Archiv für den Monat: Juni 2016

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 02.06.2016: Eine schallende Ohrfeige für den Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V.

Das Landgericht Berlin – 18 S 276/15 sowie 18 S 306/15 – hat mit gleich zwei Urteilen vom 30.05.2016 die Nebenkostenprüfberichte des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. mangels namentlicher Benennung der vertretenen Mieter nicht anerkannt!

Der Kommentar des AMV:

„Sollten die beiden Urteile des Landgerichts Berlin in Zukunft vom Amtsgericht Spandau beachtet werden, wovon ausgegangen werden muss, wäre dies für zahlreiche Mieterinnen und Mieter, die in Betriebskostenangelegenheiten in der Vergangenheit vom Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. vertreten worden sind, im Prozessfall die reinste Katastrophe“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., RA Uwe Piper. „Ihre unter Umständen berechtigten inhaltlichen Einwendungen würden nach Ablauf der Jahresfrist nur deshalb nicht gehört und damit nicht berücksichtigt, weil ihr Name nicht im Prüfbericht des Spandauer Mietervereins steht“, so Piper. „Um für die Zukunft dieses Risiko auszuschließen, wird der Spandauer Mieterverein eindringlich aufgefordert, ab sofort seine Praxis zu ändern und in seinen Prüfberichten die Mieter namentlich zu benennen“, fordert Piper.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/eine-schallende-ohrfeige-fuer-den-spandauer-mieterverein-fuer-verbraucherschutz-e-v/

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Zeitung am 02.06.2016: Steigende Wohnungspreise – Müller will Mietpreisbremse verschärfen!

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) will nach Kritik an der Mietpreisbremse die Position der Wohnungssuchenden gegenüber den Vermietern stärken. „Die Wirkung der Mietpreisbremse ist nicht in dem erhofften Maße eingetreten“, sagte Müller am Mittwoch der Berliner Zeitung. „Es hat durchaus eine Dämpfung gegeben, aber wie erste Studien zeigen nicht so umfassend, wie wir uns das gewünscht haben.“

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/steigende-wohnungspreise-mueller-will-mietpreisbremse-verschaerfen-24156030

Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Muss sich aus einem Belegprüfungsbericht, der für diverse Mieter erstellt worden ist, ergeben, für genau welchen Mieter die Rügen erhoben werden?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 306/15, Urteil vom 30.05.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung auf den Seiten 2 bis 3 wie folgt aus:  “Im übrigen sind die Kläger mit ihren Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB ausgeschlossen, da diese nicht spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt wurden. Denn weder das Schreiben vom 20.11.2013 noch der in Bezug genommene Prüfbericht vom 15.08.2013 des Spandauer Mietervereins lassen erkennen, für genau welchen Mieter die Rügen erhoben wurden. Im Schreiben vom 20.11.2013 wird lediglich auf den “Prüfbericht 2012 der WE 31112” Bezug genommen. Der Prüfbericht selbst nennt als Objekt verschiedene Straßennamen und als Mieter “Diverse Mieter”. Es bleibt gänzlich unklar, welcher Mieter sich mit welchen Einwendungen verteidigt.”

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

1. Spandauer Stadtteilgespräch: Wachsende Stadt Berlin – Herausforderungen und Chancen

Datum/Uhrzeit: 9. Juni 2016, 20.00 Uhr

Ort: Novum Winters Hotel Spiegelturm, Freiheit 5, 13597, Deutschland


Begrüßung und Einführung
– Rita Schorpp
Koordinatorin, Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung

Impuls

Wachsende Stadt Berlin –
Herausforderungen und Chancen für die gesamte Stadt

Dr. Volker Hassemer
Vorsitzender Stiftung Zukunft Berlin

Impuls

Wachsende Stadt Berlin –
Herausforderungen und Chancen für Spandau

Matthias Brauner MdA
Sprecher für Bauen und Wohnungspolitik
der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus

Diskussion mit dem Auditorium
Moderation
Christian Blum
Blum/Fischer/Rumohr GbR,
Beratung für strategische Kommunikation, Berlin

http://www.kas.de/wf/de/17.68371/

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Pressemitteilung DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 01.06.2016 – Ein Jahr nach Inkrafttreten: Mietpreisbremse wirkt nicht wie erhofft!

Die Mietpreisbremse hat bisher die Hoffnung nicht erfüllt, den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen und so den Zugang von BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen zum Wohnungsmarkt zu verbessern. Es gibt vielmehr Hinweise darauf, dass sie sogar teilweise das Gegenteil bewirkt und den Preisanstieg in den betroffenen Städten kurzfristig eher noch beschleunigt hat, weil insbesondere kurz vor der Einführung der Mietpreisbremse die Mieten gezielt erhöht wurden. Zudem erwarten Investoren offenbar auch zukünftig keine Beeinträchtigungen ihrer Mieteinnahmen. Dies kann aus dem nur geringen Einfluss der Mietpreisbremse auf die Wohnungspreise geschlossen werden. Damit sind auch die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen, die Mietpreisbremse würde die dringend benötigte Bautätigkeit erheblich hemmen, nicht eingetreten. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Das Gesetz hat seine gewünschte Wirkung bisher nicht entfaltet. Vielmehr gibt es Möglichkeiten, sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse zu halten“, sagt DIW-Ökonom Claus Michelsen. So seien die Sanktionen bei Verstößen relativ lax. Außerdem sei es für MieterInnen schwierig, an die relevanten Informationen zu kommen und ihr Recht durchzusetzen. Nicht zuletzt deshalb hätten VermieterInnen vor Inkrafttreten des Gesetzes die Mieten teilweise kräftig angehoben.

https://www.diw.de/de/diw_01.c.535261.de/themen_nachrichten/ein_jahr_nach_inkrafttreten_mietpreisbremse_wirkt_nicht_wie_erhofft.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn aus ihr nicht hervorgeht, dass die angegebenen Verbrauchseinheiten tatsächlich nicht das gesamte Jahr, sondern lediglich einen  Teilzeitraum betreffen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 306/15, Urteil vom 30.05.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung auf den Seiten 3 bis 4 wie folgt aus:  “Die Heizkostenabrechnung 2012 ist dagegen formell unwirksam. Denn die Heizkostenabrechnung ist nicht aus sich selbst heraus verständlich. Auch die Heizkostenabrechnung muss dem Mieter ohne weitere Hilfsmittel das Zustandekommen der Verbrauchswerte ermöglichen. Dies ist nicht der Fall. Im vorliegenden Fall geht aus der Heizkostenabrechnung nicht hervor, dass die angegebenen Verbrauchseinheiten von 197.155,28 tatsächlich nicht das gesamte Jahr 2012, sondern lediglich den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2012 betreffen. Insoweit fehlt eine entsprechende Erläuterung. Die Kläger haben aber keinen Rückzahlungsanspruch auf die bereits geleisteten Vorauszahlungen, da sie ein Zurückbehaltungsrechjt hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen geltend machen können. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht nur bei einer unterlassenen Abrechnung, sondern auch bei einer formell unwirksamen Abrechnung. Denn der unterlassenen Abrechnung ist der Fall gleichgestellt, dass der Vermieter dem Mieter nur eine schon formell ungenügende Abrechnung zukommen lässt (Schmidt/Futterer-Langenberg, Mietrecht, 12. Aufl., § 556 Rn. 289 m. w. N.).

Die Beklagte hatte somit ordnungsgemäß erneut über die Heizkosten abzurechnen, wobei die Abrechnung gemäß § 9 a) HeizkostenV zu erfolgen hatte, da ein zwingender Grund im Sinne von § 9 a) Abs. 1 HeizkostenV auch dann gegeben ist, wenn die Unterlagen über die erfolgte Verbrauchserfassung für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2012 abhanden gekommen sind (vgl. Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 12. Aufl., § 9 a) HeizkostenV Rn. 14). Eine entsprechende Abrechnung hat die Beklagte aber bereits vorsorglich mit Schriftsatz vom 15.04.2015 vorgenommen.”

Pressemitteilung 32/2016

Eine schallende Ohrfeige für den Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V.

Das Landgericht Berlin – 18 S 276/15 sowie 18 S 306/15 – hat mit gleich zwei Urteilen vom 30.05.2016 die Nebenkostenprüfberichte des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. mangels namentlicher Benennung der vertretenen Mieter nicht anerkannt!

Die GSW Immobilien AG rechnete am 28.06.2013 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2012 im Falkenhagener Feld in Berlin-Spandau für diverse Wirtschaftseinheiten ab. … weiterlesen

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 31.05.2016: Übersendung der Online-Petition

Am heutigen Dienstag, dem 31.05.2016, wurden die über die Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“ gesammelten 505 Unterschriften an Herrn Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel (SPD) übersandt.

505 Unterschriften

Im Zeitraum vom 28.11.2015 bis zum 27.05.2016 hat der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. über die Internetplattform openPetition (Openpetition) für den Schutz vor Asbest in Mietwohnungen gekämpft. Insgesamt kamen 505 Unterschriften zusammen.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/uebersendung-der-online-petition/

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 31.05.2016 – CDU-Politiker Stefan Evers zu Mieten in Berlin:  “Einfachen Leuten den Kauf von Wohnungen erleichtern”

Zur Miete wohnen wird in Berlin immer teurer. Die CDU will deshalb, dass mehr Berliner Wohneigentum kaufen. Aber wie soll das gehen? Ein Interview.

Die Mieten in Berlin steigen und steigen. Die CDU setzt deshalb darauf, dass mehr Berliner Wohneigentum erwerben. Wir sprachen mit dem stellvertretenden CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Stefan Evers darüber.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-politiker-stefan-evers-zu-mieten-in-berlin-einfachen-leuten-den-kauf-von-wohnungen-erleichtern/13663190.html

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 31.05.2016 – Wenig Umwandlungen in Eigentum: Spandau auf dem vorletzten Platz

Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger hervor. Während in Berlin im Jahr 2015 insgesamt 17.431 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden und Bezirke wie Pankow (3749), Friedrichshain-Kreuzberg (3406) oder auch Charlottenburg-Wilmersdorf (2872) besonders stark betroffen waren, scheint das Geschäft mit neuen Eigentumswohnungen in Spandau nahezu gänzlich uninteressant zu sein: Gerade mal 163 Wohnungen wurden 2015 in Spandau umgewandelt.

„Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt es ausdrücklich, dass es in Spandau im Jahr 2015 kaum Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gegeben hat“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV, Rechtsanwalt Uwe Piper. „Bedenkt man, dass der Wohnungsmarkt auch in Spandau in vielen Ortsteilen mehr als angespannt ist und preisgünstige Wohnungen weitestgehend fehlen, so ist es aus Sicht der Spandauer Mieter als positiv zu bewerten, dass der allgemeine Berlin-Trend an Spandau vorbeigegangen ist“, meint Piper. „Eine Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung birgt früher oder später – nach Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist – oftmals die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung und damit des Wohnungsverlusts“, so Piper. „Hinzu kommt, dass sich eine unvermietete Wohnung teurer verkaufen lässt als eine vermietete“, schließt Piper.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/wenig-umwandlungen-in-eigentum-spandau-auf-dem-vorletzten-platz-d102215.html