Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 20.07.2015: Bezahlen im Internet – Was bei Paypal und Co zu beachten ist!

Die Rechnung, bitte: Bezahldienste wie Paypal, Click & Buy oder Sofortüberweisung machen den Einkauf im Internet einfach und sicher. Dennoch sollten Nutzer einige Punkte beachten.

Nach aktuellen Zahlen des IT-Verbands Bitkom nutzen mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Online-Shopper Bezahldienstleister wie Paypal, Click & Buy oder andere. Das sei ein leichter Anstieg gegenüber 2014 (51 Prozent). Grundsätzlich lassen sich zwei Verfahren unterscheiden. Dienste wie Paypal, Click & Buy (Deutsche Telekom), Postpay (Deutsche Post) oder Amazon Pay buchen vom Konto des Kunden ab. Dieser muss sich einmalig beim jeweiligen Dienst registrieren, Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen. Die Registrierung fällt bei Überweisungsdiensten wie Sofortüberweisung (Sofort GmbH) oder Giropay (Postbank/Volksbanken/Sparkassen) flach: Kontonummer und Sicherheitscodes wie Pin und Tan gibt er direkt an, um die Online-Überweisung abschließen zu können.

Paypal und andere Dienste verdienen ihr Geld, indem sie Onlineshops für jede Transaktion einen kleinen Teil des Umsatzes berechnen. Beim Marktführer Paypal sind es derzeit mindestens 1,5 Prozent zuzüglich 35 Cent. Viele Händler nutzen die Gebühr als Argument, um den Kunden teilweise über Gebühr an ihren Kosten zu beteiligen. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW mit 120 Onlineshops lagen die Kosten für die Kunden im Schnitt zwischen fünf und sieben Euro. Gesetzlich sind Händler zwar dazu verpflichtet, mindestens eine Zahlungsmöglichkeit kostenfrei anzubieten. Dabei fiel ihnen aber besonders häufig die für Kunden risikoreiche Methode der Vorkasse ein. Oder sie reglementierten die kostenlose Zahlungsform: Germanwings beispielsweise erlaubte das kostenlose Lastschriftverfahren nur bis fünf Tage vor Abflug. Mehr als zehn Prozent der untersuchten Shops drohten die Verbraucherschützer gar mit einer Abmahnung. Sie berechneten Gebühren von bis zu 4,5 Prozent des Warenwertes. Das sei „nicht nur satt, sondern auch unstatthaft“.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bezahlen-im-internet-was-bei-paypal-und-co-zu-beachten-ist/12076088.html

 

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Gartennut­zung: Was Mieter dürfen!

Miets­häuser mit Garten sind begehrt. Doch nicht selten kommt es zwischen Vermieter und Mieter zum Streit über Nutzung und Pflege. Was ist im mitgemieteten Garten erlaubt? Und wie müssen Mieter ihn pflegen? test.de erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben. …

https://www.test.de/Gartennutzung-Was-Mieter-duerfen-4841312-0/

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Der Tagesspiegel am 19.07.2015: Verspätungen und Annullierungen – Flugpassagiere verschenken Millionen!

Ist der Flieger verspätet oder fällt ganz aus, kann man zwischen 250 und 600 Euro von der Airline verlangen. Viele wissen das aber nicht.

Nach Berechnungen des Internet-Verbraucherportals Flightright, die dem Tagesspiegel vorliegen, fallen in Deutschland nämlich immer mehr Flüge aus. Seit Jahresbeginn sind deutlich mehr Verbindungen gestrichen worden als im Vorjahreszeitraum. So wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 5106 Flüge zu Zielen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union annulliert, im ersten Halbjahr 2014 waren es nur 2831 innerdeutsche und innereuropäische Verbindungen. Die Quote der annullierten Flüge ist damit Flightright-Berechnungen zufolge innerhalb eines Jahres von 0,8 auf 1,4 Prozent gestiegen.

Während Fluggäste Ausfälle durch Streiks oder schlechte Witterungsverhältnisse hinnehmen müssen, können sie die Airlines bei hausgemachten Problemen zur Kasse bitten. Gleiches gilt bei Verspätungen von drei Stunden und mehr. Doch viele Kunden machen von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. „Mindestens 80 Prozent der Reisenden kennen ihre Ansprüche aber überhaupt nicht“, sagte Ronald Schmid dem Tagesspiegel.

Nach der Europäischen Fluggastverordnung ist eine Entschädigung schon dann fällig, wenn der Flieger drei Stunden verspätet am Zielort ankommt. Je nach Entfernung können Passagiere dann zwischen 250 und 600 Euro verlangen.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verspaetungen-und-annullierungen-flugpassagiere-verschenken-millionen/12076990.html

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Auto-App: Mit dem Auto ins Ausland!

Die App „Mit dem Auto ins Ausland“ ist ein perfekter Reisebegleiter auf den Straßen unserer europäischen Nachbarn. Ob im eigenen Pkw, Wohnmobil oder dem Mietwagen – die kostenlose App hilft deutschsprachigen Reisenden, sich mit dem Auto im Ausland zurechtzufinden.

Neben rechtlichen Informationen, zum Beispiel zum Versicherungsschutz im EU-Ausland, wird auch praktische Unterstützung und sprachliche Hilfe gegeben.  So stehen Autofahrern Hinweise über Verkehrsregeln, Mautgebühren oder Kraftstoffbezeichnungen zur Verfügung. Genauso kann nachgelesen werden, was im Fall einer Panne, eines Unfalls oder einer Reparatur zu tun ist. Außerdem enthält die App eine Checkliste, den Euronotruf und den allgemeinen Sperr-Notruf für Kreditkarten.

Quelle: http://www.eu-verbraucher.de/de/publikationen/auto-app/

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Auto­schutz­briefe: Auto­versicherer meist billiger als der ADAC!

Wenn das Auto liegenbleibt, helfen nicht nur die „gelben Engel“ des ADAC. Einen Schutz­brief gibt es auch bei den meisten Auto­versicherern und dann oft güns­tiger. Die Stiftung Warentest hat 85 Schutz­briefe unter die Lupe genommen, die mindestens europaweit gelten: 77 Angebote von Versicherern und acht von Auto­clubs. Das güns­tigste Angebot war für 5 Euro im Jahr zu haben, das teuerste kostete 134 Euro per annum.

Noch mehr Kunden als die Auto­mobilclubs haben die Versicherer mit insgesamt 26,8 Millionen Verträgen. Ins Auge springt der große Preis­unterschied. Wer bereits eine Auto-Police beim selben Versicherer abge­schlossen hat, kann den Schutz­brief dort viel güns­tiger bekommen als bei einem Auto­club. Bei einigen Versicherern muss der Kunde nur eine Kfz-Haft­pflicht haben. Andere bieten den Schutz­brief nur mit einer Teil- oder Voll­kasko an. Wenn Kunden bei ihnen keine Auto­versicherung haben, sind die Versicherungs­angebote deutlich teurer.

https://www.test.de/Autoschutzbriefe-Autoversicherer-meist-billiger-als-der-ADAC-4824419-0/?mc=vz-niedersachsen

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Sommerspezial: Reiseversicherungen – Die wichtigsten Versicherungen auf Reisen!

Verbraucherzentrale Niedersachsen am 15.07.2015:

Wenn im Sommer der Urlaub ruft, ist es wichtig, ein paar Versicherungen im Gepäck zu haben. Nicht alles, was da rund um das Thema Urlaub und Reisen auf dem Markt ist, ist auch wirklich notwendig und sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt.

– Auslandsreise-Krankenversicherung
– Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
– Bei Reisen mit dem Auto: Autoschutzbrief

Unnötige Kosten verursachen auf Reisen dagegen: Reisegepäck-, Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung. Sie sind nicht sinnvoll beziehungsweise sogar überflüssig, sofern bereits eine weltweit geltende private Haftpflichtversicherung besteht und die unfallbedingten Risiken in ausreichender Höhe über eine private Unfallversicherung, beziehungsweise auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sind.

Das Urlaubsgepäck ist über die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen mitversichert – auch im Hotelzimmer und in anderen Gebäuden im Ausland. Eine Reisegepäckversicherung ist daher in der Regel nicht notwendig. Wer sich gleichwohl dafür interessiert, sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen und die Sorgfaltspflichten beachten.


https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/reiseversicherungen-2015

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aero am 14.07.2015: Passagier vs. Airline – Schlichtungsfälle bei Flugreisen fast verdreifacht!

Zur Klärung von Streitfällen bei Flugreisen wenden sich Betroffene immer häufiger an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Im ersten Halbjahr 2015 gingen dort 4133 Schlichtungsanträge zu Flugreisen ein, fast dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum, in dem 1401 Beschwerden gezählt wurden.

“Die Schlichtung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit”, erläuterte der SÖP-Geschäftsführer. “Das hat sich sehr bewährt. Die Unternehmen arbeiten auf dieser Grundlage viel engagierter mit, als wenn sie zur Schlichtung gezwungen wären.” Die nötige Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sei gewährleistet durch die gesetzlichen Vorgaben und einen Beirat unter Vorsitz des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

“Alle Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und Ärger”, stellte Klewe fest. Anders als kommerzielle Anbieter wie Inkassobüros ziehe die SÖP weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolghonorare, Gerichtskosten oder Mehrwertsteuer ab.

http://www.aero.de/news-22072/Schlichtungsfaelle-bei-Flugreisen-fast-verdreifacht.html

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Versorgungsstärkungsgesetz

Bessere Versorgung von Kassenpatienten: Was das neue Gesetz bringt!

Warten auf einen Termin beim Fach­arzt oder Psycho­therapeuten, aus dem Kranken­haus entlassen ohne Rezept für notwendige Medikamente, eine Operation steht bevor, und man hätte gern eine zweite Meinung: Viele gesetzlich Versicherte kennen solche Probleme. Das neue Versorgungs­stärkungs­gesetz, das ab Sommer in Kraft tritt, soll die Lage verbessern. Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz. …

https://www.test.de/Bessere-Versorgung-von-Kassenpatienten-Was-das-neue-Gesetz-bringt-4863562-0/?mc=socialmedia.fb.2015-07-10-1700

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bezahl­systeme: Mit dem Smartphone bei Aldi einkaufen – ein Erleb­nisbericht!
Das Plakat vor einem Aldi-Markt in Berlin verspricht: Hier können Kunden mit Handy oder Karte kontaktlos bezahlen. Near Field Communication (NFC) heißt das Zauber­wort. Beim NFC-Verfahren hält der Kunde Handy oder Kreditkarte vor einen Sensor und das Geld wird vom Konto abge­bucht – ohne dass er eine Unter­schrift leisten muss. Eine PIN-Eingabe ist bei Einkäufen bis zu 25 Euro nicht nötig. test.de-Reporter Markus Fischer hat ausprobiert, wie das neue Verfahren in der Praxis funk­tioniert.

Die Kassiererin ist ahnungs­los!Die Kassiererin schaut etwas verwirrt drein: „Das hat noch niemand gewollt. So was geht bei uns?“ Die Dame hat von kontaktlosem Bezahlen noch nie gehört. Dabei war die Nach­richt fast über­all zu lesen: Bei Aldi Nord könne nun jeder per Smartphone bezahlen. Das lästige Gefummel mit dem Portmonee soll entfallen. Auch ein Plakat direkt am Eingang meines Berliner Aldi-Marktes bewirbt die Neuerung. Doch die Kassiererin weiß nicht, was sie tun soll. Sie ruft eine Kollegin zu Hilfe. …

https://www.test.de/Bezahlsysteme-Mit-dem-Smartphone-bei-Aldi-einkaufen-ein-Erlebnisbericht-4874332-0/?mc=socialmedia.fb.2015-07-09-1530

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Pressemitteilung von Sozialverband VdK Deutschland e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. vom 10.07.2015:

Unabhängige Patientenberatung vor dem Aus!

Der bisherige Verbund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) soll nicht über das Jahresende 2015 hinaus finanziert werden. 21 Beratungsstellen stehen damit vor dem Aus. GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung beabsichtigen, gegen den Protest aus dem wissenschaftlichen Beirat der UPD, zahlreicher Politiker und weiterer gesellschaftlicher Kreise die unabhängige Patientenberatung an die Sanvartis GmbH zu vergeben. Die Gesellschafter der UPD befürchten, dass die hohe Qualität und die unabhängige Unterstützung für ratsuchende Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleiben.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/unabhaengige-patientenberatung-vor-dem-aus