Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft treibt Mieten in die Höhe!

Mit der Forderung nach “gerechten Mieten” ist die SPD in den Wahlkampf gezogen. Doch bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU spielt das wohl keine Rolle. In Pankow lässt das Unternehmen Fassaden sanieren, um angeblich Energie zu sparen. Doch die Mieter kommt das teuer zu stehen. Unsinnig, meinen nicht nur Experten, auch am Amtsgericht Pankow wurde nachgerechnet: Die Richterin hält die Dämmmaßnahmen für unwirtschaftlich und unrentabel. Die städtische GESOBAU will trotzdem weitermachen und die Politik schaut untätig zu.

http://www.ardmediathek.de/tv/KLARTEXT/%C3%96ffentliche-Wohnungsbaugesellschaft-trei/rbb-Fernsehen/Video?documentId=27716060&bcastId=3913652

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

SÜDWEST PRESSE am 21.04.2015 – Bahnstreik: Geld zurück bei Zugausfällen oder Verspätungen!

Auf die Bahnkunden rollt der nächste Streik zu: Für Heute und Donnerstag kündigte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihren nächsten Ausstand an. Fahrgäste haben ein Recht auf Entschädigungen, wenn die Züge ausfallen oder später kommen als gebucht.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung erstattet.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/Bahnstreik-Geld-zurueck-bei-Zugausfaellen-oder-Verspaetungen;art4325,3176248

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 17.04.2015 – Ende einer Zweckentfremdung – Ferienwohnungsanbieter „T&C Apartments“ gibt auf!

Einer der größten Anbieter von Ferienwohnungen zieht sich vom Markt zurück. „T&C Apartments“ vermittelte 160 Objekte in Berlin – das lohnt sich nach dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht mehr.

Wie der Geschäftsführer dem Tagesspiegel sagte, sei mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum die wirtschaftliche Perspektive nicht mehr gegeben. Er machte für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Ferienwohnungsgeschäft auch das Handeln der zuständigen Politiker in Prenzlauer Berg verantwortlich, die das Unternehmen in der Vergangenheit mehrfach öffentlich kritisiert hatten.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/ende-einer-zweckentfremdung-ferienwohnungsanbieter-tundc-apartments-gibt-auf/11646688.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Wohnberechtigungsschein für langjährig geduldete Ausländer möglich!

Wenn Ausländer mit einer Duldung in Deutschland leben, heißt das, dass sie zwar keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen, sie auf der anderen Seite aber aus den verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden können.

Für einen Teil der Menschen, die über lange Zeit bereits mit einer so genannten „Kettenduldung“ leben, deren Duldung also immer wieder verlängert wurde, weil die Abschiebungshindernisse weiterhin bestehen, gibt es jetzt Chancen auf leichteren Zugang zum Wohnungsmarkt. Bedingung ist, dass für die geduldete Person ein dauerhaftes Abschiebungshindernis aus Artikel 8 EMRK und Artikel 6 GG besteht, sie nicht zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und sie Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine private Unterkunft hat.

https://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/20140210.0920.394263.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Marktanreizprogramm (MAP)!

Mit dem aktuell überarbeiteten und verbesserten Marktanreizprogramm (MAP), das zum 1. April in Kraft getreten ist, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  mehr Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.

http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/Beratung_und_Foerderung/Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 14.04.2015 – Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz: 700 Anwohnerhinweise auf illegale Ferienwohnungen!

Rund 12.000 Ferienwohnungen soll es in Berlin geben, nur etwa die Hälfte sind offiziell als Touristen-Unterkünfte registriert. Nun setzen die Bezirksämter auf Hinweise von Anwohnern, 700 hat sie bereits…

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-zweckentfremdungsverbotsgesetz-700-anwohnerhinweise-auf-illegale-ferienwohnungen,10809148,30428506.html

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Der Tagesspiegel am 12.04.2015 – Steigende Mieten in Berlin: Politik scheitert an Lösungen für günstigen Wohnraum!

Billige Wohnungen rechnen sich nicht – und die Förderung des Senats wirkt nicht. Warum die Politik bisher keine funktionierende Förderung für billigen Wohnraum gefunden hat. Eine Analyse.

Wo der Markt außer Kontrolle gerät und nur noch Teile der Bevölkerung bedient, muss der Staat es richten…

http://www.tagesspiegel.de/berlin/steigende-mieten-in-berlin-politik-scheitert-an-loesungen-fuer-guenstigen-wohnraum/11622824.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 14.04.2015 – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:  Richter zweifeln am Betreuungsgeld!

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der “öffentlichen Fürsorge” erlassen dürfe, wenn die Regelung “zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich” sei. Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung jedoch große Mühe, dies zu belegen. Ein Unterschied in den Lebensverhältnissen sei “in der Tat nicht so einfach nachzuweisen”, gab der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Michael Sachs, zu.

Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte zuvor betont, für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse “erheblich” sein.

http://www.tagesspiegel.de/politik/klage-vor-dem-bundesverfassungsgericht-in-karlsruhe-richter-zweifeln-am-betreuungsgeld/11634528.html

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Berliner Morgenpost am 08.04.2015 – Kampf um das Fernwärmenetz – Berlin klagt gegen Vattenfall!

Der Senat möchte sich das Recht sichern, das Wärmenetz des Konzerns zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht soll feststellen, ob Berlin die Anlagen gegen ein “angemessenes Entgelt” kaufen kann.

Mit Schriftsatz vom 23. Dezember habe die Senatsverwaltung für Finanzen eine entsprechende “Feststellungsklage” erhoben. Gleichzeitig soll die Vattenfall Europe Wärme AG gezwungen werden, Daten und Unterlagen herauszugeben, um für eine mögliche Neuausschreibung oder Konzessionsvergabe den Wert der Leitungen und Kraftwerke ermitteln zu können. Bisher hing die Fernwärme mit am Konzessionsvertrag für das Stromnetz. Dieser ist aber am 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Das Verfahren für die Neuvergabe liegt auf Eis.

http://www.morgenpost.de/berlin/article139296550/Kampf-um-das-Fernwaermenetz-Berlin-klagt-gegen-Vattenfall.html