Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Sozialamt muss kein Kabel-TV zahlen!

Sozialhilfeempfänger müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst von der Sozialhilfe bezahlen – auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 24.03.2015 klargestellt. Eine 1937 in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundessozialgericht-sozialhilfeempfaenger-muessen-kabel-tv-selbst-zahlen/11549212.html