Archiv für den Monat: Juli 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2 AZR 85/15, Urteil vom 16.07.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung seiner vorgenannten Entscheidung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 36/2015 vom 16.07.2015 wie folgt aus: “Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt.

Eine (fristlose) Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Kläger nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen, sondern dabei mit anderen Bediensteten zusammengewirkt oder das Herstellen von „Raubkopien“ durch diese bewusst ermöglicht hat. Aus dem Umstand, dass es ihm erlaubt gewesen sein mag, seinen dienstlichen Rechner für bestimmte andere private Zwecke zu nutzen, konnte er nicht schließen, ihm seien die behaupteten Kopier- und Brennvorgänge gestattet.”

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Vorkasse-Betrug!

inforadio am 16.07.2015: Wohnungssuche in Berlin
Wie machtlos sind wir gegen Internetbetrüger?

Das Angebot im Internet klingt mehr als verlockend: Eine 115-Quadratmeter-Wohnung im noblen Berlin-Zehlendorf für 770 Euro – warm! Eine junge Mutter sieht die Chance ihres Lebens und überweist die Kaution auf ein Auslandskonto. Doch die Wohnung existiert überhaupt nicht.

Statt den Fang ihres Lebens zu machen, fällt die Mittdreißigerin auf eine absolut gängige Betrugsmasche herein: Mit Niedrigstmieten werden vor allem Leute mit kleinem Geldbeutel angelockt und abgezogen. In diesem Fall sollten 115 Quadratmeter Luxuswohnung nur 770 Euro pro Monat kosten. Warm.

Und da setzt bei der alleinerziehenden Mutter der gesunde Menschenverstand vorübergehend aus: Sie geht in Vorkasse und überweist 1.540 Euro Kaution auf ein Auslandskonto – um die Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung zu bekommen. Die Schlüssel hat sie nie gesehen, stattdessen bricht der Kontakt wenige Tage später ab.

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201507/16/betrug-bei-der-wohnungssuche-uebers-internet.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Sommerspezial: Reiseversicherungen – Die wichtigsten Versicherungen auf Reisen!

Verbraucherzentrale Niedersachsen am 15.07.2015:

Wenn im Sommer der Urlaub ruft, ist es wichtig, ein paar Versicherungen im Gepäck zu haben. Nicht alles, was da rund um das Thema Urlaub und Reisen auf dem Markt ist, ist auch wirklich notwendig und sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt.

– Auslandsreise-Krankenversicherung
– Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
– Bei Reisen mit dem Auto: Autoschutzbrief

Unnötige Kosten verursachen auf Reisen dagegen: Reisegepäck-, Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung. Sie sind nicht sinnvoll beziehungsweise sogar überflüssig, sofern bereits eine weltweit geltende private Haftpflichtversicherung besteht und die unfallbedingten Risiken in ausreichender Höhe über eine private Unfallversicherung, beziehungsweise auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sind.

Das Urlaubsgepäck ist über die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen mitversichert – auch im Hotelzimmer und in anderen Gebäuden im Ausland. Eine Reisegepäckversicherung ist daher in der Regel nicht notwendig. Wer sich gleichwohl dafür interessiert, sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen und die Sorgfaltspflichten beachten.


https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/reiseversicherungen-2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist der Vermieter im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 99/14, Urteil vom 10.06.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. a), Randnummer 14, wie folgt aus: “a) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der Vermieter im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf – wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1984 – VIII ZR 255/82,BGHZ 89, 296, 301 ff. [zur Wohn- und Gewerberaummiete]; vom 14. Januar 1988 – IX ZR 265/86, NJW 1988, 1268 unter III 2 b [zum Pachtvertrag]; vom 28. November 2001 – XII ZR 197/99, NZM 2002, 291 unter 2 b [zur Gewerberaummiete]; vom 22. April 2010 – I ZR 31/08, VersR 2010, 1668 Rn. 17 mwN [zum Frachtvertrag]; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 – V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 Rn. 16 [zum Grundstückskaufvertrag]), wie hier des Wohnraummietverhältnisses – dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 8. April 2009 – VIII ZR 231/07, NJW 2009, 2059 Rn. 11 mwN; vom 13. Juni 2012 – VIII ZR 356/11, Rn. 10; Senatsbeschluss vom 7. September 2011 – VIII ZR 343/10, WuM 2011, 634 Rn. 3).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

aero am 14.07.2015: Passagier vs. Airline – Schlichtungsfälle bei Flugreisen fast verdreifacht!

Zur Klärung von Streitfällen bei Flugreisen wenden sich Betroffene immer häufiger an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Im ersten Halbjahr 2015 gingen dort 4133 Schlichtungsanträge zu Flugreisen ein, fast dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum, in dem 1401 Beschwerden gezählt wurden.

“Die Schlichtung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit”, erläuterte der SÖP-Geschäftsführer. “Das hat sich sehr bewährt. Die Unternehmen arbeiten auf dieser Grundlage viel engagierter mit, als wenn sie zur Schlichtung gezwungen wären.” Die nötige Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sei gewährleistet durch die gesetzlichen Vorgaben und einen Beirat unter Vorsitz des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

“Alle Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und Ärger”, stellte Klewe fest. Anders als kommerzielle Anbieter wie Inkassobüros ziehe die SÖP weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolghonorare, Gerichtskosten oder Mehrwertsteuer ab.

http://www.aero.de/news-22072/Schlichtungsfaelle-bei-Flugreisen-fast-verdreifacht.html

Aus der Rubrik “Verbraucherhinweise”:

Verbraucherzentrale Sachsen am 14.07.2015: Handy auf Kreuzfahrt – Teurer Spaß!

Günstige Auslandstelefonate und Mobilfunknutzung haben die Handynutzung bei Urlauben innerhalb der EU längst zur Gewohnheit werden lassen. Bei einer Kreuzfahrt hingegen kann es schnell sehr teuer werden. “Auf den Meeresgewässern wie Ostsee, Nordsee oder etwa der Atlantikküste gelten die EU-Roamingtarife nicht, denn das Roaming betrifft nur terrestrische Verbindungen, also solche über Mobilfunkantennen”, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Auf Kreuzfahrten wird die Mobilfunkleitung über Satellit aufgebaut. Diese speziellen Schiffsnetze werden von bestimmten Firmen unterhalten. Die Anbieter rechnen die Kosten für mobiles Telefonieren über die Telefonrechnung der Mobilfunkprovider ab. Diese Dienste sind teuer, Gesprächskosten von nahezu 10 Euro/Minute kommen vor. Da sind sogar die auf den Schiffen oft zu findenden Kabinentelefone oftmals noch günstiger.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/handy-auf-kreuzfahrt-teurer-spass

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Nebenkostenabrechnung formell wirksam, in der der Vermieter bei der Rechnungserstellung auf die Offenlegung von Rechenschritten zur Bildung des zu verteilenden Gesamtbetrags verzichtet hat?

Die Antwort des Amtsgerichts Aachen (AG Aachen – 110 C 176/13, Urteil vom 26.03.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Aachen in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Bei den Abrechnungspositionen Kaltwasser, Kanal, Abrechnungsgebühren, Versicherungen, Winterdienst und Müllgebühren ist die von dem Kläger vorgelegte Abrechnung formell unwirksam. Die formelle Unwirksamkeit besteht deshalb, weil insoweit in der Abrechnung zu verteilende Gesamtbeträge aufgeführt werden, die in Form einer nicht offengelegten vorherigen Umrechnung von Beträgen aus verschiedenen Rechnungen ermittelt wurden, also für die Beklagte als Mieterin mangels näherer Erläuterung, welche Umrechnungen der Kläger vorher vorgenommen hat, weder verständlich noch nachvollziehbar noch rekonstruierbar sind. Auch durch Vorlage der entsprechenden Belege ist es einem Mieter und damit auch der Beklagten im vorliegenden Fall nicht möglich, die Abrechnung insoweit nachzuvollziehen und insbesondere zu überprüfen. Erst die Kenntnis der von dem Kläger in der Abrechnung nicht mitgeteilten Rechenvorgänge, die zu den in die Abrechnung eingestellten Werten führen, kann einem Mieter und damit auch der Beklagten die notwendige Nachvollziehbarkeit ermöglichen. Fehlt es aber an einer derartigen Überprüfbarkeit wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit, so ist die Abrechnung formell unwirksam. Dies ist ähnlich wie bei einem nicht mitgeteilten Vorwegabzug von nicht umlagefähigen Kosten, was ebenfalls zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung führt.

Der Kläger verweist zu Unrecht insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Ansatz von Gesamtkosten in einer Mietnebenkostenabrechnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NZM 2010, 315 ff.) ist der Vermieter bei den von ihm abgerechneten Gesamtkosten nicht gehalten, jeden einzelnen Rechnungsbetrag anzugeben. Es genügt vielmehr grundsätzlich, dass der Vermieter hierbei nach den Kostenarten differenziert und diese nach ihrem Entstehungsgrund gleichartigen Kosten summenmäßig zusammenfasst (BGH a. a. O.). Diese Auffassung teilt auch das erkennende Gericht. Geht man von dieser Auffassung aus, ist es für den Mieter problemlos möglich, anhand der Belege die summenmäßige Zusammenfassung mehrerer Rechnungen nachzuvollziehen. Für einen Mieter ist es nämlich auch ohne entsprechende Erläuterung durch den Vermieter problemlos erkennbar und möglich, zwei oder mehrere Rechnungen, die dieselbe Ausgabenpositionen betreffen, hinsichtlich der Rechnungsbeträge zusammen zu ziehen, also eine reine Addition der Rechnungsbeträge vorzunehmen.

Darum geht es hier aber gerade nicht.

In der Nebenkostenabrechnung des Klägers werden heimlich, weil nicht offengelegt und nicht erläutert, Rechnungsbeträge aus den verschiedenen Jahren betreffend dieselbe Ausgabenposition umgerechnet, also die Rechnung für das Jahr 2011 umgerechnet auf die abgerechneten drei Monate, so dass sich ein anderer Rechnungsbetrag ergibt, der dann wieder addiert wurde mit dem umgerechneten Rechnungsbetrag aus der Rechnung für das Folgejahr, wo wiederum eine Umrechnung auf 9 Monate stattfand und sich ein von in der Rechnung ausgewiesenen Betrag abweichender Betrag ergeben hat. Diese Darstellung ist in der Abrechnung nicht enthalten und auch der Beklagten zu keinem Zeitpunkt etwa vorgerichtlich oder aber in früheren Abrechnungen mitgeteilt worden.”

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

rbb-online am 13.07.2015: Kolonie Oeynhausen soll als Grünfläche erhalten bleiben Bezirksparlament stellt sich erneut hinter Kleingärtner!

Eigentlich haben die Pächter der Kleingartenkolonie Oeynhausen schon gewonnen: Per Bürgerentscheid wurden die Baupläne eines Investors auf ihren Grundstücken abgelehnt. Doch passiert ist seitdem nichts. Nun hat sich die Bezirksverordnetenversammlung erneut hinter sie gestellt.

Ihre Gartenkolonie soll Grünfläche bleiben – das hat jedenfalls die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen, mit den Stimmen der Linken, der Piraten und der CDU. “Wir haben zu Beginn dieses Jahres ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, die CDU-Fraktion gemeinsam mit den Piraten”, sagte Susanne Klose, die Fraktionschefin der Christdemokraten. “Dieses Gutachten stützt unsere Meinung und von daher haben wir das Bezirksamt nochmals aufgefordert, den Beschluss umzusetzen.”

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/07/bvv-charlottenburg-wilmersdorf-entscheidet-oeynhausen-bleibt-grue.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Versorgungsstärkungsgesetz

Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt!

Warten auf einen Termin beim Fach­arzt oder Psycho­therapeuten, aus dem Kranken­haus entlassen ohne Rezept für notwendige Medikamente, eine Operation steht bevor, und man hätte gern eine zweite Meinung: Viele gesetzlich Versicherte kennen solche Probleme. Das neue Versorgungs­stärkungs­gesetz, das ab Sommer in Kraft tritt, soll die Lage verbessern. Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz. …

https://www.test.de/Bessere-Versorgung-von-Kassenpatienten-Was-das-neue-Gesetz-bringt-4863562-0/?mc=socialmedia.fb.2015-07-10-1700

Pressemitteilung 45/2015

Landgericht Berlin – 67 S 120/15, Urteil vom 16.07.2015: Berliner Mietspiegel 2013 ist als einfacher Mietspiegel hinreichende Schätzungsgrundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete!

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hat in einem am 16.07.2015 verkündeten Urteil die Berufung einer Vermieterin gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mitte zurückgewiesen, das eine auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnungsmiete gerichtete Klage der Vermieterin abgewiesen hatte.
Die Zivilkammer 67 hat dabei die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2013 um einen qualifizierten Mietspiegel … weiterlesen