Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stiftung Warentest – Zwei Paukenschläge aus Karls­ruhe!

Ausziehen ohne zu reno­vieren – das erlaubt der Bundes­gerichts­hof jetzt Millionen Mietern. In zwei Aufsehen erregenden Urteilen kehrt er seine bisherige Recht­sprechung um:

  • Urteil 1: Die erste mieterfreundliche Entscheidung betrifft Fälle, in denen Mieter in eine unreno­vierte Wohnung einge­zogen sind und Reno­vierungs­klauseln im Vertrag haben (Aktenzeichen VIII ZR 185/14).
  • Urteil 2: Die zweite Entscheidung erklärt sogenannte Quotenklauseln für unwirk­sam. Nach solchen Klauseln mussten Mieter bislang die anteiligen Kosten fürs Streichen und Tapezieren bezahlen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Reno­vierungs­intervalle ausziehen (Aktenzeichen VIII ZR 242/13).

Konsequenz aus den Urteilen ist auch: „Wer beim Auszug reno­viert oder nach Quotenklausel anteilig bezahlt hat, obwohl nach der aktuellen Recht­sprechung keine Verpflichtung dazu bestand, kann Geld vom Vermieter zurück­fordern“, erklärt Mieterbund Sprecher Ropertz.

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/