Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann eine Verbraucherin einen Fitness-Studiovertrag bei Vorliegen einer Schwangerschaft außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 42/10, Versäumnisurteil vom 8.2.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 14, Randnummer 31, wie folgt aus: “So kann beispielsweise das Vorliegen einer Schwangerschaft ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages sein.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Verbraucher einen Fitness-Studiovertrag bei dauerhafter und vollständiger Sportunfähigkeit außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 42/10, Versäumnisurteil vom 8.2.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 15, Randnummer 33, wie folgt aus: “Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Das Interesse der Klägerin, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen. Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Verbraucher einen Arzt auf einem Arztsuche- und Arztbewertungsportal im Internet (www.jameda.de) in Form einer Note oder auch in Form eines Freitextkommentars bewerten?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 358/13, Urteil vom 23.9.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 16, Randnummer 36, wie folgt aus: “Im übrigen ist der Kläger den oben dargestellten Gefahren des Bewertungsportals nicht schutzlos ausgeliefert. Insbesondere kann er unwahren Tatsachenbehauptungen und beleidigenden oder sonst unzulässigen Bewertungen dadurch begegnen, dass er sich unter Bezugnahme auf den jeweiligen Eintrag an die Beklagte wendet und dort die Beseitigung des Eintrags verlangt.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Vermieter, wenn sein Mieter eine Mietminderung geltend macht, sich das Mietkautionsguthaben auszahlen lassen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 234/13, Urteil vom 7.5.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 4, Randnummer 10, wie folgt aus: “Der Beklagte war nicht berechtigt, die Kautionssumme während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen, denn sein Vorgehen widerspricht, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, dem in § 551 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Treuhandcharakter der Mietkaution.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter seine Miete für die Vergangenheit zurückfordern, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 133/03, Urteil vom 24.3.2004) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 5 wie folgt aus: “Die gezahlte Miete betrug im maßgeblichen Zeitraum 4,17 €/m², so dass sich bei einer Abweichung von 10,09 m² eine monatliche Überzahlung von 42,08 € ergibt. Für den Zeitraum Juni 1998 bis Mai 2002 errechnet sich damit ein Gesamtbetrag von 2019,84 €, der als ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB an die Kläger zurückzuzahlen ist.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Mieter die Abrechnung seiner Betriebskosten auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche verlangen, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 261/06, Urteil vom 31.10.2007) lautet: Ja!

In seinem amtlichen Leitsatz formuliert der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt: “Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt.” Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einer Abweichung von mehr als 10 % die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Mieter bei einem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters die Erhöhung seiner Miete auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche verlangen, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 138/06, Urteil vom 23.5.2007) lautet: Ja!

In seinem amtlichen Leitsatz formuliert der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt: “Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt.” Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einer Flächenunterschreitung von mehr als 10 % die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist.

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter sein Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 142/08, Urteil vom 29.4.2009) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 6, Randnummer 13, wie folgt aus: “Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Berufungsgericht in der Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um 22,63 % einen Mangel der Mietwohnung im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2004 – VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, und VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947), der zur Folge hat, dass den Klägern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache zum Teil nicht rechtzeitig gewährt wurde und daher die “grundsätzlichen Voraussetzungen” einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gegeben sind.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Mieter seinem Vermieter ohne Grund jederzeit Zutritt zu seiner Wohnung gewähren?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 289/13, Urteil vom 4.6.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 7, Randnummer 20, wie folgt aus: “Vielmehr besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, den Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter seine Miete mindern, wenn seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 295/03, Urteil vom 24.3.2004) lautet: Kann sein, nämlich dann, wenn die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt.

In seinem amtlichen Leitsatz formuliert der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt: “Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters , dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.”