Wie muss die Mindestgröße einer Erdbeere sein?
“Die Größe wird nach dem größten Querdurchmesser bestimmt. Die Mindestgröße beträgt: – 25 mm in der Klasse Extra, – 18 mm in den Klassen I und II. Für Walderdbeeren ist keine Mindestgröße vorgeschrieben.”
So ist es im Anhang 1 – Teil B – Teil 7 – Kapitel III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7.6.2011 geregelt.