Stiftung Warentest – Zwei Paukenschläge aus Karlsruhe!
Ausziehen ohne zu renovieren – das erlaubt der Bundesgerichtshof jetzt Millionen Mietern. In zwei Aufsehen erregenden Urteilen kehrt er seine bisherige Rechtsprechung um:
- Urteil 1: Die erste mieterfreundliche Entscheidung betrifft Fälle, in denen Mieter in eine unrenovierte Wohnung eingezogen sind und Renovierungsklauseln im Vertrag haben (Aktenzeichen VIII ZR 185/14).
- Urteil 2: Die zweite Entscheidung erklärt sogenannte Quotenklauseln für unwirksam. Nach solchen Klauseln mussten Mieter bislang die anteiligen Kosten fürs Streichen und Tapezieren bezahlen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Renovierungsintervalle ausziehen (Aktenzeichen VIII ZR 242/13).
Konsequenz aus den Urteilen ist auch: „Wer beim Auszug renoviert oder nach Quotenklausel anteilig bezahlt hat, obwohl nach der aktuellen Rechtsprechung keine Verpflichtung dazu bestand, kann Geld vom Vermieter zurückfordern“, erklärt Mieterbund Sprecher Ropertz.
https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/