Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finanztip.de am 26.08.2015: Tank-Apps – Mit dem Smartphone zur günstigsten Tankstelle!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Tank-App fürs Smartphone finden Sie die günstigste Tankstelle in der Umgebung.
  • In ihrer Kernfunktion sind alle Tank-Apps gleich: Sie zeigen die aktuell von den Tankstellen an das Bundeskartellamt gemeldeten Benzinpreise an.
  • Diese drei Programme laufen auf fast allen Smartphones: clever-tanken.de, mehr-tanken und richtig-tanken.de.

http://www.finanztip.de/guenstig-tanken/tank-apps/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

33 Wohnungseinbrüche pro Tag!

Berliner Woche am 01.09.2015 –  Diebe auf dem Vormarsch: Zahl der Einbrüche erreicht Rekordmarken!

Knapp jeder elfte Berliner ist innerhalb von zehn Jahren von einem Einbruchsdiebstahl betroffen. Das ergab eine Analyse der Schadensmeldungen, die bei der Versicherung Generali von 2012 bis 2014 eingegangen waren.

Das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, sei in Mitte am größten. Es folgen Wedding, Gesundbrunnen und Prenzlauer Berg. In Zehlendorf, Wannsee, Nikolassee, Dahlem und Schmargendorf ist – laut Versicherung – die gemeldete Schadenshöhe pro Einbruch am höchsten.

In Berlin sind im Jahr 2014 rund 12.150 Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäuser registriert worden. 800 wurden aufgeklärt. 792 Tatverdächtige ermittelt. Bei 1.934.000 Haushalten in Berlin ergibt sich daraus, dass 0,63 Prozent aller Haushalte direkt betroffen waren. 2014 gab es in Berlin rund 33 Einbrüche pro Tag.

http://www.berliner-woche.de/reinickendorf/blaulicht/diebe-auf-dem-vormarsch-zahl-der-einbrueche-erreicht-rekordmarken-d83700.html

E I N L A D U N G zum 7. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

Wann: 16.09.2015, 19:00 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Einbruchschutz – Wie sichere ich meine Wohnung gegen Wohnraumeinbruch?

Referent: Jens Fritsch – Kriminalhauptkommissar beim Landeskriminalamt – Zentralstelle für Prävention (LKA Präv 3 – Technische Prävention)

Der 7.Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 16.09.2015 um 19:00 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Kriminalhauptkommissar Jens Fitsch von der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt (LKAPräv 3 – Technische Prävention) wird als Fachberater zu dem Thema   “Einbruchschutz – Wie sichere ich meine Wohnung gegen Wohnraumeinbruch?” ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucher! Die Teilnahme ist – wie immer- kostenlos!

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

– Regeln fürs Einkaufen: Was im Supermarkt erlaubt ist – und was nicht!
Probieren, sortieren, hantieren: Viele vermeintlichen Selbst­verständlich­keiten sind in Wahr­heit verboten. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, was Kunden wissen sollten, damit sie im Supermarkt auch wirk­lich Könige sind.

https://www.test.de/Regeln-fuers-Einkaufen-Was-im-Supermarkt-erlaubt-ist-und-was-nicht-4900862-0/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

heise.de am 23.08.2015 – Datensammelei: Gegenwind für Windows 10!

Die Grundeinstellungen von Windows 10 ermöglichen Microsoft den Zugriff auf umfangreiche Benutzerdaten. Mehrere Staaten prüfen offenbar bereits, ob das womöglich gegen nationales Datenschutzrecht verstößt.

Wie man Windows 10 so konfiguriert, dass es möglichst wenig persönliche Daten an Microsoft weitergibt, beschreibt der Artikel Windows 10: Datensammelwut beherrschen auf heise online. (hos)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datensammelei-Gegenwind-fuer-Windows-10-2788730.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Änderung der Fertigpackungsverordnung erforderlich!

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 26.08.2015 – Luft im Eis: Preis nach Gewicht und nicht nach Volumen!

Dicke Luft am Kühlregal: Manche Hersteller von Speiseeis fügen ihren Eissorten künstlich Luft zu. Verbraucherinnen und Verbraucher können das aber schwer erkennen – obwohl es Auswirkungen auf den am Regal angegebenen Grundpreis hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für einen nach Gewicht berechneten Grundpreis ein und fordert eine Änderung der Fertigpackungsverordnung.

Der vzbv setzt sich daher für eine Änderung der Fertigpackungsverordnung ein. Die Ausnahmeregelung nach § 7 Nr. (2) sollte im Rahmen der für den Herbst 2015 vorgesehenen Novellierung der Verordnung abgeschafft werden. Der Grundpreis soll auch bei Speiseeis nach Gewicht berechnet werden, um Verbrauchern eine direkte Vergleichsmöglichkeit zu geben.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/luft-im-eis-preis-nach-gewicht-und-nicht-nach-volumen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

techem.de am 27.08.2015: Deutsche zahlen 2014 weniger für das warme Heim!
  • Niedrigerer Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser durch warme Witterung
  • Preise für Heizöl und Erdgas gesunken
  • Kostenrückgang von bis zu 19 Prozent

2014: Verbrauch, Preise, Kosten und Kostenrückgang für die Versorgung mit Heizenergie und Warmwasser im Bundesdurchschnitt

Verbrauch
(kWh/m²) 
Preis
(€/m²)
Kosten
(€/m²) 
Verbrauchs-entwicklung
(% zu 2013)
Kosten-rückgang
(% zu 2013) 
Erdgas 126,43 0,062 7,89 – 16,08 16,9
Heizöl 126,63 0,082 10,37 – 15,01 19,0
Fernwärme 94,11 0,107 10,03 – 15,04 11,6

(Für verbundene Anlagen zur Erzeugung von Heizenergie und Warmwasser)

http://newsroom.techem.de/pressemappe/pressemeldungen/meldung/news/deutsche-zahlen-2014-weniger-fuer-das-warme-heim/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 26.08.2015: Ratgeber Richtige Altersvorsorge – Wann sich Riester oder betriebliche Altersvorsorge lohnen!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Allen Arbeitnehmern stehen Riester-Produkte sowie betriebliche und private Altersvorsorge offen.
  • Riester und betriebliche Altersvorsorge fördert der Staat mit attraktiven Zulagen; es fallen dafür aber höhere Abgaben in der Rente an.
  • Bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge ist es umgekehrt.
  • Lebenslange Renten wie die Riester-Rente oder eine Betriebsrente lohnen sich erst, wenn Sie mehr als 90 Jahre alt werden.
  • Bei jeder Vorsorgeform sind die Kosten entscheidend. Bei der betrieblichen Vorsorge müssen Sie diese selbst herausfinden.
So gehen Sie vor:

  • Wollen Sie sich dagegen absichern, dass Sie sehr alt werden, ist eine Rente die richtige Wahl. Wenn nicht, setzen Sie auf eine flexible Altersvorsorge.
  • Überprüfen Sie die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Ihres Arbeitgebers. Sind diese hoch, scheidet sie aus.
  • Wenn die Kosten akzeptabel sind und Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge praktisch immer.
  • Ohne Zuschuss rentiert sie sich für Kinderlose, die weniger als 49.500 Euro brutto verdienen.
  • Wer Kinder oder mehr als 49.500 Euro Bruttojahreseinkommen hat, sollte einen kostengünstigen Riester-Vertrag bevorzugen.

http://www.finanztip.de/altersvorsorge-ratgeber/

 

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

heise.de am 20.08.2015: Web.de und GMX führen PGP-Verschlüsselung für Mail ein!

GMX und Web.de haben am 20.08.2015 die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mail per PGP eingeführt. Die neue Funktion steht auch den kostenlosen Accounts zur Verfügung. Damit können nach Angaben von 1&1 rund 30 Millionen Nutzer ihre Nachrichten abhörsicher verschlüsseln. Das funktioniert mit den Desktop-Browsern Chrome und Firefox sowie mit den Apps von GMX und Web.de für Android und iOS. Verschlüsselte Mails lassen sich aber auch mit anderen PGP-Systemen wie Enigmail austauschen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Web-de-und-GMX-fuehren-PGP-Verschluesselung-fuer-Mail-ein-2786133.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

checked4you.de am 25.08.2015: “Rundumschutz” – Lohnt sich eine Handyversicherung?

Ob Diebstahl oder einfach kaputt: Die meisten Händler werben mit einem Rundumschutz fürs Handy. So rundum ist der aber meistens gar nicht.

Beim Kleingedruckten sollte man auf folgende Punkte achten:

  • Zeitwert. In der Regel wird nicht der Neupreis von einer Handyversicherung ersetzt, wenn ein Schaden eintritt. Schon nach einem Jahr kann ein Handy nur noch 80 Prozent oder weniger wert sein – je nach Bedingungen.
  • Selbstbeteiligung. Zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises müsst ihr häufig selbst bezahlen, wenn euer Handy kaputt ist und ihr die Versicherung in Anspruch nehmt.
  • Leistungsumfang. Nicht jede Versicherung zahlt für das Handy, wenn es geklaut wird – es sei denn, man bucht diese Leistung extra. Muss man aber nicht, wenn man schon eine Hausratversicherung hat. Denn die bezahlt sogar den Neupreis des Handys, wenn es aus der Wohnung geklaut oder euch unterwegs geraubt wird. Ist euer Phone tatsächlich weg oder so kaputt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, gibt es selten Cash dafür. Stattdessen dürft ihr euch ein “Ersatzgerät gleicher Art und Güte” suchen, für das die Versicherung den Preis bis zum Wert eures kaputten Telefons abzüglich eurer Selbstbeteiligung bezahlt. Und was ist mit Kosten, die ein Dieb durch Telefonate oder Surfen im Internet verursacht? Die ersetzen manche Versicherungen, aber nicht immer in voller Höhe.
  • Ausschlüsse. Nach einem Sturz habt ihr jetzt die Spider-App auf dem Display, aber es funktioniert noch. Pech gehabt, sagt möglicherweise die Versicherung. Das gilt oft nur als Schönheitsfehler, der die Funktion des Smartphones nicht beeinträchtigt und deshalb gibt’s für die Reparatur keine Kohle. Gleiches gilt, wenn ihr euer Handy falsch bedient oder euch einen Virus eingefangen habt. Und wenn euer Telefon kaputt geht, weil ihr es nur kurz im Regen aus der Tasche geholt habt, stellen sich viele Versicherer auch quer. Es müsste euch schon ins Wasser gefallen sein.
  • Kündigungsfrist. Wie bei den allermeisten Handyverträgen gibt es auch bei den Versicherungen eine Mindestlaufzeit. Wer danach nicht weiter zahlen will, muss rechtzeitig kündigen. Falls ihr der Versicherung vor Ablauf der Zeit einen Schaden meldet, könnt ihr von euch aus kündigen. Kann ja sein, dass ihr unzufrieden mit der Regulierung seid oder euer Gerät komplett hin ist und ihr die Police gar nicht mehr braucht.

https://www.checked4you.de/handyversicherung

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

checked4you.de am 26.08.2015: Der erste Eindruck zählt – Bewerbungsunterlagen!

Ein Sprichwort lautet: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Das gilt auch für Bewerbungsunterlagen: Mappen mit Kaffeeflecken, Briefe mit Eselsohren, ein Foto aus dem letzten Sommerurlaub … Damit gibt’s sicher keine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Bei Bewerbungen kommt es tatsächlich auch auf die Verpackung an. Form und Inhalt müssen stimmen. Personalverantwortliche haben in der Regel wenig Zeit, da entscheidet das Auge mit. Und so manch eine Bewerbung fällt schon auf den ersten Blick durch.

Dennoch braucht man nicht jeden Schnickschnack, den es zu kaufen gibt. Was braucht man wirklich, um bei einer Bewerbung zu punkten?

1) Die richtige Mappe …

2) Der “Papierkram” …

3) Das Foto …

4) Der Umschlag …

5) Die Online-Bewerbung …

  • Die Mailadresse sollte seriös klingen und am besten Vor- und Nachname oder den Nachnamen beinhalten. Also nicht: spassvogel@123.de. Und auf keinen Fall von einem beruflichen Account mailen.
  • In die Betreffzeile gehört ein aussagekräftiger Betreff, zum Beispiel: “Bewerbung um eine Ausbildung zur Industriekauffrau” oder “Ihre Stellenanzeige in der WAZ vom 25.8.2015”.
  • Auch eine Onlinebewerbung muss gut formuliert und fehlerfrei sein. Und seriös: Es zählen die gleichen Standards wie bei Papierbewerbungen.
  • Die Anhänge müssen eindeutig benannt werden.
  • Auch wenn eine Mail schnell und portofrei verschickt ist: Jede Bewerbung muss nach wie vor individuell gestaltet werden. Serienbewerbungen haben keinen Erfolg.
  • Kontaktdaten gehören nicht nur ins Anschreiben und in den Lebenslauf, sondern auch in die Mail.

https://www.checked4you.de/bewerbungsunterlagen