Aus der Rubrik “News vom Bundesverfassungsgericht”:

Pressemitteilung-Nr. 116/2014 vom 17.12.2014 – Erbschaftsteuer-Regelung teilweise verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis zum 30. Juni 2016 Zeit, das Erbschaftsteuerrecht neu zu regeln.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-116.html