Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter von seinem Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser pflichtwidrig die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 349/13, Urteil vom 11.6.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 92/2014 vom 11.6.2014 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Klägern nach § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Gestattung der Untervermietung der zwei vorderen Zimmer der Mietwohnung an die Untermietinteressentin zustand. Indem die Beklagte die Zustimmung zur Untervermietung verweigert hat, hat sie schuldhaft eine mietvertragliche Pflicht verletzt und ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens (Mietausfalls) verpflichtet.”