Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

bdew.de am 21.04.2016 – “Stromspiegel für Deutschland” veröffentlicht: Stromverbrauch vergleichen und Sparpotenzial nutzen!

Privathaushalte können mehrere hundert Euro sparen / Stromspiegel schafft Transparenz / Tipps für Sparmaßnahmen

Zentrale Ergebnisse des Stromspiegels: Ein durchschnittlicher Drei-Personenhaushalt in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus verbraucht bis zu 3.000 kWh Strom im Jahr. Ein Haushalt gleicher Größe in der effizientesten Stromspiegel-Kategorie kommt hingegen mit 1.800 kWh oder weniger aus. Jeder Deutsche verbraucht jährlich im Schnitt 1.400 kWh Strom. Wird das warme Wasser in Bad und Küche elektrisch erhitzt, erhöht sich der Verbrauch um 27 Prozent oder 400 kWh. Das trifft auf rund ein Viertel aller Haushalte in Deutschland zu.

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20160421-pi-stromverbrauch-vergleichen-und-sparpotenzial-nutzen-de

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escherhilft.de am 13.04.2016: Autowaschanlagen – Wer haftet bei Schäden?

Das Auto ist dreckig und es muss mal wieder schnell gehen – also führt der Weg in die Waschanlage. Doch dann der Schock: Kratzer im Lack, Spoiler abgerissen oder gar Beulen im Fahrzeug. Statt eines sauberen Autos fahren Sie nun mit Blessuren aus der Waschstraße. Doch wer haftet für diesen Schaden? Was müssen Sie beachten? Und was können Sie tun?

https://www.escherhilft.de/ratgeber/schadenersatz/autowaschanlagen-wer-haftet-bei-schaeden

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

blog.botfrei.de am 20.04.2016: Smartphones – Vorsicht Abo-Falle!

Immer wieder werden Smartphone-Besitzer Opfer von dubiosen Abo-Diensten. Ein unbewusster Klick reicht in der Regel schon aus und das kostenpflichtige Abo ist abgeschlossen. Die Schäden über diese Methode gehen alleine in Deutschland in die Millionen.

https://blog.botfrei.de/2016/04/smartphones-vorsicht-abo-falle/

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Pfändungstabelle: Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Pfändung?

Pfändungsfreigrenze

Nettoeinkommen bis 1.079,99 Euro sind pfändungsfrei. Ab 1.080,00 Euro beginnt die Pfändung mit dem Betrag von 4,28 Euro. Proportional steigend mit dem Einkommen erhöht sich der Pfändungsbetrag, auf den zugegriffen werden kann. Bei einem Nettoeinkommen von 3.292,09 Euro beträgt dieser 1.551,28 Euro. Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro kann vollständig gepfändet werden.

http://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Pfaendungstabelle_Wie_hoch_ist_der_Selbstbehalt_bei_einer_Pfaendung.d2120.html

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escherhilft.de am 04.04.2016: Immer mehr Einbrüche – so können Sie sich schützen!

Seit mehreren Jahren steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland kontinuierlich an. Im Vergleich zu 2014 wuchs die Zahl der Fälle um zehn Prozent. Deutschland scheint machtlos.

https://www.escherhilft.de/ratgeber/strafrecht/immer-mehr-einbrueche-so-koennen-sie-sich-schuetzen

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DIE WELT am 31.03.2016: Deutliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Gespräch!

Zuletzt wurde eine Senkung des umstrittenen Rundfunkbeitrags erwogen. Doch einem Bericht zufolge ist nun von einer deutlichen Erhöhung die Rede.

Der monatliche Rundfunkbeitrag könnte nach einem Bericht der “Medienkorrespondenz” ab 2021, also in der übernächsten Beitragsperiode, auf über 19 Euro im Monat steigen. Der in Bonn erscheinende Fachdienst beruft sich dabei auf Teilnehmer einer Konferenz von Mitgliedern der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und Vertretern der Länder.

http://www.welt.de/wirtschaft/article153855005/Deutliche-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-im-Gespraech.html

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Handelsblatt am 30.03.2016: Das sind die besten Haftpflichtversicherungen!

Für viele Alltagssituationen sind Privathaftpflichtversicherungen nützlich. Experten empfehlen daher den Abschluss einer solchen Police. Im Auftrag des Handelsblatts hat Franke und Bornberg die Angebote überprüft.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/versicherungen-das-sind-die-besten-haftpflichtversicherungen/13376252.html?social=facebook

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Verbraucherzentrale Brandenburg am 22.03.2016: Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt Kaffeefahrtveranstalter!

Widerrufsrecht bei Matratzenkauf auf Kaffeefahrt

Die RSC Aktiv und Vital GmbH aus Berlin wollte Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt kein Widerrufsrecht gewähren. “Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht”, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherschützer sind anderer Meinung und klagen jetzt vor dem Landgericht Berlin.

“Matratzenkäufe auf Kaffeefahrten können auch nach dem Entfernen einer für solche Waren üblichen Verpackung und anschließender Funktionsprüfung wieder zurückgegeben werden”, meint Fischer-Volk und verweist auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. November 2010 (VIII ZR 337/09, hier: Wasserbett). Denn dem Verbraucher muss es möglich sein zu testen, ob die jeweilige Matratze für ihn geeignet ist oder nicht.

http://www.vzb.de/klage-vzb-kaffeefahrten-2016

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escherhilft.de am 21.03.2016 – Erpressersoftware: Wir haben alle Daten!

Bei Internetkriminellen hat sich ein perfides Geschäftsmodell etabliert: Sie schleusen manipulierte Schadsoftware auf fremde Computer ein, wie ein trojanisches Pferd. Das Ganze geschieht durch Websites, E-Mails mit trügerischen Links und manipulierte Dateien. Der sogenannte Trojaner namens „Locky“ macht die gespeicherten Daten auf dem PC unlesbar und verlangt für die Entschlüsselung ein Lösegeld.

https://www.escherhilft.de/ratgeber/abzocke-und-betrug/erpressersoftware-wir-haben-alle-daten