einem anonymen Bewerbungsverfahren ausgeschrieben, die Frist endete am 22. Mai.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-senat-berlin-sucht-eine-neue-integrationsbeauftragte,10809148,30831510.html