WISO-Tipp | 03.08.2015: Autounfall im Ausland!
Europäischer Unfallbericht:
Legen Sie den sogenannten europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach. Um einen Unfallschaden leichter aufnehmen zu können, wurde dieser europaweit einheitliche Unfallbericht erstellt. Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachversionen gleich. Zudem sind zweisprachige Versionen verfügbar. Er ist nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, da er die Schadenaufnahme erleichtert. Die Unfallbeteiligten füllen das Formular gemeinsam aus, jeweils in ihrer Muttersprache. Es werden Angaben zur Person, zu den Fahrzeugen und zum Unfallhergang eingetragen. Sie können den europäischen Unfallbericht im Internet kostenlos herunterladen oder bei Ihrer Versicherung anfordern.
Drei Szenarien:
Für die Schadenregulierung gibt es drei unterschiedliche Szenarien:
1. Wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, müssen Sie bei Sachschäden nicht unbedingt einen Anwalt einschalten. Melden Sie den Unfall unmittelbar Ihrer Versicherung. Der von Ihnen Geschädigte wird sich dann an Ihre Versicherung wenden. Die Assekuranz wickelt den Schaden ab.
2. Trifft Sie keine Schuld an dem Unfall und stammt der Unfallverursacher aus einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen Anwalt einschalten oder den Schaden selbst über einen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland abwickeln.
3. Der Unfallverursacher stammt aus einem anderen Land: Es gibt keinen deutschen Schadenregulierer, der die Abwicklung übernehmen kann. Sie müssen die Schadensersatzansprüche direkt bei der gegnerischen ausländischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Da die Regulierungspraxis sehr unterschiedlich ist und die Regulierung zudem sehr aufwendig und langdauernd sein kann, ist es ratsam, einen im Unfallland zugelassenen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen.
