Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Umstellung des Telefonnetzes auf Internet-Telefonie

Bis 2018 will die Telekom ihr gesamtes Telefonnetz auf Internet-Telefonie umstellen!

Die Telekom mustert nach und nach ihr analoges Telefonnetz aus. Die Umstellung auf Internettelefonie ist für das Unternehmen nicht nur wirtschaftlich günstiger. Sie ist auch deshalb erforderlich, da es in absehbarer Zeit für die herkömmliche Übertragungstechnik keine Ersatzteile mehr geben wird, weil die Netzausrüster diese nicht mehr herstellen. Von der Umstellung nicht betroffen sind Kunden, die über einen analogen Telefonanschluss ohne Internet verfügen. In diesen Fällen nimmt die Telekom die Umstellung auf das IP-Netz in der Vermittlungsstelle vor.

https://www.vzb.de/SES95850500/telefonumstellung?s=1

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Reisen mit dem Fernbus

Wer seine Rechte kennt, fährt entspannter!

Die Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen:

https://www.vzb.de/fernbusrechte

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Wie kann ich erkennen, ob meine Telekom-Online-Rechnung echt ist?

Ab dem 20. Februar 2015 versendet die Deutsche Telekom ihre Online-Rechnungen mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen:

  • Adresse: Neben den bereits bisher gebräuchlichen Informationen wie persönliche Anrede und Buchungskontonummer finden Kunden jetzt zusätzlich Straße und Hausnummer in ihrer Rechnung Online. Die neuen Merkmale stehen sowohl im Betreff der Rechnungsmail, als auch im ersten Satz des eigentlichen Mailtextes.
  • E-Mail-Siegel: Durch das fälschungssichere E-Mail-Siegel können Kunden ab sofort authentische Online-Rechnungen der Telekom zweifelsfrei erkennen, wenn sie ihre Rechnung Online über den Browser (http://telekom.de/email) oder die mobilen E-Mail-Applikationen der Telekom abrufen. Das E-Mail-Siegel hat die Form eines blauen @-Zeichens mit einem Haken darin und wird vor dem Absender der Nachricht angezeigt.
    Angezeigt wird das Siegel darüber hinaus bei GMX, WEB.DE, freenet und 1&1. In E-Mail-Programmen wie Outlook oder Thunderbird kann das E-Mail-Siegel aus technischen Gründen nicht angezeigt werden.
  • Signatur: Nicht sichtbar ist das dritte Merkmal, eine neue Signatur. Sie wird beim E-Mail-Versand von den Internet-Providern ausgelesen. Mit dieser Signatur können gefälschte E-Mails mit Telekom-Absender durch die verschiedenen Provider besser als Spam gekennzeichnet werden.

Darüber hinaus verwenden wir eine persönlichen Anrede (außer bei Firmen und Organisationen) und geben im Festnetzbereich das so genannte Buchungskonto und im Mobilfunkbereich das Kundenkontomit an. Wenn Sie unsicher sind, können Sie Ihre korrekte Rechnung jederzeit über das Telekom Kundencenter abrufen. Fehlt die Rechnung dort oder weist sie einen anderen Rechnungsbetrag auf, handelt es sich um eine Fälschung.

http://www.telekom.com/verantwortung/sicherheit/sichere-rechnung/266514

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Projekt „Verbraucherorientierte Energieanbieterinformation“ bringt Licht in Landschaft der Energieversorger!

Die Suche nach einem passenden Energieanbieter kann oftmals mühsam sein. Anbieter versuchen, Kunden vor allem mit geringen Preisen zu locken. Doch sind auch die übrigen Vertragsbestimmungen verbraucherfreundlich und ist der Anbieter verlässlich? Das Projekt „Verbraucherorientierte Energieanbieterinformation“ des „Bundes der Energieversorger e.V.“ will bei der Entscheidung helfen.

Ziel des Projektes ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einer eigenen Webseite detaillierte und objektive Informationen über die einzelnen Strom- und Gasversorger und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen an die Hand zu geben. Die Seriosität der Anbieter kann so besser nachvollzogen und bewertet werden – das Risiko bei einem Wechsel des Anbieters sinkt.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/BauenundWohnen/Energieanbieterinformation/energieanbieterinformation_node.html

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Warn-App NINA

NINA ist die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). NINA warnt Sie deutschlandweit und – wenn Sie dies wünschen – standortbezogen vor Gefahren, wie z. B. Unwettern, Hochwasser und anderen sogenannten Großschadenslagen.

NINA bietet auch grundlegende Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz an.

Drei Gründe, NINA zu nutzen

  1. NINA ist die erste App zur Warnung der Bevölkerung für ganz Deutschland und vollständig in das Modulare Warnsystem (MoWaS) von Bund und Ländern integriert.
  2. Mit NINA sind Sie stets aktuell über Gefahren informiert, denn die Push-Funktion macht Sie auf neue Warnungen aufmerksam.
  3. Ereignisbezogene Verhaltenshinweise und allgemeine Notfalltipps von Experten helfen Ihnen dabei, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. So können Sie sich und andere besser schützen.

http://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Brandenburg am 09.06.2015: Was bedeutet der Poststreik für Verbraucher?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet wichtige Fragen!

Der Streik der Postbediensteten bedeutet für Kunden: Briefe und Päckchen kommen später an. Wenn durch die verspätete Zustellung wichtige Fristen versäumt werden, kann dies finanzielle Verluste zur Folge haben. Welche Rechte haben Verbraucher? Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer haftet, wenn ein Brief streikbedingt verspätet ankommt? ……

Was bedeutet das für die Einhaltung wichtiger Fristen, wie z.B. bei Kündigungen? …..

Gibt es Möglichkeiten, dass der Brief doch pünktlich ankommt? ……

Was gilt für den normalen Paketversand? …..

Was passiert bei Retouren? ……

http://www.vzb.de/poststreik-kuendigung-verbraucher

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Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen: Grillen

Ist Grillen in Berlin in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erlaubt?

In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo unter Beachtung der Spielregeln ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf.

Eine Liste der Grillplätze in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen finden Sie unter:http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/downloads/grillplaetze.pdf

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Die WELT am 04.06.2015: Land darf vorerst weiter Übernachtungssteuer erheben!

Hotelgäste in Berlin müssen vorerst weiter die sogenannte City Tax bezahlen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelt zum Jahresende darüber, ob die Übernachtungssteuer rechtmäßig ist. Hoteliers scheiterten nun mit dem Antrag, die Steuer bis dahin nicht zu erheben, wie Gerichtssprecher Ekkehart Mast am 04.06.2015 sagte.

http://www.welt.de/regionales/berlin/article141937166/Land-darf-vorerst-weiter-Uebernachtungssteuer-erheben.html