Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Müssen Handwerkerleistungen bezahlt werden, auch wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nur mangelhaft durchgeführt wurde?

Die Antwort lautet: Nein!

Bernd Ruschinzik, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin: “Man spricht hier von einer so genannten Vorleistungspflicht des Unternehmers”. Bis zur Abnahme des Werkes trage daher der Unternehmer auch die Gefahr, ohne Bezahlung aus dem ganzen Vorgang herauszugehen, so Ruschinzik.

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/thema-der-woche—leistung-nicht-erbracht—muss-ich-dennoch-zahlen