Archiv für den Monat: November 2014

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter sein Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn seine Wohnung mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 142/08, Urteil vom 29.4.2009) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 6, Randnummer 13, wie folgt aus: “Im Ausgangspunkt zutreffend sieht das Berufungsgericht in der Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um 22,63 % einen Mangel der Mietwohnung im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2004 – VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, und VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947), der zur Folge hat, dass den Klägern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache zum Teil nicht rechtzeitig gewährt wurde und daher die “grundsätzlichen Voraussetzungen” einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gegeben sind.”

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Zahl der von Überschuldung betroffenen Verbraucher steigt!

Creditreform Wirtschaftsforschung – SchuldnerAtlas Deutschland 2014

Die Creditreform Wirtschaftsforschung hat am 6.11.2014 ihren SchuldnerAtlas Deutschland für das Jahr 2014 veröffentlicht (www. creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_schuldneratl). Nach diesem ist die Überschuldung von Privatpersonen im Jahr 2014 merklich angestiegen.

Auf der Seite 61 des SchuldnerAtlas 2014 heißt es wie folgt: “Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist 2014 nach einem leichten Rückgang der Schuldnerzahlen im Vorjahr wieder merklich angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2014 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Schuldnerquote von 9,90 Prozent gemessen. Damit sind rund 6,7 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich zu 2013 hat sich die Anzahl der Schuldner um rund 90.000 Personen erhöht (+ 1,4 Prozent).”

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Zahl der von Überschuldung betroffenen Verbraucher steigt!

Creditreform Wirtschaftsforschung – SchuldnerAtlas Deutschland 2014

Die Creditreform Wirtschaftsforschung hat am 6.11.2014 ihren SchuldnerAtlas Deutschland für das Jahr 2014 veröffentlicht (www. creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_schuldneratl). Nach diesem ist die Überschuldung von Privatpersonen im Jahr 2014 merklich angestiegen.

Auf der Seite 61 des SchuldnerAtlas 2014 heißt es wie folgt: “Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist 2014 nach einem leichten Rückgang der Schuldnerzahlen im Vorjahr wieder merklich angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2014 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Schuldnerquote von 9,90 Prozent gemessen. Damit sind rund 6,7 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich zu 2013 hat sich die Anzahl der Schuldner um rund 90.000 Personen erhöht (+ 1,4 Prozent).”

http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_Schuldneratlas_2014.pdf

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Mieter seinem Vermieter ohne Grund jederzeit Zutritt zu seiner Wohnung gewähren?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 289/13, Urteil vom 4.6.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 7, Randnummer 20, wie folgt aus: “Vielmehr besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Mieters, den Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, nur dann, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt, der sich zum Beispiel aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes ergeben kann.”

Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Ist Christbaumschmuck Spielzeug?

Die Antwort des Rates der Europäischen Union lautet: Nein!

So steht es in Nr. 1 des Anhanges 1 zu Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie des Rates vom 3.5.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstatten über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG) geschrieben.

Ebenso gelten nach dieser Richtlinie nicht als Spielzeug: Druckluftwaffen (Nr. 9), Feuerwerkskörper (Nr. 10), Schleudern und Steinschleudern (Nr. 11), Schnuller für Säuglinge (Nr. 19) …

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter seine Miete mindern, wenn seine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 295/03, Urteil vom 24.3.2004) lautet: Kann sein, nämlich dann, wenn die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt.

In seinem amtlichen Leitsatz formuliert der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt: “Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters , dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Mieter bei einem Verlust eines Schlüssels eine neue Schließanlage bezahlen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 205/13, Urteil vom 5.3.2014) lautet: Kann sein, nämlich dann, wenn den Mieter ein Verschulden trifft, eine Missbrauchsgefahr besteht und wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist.

In der Pressemitteilung Nr. 42/2014 des BGH heißt es wie folgt: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Schadensersatzpflicht des Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, auch die Kosten des Austausches der Schließanlage umfassen kann, wenn der Austausch wegen bestehender Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt insoweit aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Daran fehlt es hier.”

Pressemitteilung 02/2014

Verjährung droht: Ansprüche von Bankkunden auf Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren aus Konsumentenkreditverträgen aus dem Zeitraum
29.10.2004 bis 31.12.2011 verjähren mit dem Ablauf des 31.12.2014. Die Zeit eilt:

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28.10.2014 in zwei Fällen entschieden (BGH – XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14), dass Rückforderungsansprüche … weiterlesen

Pressemitteilung 01/2014

AMV – Neu gegründeter Mieter- und Verbraucherschutzbund nimmt seine Arbeit auf:

Der am 27.09.2014 gegründete und am 28.10.2014 ins Vereinsregister eingetragene AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. – Die clevere Alternative für Berlin und Brandenburg – nimmt ab sofort im Falkenhagener Feld seine Arbeit auf. … weiterlesen