Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 20.05.2015: Angespannte Lage auf dem Berliner WohnungsmarktLieber eine schlechte Wohnung als keine!

Freie Wohnungen in Berlin sind rar. Freie und gute Wohnungen sind noch viel seltener. Deswegen weichen die Menschen in der Hauptstadt immer mehr auf schlechte Unterkünfte aus.

Der Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt führt dazu, dass jetzt auch weniger begehrte Unterkünfte Abnehmer finden – beispielsweise Erdgeschosswohnungen an verkehrsreichen Kreuzungen. Der Anteil der Wohnungen, die wegen Vermietungsschwierigkeiten leerstehen, hat sich innerhalb eines Jahres fast halbiert.

Der Anteil der Wohnungen, der wegen Vermietungsschwierigkeiten leer steht, sank von 19,9 auf 10,9 Prozent.

http://www.berliner-zeitung.de/wohnen/angespannte-lage-auf-dem-berliner-wohnungsmarkt-lieber-eine-schlechte-wohnung-als-keine,22227162,30746618.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Pressemitteilung MDS am 20.05.2015 – Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste: Trend zu mehr Vorwürfen hält an!

Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2014 gingen die MDK-Gutachter in 14.663 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach. Das ist knapp mehr als im Jahr zuvor mit 14.585 Fällen. Ebenso stieg die Zahl der bestätigten Fehler mit 3.796 Fällen leicht an (2013: 3.687.)

Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.

In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.845 Fälle in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 % der Fälle gutachterlich festgestellt.

Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen. „Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich.

http://www.mds-ev.de/4569.htm

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Stiftung Warentest – Banking-Apps: Die besten Apps fürs Smartphone-Banking!

Vor der Laden­tür mit dem Smartphone den Konto­stand prüfen oder auf dem Flughafen eine Rechnung zahlen: Schon fünf Millionen Deutsche haben sich eine App herunter­geladen, mit denen sie Bank­geschäfte unterwegs erledigen können. Finanztest hat 38 beliebte Banking-Apps für Smartphones getestet. 7 davon sind gut. Sie funk­tionierten reibungs­los und sind sicher.

https://www.test.de/Banking-Apps-Die-besten-Apps-fuers-Smartphone-Banking-4849502-0/

Liste der getesteten Banking-Apps:

Banking-Apps 06/2015 – iOS

  • 123Banking 1.2.13
  • Banking 4i 5.3.7
  • Centralway Numbrs 2.3.3
  • Comdirect mobile App 2.1.0
  • Commerzbank 3.4.1
  • Finanzblick – Onlinebanking 3.2.0
  • HVB Mobile Banking 1.0.23
  • ING-DiBa Banking + Brokerage 4.1.0
  • Meine Bank 2.1.0
  • Online-Filiale+ 2.5
  • OutBank DE 1.3.0
  • Postbank Finanzassistent 2.5.2
  • PSD Banking 2.14
  • Santander Bank Mobile Banking 2.0
  • Sparda-Bank Mobile Banking App 2.1.1
  • Sparkasse – Ihre mobile Filiale 2.5.5
  • Sparkasse+ Alle Finanzen mobil im Griff 2.5.5
  • Star Money 1.14.0
  • Targobank Mobile Banking 2.9.1
  • VR-Banking 2.21

Banking-Apps 06/2015 – Android

  • 123Banking 1.2.13
  • Banking 4A 5.3.7.5492
  • Comdirect mobile App 2.0.3
  • Commerzbank 2.3
  • Finanzblick – Onlinebanking 3.1.2.7320
  • HVB Mobile Banking 1.0.4
  • ING-DiBa Banking + Brokerage 2.0
  • Meine Bank 2.1
  • Online-Filiale+ 2.1
  • Postbank Finanzassistent 2.0.2
  • PSD Banking 2.13
  • Santander Bank Mobile Banking 1.0
  • SpardaApp 1.3.10
  • Sparkasse 2.5.3
  • Sparkasse+ 2.5.3
  • Star Money 2.5.3
  • Targobank Mobile Banking 2.9.3
  • VR-Banking 2.21

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Brief des IVD Bundesverband vom 15.05.2015 an die Sächsische Staatskanzlei zur Problematik “Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn”:

Der AMV zitiert aus dem vorgenannten Brief auszugsweise:

“Probleme bereitet den Verwaltungen die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG. Denn nach dem Gesetz muss nicht nur die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden aufgezeichnet werden, sondern auch der Beginn und das Ende der jeweiligen Arbeitszeit. Die Arbeitszeiten fallen jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses in sehr unterschiedlichem Umfang und vor allem nicht zusammenhängend an. Beispielsweise beginnt der Hausmeister im Winter seinen Arbeitstag häufig früh am Tag mit der Reinigung des Gehweges. Später am Tag kontrolliert er dann die ordnungsgemäße Funktion der Heizung. Einige Stunden in der Woche verbringt er mit der Reinigung des Treppenhauses. Diese Tätigkeit wird häufig durch längere Gespräche mit den Mietern unterbrochen.”

“Wir bitten Sie daher, die Berufsgruppe der Hausmeister von den strengen Aufzeichnungspflichten zu befreien und zu regeln, dass es genügt, wenn die Summe der täglichen Arbeitsstunden aufgezeichnet wird. Hierzu sollte in § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Mindestlohnaufzeichnungsverordnung – MiLoAufzV) klargestellt werden, dass auch Hausmeister eine mobile Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 dieser Vorschrift ausüben. Denn auch Hausmeister unterliegen keinen Vorgaben zum Beginn und zum Ende der täglichen Arbeit und können sich ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen. Zwar ist ihr Einsatzbereich in der Regel nicht so groß wie derjenige von Zeitungs -und Briefzustellern, in gewisser Weise sie sind aber ebenfalls mobil tätig, weil sie ihre Arbeit nicht an einem Arbeitsplatz, sondern an verschiedenen und unterschiedlichen Einsatzstellen der Wohnanlage verrichten. Entsprechend dem Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung in § 1 MiLo AufzV muss die Ausnahmeregelung daher auch für Hausmeister gelten.”

http://ivd-newsletter.net/files/2015-05-18_IVD-Schreiben_S%C3%A4chsische_Staatskanzlei.pdf

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Online-Dienst Smmove in Zugzwang Auktionsplattform versteigert rechtswidrig Sozialwohnungen:  Die neue Auktionsplattform für Mietimmobilien Smmove verstößt nach rbb-Recherchen gegen das Gesetz. Der Grund: Sie bietet auch Sozialwohnnungen mit Mietpreisbindung an. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Berliner Mieterverein halten das für rechtswidrig.

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/05/Auktionsplattform-Smmove-Versteigerung-Sozialwohnungen.html

Der AMV verweist hierzu auf seinr Pressemitteilung 17/2015 vom 26.03.2015 – “Online-Auktionsplattform smmove – Mietwohnung ersteigern” wird abgelehnt!
Die smmove Deutschland GmbH will am 31. März 2015 ihre Online-Auktionsplattform für Mietimmobilien in Deutschland launchen. Das kündigte Alexander Kanellopulos, Firmengründer und Geschäftsführer von smmove Deutschland, auf einer Pressekonferenz am 

http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2015/04/Pressemitteilung-2015-17.pdf

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Berliner Zeitung am 12.05.2015: Streit um Schöneberger Wohnhäuser  – Bund verklagt Bezirk Tempelhof-Schöneberg!

Es ist ein Kampf zwischen Groß und Klein: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zieht gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg vor Gericht. Weil der Bezirk die Häuser zu einem limitierten Preis erwerben will.

Die Auseinandersetzung um den Verkauf bundeseigener Immobilien zum Höchstpreis verschärft sich. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die dem Finanzministerium Wolfgang Schäubles (CDU) untersteht, hat jetzt Klage gegen den Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingereicht, der in einem Milieuschutzgebiet von seinem Vorkaufsrecht für Wohnhäuser Gebrauch gemacht hat.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/streit-um-schoeneberger-wohnhaeuser-bund-verklagt-bezirk-tempelhof-schoeneberg,10809148,30680858.html

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Zeit Online am 06.05.2015: Business Improvement District – Das Geld liegt auf der Straße!

Privatleute zahlen für das Aufpolieren ihres Quartiers.

BID kurz für Business Improvement District, beschreibt den Zusammenschluss aller Grundeigentümer in einem fest definierten Gebiet. Jeder zahlt eine Abgabe, von der die Aufwertung des öffentlichen Raums finanziert wird, durch Bau- oder Marketingmaßnahmen. Hamburg ist die Stadt mit den bundesweit meisten BIDs. Das erste entstand 2005 in Bergedorf. Seitdem gab es 18 BIDs, neun davon laufen noch, neun weitere sind geplant. Insgesamt sind auf diese Weise gut 40 Millionen Euro von privater Seite in die Aufwertung der Stadt geflossen, zum Beispiel in Pflanzen und Sitzbänke oder auch in Sicherheitspersonal.

http://www.zeit.de/2015/16/business-improvement-district-eigeninitiative-hamburg

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Zeit Online am 08.05.2015:  München – Wohnheimszimmer mit Fitnessraum für 890 Euro!

Das Studentenwerk verlost in München 200 Zimmer für 4.400 Bewerber, zugleich bieten private Anbieter luxuriöse Wohnheimzimmer. Bestandsaufnahme einer unbezahlbaren Stadt:

“Wir dachten, die Grenze sei erreicht, das ist sie aber nicht”, sagt eine Sprecherin des Münchener Mietervereins. Sie meint die ständig steigenden Mietpreise. Nicht selten müssen Studenten 350 bis 500 Euro für ein kleines, oft wenig komfortables WG-Zimmer aufbringen. Wenn sie denn eins bekommen. Wer Glück hat, erwischt eines von ungefähr 11.000 Zimmern in den Wohnheimen des Studentenwerks. Für die Räume, deren Monatsmieten zwischen 178 und 394 Euro liegen, stehen derzeit mehr als 4.400 Studenten auf der Warteliste. Unter ihnen verlost das Studentenwerk am 15. Mai 200 Zimmer. Wer leer ausgeht, wartet meist ein bis vier Semester auf seine Unterkunft.

http://www.zeit.de/studium/uni-leben/2015-04/muenchen-studium-hohe-mieten

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Rechnungshof stellt Jahresbericht vor “Berliner Straßen sind im besorgniserregenden Zustand”

Berlin hat aus Sicht des Landesrechnungshofes 2014 wieder viele Millionen Euro verschwendet – einerseits. Andererseits wurde so wenig Geld in die Infrastruktur investiert, dass inzwischen ein riesiger “Erhaltungsrückstand” aufgelaufen sei, sagt Präsidentin Claßen-Beblo. Sie sieht die Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in Gefahr.

Vor allem in die maroden Straßen der Hauptstadt müsse sehr viel mehr investiert werden, meinen die Finanzkontrolleure. Doch für das “Erhaltungsmanagement” der Straßen habe der Senat “weder die notwendigen konzeptionellen und sachlichen Voraussetzungen noch die erforderlichen Vorgaben” geschaffen, heißt es in dem Bericht. Ein Erfassungssystem für marode Straßen gebe es nicht. Die Bezirke schätzten die Kosten für den Abbau des Sanierungsstaus inzwischen auf mehr als 1,3 Milliarden Euro.

Werde hier nicht gehandelt, seien die wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität Berlins in Gefahr.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/05/Rechnungshof-Berlin-stellt-Jahresbericht-2015-vor.html

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Die Welt am 06.05.2015: Finanzamt will beim “Sofa-Tourismus” mitkassieren!

Zimmervermittlungsportale wie Airbnb werden immer beliebter. Doch die Untervermietung an Touristen ist in Großstädten umstritten. Zudem werden auch noch Hotel- und Bettensteuern verlangt.

“Ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt, entscheidet sich nicht nur an der Anzahl der Tage, an denen untervermietet wird”, sagte Andreas Wiech, Sprecher beim Eigentümerverband Haus & Grund. Im Einzelfall kämen weitere Kriterien wie die Höhe der Einnahmen, Sonderleistungen wie ein Frühstück, Gewinnerzielungsabsicht und Zahl der angebotenen Zimmer respektive Wohnungen hinzu.

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article140572055/Finanzamt-will-beim-Sofa-Tourismus-mitkassieren.html