Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 26.06.2015 – Hausratversicherung: Schützen Sie Ihr Hab und Gut!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Hausratversicherung lohnt sich, wenn Sie Ihr Hab und Gut nicht ohne finanzielle Probleme ersetzen könnten.
  • Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem beweglichen Besitz durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Raub.
  • Sie können auch Ihre Fahrräder und Elementarschäden wie Überschwemmung versichern.
  • Nutzen Sie Vergleichsportale im Internet, um Angebote verschiedener Versicherer einzuholen.
So gehen Sie vor:

  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Elementarschadenversicherung benötigen.
  • Nutzen Sie das Vergleichsportal Comfortplan*, wenn Sie keine Elementarschadenversicherung brauchen.
  • Wenn Sie Elementarschäden mitversichern wollen, gehen Sie auf Ino24.
  • Es kann sich lohnen, noch einmal auf Check24* zu prüfen, ob Sie einen noch günstigeren Tarif finden.
  • Gute Versicherungen erkennen Sie in der Regel an Leistungen trotz grober Fahrlässigkeit, Bezahlung von Rauch- und Rußschäden sowie die Erstattung von Hotelkosten.

http://www.finanztip.de/hausratversicherung/

 

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

degewo – Pressemitteilung vom 12.08.2015: Inbetriebnahme Blockheizkraftwerk in Köpenick

Wie Mieter in Berlin-Köpenick vom Mini-Kraftwerk im eigenen Haus profitieren / Pilotprojekt von degewo und GETEC ENERGIE AG

Die neu erbauten Mehrfamilienhäuser in der Köpenicker Joachimstraße 8 werden mit einem Erdgas-BHKW versorgt, das neben Wärme auch Strom produziert und dabei hocheffizient ist.

Neu ist, dass degewo und GETEC ENERGIE AG den Mietern in der Joachimstraße einen hauseigenen Stromtarif bieten. Über ihren individuellen Verbrauch können sich die Kunden jederzeit in einem geschützten Bereich im Internet informieren.

Zudem hat die Unternehmenstochter degewo Wärme GmbH ein solches Mini-Kraftwerk erstmals direkt in ein Wohngebäude eingebaut und betreibt die Anlage mittels Fernüberwachung. “Unser Anspruch ist es, dass wir neue Möglichkeiten und Wege ausprobieren. Nur so können wir den Service für unsere Mieter verbessern”, sagt Ulrich Jursch, Geschäftsführer der degewo Wärme GmbH. Das BHKW im eigenen Haus schafft eine preisgünstige und vor allem umweltfreundliche Alternative zu den großen Energienetzen. “Unsere Mieter können damit Geld sparen und nebenbei etwas für die Umwelt tun”, sagt Jursch.

http://www.degewo.de/content/de/Unternehmen/4-1_Aktuelles/4-1-Aktuelles-2015/PM_Waerme_Strom

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 04.08.2015 – Zwischenbilanz Bestellerprinzip: Mieter sparen sich die Maklerkosten!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit rund zwei Monaten gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter.
  • Das Bestellerprinzip funktioniert in der Praxis. Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr.
  • Zwar versuchen Makler und Vermieter das zu umgehen, aber das ist eher die Ausnahme.

Nach Einführung des Bestellerprinzips ist der Regelfall der, dass Mieter bei der Wohnungssuche keinen Makler mehr bezahlen müssen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes halten sich Vermieter und Makler ganz überwiegend an das Gesetz. 570 Millionen Euro pro Jahr sollen sich die ohnehin durch hohe Mieten belasteten Verbraucher durch das neue Gesetz ersparen, prognostizierte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Das sind typische Umgehungsversuche:

– Eigener Maklervertrag mit Mietern

– Reservierungsbestätigungen

– Servicegebühren

– Besichtigungsgebühren

http://www.finanztip.de/bestellerprinzip/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

SVZ.de am 11.08.2015 – Enkel-Trick : „Opa – rate mal, wer hier ist“!

Warum funktioniert der Enkel-Trick schon seit 15 Jahren? Seniorenberater haben Betrügern Kampf angesagt.

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Enkel-Trick. Nach Erkenntnissen der Behörde sitzen die Täter zumeist in osteuropäischen Ländern. Vor ihren Anrufen gehen sie dicke deutsche Telefonbücher auf der Suche nach alt klingenden Vornamen durch. Dann arbeiten sie ihre Liste ab. Sie sprechen akzentfrei deutsch, weil sie zumeist Jahre im Bundesgebiet gelebt haben.
Tipps der Polizei: So können Sie sich schützen

• Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.

• Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.

• Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

• Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.

• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.

• Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an  die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

http://www.svz.de/mv-uebersicht/opa-rate-mal-wer-hier-ist-id10427006.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

ZEIT ONLINE am 10.08.2015: Altersvorsorge – Der Renten-Irrweg!

Ein Drittel der Deutschen spart nicht fürs Alter. Wie soll man das überhaupt? Eine radikale Lösung lautet: mit der gesetzlichen Rente. Es ist Zeit, sie wieder zu stärken.

Die Prognosen sind ernüchternd: Wer 40 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt, bekommt nur dann mehr als die Grundsicherung heraus, wenn er kontinuierlich mindestens 2.300 Euro brutto verdient. Wer nur 35 Jahre lang arbeitet, muss sogar 2.700 Euro heimbringen. Sehr viele Arbeitnehmer werden das nicht schaffen, zumal höchstens Zweidrittel von uns ihr Leben lang Vollzeit arbeiten ohne Unterbrechung. Die meisten legen durch Arbeitslosigkeit oder Familie Einzahlungspausen ein.

Den Ausweg aus dem Dilemma sehen viele Demografie- und Rentenexperten inzwischen in einem: Statt des privaten Sparens muss die gesetzliche Rente wieder gestärkt werden. Gerade weil das Kapitalmarktsparen in die Krise geraten ist, könnte das gesetzliche System beweisen, wie stabil es ist. Es ist dabei sogar von Vorteil, dass die Politik in das gesetzliche System eingreifen kann – sofern sie es denn richtig macht.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-08/rente-altersvorsorge-staerkung-gesetzliche-rente-generationenvertrag

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finanztip.de am 21.07.2015: Ärger im Urlaub – Reisemängel richtig reklamieren!

Das Wichtigste in Kürze:

Wer eine Pauschalreise mit mindestens zwei Leistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) gebucht hat, hat Rechte aus seinem Reisevertrag, sofern Mängel auftauchen.

Die richtige und sofortige Reklamation vor Ort ist die Grundlage für Ihren Anspruch auf Erstattung.

Werden die Probleme während des Urlaubs nicht behoben, können Sie nach Ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückverlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats.

Wie viel Sie verlangen können, hängt vom Ausmaß der Mängel ab. Die Höhe kann sich sogar auf den gesamten Reisepreis belaufen.
So gehen Sie vor:

Melden Sie Mängel präzise und unverzüglich dem Reiseleiter und fordern Sie Abhilfe.

Machen Sie Fotos, um die Probleme zu dokumentieren. Lassen Sie sich auch die Adressen von Zeugen geben.

Verlangen Sie nach Ihrer Rückkehr vom Veranstalter Geld zurück, sofern die Reiseleitung die Probleme vor Ort nicht behoben hat.

Nutzen Sie die sogenannte Frankfurter oder Kemptener Tabelle als Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung.

Sie können für das entsprechende Schreiben an den Reiseveranstalter unseren Musterbrief verwenden.

http://www.finanztip.de/reisemaengel-reklamieren/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

50,00 € Zuschuss zur Apple Watch!

Der Tagesspiegel am 04.08.2015: Apple Watch – Zuschuss von der Gesundheitskasse!

Krankenkassen investieren in die Gesundheit ihrer Mitglieder. Die AOK Nordost bezuschusst sogar den Kauf einer Apple Watch.

Bis zu 50 Euro gewährt die Kasse ihren Mitglieder dafür in jedem zweiten Kalenderjahr. Und weil die Apple Watch ebenfalls über die nötigen Funktionen wie unter anderem einen Pulsmesser verfügt, gibt es den Kassenzuschuss auch für Apples neuestes Technikgadget, wie die AOK Nordost am 04.08.2015 dem Tagesspiegel einen Bericht der Zeitschrift “Chip” bestätigte.

http://www.tagesspiegel.de/medien/apple-watch-zuschuss-von-der-gesundheitskasse/12142220.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

WISO-Tipp  | 03.08.2015: Autounfall im Ausland!

Ab in die Ferien, und zwar mit dem Auto! Deutsche Urlauber fahren am liebsten mit dem eigenen Pkw ins Ausland. In diesem Jahr planen hierzulande fast 60 Prozent aller Reisenden, mit dem Auto in die Ferien zu fahren. Doch was, wenn es in der schönsten Zeit des Jahres im Ausland kracht? Der WISO-Tipp klärt auf.

Europäischer Unfallbericht:

Legen Sie den sogenannten europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach. Um einen Unfallschaden leichter aufnehmen zu können, wurde dieser europaweit einheitliche Unfallbericht erstellt. Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachversionen gleich. Zudem sind zweisprachige Versionen verfügbar. Er ist nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, da er die Schadenaufnahme erleichtert. Die Unfallbeteiligten füllen das Formular gemeinsam aus, jeweils in ihrer Muttersprache. Es werden Angaben zur Person, zu den Fahrzeugen und zum Unfallhergang eingetragen. Sie können den europäischen Unfallbericht im Internet kostenlos herunterladen oder bei Ihrer Versicherung anfordern.

Drei Szenarien:

Für die Schadenregulierung gibt es drei unterschiedliche Szenarien:

1. Wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, müssen Sie bei Sachschäden nicht unbedingt einen Anwalt einschalten. Melden Sie den Unfall unmittelbar Ihrer Versicherung. Der von Ihnen Geschädigte wird sich dann an Ihre Versicherung wenden. Die Assekuranz wickelt den Schaden ab.

2. Trifft Sie keine Schuld an dem Unfall und stammt der Unfallverursacher aus einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen Anwalt einschalten oder den Schaden selbst über einen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland abwickeln.

3. Der Unfallverursacher stammt aus einem anderen Land: Es gibt keinen deutschen Schadenregulierer, der die Abwicklung übernehmen kann. Sie müssen die Schadensersatzansprüche direkt bei der gegnerischen ausländischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Da die Regulierungspraxis sehr unterschiedlich ist und die Regulierung zudem sehr aufwendig und langdauernd sein kann, ist es ratsam, einen im Unfallland zugelassenen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2458394/WISO-Tipp-Autounfall-im-Ausland#/beitrag/video/2458394/WISO-Tipp-Autounfall-im-Ausland

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Urlaub mit Smartphone, Tablet & Co.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher möchten auch im Urlaub nicht auf ihre Smartphones und Tablet-PCs verzichten. Dank Roaming (englisch für herumwandern oder herumstreifen) können Mobilfunknutzerinnen und -nutzer in einem ausländischen Netz telefonieren, SMS empfangen oder versenden, mobil im Internet surfen und in sozialen Netzwerken aktiv sein.

Die Roaming-Technik sorgt dafür, dass Mobiltelefone auch über Landesgrenzen hinweg funktionieren. Seit dem Beschluss der EU im Jahr 2007, die ungerechtfertigt hohen Roaming-Gebühren zu begrenzen, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher Schritt für Schritt von günstigeren Preisen. Seit 1. Juli 2014 liegen die Obergrenzen der Gebühren für Anrufe aus dem EU-Ausland bei 23 Cent pro Minute und für eingehende Anrufe im EU-Ausland bei sechs Cent pro Minute inklusive der Mehrwertsteuer. Die Obergrenze des Eurotarifs für eine gesendete SMS liegt bei sieben Cent inklusive der Mehrwertsteuer. Eingehende Roaming-SMS sind kostenlos.

Die neuen Preisgrenzen in der Europäischen Union im Überblick:

Seit dem 1. Juli 2014 gelten die folgenden EU-Preisobergrenzen (inklusive Mehrwertsteuer, gerundet).

  • Herunterladen von Daten oder Surfen im Internet: 24 Cent pro Megabyte, abgerechnet pro Kilobyte
  • Abgehende Anrufe: 23 Cent pro Minute
  • Eingehende Anrufe: 6 Cent pro Minute
  • SMS-Versand: 7 Cent

Detaillierte Preistabellen sind auf der Seite der EU-Kommission abrufbar:ec.europa.eu/digital-agenda/en/roaming-tariffs

https://bondesrat.de/geld/urlaub-mit-smartphone-tablet-co.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 03.08.2015: Hotels buchen im Internet – Die falschen Versprechen der Buchungsportale!

Wer sein Hotel im Internet bucht, landet schnell bei Portalen wie HRS oder Booking.com. Doch entgegen ihrer Werbeversprechen findet man dort oftmals nicht das günstigste Angebot.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hotels-buchen-im-internet-die-falschen-versprechen-der-buchungsportale/12136086.html