Archiv der Kategorie: AMV im Lichte der Presse

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 24.08.2017: Deutsche Wohnen – Mieterbefragung mit Gewinnspiel und Spende

„Mit Speck fängt man Mäuse, …“ – Charmeoffensive zur Imagepflege

Die Deutsche Wohnen AG, die Beteiligungen an mehreren Gesellschaften in Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden hält und in Berlin ca. 110.000 Wohnungen bewirtschaftet und damit Berlins größter Vermieter ist, versandte in der vorigen Woche an ihre Mieter in Berlin einen Mieterbefragungsbogen. Mit der Auswertung der Befragung beauftragte sie das Marktforschungsinstitut SKOPOS GmbH & Co. KG. Die ersten 100 Teilnehmer, die den Fragebogen online ausfüllen, erhalten einen Einkaufsgutschein im Wert vor 100 €. Unter allen weiteren Teilnehmern, die sich beteiligen, verlost die Deutsche Wohnen 900 Einkaufsgutscheine im Wert von 40 €. Insgesamt sind 1000 Preise im Gesamtwert von 46.000 € ausgelobt. Für jede gültige Teilnahme an der Befragung spendet die Deutsche Wohnen 1 € an das Deutsche Kinderhilfswerk.

Kommentar des AMV – Wolf im Schafspelz

„Die Deutsche Wohnen will ihren Mieterinnen und Mietern suggerieren, dass sie sich für deren Meinung interessiere, sie ihre Qualität verbessern und sich dabei an den Mieterbedürfnissen orientieren wolle“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Tatsächlich geht es ihr jedoch einzig und allein um eine Charmeoffensive zur Imagepflege“, so Piper. „Wie allgemein bekannt ist, ist es um das Image der Deutsche Wohnen mehr als schlecht bestellt“, bekundete Piper. „Es steht hundsmiserabel um den Ruf der Deutschen Wohnen“, ergänzte Piper. „Nun will sie ausschließlich in ihrem ureigensten Interesse sowie für ihre Aktionäre Imagepflege betreiben und geht hierbei mit einem vermeintlich harmlosen und unauffälligen Auftreten – getarnt wie der Wolf im Schafspelz – in die Offensive. Sie startet eineMieterbefragung mit Gewinnspiel – mit Speck fängt man Mäuse – und Spende an das Deutsche Kinderhilfswerk, lässt die Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut auswerten, um danach zu verkünden: „Seht her, uns ist von der Politik, den Mietervereinen und den Medien in den letzten Jahren Unrecht zugefügt worden, unser Unternehmen ist viel besser als unser vermeintlicher Ruf. Unsere Mieter sind mit uns mehr als zufrieden. Das hat eine aktuelle Mieterbefragung ergeben.“„Dieser perfide Plan wird jedoch nicht aufgehen, denn dafür ist er zu durchschaubar“, meint Piper. „In der Praxis wird es dabei bleiben: Die Deutsche Wohnen erkennt bei Mieterhöhungen den Berliner Mietspiegel nicht an und fordert Mieten oberhalb der Obergrenze des Mietspiegels, umgeht die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, vernachlässigt die Instandhaltung und Instandsetzung – kaputte Heizungen – und führt teure Modernisierungen durch“, schließt Piper.

 

http://www.unterwegs-in-spandau.de/deutsche-wohnen-mieterbefragung-mit-gewinnspiel-und-spende/

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Unterwegs in Spandau am 01.08.2017: Deutsche Wohnen erkennt Berliner Mietspiegel 2017 nicht an

„Die Deutsche Wohnen spielt weiterhin mit der Angst ihrer Mieterinnen und Mieter, ignoriert auch den Berliner Mietspiegel 2017 und verlangt zumindest teilweise Mieterhöhungen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., RA Uwe Piper. „Die Deutsche Wohnen versucht, den Mietern glauben zu machen, dass ihre Mieterhöhung rechtens und Widerstand zwecklos sei“, meint Piper. „Die meisten Mieter fürchten sich vor einer Klage und akzeptieren deshalb die Mieterhöhung“, so Piper. „Dies sind nach unseren Erfahrungen ca. 80 %“, ergänzt Piper. „Mieter sollten sich zwingend gegen Mieterhöhungsverlangen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ wehren und auf keinen Fall ihre Zustimmung erteilen“, rät Piper. „Wenn Mieter unsicher sind, ob ihre Mieterhöhung rechtmäßig ist oder nicht, sollten sie fachkundigen Rat bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht einholen“, empfiehlt Piper.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/deutsche-wohnen-erkennt-berliner-mietspiegel-2017-nicht-an/

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huffingtonpost.de am 01.08.2017 – “Logischer Denkfehler”: Die Berliner FDP will die Mietpreisbremse abschaffen

Die Berliner FDP will nunmehr die Mietpreisbremse abschaffen. Der Spitzenkandidat der Berliner FDP für die Bundestagswahl im September, Christoph Meyer, hat die Mietpreisbremse als Instrument gegen drastische Mietpreissteigerungen als völlig wirkungslos kritisiert.

Die Begründung der FDP, dass die Mietpreisbremse Investitionen in mehr Wohnraum verhindere und die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum durch sie nicht besser würden, beruht auf einem logischen Denkfehler und ist grober Unfug.

Die Mietpreisbremse ist nach § 556f BGB überhaupt nicht auf Neubauwohnungen – daher auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden – anwendbar. Damit kann sie auch keine “Wohnraumbremse” sein.

 

http://www.huffingtonpost.de/marcel-eupen/fdp-politik-berlin-mietpreisbremse-_b_17646644.html

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Unterwegs in Spandau am 31.07.2017: 
Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Klientelpolitik – Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Ein Paradebeispiel für politische Realitätsferne und Klientelpolitik – Lieber abschaffen, als zu Ende denken!

„Die FDP begibt sich mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Mietpreisbremse auf einen Irrweg und betreibt Klientelpolitik für die Immobilienbranche“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Die Begründung der FDP, dass die Mietpreisbremse Investitionen in mehr Wohnraum verhindere und die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum durch sie nicht besser würden, beruht auf einem logischen Denkfehler und ist grober Unfug, da die Mietpreisbremse nach § 556f BGB auf Neubauwohnungen, d. h. auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, überhaupt nicht anwendbar ist und damit keine Wohnraumbremse sein kann“, teilte Piper mit. „Zwar ist es zutreffend, dass die Mietpreisbremse bisher zu keiner Eindämmung des Anstiegs von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten geführt hat, weil sie vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden ist. Dies spricht jedoch nicht für eine Abschaffung sondern für eine Verbesserung und Verschärfung der Mietpreisbremse“, so Piper. „Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind. Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden“, fordert Piper. „Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg“, sagte Piper.

 

http://www.unterwegs-in-spandau.de/berliner-fdp-will-mietpreisbremse-abschaffen/

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my-fav-report.de, Ausgabe Juli 2017: Massive Mieterhöhungen führen zur Verarmung und Vertreibung von immer mehr Menschen

Liebe mietenbewegte Unterzeichner/innen unserer Petition “Mietpreisbremse verschärfen”,
vielen Dank für Ihr reges Interesse – knapp 38 000 Unterzeichner/innen sind es jetzt.

https://www.my-fav-report.de/massive-mieterh%C3%B6hungen-f%C3%BChren-zur-verarmung-und-vertreibung-von-immer-mehr-menschen/

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fav-report.de, Ausgabe August 2017: Die Mietpreisbremse ist völlig wirkungslos – ihr könnt das jetzt ändern

  • Eine neue Studie belegt: Mieter zahlen in Deutschland pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete
  • Viele Mieterinnen und Mieter zahlen mehr als ein Drittel oder sogar die Hälfte ihres Einkommens für ihre Miete

https://www.fav-report.de/change-org-und-huffingtonpost-die-mietpreisbremse-ist-v%C3%B6llig-wirkungslos-ihr-k%C3%B6nnt-das-jetzt-%C3%A4nde/

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Tageszeitung Junge Welt am 24.07.2017: »Fast jede zweite Neumiete ist zu hoch«

Studie belegt, dass in Berlin massenhaft gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Der Staat bleibt untätig. Gespräch mit Marcel Eupen

Welche Änderungen am Gesetz fordern Sie?

Insgesamt vier. Noch einmal zur Rügepflicht: Es wäre doch fair und billig, wenn der Vermieter die gesamten zu hoch angesetzten Teil der Miete zurückzahlen müsste, und zwar von Beginn des Vertrags an, nicht erst ab dem Moment, an dem der Mieter sich wehrt. Auch muss es eine gesetzliche Verpflichtung geben, nicht nur die neue, sondern auch die Vormiete in einem Inserat anzugeben. Dann wäre sehr viel schneller ersichtlich, ob die geforderten Beträge überhöht sind.

Drittens müssten die vielen Ausnahmeregelungen, die die Mietpreisbremse derzeit enthält, ersatzlos gestrichen werden. Und zuletzt muss es endlich Sanktionen gegen Vermieter geben, die überzogene Summen fordern. Derzeit ist das schlimmste, was ihnen passieren kann, dass sie einen Teil zurückzahlen müssen. Doch wirklich bestraft werden sie nicht.

https://www.jungewelt.de/artikel/314953.fast-jede-zweite-neumiete-ist-zu-hoch.html

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Unterwegs in Spandau am 22.07.2017: Neue Empirica-Studie für Berlin

48 bis 62 % der Wohnungsangebote verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Eine neue Empirica-Studie für Berlin, die erstmalig einen empirischen Paneldatensatz einschließlich der Vormieten verwendet, um die legale Miete zu ermitteln, und damit die Mietpreisbremse unter Berücksichtigung von Vormieten evaluiert hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Angebotsmieten in 81 % der untersuchten Fälle mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel lagen. Bei Abzug der Fälle, in denen Vermieter wegen einer entsprechend hohen Vormiete legal eine höhere Miete fordern durften, waren es noch 62 % der Angebote, die potenziell gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Bei Abzug aller Inserate, bei denen die Wohnungen als „renoviert“ oder „saniert“ angeboten wurden, verblieben noch 48 %. Bei diesen gab es keine Hinweise, dass die höhere Miete durch eine entsprechend höherwertige Ausstattung oder einen besseren Zustand gerechtfertigt war. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Verletzungsquote der Mietpreisbremse daher zwischen 48 % als Untergrenze und 62 % als Obergrenze liege. Näheres unter Empirica-Institut

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse und hat hierzu eine Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen“ (change.org/mietpreisbremse) gestartet, die inzwischen die 38.000er-Marke „geknackt“ hat. Der AMV fordert:

1. Die Angabe der Vormiete muss für Vermieter gesetzlich verpflichtend sein.
2. Zu hoch angesetzte Mieten müssen vom Vermieter von Anfang an erstattet werden.
3. Ausnahmen von der Mietpreisbremse nach Sanierung oder durch Möblierung müssen abgeschafft werden.
4. Es muss Geldstrafen für Vermieter geben, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/neue-empirica-studie-fuer-berlin/

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 18.07.2017: Deutsche Wohnen – Mieterhöhungen

Mieterhöhungskampagne in der Großsiedlung Falkenhagener Feld

Die Deutsche Wohnen AG, die im Falkenhagener Feld knapp 5.000 Wohnungen in der Westerwaldstraße, im Böhmerwaldweg, im Elmweg, in der Frankenwaldstraße, im Hainleiteweg, im Kellerwaldweg, im Knüllweg, in der Steigerwaldstraße, im Hümmlingweg, im Osningweg und in der Sollingzeile bewirtschaftet, führt seit dem 20.06.2017 im Falkenhagener Feld eine Mieterhöhungskampagne zum 01.09.2017 durch und versucht, die Nettokaltmieten zu erhöhen. Sie geht in ihren Mieterhöhungen – soweit bekannt – von ortsüblichen Vergleichsmieten zwischen 5,43 €/m² monatlich und 5,86 €/m² monatlich aus.

Bisher nur Teilzustimmungen

Sämtliche bisher vom AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. durchgeführten Überprüfungen der Mieterhöhungsverlangen der Deutsche Wohnen Management GmbH führten jedoch zu niedrigeren Nettokaltmieten (im Schnitt 5,22 €/m² monatlich) mit der Folge, dass den Mieterhöhungsverlangen der Höhe nach widersprochen werden konnte und nur Teilzustimmungen erteilt werden mussten.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/deutsche-wohnen-mieterhoehungen/